Info-Forum für Vereinsmitarbeiter. am Samstag, den 24. Oktober 2009 im Vereinsheim der SG Orlen

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1 Info-Forum für Vereinsmitarbeiter am Samstag, den 24. Oktober 2009 im Vereinsheim der SG Orlen

2 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die nachfolgenden Informationen lediglich dem Zweck dienen, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Maßnahme Details zu liefern. Diese Materialien dürfen nicht unkommentiert verwendet und auch nicht an Dritte weitergeleitet werden! Michael Silz Geschäftsbereichsleiter

3 Der Sportversicherungsvertrag

4 Vereinsberatung hier : Die Sportversicherung Vorbemerkung: Der Versicherungsschutz aus dem Sportversicherungsvertrag hat aufgrund der Solidargemeinschaft aller Sportler ein konkurrenzloses Preis- Leistungs-Verhältnis. Vereine sollten den Versicherungsschutz besonders auch als Unterstützung und zum Schutz der Ehrenamtlichen sehen; siehe hierzu als Beispiel die Haftpflichtversicherung. Achtung: Nicht alle Risiken sind versicherbar. Wenn z.b. grob fahrlässig oder vorsätzlich Steuern hinterzogen werden, kann der Vorstand persönlich haftbar gemacht werden. Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sind generell nicht versicherbar!!! (Schwarzzahlungen an Sportler BFH/NV Urteil v VII R 46/02)

5 Vereinsberatung hier : Die Sportversicherung Grundsätze der Sportversicherung 1. Beihilfefunktion, kein Ersatz für a. private Vorsorge b. individuelle Risiken c. gesundheitliche Bagatellschäden 2. Gleichbehandlungsgrundsatz (privat und gesetzlich) 3. Subsidiarität - vor allem zum Sozialversicherungsbereich

6 Vereinsberatung hier : Die Sportversicherung 1. Versicherte Organisationen sind der lsb h und seine Organisationen (Sportkreise, Verbände und Vereine) 2. Versicherungsschutz besteht bei Durchführung des satzungsgemäßen Vereinsbetriebes 3. NICHT versichert sind Gewerbliche Unternehmungen, Gewerbebetriebe Ausrichtung von Veranstaltungen für einen nationalen oder internationalen Verband

7 Vereinsberatung hier : Die Sportversicherung Versicherte Personen : 1. Mitglieder (keine Nichtmitglieder oder Mitglieder auf Zeit!) 2. Funktionäre 3. Trainer und Übungsleiter, Schieds- und Kampfrichter 4. Angestellte und Arbeiter, Mitarbeiter gegen Vergütung, (offiziell vorgesehene) Helfer bei Veranstaltungen Versichert einschließlich direkter Hin- und Rückweg!

8 Vereinsberatung hier : Die Sportversicherung Versicherte Sparten : 1. Unfallversicherung 2. Haftpflichtversicherung 3. Vertrauensschadenversicherung 4. Reisegepäckversicherung 5. Krankenversicherung (subsidiär) 6. Rechtsschutzversicherung

9 Vereinsberatung hier : Die Sportversicherung Sport-Unfallversicherung : Todesfall je nach Alter und Familienstand von 2.500,-- bis zu 8.000,--, zuzüglich 1.100,-- je versorgungspflichtiges Kind; Invaliditätsfall Grundsumme ,-- Höchstsumme bis ,- Leistung ab 20 % Invaliditätsgrad Volle Summe ab 75 % Invaliditätsgrad Übergangsleistung 2.500,-- nach 6 und 9 Monaten Bergungskosten bis 3.000,-- Krankenhaus-Tagegeld 10,-- ab 1. Tag

10 Vereinsberatung hier : Die Sportversicherung Sport-Unfallversicherung : Mitversicherung von sportspezifischen Sonderrisiken, z. B. optische Unfälle (Todesfälle) Verzicht auf den Einwand der degenerativen Mitwirkung bei Zerrungen, Verrenkungen, Zerreißungen (bei Invalidität) Meldefrist zur Anmeldung von Invaliditätsansprüchen statt 15 Monate 30 Monate

