VERTRAG. zwischen. switchplus ag Limmatquai Zürich (nachstehend SWITCHPLUS genannt) und. switchplus User-ID: (nachstehend PARTNER - genannt)
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- Karl Kranz
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1 VERTRAG zwischen switchplus ag Limmatquai Zürich (nachstehend SWITCHPLUS genannt) und switchplus User-ID: (nachstehend PARTNER - genannt) betreffend SWITCHPLUS Partnerprogramm Präambel SWITCHPLUS erbringt Dienstleistungen im Bereich Domain-Namen und Hosting mit dazugehöriger Unterstützung. PARTNER erbringt Dienstleistungen im Bereich Internet-Auftritt. 1) Vertragsgegenstand Das SWITCHPLUS-Partnerprogramm regelt die Umsatzbeteiligung des PARTNERs am Umsatz von SWITCHPLUS auf Domain-Namen und Web & Mail Hosting. 2) Partnerprogramm Der PARTNER hat ein Benutzerkonto bei SWITCHPLUS und ist als sogenannter technischer Administrator bei mindestens zehn SWITCHPLUS Kunden eingetragen, die ein Web und/oder Mail Hosting bei SWITCHPLUS gekauft und bezahlt haben, oder bei mindestens zwei SWITCHPLUS Kunden eingetragen, die ein CMS Hosting oder Hosted Exchange bei SWITCHPLUS gekauft und bezahlt
2 Seite 2/5 haben, und deren Rücktrittsfrist von 7 Tagen bereits vergangen ist und deren Abonnementsdauer noch nicht abgelaufen ist. Der PARTNER unterstützt nachweislich diese Kunden bei ihrem Internet-Auftritt. Der PARTNER ist bereit so weit es seine Ressourcen erlauben für von SWITCHPLUS vermittelte Kunden ein Angebot für die Erstellung oder Betreuung eines Internet-Auftritts zu machen. Der PARTNER weist sich durch ein von SWITCHPLUS zur Verfügung gestelltes Logo auf seiner Webseite als Partner von SWITCHPLUS aus. SWITCHPLUS listet den PARTNER auf seiner Webseite mit einem von PARTNER zur Verfügung gestellten Logo als SWITCHPLUS-Partner auf. Die Kunden des PARTNERS können eine Wertung betreffend der Qualität und Zufriedenheit abgeben. 3) Vergütung SWITCHPLUS zahlt PARTNER pro Kalenderquartal, in dem PARTNER die Bedingungen des Partnerprogramms erfüllt hat, die folgende Vergütung: 10% des pro rata erzielten Quartals-Nettoumsatzes der SWITCHPLUS WEB Hostingkunden, bei denen PARTNER als technischer Administrator eingetragen ist. Die Berechnung erfolgt wie im Anhang Beispielrechnung für die Vergütung im SWITCHPLUS Partnerprogramm dargestellt. SWITCHPLUS überweist die Vergütung auf das von PARTNER angegebene Konto am 10. Arbeitstag des auf das Quartal folgenden Monats. Die Vergütung von PARTNER kann nicht mit Rechnungen von SWITCHPLUS verrechnet werden. 4) Vertraulichkeit und Geschäftsgeheimnisse Beide Vertragsparteien anerkennen, dass sie Zugang zu vertraulichen Informationen der jeweils anderen Vertragspartei haben. Beide Vertragsparteien vereinbaren Vertraulichkeit über die erlangten vertraulichen Informationen und werden diese weder offen legen, reproduzieren, Dritten zur Verfügung stellen oder in irgendeiner anderen Weise Dritten zugänglich zu machen. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass sie jeden Dritten, der Wissen über vertrauliche Information erlangt, an diese Vertraulichkeitsregel bindet. Dies gilt für Mitarbeiter, Beauftragte, Agenten etc. Die Verpflichtungen gemäss dieser Klausel sollen die Vereinbarung überdauern, unabhängig des Auflösungsgrundes.
