LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 15. Wahlperiode. Berichtigung. Drucksache 15/4523. zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/4465
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1 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 15. Wahlperiode Drucksache 15/4523 zu Drucksache 15/ Berichtigung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/4465 Landesbeamtengesetz (LBG) Durch ein drucktechnisches Versehen sind die Anlagen des Gesetzentwurfs der Landesregierung Drucksache 15/4465 (Seiten 78 bis 85 der Drucksache) in einzelnen Punkten unrichtig dargestellt worden. Die richtige Fassung der Anlagen ist nachstehend abgedruckt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 5. Mai 2010
2 Drucksache 15/4523 Landtag Rheinland-Pfalz 15.Wahlperiode Anlage 1 (zu 135 Nr. 10) Gültig ab 1. Januar 2012 Anlage II 1. Besoldungsordnung A Grundgehaltssätze 2-Jahres-Rhythmus 3-Jahres-Rhythmus 4-Jahres-Rhythmus Besoldungsgruppe Stufe A , , , , , , , , , ,55 A , , , , , , , , , ,25 A , , , , , , , , , ,30 A , , , , , , , , , ,67 A , , , , , , , , , ,14 A , , , , , , , , , ,21 A , , , , , , , , , ,77 A , , , , , , , , , ,22 A , , , , , , , , , ,42 A , , , , , , , , , ,59 A , , , , , , , , , ,44 A , , , , , , , , , ,61 A , , , , , , ,33 A , , , , , , ,09 2. Besoldungsordnung B Grundgehaltssätze 3. Besoldungsordnung W Grundgehaltssätze Besoldungsgruppe Betrag Besoldungsgruppe W 1 W 2 1) W 3 1) B ,33 B ,58 B ,23 B ,52 Betrag 3 880, , ,09 1) Das für Leistungsbezüge im Hochschulbereich zur Verfügung stehende Volumen bleibt durch die Erhöhung der Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung W zum 1. Januar 2012 unberührt. B ,32 B ,15 B ,50 B ,21 B ,51 B ,53 Seite 78 der Drucksache 15/4465
3 Landtag Rheinland-Pfalz 15.Wahlperiode Drucksache 15/ Besoldungsordnung R Grundgehaltssätze Stufe Besoldungsgruppe Lebensalter R , , , , , , , , , , , ,44 R , , , , , , , , , ,81 R ,23 R ,52 R ,32 R ,15 R ,50 R ,21 R ,51 Seite 79 der Drucksache 15/4465
4 Drucksache 15/4523 Landtag Rheinland-Pfalz 15.Wahlperiode Gültig ab 1. Januar 2012 n, Stellenzulagen, Zulagen in der Reihenfolge der Gesetzesstellen Dem Grunde nach geregelt in Betrag Dem Grunde nach geregelt in Betrag Bundesbesoldungsordnungen A und B Bundesbesoldungsordnungen A und B 78 bis zu 79,89 Besoldungsgruppen Fußnote Vorbemerkungen Nummer 6 A 3 1, 5 63,68 Absatz ,52 Buchstabe b 383,48 A4 1, 4 63,68 Buchstabe c 306, ,52 Absatz 4 A ,52 Buchstabe b 191,75 4, 6 63,68 Buchstabe c 153,39 A ,40 Nummer 6 a 106,52 A ,85 Nummer 8 A ,03 A 2 bis A 5 119,84 A 6 bis A 9 159,79 A 10 und höher 199,73 Landesbesoldungsordnungen A und B Besoldungsgruppen Fußnote Nummer 9 Die Zulage beträgt nach einer Dienstzeit von A ,52 einem Jahr 66,35 A ,40 zwei Jahren 132,69 A ,26 Nummer 10 A ,26 Die Zulage beträgt nach einer Dienstzeit von 5, 7 145,08 einem Jahr 66,35 A ,03 zwei Jahren 132,69 A 13 1, 4 174,03 Nummer 12 99, ,63 Nummer ,65 5, 6 253,85 Nummer 25 39,95 A ,03 Nummer ,02 Die Zulage beträgt für Beamte des 3 53,26 mittleren Dienstes 17,76 A ,03 gehobenen Dienstes 39,95 B ,25 Nummer 27 B ,62 Absatz 1 Buchstabe a A 12 (kw) 3, 4 145,08 Doppelbuchstabe aa 17,96 A 13 (kw) 1 174,03 Doppelbuchstabe bb 70,27 A 14 (kw) 1 174,03 Buchstabe b 78,12 Buchstabe c 78,12 Bundesbesoldungsordnung R Absatz 2 Buchstabe a Besoldungsgruppen Fußnote Doppelbuchstabe bb 52,34 R 1 1, 2 192,42 Buchstabe b 78,12 R 2 3 bis 8, ,42 Buchstabe c 78,12 R ,42 Anlage IV Bundesbesoldungsordnung W Vorbemerkungen Nummer 1 Absatz 3 270,84 Nummer 2 wenn ein Amt ausgeübt wird der Besoldungsgruppe R 1 214,11 der Besoldungsgruppe R 2 239,67 Seite 80 der Drucksache 15/4465