11 Vereinsberatung hier : Die Sportversicherung Sport-Haftpflichtversicherung 1. Persönliche gesetzliche Haftpflicht der versicherten Personen; gegenseitige Haftpflichtansprüche teilweise mitversichert 2. Deckungssummen pauschal Personen-/Sachschäden - bis zu für Vermögensschäden pauschal bei Gewässerschäden

12 Vereinsberatung hier : Die Sportversicherung Sport-Haftpflichtversicherung : Vereinshaftpflicht, mitversichert : Haus- und Grundbesitz mit Gewässerschäden (Anlagenrisiko) Bauherrenrisiko bis ,-- Bausumme Mietsachschäden bis ,-- Tierhalterrisiko für vereinseigene Tiere Vereinseigene Wasserfahrzeuge Schlüsselverlust bis 2.600,-- Vereinseigene Arbeitsmaschinen bis 20 km/h Nebenrisiken bei Veranstaltungen (Schießbuden, Zeltaufbau usw.)

13 Vereinsberatung hier : Die Sportversicherung Vertrauensschadenversicherung : 1. Versichert sind Vermögenswerte (Geld und Geldwerte) des lsb h, der Verbände und Vereine gegen die Risiken 2. schuldhafte, auf Vorsatz beruhende Handlungen von Mitgliedern der Organe, Kassierer und der hauptberuflich Angestellten (= Wagnispersonen) 3. Ereignisse, die ohne Verschulden der Wagnispersonen eintreten 4. Versicherungsleistungen zwischen 7.500,-- und ,-- je nach Organisation und Schadenereignis

14 Vereinsberatung hier : Die Sportversicherung Reisegepäckversicherung : Versicherungsschutz nur bei Auslandsreisen Versicherungssumme 2.500,-- je Person Campingrisiko mitversichert Verzicht auf Einrede der Unterversicherung

15 Vereinsberatung hier : Die Sportversicherung Krankenversicherung (KV) Restkosten/Eigenanteile nach Vorleistung der gesetzlichen oder privaten KV bei Zahnersatz bis Sonstige Hilfsmittel bis Fahrten zum nächst erreichbaren Arzt oder Krankenhaus bis zu 10,30 Auslandskrankenversicherung Brillen/Sportbrillen/Kontaktlinsen bis 55 Rückführungskosten Überführungskosten

16 Vereinsberatung hier : Die Sportversicherung Sport-Rechtsschutzversicherung : 1. Für Organe und Personen Schadenersatzrechtsschutz Strafrechtsschutz 2. Für Organe zusätzlich Arbeitsrechtsschutz Sozialgerichtsrechtsschutz Vertragsrechtsschutz (gerichtliche Auseinandersetzung) 3. Versicherungssumme ,-- Vertragsgrundlage: ARB 75 Selbstbeteiligung von 250 je Schadenfall, die entfällt, wenn Anwaltswahl innerhalb ARAG Netzwerk Anwalt

17 Vereinsberatung hier : Die Sportversicherung Anteilige Versicherungsprämie der Vereine: pro Person und Jahr : Kinder 0,31 Jugendliche 0,78 Erwachsene 0,90

18 Vereinsberatung hier : Die Sportversicherung In dieser Service-Plattform können Sie rund um die Uhr Schadenanzeigen und Anträge auf Zusatzversicherungen online ausfüllen. Zudem sind alle wichtigen Merkblätter und Formulare darin zum Download enthalten.

19 Vereinsberatung hier : Die Sportversicherung Versicherungsbüro beim LSBH Otto-Fleck-Schneise Frankfurt Telefon 069/ bis -252 Telefax 069/ vsbfrankfurt@arag-sport.de Ansprechpartner: Frau Schülzgen, Büroleiterin Herr Horst Pirmann, Sachbearbeitung

20 V B G die gesetzliche Unfallversicherung

21 V e r e i n s b e r a t u n g : Versicherungen hier: VBG Die gesetzliche Unfallversicherung wurde 1884 zur Ablösung der Unternehmerhaftpflicht geschaffen, von 1912 bis 1996 geregelt in der Reichsversicherungsordnung (RVO), seit im Sozialgesetzbuch (SGB VII ).

