Regelungen für die Teilnahme an internationalen. Turnieren (FIVB/CEV) im Beach-Volleyball
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- Adolf Kuntz
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1 Regelungen für die Teilnahme an internationalen Turnieren (FIVB/CEV) im Beach-Volleyball (Inhaltliche Änderungen zu den bisher gültigen Regelungen sind im Text markiert) (Stand: )
2 Seite 1 Regelungen des Leistungsstabes Beach-Volleyball Kapitel 1: Einleitung...2 Kapitel 2: Zulassungsbestimmungen Allgemein Spielberechtigung/Meldekriterien für FIVB Turniere Spielberechtigung/Meldekriterien für CEV Turniere Spielberechtigung/Meldekriterien für Turniere ausländischer Turnierserien... 4 Kapitel 3: Technische Durchführungen Meldetermine Meldegebühren Um- und Abmeldungen... 5 Kapitel 4: Wild Card Regelungen...5 Kapitel 5: Ansprechpartner...6 Kapitel 6: Schlussbestimmungen...6
3 Seite 2 Regelungen des Leistungsstabes Beach-Volleyball Kapitel 1: Einleitung Der Deutsche Volleyball-Verband (DVV) führt gemäß FIVB sowie CEV Regularien (FIVB/CEV Handbook) die An-, Um- und Abmeldungen deutscher Beach-Volleyball Athleten für die internationalen Turnierserien von FIVB und CEV durch und ist ebenfalls für die Nominierungen zu Welt- und Europameisterschaften verantwortlich. Im Rahmen der FIVB Turniere wird zwischen FIVB Weltmeisterschaften, FIVB Grand Slams und FIVB Open unterschieden. CEV Turniere beinhalten CEV Europameisterschaften, CEV Masters, CEV Challenger und CEV Satellites. Zusätzlich finden Turniere ausländischer Turnierserien statt, welche von der FIVB homologiert werden müssen und mit Genehmigung des DVV sowie des ausrichtenden nationalen Volleyballverbandes von den Spielern selbst angemeldet werden können. Für die Abwicklung der Meldungen der oben genannten Turniere hat der Leitungsstab Beach des DVV bereits seit 2007 notwendige Richtlinien schriftlich fixiert, die hier im folgenden aufgeführt und ständig aktualisiert werden. Als Serviceleistung für alle Athleten steht der Beach-Volleyball Koordinator des DVV als zentrale Informations- und Koordinationsstelle zur Verfügung. Grundlage für die Abwicklung des internationalen Turnierbetriebes sind die Beach- Volleyball Ordnung des DVV (BVO) in der jeweils aktuellen Fassung, die Beschlüsse des DVV-Vorstandes, die Regelungen für die Teilnahme an internationalen Turnieren (FIVB/CEV) im Beach-Volleyball sowie die Regularien der FIVB und der CEV. Die Beach-Volleyball Ordnung (BVO) und die Regelungen für die Teilnahme an internationalen Turnieren (FIVB/CEV) im Beach-Volleyball sind auf der Internetseite des DVV ( publiziert, die Regularien von FIVB und CEV sind auf den jeweiligen Internetseiten ( zu finden. Kapitel 2: Zulassungsbestimmungen 2.1 Allgemein Spieler der Deutschen Rangliste dürfen nur an von der FIVB homologierten und vom DVV genehmigten Turnieren teilnehmen. Meldungen zu internationalen Turnieren, die parallel zu den Deutschen Beach-Volleyball Meisterschaften stattfinden, ausgenommen internationale Nachwuchsmeisterschaften, werden durch den DVV grundsätzlich nicht durchgeführt. Bei Terminkonflikten im A-Kader- Bereich kann sich das Team an den Leitungsstab Beach wenden, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. 2.2 Meldekriterien für FIVB Turniere Vom DVV werden ausschließlich Teams, die aus nominierten Athleten des Erwachsenenund Nachwuchsnationalkaders und/oder weiteren Athleten bis einschließlich Platz 24 der derzeitigen DVV-Einzelrangliste bestehen, für FIVB Grand Slams und FIVB Open gemeldet. Ausnahmen können über den Leitungsstab Beach beantragt werden.