5 Landtag Rheinland-Pfalz 15.Wahlperiode Drucksache 15/4523 Anlage 2 (zu 135 Nr. 11) Gültig ab 1. Juli 2010 Anlage VII Mehrarbeitsvergütung, Erschwerniszulagen Vergütung/Zulage Betrag (Euro) Mehrarbeitsvergütung 4 Abs. 1 MVergV A 3 und A 4 10,48 A 5 bis A 8 12,40 A 9 bis A 12 17,00 A 13 bis A 16 23,44 4 Abs. 3 Satz 1 MVergV Nummer 1 15,84 Nummer 2 19,59 Nummer 3 23,28 Nummer 4 27,19 Nummer 5 27,19 Erschwerniszulagen 4 Abs. 1 Nr. 1 EZulV 2,85 22 Abs. 2 EZulV 225,00 Anlage 3 (zu 135 Nr. 12) Gültig ab 1. Januar 2012 Anlage VII Maßgebende Bestimmung Erschwerniszulagen Betrag (Euro) 4 Abs. 1 Nr. 1 EZulV 2,85 22 Abs. 2 EZulV 225,00 Anlage 4 (zu 135 Nr. 13) Gültig ab 1. Juli 2010 Auslandsbesoldung Anlage VIII (zu 2 a Abs. 2 Halbsatz 2) Stufe Grundgehaltsspanne von 1 798, , , , , , , , , , , , , ,61 bis 1 798, , , , , , , , , , , , , ,60 Seite 81 der Drucksache 15/4465
6 Drucksache 15/4523 Landtag Rheinland-Pfalz 15.Wahlperiode Anlage 5 (zu 135 Nr. 14) Überleitungsübersicht Anlage IX (zu 6 i) Lfd. Nr. Bisherige Amtsbezeichnung in der Bundesbesoldungsordnung A Bisherige Besoldungs- gruppe/ Neue Amtsbezeichnung Neue Besoldungsgruppe/ 1 Erster Hauptwachtmeister 5) A 6 Sekretär 1) A 6 2 Erster Hauptwachtmeister 5) 6) A 6 Sekretär 1) 2) A , ,52 3 Oberamtsmeister 5) A 6 Sekretär 1) A 6 4 Sekretär A 6 Sekretär A 6 5 Amtsinspektor A 9 Inspektor A 9 6 Amtsinspektor 3) A 9 Inspektor 1) A , ,40 7 Inspektor A 9 Inspektor A 9 8 Fachlehrer A 11 Fachlehrer A 11 mit abgeschlossener Ingenieur- oder mit abgeschlossener Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung, wenn sie Fachhochschulausbildung, wenn sie vorgeschrieben ist oder, beim Fehlen vorgeschrieben ist oder, beim Fehlen laufbahnrechtlicher Vorschriften, laufbahnrechtlicher Vorschriften, gefordert wird 4) gefordert wird 6) 9 Fachlehrer A 12 Fachlehrer A 12 mit abgeschlossener Ingenieur- oder mit abgeschlossener Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung, wenn sie Fachhochschulausbildung, wenn sie vorgeschrieben ist oder, beim Fehlen vorgeschrieben ist oder, beim Fehlen laufbahnrechtlicher Vorschriften, laufbahnrechtlicher Vorschriften, gefordert wird 6) gefordert wird 4) 10 Lehrer an allgemeinbildenden Schulen, soweit A 12 Lehrer A 12 nicht anderweitig eingereiht 1) an allgemeinbildenden Schulen 2) 11 Oberamtsrat A 13 Rat A Oberamtsrat 11) 13) A 13 Rat 5) 6) A , ,85 13 Rat A 13 Rat A Realschullehrer A 13 Realschullehrer A 13 mit der Befähigung für das Lehramt mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen bei einer dieser Be- an Realschulen bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwen- fähigung entsprechenden Verwendung 10) dung 3) Seite 82 der Drucksache 15/4465
