STATUTEN. KMU Netzwerk Hebelstrasse Basel

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1 STATUTEN KMU Netzwerk Hebelstrasse Basel

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3 INHALT Artikel 1 - Verein Name und Sitz Zweck 4 Artikel 2 - Mitgliedschaft Aktiv-Mitglieder Passive Mitglieder Mitgliederreglement und weitere Mitgliedschaften Eintritt und Austritt Mitgliederbeiträge Ausschluss Weiteres 5 Artikel 3 - Organisation Organe 5 Artikel 4 - Mitliederversammlung Allgemeines Ordentliche Mitgliederversammlung Ausserordentliche Mitgliederversammlung Aufgaben der Mitgliederversammlung Beschlussfassung Wahlen und Abstimmungen 6 Artikel 5 - Vorstand Zusammensetzung Amtszeit Aufgaben und Kompetenzen Rechenschaftspflicht 6 Artikel 6 - Präsident Aufgaben und Kompetenzen Rechenschaftspflicht 7 Artikel 7 - Kontrollstelle Zusammensetzung Aufgaben und Kompetenzen 7 Artikel 8 - Finanzen Finanzielle Verbindlichkeiten Haftung 7 Artikel 9 - Auflösung Versammlung zur Auflösung Verwendung des Vermögens 8 Artikel 10 - Inkrafttreten 8 Seite 3

4 STATUTEN Artikel 1 - Verein 1.1 Name und Sitz Unter dem Namen KMU Netzwerk besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Sitz in Basel. 1.2 Zweck Der Verein ist eine Interessensgruppierung von Selbständigerwerbenden, Inhabern und - teilhabern sowie Kadermitgliedern von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der Schweiz. Er fördert den Austausch unter den Mitgliedern, setzt sich für die Interessen seiner Mitglieder ein und vertritt diese gegenüber der Politik, der Verwaltung und der Öffentlichkeit. Er handelt nach gesellschafts- und wirtschaftsethischen Grundsätzen und stellt den Menschen, die sozialen und ökologischen Aspekte ins Zentrum seiner Überlegungen und seines Handelns. Details werden im Geschäftsreglement präzisiert. Artikel 2 - Mitgliedschaft 2.1 Aktiv-Mitglieder Aktiv-Mitglied des Vereins können natürliche Personen werden, die selbständigerwerbend, Unternehmensinhaber, Teilhaber oder Kadermitglied eines KMU sind und den Vereinszweck unterstützen. Aktiv-Mitglieder haben an der Mitgliederversammlung ein Stimmrecht. 2.2 Passive Mitglieder Die passive Mitgliedschaft steht natürlichen und juristischen Personen offen. Auf Einladung sind passive Mitglieder zur Teilnahme an verschiedenen Aktionen und Veranstaltungen des KMU Netzwerks zugelassen. Passivmitglieder verfügen über kein Stimmrecht. 2.3 Mitgliederreglement und weitere Mitgliedschaften Der Vorstand regelt die Details in einem Mitgliederreglement. Er kann weiter bestimmen, welche Personengruppen ohne Stimmrecht am Vereinszweck partizipieren können. 2.4 Eintritt und Austritt Der Eintritt von Mitgliedern kann jederzeit erfolgen, Austritte erfolgen auf den Ablauf des Geschäftsjahres. 2.5 Mitgliederbeiträge Die Mitgliederbeiträge werden auf Vorschlag des Vorstands von der Mitgliederversammlung festgelegt und als Anhang zum Mitgliederreglement publiziert. Seite 4

5 2.6 Ausschluss Der Ausschluss von Mitgliedern erfolgt auf Antrag des Vorstands an die Mitgliederversammlung, eine Begründung ist nicht erforderlich. Als Ausschlussgründe gelten: Die Verletzung und die Zuwiderhandlung gegen den Vereinszweck und die Statuten. 2.7 Weiteres Im Übrigen gelten die Art. 70ff ZGB. Artikel 3 - Organisation 3.1 Organe Organe des Vereins sind: die Mitgliederversammlung; der Vorstand; die Kontrollstelle. Artikel 4 - Mitliederversammlung 4.1 Allgemeines Die Mitgliederversammlung bildet das oberste Organ des Vereins. 4.2 Ordentliche Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung tritt jährlich mindestens einmal zusammen. Die Einladung erfolgt schriftlich, unter Angabe der Traktanden einen Monat vorher. Sie wird vom Vorstand einberufen und richtet sich nach den Statuten. 4.3 Ausserordentliche Mitgliederversammlung Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung wird einberufen, wenn ein Fünftel der Mitglieder die Einberufung verlangt. 4.4 Aufgaben der Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben: Sie nimmt Kenntnis von der Geschäftsführung, der Jahresrechnung und entlastet die Organe des Vereins. Sie wählt den Vorstand. Der Vorstand wird für eine Amtsdauer von drei Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich, im Maximum für drei Amtszeiten. Sie beschliesst Statutenänderungen. Sie beschliesst über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern und legt die Mitgliederbeiträge fest. Sie entscheidet in allen Angelegenheiten, die nicht anderen Organen des Vereins übertragen sind. Seite 5

