Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift Wachleiter

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1 Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift

2 Impressum Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift Hrsg.: DRK Landesverband Sachsen 1. Auflage Herausgeber Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Sachsen e.v. Wasserwacht 2010 DRK Landesverband Sachsen Wasserwacht

3 Inhaltsverzeichnis Ausbildung 1. Inhalt und Zweck des Lehrgangs Teilnehmer Eingangsvoraussetzungen Mindesalter Qualifikation Lehrgangsgröße Lehrgang Dauer Inhalte Organisation Lehrgangsleitung Teilnahmebescheinigung Ausbilder Eingangsvoraussetzung Ausbilderschulung Veranstalter Dauer und Form Ausgabe und Gültigkeit von Lehrscheinen... 5 Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift 3

4 Ausbildung 1. Inhalt und Zweck des Lehrgangs Mit dem Seminar sollen die künftigen Führungskräfte befähigt werden, ihre Aufgaben erfolgreich zu gestalten und zu erfüllen. In den einzelten Bereichen werden Fachinformationen vermittelt, die notwenig sind, um die Aufgaben der Führungskraft ausüben zu können. 2. Teilnehmer 2.1 Eingangsvoraussetzungen Mindesalter Das Mindestalter für die Teilnahme am Seminar beträgt 17 Jahre. Eine Führungstätigkeit kann jedoch erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres ausgeübt werden Qualifikation Die Teilnehmer müssen als Eingangsvoraussetzung mitbringen: - Ausbildung zum Wasserretter - Ausbildung Führen im Einsatz I - Führen im Einsatz II- Wasserrettungsdienst 2.2 Lehrgangsgröße Am Lehrgang sollen mindestens 8, jedoch höchstens 15 Personen teilnehmen. 3. Lehrgang 3.1 Dauer Die Dauer des Lehrgangs beträgt mindestens 8 UE. Der Lehrgang endet mit einem praktischen Planspiel. 3.2 Inhalte Die Inhalte des Lehrgangs richten sich nach den jeweiligen, von der Landesleitung Sachsen freigegebenen Lehr- und Lernunterlagen. 4 Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift

5 3.3 Organisation Träger des Lehrgangs ist der Landesverband Sachsen. Ihm obliegt die Organisation und Durchführung des Lehrgangs. 3.4 Lehrgangsleitung Lehrgangsleiter ist ein in die Lehrunterlagen eingewiesener Lehrscheininhaber mit gültigen Lehrauftrage des Landesverbandes Sachsen. 3.5 Teilnahmebescheinigung Den Teilnehmern sind nach erfolgreichen Lehrgangsbesuch Zertifikate, aus denen die Unterrichtsinhalte und die Dauer des Lehrgangs hervorgehen, auszustellen. 4. Ausbilder 4.1 Eingangsvoraussetzung Voraussetzung für Ausbilder der Wasserwacht Sachsen ist eine abgeschlossene Ausbildung zum Ausbilder Führen im Einsatz- II Wasserrettungsdienst. Eine darüber hinausgehende Führungskräftequalifikation der Wasserwacht Sachsen (z.b. ZgFhr Wasserrettungsdienst) ist wünschenswert Ausbilderschulung Veranstalter Lehrgänge zur Qualifikation von Ausbildern Wasserrettungsdienst der Wasserwacht Sachsen werden durch den Landesverband Sachsen durchgeführt. Die Lehrgangsleitung obliegt ebenfalls dem Landesverband Sachsen Dauer und Form Der Lehrgang für Ausbilder Führen im Einsatz II- Wasserrettungsdienst der Wasserwacht Sachsen umfasst mindestens 8 UE und wird in einem Block durchgeführt. Zum erfolgreichen Abschluss ist die Anwesenheit während des gesamten Lehrgangs notwenig. Der Lehrgang endet mit einer praktischen Lehrprobe. 4.3 Ausgabe und Gültigkeit von Lehrscheinen Ausstellung, Registrierung und Verlängerung der Lehrscheine erfolgen im DRK Landesverband Sachsen. Die Gültigkeit der Lehr- und Prüfberechtigung ist auf das Kalenderjahr der Ausstellung und die folgenden drei Kalenderjahre befristet. Voraussetzung für eine Verlängerung eines Lehrscheins ist der Nachweis aktiver Lehrtätigkeit sowie der Besuch mindestens einer fachbezogenen Fortbildung. Ist dies erfüllt wird dieser für die Dauer von drei Jahren verlängert. Fortbildungen werden vom Landesverband Sachsen angeboten und durchgeführt. Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift 5

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