3 Seite 3/5 5) Gebrauch des PARTNER-Logos von SWITCHPLUS SWITCHPLUS erteilt hiermit dem PARTNER das unentgeltliche und nicht ausschliessliche Recht, das PARTNER-Logo von SWITCHPLUS für Zwecke im Rahmen dieses Vertrages in Printerzeugnissen oder in elektronischer Form zu benutzen. Für die Nutzung auf der Website des PARTNERs stellt SWITCHPLUS dem PARTNER auf Wunsch eine webtaugliche Version des PARTNER-Logos zur Verfügung. Die Berechtigung zur Nutzung des Logos endet mit der Beendigung dieses Vertrages. Der Partner informiert die SWITCHPLUS jeweils unaufgefordert in geeigneter Weise (Belegexemplare von Unterlagen, Ausdrucke, Hinweise auf Websites etc.), in welcher Form und in welchem Zusammenhang er das PARTNER- Logo verwendet. SWITCHPLUS ist berechtigt, jederzeit für die Nutzung ihres PARTNER-Logo nähere Richtlinien festzulegen, die für den PARTNER verbindlich sind oder die Zustimmung zur Nutzung durch den PARTNER zu widerrufen. Der PARTNER hat das jeweils aktuelle Logo zu verwenden. 6) Beginn und Laufzeit Die Zusammenarbeit beginnt mit dem Erreichen der unter Ziffer 2) definierten Kriterien. Der Vertrag wird auf unbefristete Zeit abgeschlossen und kann mit einmonatiger Kündigungsfrist auf Quartalsende von beiden Parteien jederzeit gekündigt werden. SWITCHPLUS behält sich eine fristlose Kündigung bei gravierenden Mängeln in der Sorgfalt im Zusammenhang mit der Beratung der SWITCHPLUS-Kunden, bei Widerhandlung zu den Bestimmungen in Ziffer 4) oder bei andauernder schlechter Kundenbewertung. Die Berechtigung für die Vergütung seitens des PARTNERs wird hinfällig, sobald der PARTNER die Kriterien unter Ziffer 2) nicht mehr erfüllt. Mit der Vertragsbeendigung erlöschen alle Ansprüche seitens des PARTNERs auf Vergütungen. Der PARTNER darf dann auch das zur Verfügung gestellte Logo nicht mehr verwenden. SWITCHPLUS wird die Erwähnung des PARTNERs auf seiner Webseite entfernen. Der PARTNER hat das zur Verfügung gestellte SWITCHPLUS- Logo zu entfernen. 7) Schlussbestimmungen Keine der Vertragsparteien kann die Rechte und Pflichten ganz oder teilweise aus dieser Vereinbarung ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei auf einen Dritten übertragen. Der PARTNER wird mit der vorliegenden Vereinbarung weder Agent (OR 418aff.), Kommissionär, noch sonst wie ein Beauftragter von SWITCHPLUS im Verhältnis zu den Kunden des Partners bzw. den Haltern der vom PARTNER registrierten und
4 Seite 4/5 verwalteten Domain-Namen oder Hosting-Produkte, noch besteht zwischen SWITCHPLUS und dem PARTNER ein gesellschaftsrechtliches Verhältnis. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung widerrechtlich oder sonst undurchsetzbar sein, so bleibt der Rest der Vereinbarung unverändert in Kraft. Die derart entstehenden oder sonstigen Lücken sind im Sinne und Geiste der Vereinbarung so zu füllen und zu ergänzen, wie dies die Parteien gemacht haben würden, hätten sie um diese Lücken gewusst. Dieser Vertrag und seine allfälligen Anhänge regeln sämtliche Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit diesem Vertrag zwischen PARTNER und SWITCHPLUS. Allfällige vor Vertragsabschluss mündliche oder schriftliche Vereinbarungen oder Zusagen sind mit Unterzeichnung dieses Vertrages rechtsunwirksam. Dieser Vertrag und seine Anhänge sowie alle Ergänzungen oder Änderungen dazu bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des vorliegenden Schriftlichkeitserfordernisses. Höhere Gewalt entbindet die Parteien von den Verpflichtungen dieser Vereinbarung, soweit und solange sie besteht. Es ist Schweizer Recht anwendbar. Alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind ausschliesslich durch das Handelsgericht des Kantons Zürich, zu entscheiden. Ort, Datum PARTNER Ort, Datum SWITCHPLUS
5 Seite 5/5 Anhang: Beispielrechnung für die Vergütung im SWITCHPLUS Partnerprogramm Ausgangslage Sie als PARTNER haben 15 Bestandskunden und 5 Neukunden bei Quartalsende, die Ihren Domain-Namen und ihr Web Hosting bei SWITCHPLUS haben und bei denen Sie als technischer Administrator im SWITCHPLUS Benutzerkonto eingetragen sind. Die Kunden haben im letzten Quartal bei SWITCHPLUS Einkäufe getätigt und bezahlt sowie auch weiterhin laufende Abonnemente. Alle Preisangaben in der linken Spalte verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer (MWST-Satz 8%) und auf Jahresbasis. Alle Angaben in der rechten Spalte sind ohne Mehrwertsteuer und auf Quartalsbasis. Beispielrechnung Einkäufe und Abonnemente der Kunden Berechnung Quartalsnettoumsatz Einkäufe der 5 Neukunden 5 Web Hosting zu je CHF * 99 / 4 / 1.08 = CHF Mail Hosting zu je CHF * 59 / 4 / 1.08 = CHF Domain-Namen mit Endung.ch zu je CHF * 17 / 4 / 1.08 = CHF Domain-Namen mit Endung.com zu je CHF * 34 / 4 / 1.08 = CHF Laufende Abonnemente der 15 Bestandskunden 15 Web Hosting zu je CHF * 99 / 4 / 1.08 = CHF Mail Hosting zu je CHF * 59 / 4 / 1.08 = CHF Domain-Namen mit Endung.ch zu je CHF * 17 / 4 / 1.08 = CHF Domain-Namen mit Endung.com zu je CHF * 34 / 4 / 1.08 = CHF Total Quartalsnettoumsatz CHF Vergütung (10% vom Quartalsnettoumsatz) CHF SWITCHPLUS vergütet PARTNER 10% des Quartalsnettoumsatzes in Höhe von CHF , also aufgerundet CHF in diesem Quartal.
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