22 V e r e i n s b e r a t u n g : Versicherungen hier: VBG Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) ist der gesetzliche Unfallversicherungsträger für Sportvereine und Sportverbände. Jeder Sportverein ist gemäß Sozialgesetzbuch VII Mitglied der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft! Viele Vereine nehmen die VBG nicht in Anspruch!

23 V e r e i n s b e r a t u n g : Versicherungen hier: VBG I. PAUSCHALVEREINBARUNG Der lsb h erhebt über die Beitragsrechnung pro Jahr und Mitglied 0,19 bei jedem Mitgliedsverein im Rahmen einer Pauschalvereinbarung. Alle Arbeitnehmer (AN) oder arbeitnehmer-ähnlich Beschäftigte ohne Entgelt gemäß der Pauschalvereinbarung, darunter fallen auch Übungsleiter /Trainer ohne und mit Verdienst bis

24 V e r e i n s b e r a t u n g : Versicherungen hier: VBG II. EINZELVERANLAGUNG DER VEREINE - Alle Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnliche mit Entgelt - Bruttolohnsummenmeldung jährlich - Zahlung der Versicherungsprämie im Folgejahr Berechnungsformel: Bruttolohnsumme x Gefahrklasse x Beitragsfuß Achtung: Bei ÜL / Betreuern nur Betrag über 2.100!

25 V e r e i n s b e r a t u n g : Versicherungen hier: VBG III. EHRENAMTSVERSICHERUNG ( seit ) - freiwilliges Versichern der gewählten ehrenamtlichen oder berufenen Personen (Achtung: Vorstand muss Satzungsberechtigung zur Berufung haben) - nur versichert für den Bereich für den der Versicherte gewählt ist (satzungsgemäße Grundlage) Neu seit 2008: - Erweiterung für ehrenamtlich Tätige, die nicht laut Satzung gewählt oder berufen sind ( z. B. Schiedsrichter oder Projektleiter ) Prämie in den letzten Jahren 2,73 pro Jahr

26 V e r e i n s b e r a t u n g : Versicherungen hier: VBG Leistungen der VBG gemäß 26 Abs. 2 SGB VII : Auszug (Teil 1) : Med. Leistungen zur Rehabilitation (Heilbehandlung) Ärztliche Behandlung Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Leistungen zur Teilhabe in der Gemeinschaft

27 V e r e i n s b e r a t u n g : Versicherungen hier: VBG Leistungen der VBG gemäß 26 Abs. 2 SGB VII : Auszug (Teil 2 ): Umfang der Leistungen zur sozialen Reha und weitere Berufsfördernde Leistungen für Sportler Pflege Geldleistungen von Verletztenrente über Rente bis hin zu Rentenzahlungen an Hinterbliebene!!!

28 V e r e i n s b e r a t u n g : Versicherungen hier: VBG Beispiel : Leistungen der VBG gemäß 26 Abs. 2 SGB VII : Eltern Fahrdienste Die Hin- und Rückfahrt der Kinder durch die Eltern zur eigenen Sportstätte ist immer unversichert, auch wenn fremde Kinder mitgenommen werden (zu vergleichen mit der Bringpflicht zur Schule im Rahmen der elterlichen Fürsorge). Die Fahrten zur fremden Sportstätte sind unabhängig von ihrer Entfernung für die Eltern dann versichert, wenn auch andere Kinder als die eigenen mitfahren bzw. die Mitfahrt anderer Kinder vorgesehen war.

29 V e r e i n s b e r a t u n g : Versicherungen hier: VBG Empfehlung des Landessportbundes Hessen e.v. Empfehlung I.: Der lsb h empfiehlt seinen Mitgliedsorganisationen grundsätzlich die Inanspruchnahme des Angebotes der Ehrenamtsversicherung. Die Abwicklung wurde in mehreren Ausgaben von Sport in Hessen veröffentlicht.