6 4.5 Beschlussfassung Vereinsbeschlüsse werden von der Vereinsversammlung gefasst. Die Beschlüsse an der Mitgliederversammlung werden mit dem einfachen Mehr gefällt. Die schriftliche Zustimmung aller Mitglieder zu einem Antrag ist dem Beschluss einer Vereinsversammlung gleichgestellt. Über die Mitgliederversammlung wird ein Protokoll geführt. Die Durchführung legt der Vorstand in einer Geschäftsordnung fest. Im Übrigen gelten die Art. 65ff ZGB. 4.6 Wahlen und Abstimmungen Für die Wahlen wird ein/e Tagespräsident/-in gewählt. Wahlen erfolgen offen und mit Anzeigen der Hand oder per Akklamation. Wahlen haben schriftlich zu erfolgen, wenn dies 1/4 der anwesenden stimmberechtigen Mitglieder verlangt. Die Wahlen werden nach dem Grundsatz des absoluten Mehrs vorgenommen. Statutenänderungen müssen mindestens 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder zustimmen. Der/Die Vorsitzende hat den Stichentscheid. Artikel 5 - Vorstand 5.1 Zusammensetzung Der Vorstand umfasst mindestens 3, maximal 5 Mitglieder und konstituiert sich selbst. Dem Vorstand gehören an: Präsidentin / Präsident Verantwortliche/r für Finanzen weitere Vorstandsmitglieder 5.2 Amtszeit Der Vorstand wird für eine Amtsdauer von drei Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich, im Maximum für drei Amtszeiten. 5.3 Aufgaben und Kompetenzen Der Vorstand besorgt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein gegen aussen. Er ist befugt, die dringenden und laufenden Geschäfte an das Präsidium zu delegieren. Er beschliesst die erforderlichen Reglemente. Der Vorstand ist Anstellungsbehörde der Mitarbeitenden. Er definiert im Geschäftsreglement die Details der Zeichnungsberechtigungen. Die Geschäftsleitung nimmt bei Bedarf an den Vorstandssitzungen teil. 5.4 Rechenschaftspflicht Der Vorstand hat der Mitgliederversammlung über die Tätigkeiten Rechenschaft abzulegen. Seite 6

7 Artikel 6 - Präsident 6.1 Aufgaben und Kompetenzen Das Präsidium besorgt die laufenden Geschäfte, die ihm der Vorstand übertragen hat, leitet die Versammlungen und koordiniert die Geschäfte. Dem Präsidium ist die Geschäftsstelle personell und strategisch unterstellt. Die Details regelt das Geschäftsreglement. 6.2 Rechenschaftspflicht Das Präsidium hat der Mitgliederversammlung über die Tätigkeiten Rechenschaft abzulegen. Artikel 7 - Kontrollstelle 7.1 Zusammensetzung Sie besteht aus zwei von der Mitgliederversammlung gewählten Revisoren bzw. Revisorinnen oder einer externen, dazu befähigten Kontrollstelle. 7.2 Aufgaben und Kompetenzen Die Kontrollstelle überprüft die Buchführung des Vereins und legt der Mitgliederversammlung einen Bericht vor. Artikel 8 - Finanzen 8.1 Finanzielle Verbindlichkeiten Für finanzielle Verbindlichkeiten des Vereins gilt die Doppelunterschrift. 8.2 Haftung Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Seite 7

8 Artikel 9 - Auflösung 9.1 Versammlung zur Auflösung Für die Auflösung des Vereins ist eine ausserordentliche, zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung durchzuführen. Die Auflösung kann mit einem Stimmenmehr von 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten beschlossen werden. 9.2 Verwendung des Vermögens Die Verwendung des Vereinsvermögens wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die Aktiven sollen einem ähnlichen Zweck oder einer sozialen Institution im Sinne des Vereinszwecks zukommen. Artikel 10 - Inkrafttreten Diese Statuten wurden am 08. Juni 2017 geändert und treten an diesem Datum in Kraft. Dominik A. Lüthi Präsident Rosmarie Zipfel Protokoll Seite 8

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