Antrag auf Zulassung zum Master-Kolloquium
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- Rudolf Möller
- vor 6 Jahren
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1 Antrag auf Zulassung zum Master-Kolloquium Matrikel-Nr.: Prüfungsordnung: Name Vorname Hiermit melde ich mich zum Abschlusskolloquium an und bitte um Zulassung: Datum Uhrzeit Raum Erstprüferin/Erstprüfer Zweitprüferin/Zweitprüfer Protokollführerin/Protokollführer Der Anwesenheit von Zuhörern stimme ich zu - stimme ich nicht zu Im wievielten Semester studieren Sie im Masterstudiengang? Im wievielten Semester studieren Sie an der HSD insgesamt? Im wievielten Semester sind Sie insgesamt an einer Hochschule eingeschrieben? Datum, Unterschrift d. Studierenden Bestätigung der Erstprüferin/des Erstprüfers: - Dass die Master-Thesis mit mindestens Ausreichend bearbeitet worden ist. - Dass alle Beteiligten über Ort und Zeit des Kolloquiums informiert sind und dem Termin zustimmen Datum, Unterschrift der Erstprüferin/des Erstprüfers Wird vom Studienbüro / Prüfungsausschuss ausgefüllt Bestätigung, dass alle Studienleistungen erbracht worden sind: Noch fehlende Leistungen: Keine Datum, Unterschrift Studienbüro Zulassung durch den Prüfungsausschuss: Das Kolloquium wird nicht genehmigt Ablehnungsgrund: Das Kolloquium wird genehmigt Datum, Unterschrift Vorsitzender/Stellvertreter Formblatt März 2017
2 Bewertung der Master Thesis Matrikel-Nr.: Prüfungsordnung: Name Vorname Zweitprüferin /Zweitprüfer Erstprüferin/ Erstprüfer Einarbeitung und Bearbeitung des Themas Einsatz, Selbstständigkeit, Eigeninitiative, Sorgfalt, Bewältigung besonderer Schwierigkeiten, Ideen zur Lösungsfindung, Arbeitsmethodik Fachliches Niveau der Ausarbeitung Theoretische Durchdringung, Hintergrundwissen, Literaturrecherchen, Verwendung von Fachbegriffen, Fachmethodik Aussagegehalt der Master Thesis Problem- und Zieldefinition, Darstellung der Randbedingungen, sinnvolle Schwerpunktbildung, Ergebnisdiskussion, Brauchbarkeit der Ergebnisse Dokumentation und Formale Ausführung Formale Gliederung, Schreibstil, Formulierungen, Rechtschreibung, Zeichensetzung, Diagramme, Schrifttum, Vollständigkeit Die Bewertung der Einzelkriterien ist für die Notenfindung hilfreich, aber nicht vorgeschrieben. Bewertung Erstprüferin/Erstprüfer (max Bewertungspunkte bzw. 100 Prozentpunkte) Bewertung Zweitprüferin/Zweitprüfer (max Bewertungspunkte bzw. 100 Prozentpunkte) Gesamtpunkte (Mittelwert wird vom Studienbüro ausgefüllt) Note Gemeinsame Bewertung des Kolloquiums (Protokoll anbei) _ (max. 200 Pkt. bzw. 100%) Erstprüferin/Erstprüfer Zweitprüferin/Zweitprüfer Datum, Unterschrift Datum, Unterschrift Formblatt März 2017
3 Protokoll des Kolloquiums Name, Vorname Matrikelnummer Datum: Beginn: Schriftführerin/Schriftführer: Ende: Unterschrift Schriftführerin/Schriftführer Seite von Formblatt März 2017
4 Stand: März 2017 Richtlinien und Hinweise für das Master-Kolloquium Studiengänge: Simulation(s)- und Experimentaltechnik Internationales Wirtschaftsingenieurwesen Mechanical Engineering Das Abschlusskolloquium muss mit dem Formblatt beantragt werden. Zum Abschlusskolloquium kann nur zugelassen werden, wer Prüfungsordnungen vor 2016: - am Tag des Kolloquiums eingeschrieben ist, in allen Prüfungsfächern (bzw. Modulen) mindestens 50% der ausgewiesenen maximalen erzielt hat. Die Prüfungsleistung Oberseminar im Leistungskonto verbucht hat Die Abschlussarbeit im Studienbüro (Prüfungsamt) eingereicht hat Ggf. eine vorhandene Auflage gem. 29 erfüllt hat Prüfungsordnungen ab einschließlich 2016: - am Tag des Kolloquiums eingeschrieben ist, in allen Prüfungsfächern (bzw. Modulen) mit Ausnahme des Kolloquiums mindestens 50% der ausgewiesenen maximalen erzielt hat. Die Abschlussarbeit im Studienbüro eingereicht hat ggf. eine vorhandene Auflage gem. 4 (2) erfüllt hat (bereits zur Zulassung zur Abschlussarbeit nachzuweisen) Für die Bewertung der Master Thesis und des Kolloquiums ist Formblatt vorgesehen Dieses Formblatt ist der Erstprüferin/dem Erstprüfer auszuhändigen, die/der es nach dem Kolloquium ausgefüllt im Studienbüro einreicht. Mindestens 6 Werktage (Werktage: alle Tage außer Sonn- und Feiertage) vor dem gewünschten Kolloquiumstermin ist das Abschlusskolloquium beim PA zu beantragen. Wird das Kolloquium vor Abgabe der Master Thesis beantragt, kann das Kolloquium frühestens 6 Werktage nach Abgabe der Master Thesis durchgeführt werden. Ausnahmen von der 6 Werktage-Regelung gibt es nicht. Bei Abweichungen von dieser Regelung wird das Kolloquium nicht genehmigt. Die Studierende/der Studierende und die Prüferinnen/die Prüfer müssen dies bei den Terminplanungen berücksichtigen Der Antrag zum Abschlusskolloquium muss von der Studierenden/dem Studierenden und von der Erstprüferin/dem Erstprüfer unterschrieben sein. Die Studierende/der Studierende muss sicherstellen, dass die Zweitprüferin/der Zweitprüfer und ggf. die Protokollführerin/der Protokollführer über Zeitpunkt und Ort des Kolloquiums informiert sind. Die für das Studienbüro bestimmten Formblätter können täglich zwischen 08:00 und 18:00 Uhr am Empfang des SSC abgegeben werden. Bei terminkritischen Angelegenheiten ist der Eingangsstempel des Studienbüros maßgeblich. Die Abschlussarbeit und das Kolloquium können nur einmalig wiederholt werden. Richtlinien und Hinweise für das Master-Kolloquium Seite 1 von 2
5 Stand: März 2017 Dem Prüfungsausschuss sind die Unterlagen zur Anmeldung mit Originalunterschriften vorzulegen (Unterschrift von der Studierenden/dem Studierenden und Unterschrift der Erstprüferin/des Erstprüfers). Zur Anmeldung werden auch digitale Kopien akzeptiert, bei denen alle notwendigen Unterschriften eindeutig erkennbar sind. Die Aufbewahrungspflicht für die Originale liegen in diesem Fall bei der Studierenden/dem Studierenden. Richtlinien und Hinweise für das Master-Kolloquium Seite 2 von 2
Antrag auf Zulassung zur Masterthesis und zum Kolloquium
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