4 Seite 3 Regelungen des Leistungsstabes Beach-Volleyball Zusätzlich zu den notwendigen Daten für die deutsche Turnierserie (siehe Durchführungsbestimmungen) müssen mit der ersten Anmeldung zu einem FIVB Turnier folgende Dokumente vorliegen: - Fair Play Vereinbarung Zustimmung im Online-System - (WT-01) FIVB Player's Commitment (alle 4 Jahre) 1x im Original - (WT-10) FIVB Annual Health Certificate jährlich (Fax ausreichend) Der Leitungsstab Beach behält sich vor, bei Turnieren, bei denen die Country Quota Play Off (CQPO) am gleichen Tag wie die Qualifikation gespielt wird, die Anzahl der Teams für das FIVB Turnier so zu begrenzen, dass diese Teams maximal 1 Spiel im CQPO haben. Bsp. 1: Bsp. 2: - 3 Teams direkt im Hauptfeld nur noch max. 1 Platz in der Qualifikation frei - Meldung von Team 4+5 für die Qualifikation - 1 Spiel im CQPO dieser beiden Teams gegeneinander - 2 Teams direkt im Hauptfeld noch max. 2 Plätze in der Qualifikation frei - Meldung von Team für die Qualifikation - 2 Spiele im CQPO dieser 4 Teams gegeneinander, d.h., ein Spiel für jedes Team 2.3 Meldekriterien für CEV Turniere Es wird unterschieden in a) CEV Masters: Vom DVV werden ausschließlich Teams, die aus nominierten Athleten des Erwachsenen- und Nachwuchsnationalkaders und/oder weiteren Athleten bis einschließlich Platz 24 der derzeitigen DVV-Einzelrangliste bestehen, für CEV Masters gemeldet. und b) CEV Challenger / CEV Satellites: Vom DVV werden ausschließlich Teams, die aus nominierten Athleten des Erwachsenen- und Nachwuchsnationalkaders und/oder weiteren Athleten bis einschließlich Platz 40 der derzeitigen DVV-Einzelrangliste bestehen, für CEV Challenger und CEV Satellites gemeldet. Ausnahmen können über den Leitungsstab Beach beantragt werden. Zusätzlich zu den notwendigen Daten für die deutsche Turnierserie (siehe Durchführungsbestimmungen) müssen mit der ersten Anmeldung zu einem CEV Turnier folgende Dokumente vorliegen: - Fair Play Vereinbarung Zustimmung im Online-System - (BV-07b) CEV Player's Commitment jährlich (Fax ausreichend) - (M-3) CEV Medical Certificate jährlich (Fax ausreichend) - Überweisung der CEV Gebühr an den DVV (vorab) (lt. CEV Official Regulations CH 7: 60,- EUR pro Spieler (Registration + License)
5 Seite 4 Regelungen des Leistungsstabes Beach-Volleyball Ggf. anfallende Strafen der CEV werden am Ende der Saison vom DVV an das betroffene Team weiterberechnet. Für den Fall das bei einem CEV Turnier ebenfalls CQPO am gleichen Tag wie die Qualifikation gespielt wird, gilt die Regelung für FIVB Turniere analog. 2.4 Meldekriterien für Turniere ausländischer Turnierserien Alle Spieler der Deutschen Rangliste dürfen für Turniere ausländischer Turnierserien melden, sofern die Turniere im Vorhinein von der FIVB homologiert worden sind und rechtzeitig eine Genehmigung des DVV sowie des ausrichtenden nationalen Volleyballverbandes eingeholt wird. Dafür ist bis spätestens 14 Tage vor Turnierbeginn ein Antrag an den Beach-Volleyball Koordinator des DVV zu stellen. Dieser erteilt die Genehmigung und leitet sie an den ausrichtenden nationalen Volleyballverband weiter: - International Player s Participation Agreement Nehmen Spieler mit gültiger Bundesliga-Spielerlizenz oder gültigem DVV-Spielerpass an genehmigungsbedürftigen Turnieren im Ausland ohne Genehmigung des DVV teil, sind sie nach BVO Ziff zu bestrafen. Kapitel 3: Technische Durchführungen 3.1 Meldetermine Meldeschluss ist jeweils 34 Tage vor Turnierbeginn über das DVV Online-System. Zum Zeitpunkt der Anmeldung müssen beide Athleten die Kriterien (insbesondere Top 24/40 DVV Einzelrangliste) erfüllen. Die Anmeldungen sind erst gültig, wenn sie im Internet der FIVB ( bzw. der CEV ( veröffentlicht sind. Die Spieler/Teams sind verpflichtet, dies selbst zu kontrollieren und bei Abweichungen zur Anmeldung die DVV-Geschäftsstelle persönlich und unmittelbar zu kontaktieren. Meldungen zu Beginn der Saison werden zur Halbzeit der laufenden Saison mit Stichtag eines jeden Jahres auf Erfüllung der Ranglistenpositionierung überprüft und ggf. eine Abmeldung für die Turniere ab (1 Monat Frist) bis Saisonende vorgenommen. Änderungen bzw. Abweichungen können durch den Leitungsstab im Einzelfall durchgeführt werden. 3.2 Meldegebühren Für internationale Turniere ab wird eine Meldegebühr erhoben. Diese wird erst mit Teilnahme am Turnier (Qualifikation und/oder Hauptfeld) fällig (nicht mit der Anmeldung zu einem Turnier und nicht bei einer Teilnahme am CQPO). Die Meldegebühr pro Team staffelt sich wie folgt: Turniere ausländischer Turnierserien CEV Challenger / Satellites CEV Masters FIVB Open 50,- EUR 50,- EUR 60,- EUR 80,- EUR