30 V e r e i n s b e r a t u n g : Versicherungen hier: VBG Empfehlungen des Landessportbundes Hessen e.v. Empfehlung II.: Die VBG macht viele kostenlose Präventionsangebote. Seminare in Gevelinghausen Fahrsicherheitstraining für versicherte Personen Erste-Hilfe-Ausbildung für versicherte Personen

31 V e r e i n s b e r a t u n g : Versicherungen hier: VBG Empfehlungen des Landessportbundes Hessen e.v. Empfehlung III.: Informationen generell und Anmeldung zur Ehrenamtsversicherung über

32 F Ö R D E R U N G E N Vereinsförderung und beratung des Landessportbund Hessen e.v. Stand: März 2009

33 V e r e i n s b e r a t u n g : Förderungen Jahresgehälter von Einzelpersonen so hoch wie der Vereinsförderungsfonds!

34 Vereinsberatung hier : F ö r d e r u n g e n Jahresgehälter von Einzelpersonen so hoch wie der Vereinsförderungsfonds!

35 Vereinsberatung hier : F ö r d e r u n g e n

36 V e r e i n s b e r a t u n g : Förderungen Förderungen und Voraussetzungen : 3 Jahre Mitgliedschaft im lsb h (außer ÜL/JL/VM- Förderung) satzungsgemäße Verpflichtungen müssen erfüllt sein Nachweis der Gemeinnützigkeit Antragstellung vor Maßnahme vorausgegangene Maßnahme muss abgeschlossen sein Erhebung eines zeitgemäßen Beitrages

37 V e r e i n s b e r a t u n g : Förderungen Förderung Übungsleiter (ÜL), Jugendleiter (JL), Vereinsmanager (VM) ÜL: max. 6 Wochenstd. x max. 42 Wochen x Std.-Satz (Beispiel: 6 x 42 x 1,17 = 294,84 /Jahr), hauptamtliche ÜL bis Versand der Antragsformulare für Übungsleiter an alle Vereine! JL / VM: bei Tätigkeiten von 6 Std./Woche: 250 /Jahr 4,5 Mio. im HH festgeschrieben für diesen Zweck

38 V e r e i n s b e r a t u n g : Förderungen Vereinsförderungsfonds (VFF) bis 500 Mitglieder bis Mitglieder bis Mitglieder bis Mitglieder ab Mitglieder innerhalb von 8 Jahren

39 V e r e i n s b e r a t u n g : Förderungen Vereinsförderungsfonds (VFF) Baumaßnahmen Bis zu 25 % der Gesamtmaßnahme. Höchstens bis zur Höhe des finanziellen Eigenanteils des Vereines. Anschaffung von Sportgeräten für den Übungs- und Wettkampfbetrieb Bis zu 50 % der Gesamtmaßnahme. Für die zur Verwendung der Sportgeräte notwendigen Zusatzgeräte sind bis zu 10 % des Anschaffungspreises möglich. Der finanzielle Eigenanteil des Vereins muss mindestens 25 % betragen.

40 V e r e i n s b e r a t u n g : Förderungen Beispiel einer Mittelverwendung im VFF: Verein hat 264 Mitglieder, somit Guthaben aus dem VFF: Art Verwendungszweck Bewill.-Sum. Bewill.-Tag Neuanspruch ab: Guthaben VS Turngeräte./ Guthaben VB San. Vereinsheim./ Guthaben: 1.000

41 V e r e i n s b e r a t u n g : Förderungen Weitere Förderungen des lsb h: Förderprogramme der Sportjugend Hessen Beratungen (Förderhilfen) des Bereichs Sportinfrastruktur Angebote des Bereichs Bildung- und Personalentwicklung Angebote des Bereichs Breitensport und Sportentwicklung Beratungen aller Kolleginnen und Kollegen

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