7 Landtag Rheinland-Pfalz 15.Wahlperiode Drucksache 15/4523 Lfd. Nr. Bisherige Amtsbezeichnung Bisherige Besoldungs- gruppe/ Neue Amtsbezeichnung Neue Besoldungsgruppe/ 15 Fachlehrer an berufsbildenden Schulen A 10 Fachlehrer an berufsbildenden Schulen A 10 mit der Befähigung für das Fach mit der Befähigung für das Fach Religion, soweit nicht in Besoldungs- Religion 1) 3) gruppe A 11 1) 16 Lehrer für Fachpraxis A 10 Lehrer für Fachpraxis A 10 mit der Befähigung für dieses Lehramt mit der Befähigung für dieses Lehramt und bei einer dieser Befähigung ent- und bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung, soweit nicht sprechenden Verwendung 3) in Besoldungsgruppe A Lehrer für Fachpraxis mit sonder- A 10 Lehrer für Fachpraxis mit sonder- A 10 pädagogischer Qualifikation pädagogischer Qualifikation mit der Befähigung für dieses Lehr- mit der Befähigung für dieses Lehramt amt und bei einer dieser Befähigung und bei einer dieser Befähigung ententsprechenden Verwendung, soweit sprechenden Verwendung 2) 3) nicht in Besoldungsgruppe A 11 2) 18 Fachlehrer an berufsbildenden Schulen A 11 Fachlehrer an berufsbildenden Schulen A 11 mit der Befähigung für das Fach mit der Befähigung für das Fach Religion 1) 2) Religion 1) 2) 4) 19 Lehrer für Fachpraxis A 11 Lehrer für Fachpraxis A 11 mit der Befähigung für dieses mit der Befähigung für dieses Lehramt und bei einer dieser Be- Lehramt und bei einer dieser Befähigung entsprechenden Ver- fähigung entsprechenden Verwendung 2) wendung 2) 4) 20 Lehrer für Fachpraxis mit sonder- A 11 Lehrer für Fachpraxis mit sonder- A 11 pädagogischer Qualifikation pädagogischer Qualifikation mit der Befähigung für dieses Lehramt mit der Befähigung für dieses Lehramt und bei einer dieser Befähigung ent- und bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung 2) 3) sprechenden Verwendung 2) 3) 4) 21 Konrektor A 12 Konrektor A 13 mit der Befähigung für das Lehramt + 145,08 mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen als an Grund- und Hauptschulen als Primarstufenleiter an einer organi- Primarstufenleiter an einer organisatorisch verbundenen Grund- und satorisch verbundenen Grund- und Realschule plus mit bis zu 80 Schülern Realschule plus mit bis zu 80 Schülern in der Grundschule 2) in der Grundschule 22 Konrektor A 12 Konrektor A 13 als der ständige Vertreter des Leiters + 145,08 als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule mit mehr als einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern 2) 180 bis zu 360 Schülern 23 Rektor A 12 Rektor A 13 als Leiter einer Grundschule mit + 145,08 als Leiter einer Grundschule bis zu 80 Schülern 3) mit bis zu 80 Schülern 24 Zweiter Konrektor A 12 Zweiter Konrektor A 13 einer Grundschule mit mehr als + 145,08 einer Grundschule mit mehr als 540 Schülern 2) 540 Schülern Seite 83 der Drucksache 15/4465