6 Seite 5 Regelungen des Leistungsstabes Beach-Volleyball FIVB Grand Slam 100,- EUR Gemäß BVO Ziff obliegt die Nominierung zu Welt- und Europameisterschaften auf Vorschlag des Leitungsstabs Beach dem DVV-Vorstand und die Nominierung zu den Olympischen Spielen auf Vorschlag des DVV-Vorstandes dem DOSB. Für diese Turniere fallen keine Meldegebühren an. Die Zahlung der Meldegebühr erfolgt per Bankeinzug jeweils montags nach dem Turnier. Meldegebühren, die nicht eingezogen werden können, werden mit einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr von 25,- EUR geahndet oder können zu einer Spielsperre führen. Zusätzlich sind die anfallenden Bankgebühren zu zahlen. 3.3 Um- und Abmeldungen Ebenso wie die Anmeldungen erfolgen Um- und Abmeldungen ausschließlich über das DVV Online-System. Ist dies aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich, muss dies schriftlich per oder FAX mit vollständigen Angaben sowie des ggf. notwendigen Attestes an die DVV Geschäftsstelle (Beach-Volleyball Koordinator) erfolgen. Die Um- und Abmeldungen sind erst gültig, wenn sie im Internet der FIVB ( bzw. der CEV ( veröffentlicht sind. Die Spieler/Teams sind verpflichtet, dies selbst zu kontrollieren und bei Abweichungen die DVV-Geschäftsstelle (Beach-Volleyball Koordinator) persönlich und unmittelbar zu kontaktieren. Um- und Abmeldungen nach dem Country Quota Meeting mit der Folge, dass deutsche Teams nicht in die Qualifikation bzw. das Hauptfeld nachrücken, müssen vermieden werden. Zeitliche Beschränkungen sowie Auflagen dazu sind auf Wunsch der Athleten in einer Fair Play Vereinbarung fixiert worden, deren Zustimmung eine Voraussetzung für internationale Anmeldungen ist. Kapitel 4: Wild Card Regelungen Grundsätzlich muss ein Antrag für eine Wild Card (WC) bei Internationalen Turnieren der FIVB und CEV bis zum Meldeschluss des Turniers (34 Tage vor Beginn) beim Beach- Volleyball Koordinator des DVV vorliegen, damit er im Leitungsstab Beach diskutiert und ggf. an FIVB bzw. CEV weitergeleitet werden kann. Vorraussetzung dafür ist, dass das Team bereits zu diesem Turnier angemeldet ist. Die Befürwortung eines Wild Card Antrag vom Leitungsstab Beach richtet sich nach folgenden Kriterien: EM/WM: Entscheidungsspielraum Leitungsstab Beach Intern. Turnier in GER: Bestes nicht qualifiziertes Team (automatischer WC Antrag durch DVV) FIVB Hauptfeld: wenn Befürwortung, dann Bestes nicht qualifiziertes Team FIVB Qualifikation: Entscheidungsspielraum Leistungsstab Beach CEV Hauptfeld: vorrangig Nationalteams/A-Kader/B-Kader CEV Qualifikation: Entscheidungsspielraum Leitungsstab Beach
7 Seite 6 Regelungen des Leistungsstabes Beach-Volleyball Seit 2010 hat der Leitungsstab Beach folgende Beschränkung der Wild Card Anträge der Teams beschlossen: CEV Hauptfeld: FIVB Hauptfeld: max. 1 Wild Card Antrag pro Team (beantragt bei CEV sowie gleichzeitig eingereicht bei DVV) max. 2 Wild Card Anträge pro Team (beantragt bei FIVB sowie gleichzeitig eingereicht bei DVV) Internationale Turniere in Deutschland sind von dieser Regelung ausgeschlossen (automatischer Antrag für Bestes nicht qualifiziertes Team ). Jeder WC-Antrag ist einzeln und mit Begründung an den DVV zu stellen. Sobald ein Team bei FIVB bzw. CEV eine Wild Card erhält, wird für dieses Team kein weiterer Antrag bei FIVB bzw. CEV gestellt. Kapitel 5: Ansprechpartner Beach-Volleyball Koordinator Raimund Wenning Tel: 069/ Deutscher Volleyball-Verband Fax: 069/ Otto-Fleck-Schneise 8 Mobil: 0160/ Frankfurt/Main wenning@volleyball-verband.de Kapitel 6: Schlussbestimmungen Diese Regelungen für die Teilnahme an internationalen Turnieren (FIVB/CEV) im Beach- Volleyball sind auf Vorschlag des Leitungsstabs Beach vom Vorstand des DVV am vorläufig in Kraft gesetzt und beim Verbandstages am 18./19. Juni 2011 bestätigt worden.
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