8 Drucksache 15/4523 Landtag Rheinland-Pfalz 15.Wahlperiode Lfd. Nr. Bisherige Amtsbezeichnung Bisherige Besoldungs- gruppe/ Neue Amtsbezeichnung Neue Besoldungsgruppe/ 25 Förderschullehrer A 13 Förderschullehrer A 13 mit der Befähigung für das Lehramt mit der Befähigung für das Lehramt an Förderschulen oder an berufs- an Förderschulen oder an berufsbildenden Schulen bei einer der bildenden Schulen bei einer der jeweiligen Befähigung entsprechenden jeweiligen Befähigung entsprechenden Verwendung Verwendung 3) 26 Konrektor A 13 Konrektor A 13 als der ständige Vertreter des Leiters als der ständige Vertreter des Leiters + 174,03 einer Grundschule mit mehr als einer Grundschule mit mehr als 360 Schülern 360 Schülern 1) 27 Konrektor A 13 Konrektor A 13 mit der Befähigung für das Lehramt mit der Befähigung für das Lehramt + 174,03 an Grund- und Hauptschulen als an Grund- und Hauptschulen als Primarstufenleiter an einer organisa- Primarstufenleiter an einer organisatorisch verbundenen Grund- und torisch verbundenen Grund- und Realschule plus mit mehr als 80 Schülern Realschule plus mit mehr als 80 Schülern in der Grundschule in der Grundschule 1) 28 Konrektor A 13 und Konrektor A 13 Klassenstufen 5 und 6 Klassenstufen 5 und 6 1) 29 Konrektor A 13 und Konrektor A 13 Klassenstufen 7 und 8 Klassenstufen 7 und 8 1) 30 Konrektor A 13 und Konrektor A 13 Klassenstufen 9 und 10 Klassenstufen 9 und 10 1) 31 Konrektor A 13 und Konrektor A 13 Kooperativen Gesamtschule als der Kooperativen Gesamtschule als der Klassenstufen 5 und 6, sofern diese Klassenstufen 5 und 6, sofern diese Klassenstufen bei jeder Schulart der Klassenstufen bei jeder Schulart der Gesamtschule vorhanden sind Gesamtschule vorhanden sind 1) 32 Konrektor A 13 und Konrektor A 13 Kooperativen Gesamtschule als der Kooperativen Gesamtschule als der Koordinator der schulartübergreifenden Koordinator der schulartübergreifenden Aufgaben für die Sekundarstufe I Aufgaben für die Sekundarstufe I 1) Seite 84 der Drucksache 15/4465
9 Landtag Rheinland-Pfalz 15.Wahlperiode Drucksache 15/4523 Lfd. Nr. Bisherige Amtsbezeichnung Bisherige Besoldungs- gruppe/ Neue Amtsbezeichnung Neue Besoldungsgruppe/ 33 Konrektor an einer Realschule plus A 13 Konrektor an einer Realschule plus A 13 mit mehr als 180 bis zu 540 Schülern mit mehr als 180 bis zu 540 Schülern + 174,03 oder an einer organisatorisch ver- oder an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Realschule plus bundenen Grund- und Realschule plus mit mehr als 180 bis zu 540 Schülern in mit mehr als 180 bis zu 540 Schülern in der Realschule plus als pädagogischer der Realschule plus als pädagogischer Koordinator Koordinator 1) 34 Rektor A 13 Rektor A 13 als Leiter einer Grundschule mit mehr als Leiter einer Grundschule mit mehr + 174,03 als 80 bis zu 180 Schülern als 80 bis zu 180 Schülern 1) 35 Rektor A 13 Rektor A 14 als Leiter einer Grundschule mit mehr + 174,03 als Leiter einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern 1) als 180 bis zu 360 Schülern 36 Rektor A 14 Rektor A 14 als Leiter einer Grundschule mit mehr als Leiter einer Grundschule mit mehr + 174,03 als 360 Schülern als 360 Schülern 1) 37 Rektor A 14 Rektor A 14 mit der Befähigung für das Lehramt mit der Befähigung für das Lehramt + 174,03 an Grund- und Hauptschulen als Leiter an Grund- und Hauptschulen als Leiter eines Studienseminars für das Lehramt eines Studienseminars für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen an Grund- und Hauptschulen 1) Seite 85 der Drucksache 15/4465
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