Nationale Selbsthilfe - Tagung. Workshop 2 Politische Verankerung der Selbsthilfe Anna Sax und Andi Daurù

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1 Nationale Selbsthilfe - Tagung Workshop 2 Politische Verankerung der Selbsthilfe Anna Sax und Andi Daurù

2 Im Grundsatz eher bescheidener Rückhalt in den entsprechenden Gesetzen. Teilweise sehr weit gefasst und unkonkret. -> Hat entsprechende Auswirkungen auf eine gesicherte (gesetzlich) festgeschriebene Finanzierung!

3 Bsp. Kanton Thurgau: 68 Abs. 1 Kanton und Gemeinden fördern die Gesundheit der Bevölkerung. Gesundheitsgesetz: 3 Gesundheitsvorsorge Abs. 2 Er kann sich an Vorsorgemassnahmen beteiligen oder sie mit Beiträgen unterstützen. 41 Andere Beiträge Der Kanton kann weitere Tätigkeiten von Gemeinden oder Privaten im Gesundheitswesen durch Beiträge unterstützen. Konzept Gesundheitsförderung Thurgau: Verfügt über ein Glossar, in dem die Selbsthilfe nicht erwähnt ist. Leistungsvertrag mit dem Kanton Seit 2009 hat SH Thurgau einen Leistungsvertrag mit dem Kanton

4 Bsp. Kanton Schwyz: Gesundheitsgesetz: 9 1. Grundsatz 1 Der Kanton koordiniert die Massnahmen der Gesundheitsförderung und der Krankenpflege. Er kann diese Aufgabe für einzelne Bereiche Dritten übertragen. 2 Kanton, Bezirke und Gemeinden sowie die im Gesundheitswesen tätigen Organisationen und Personen fördern gemeinsam eine gesunde Lebensweise und bekämpfen die Suchtgefahren. 3 Im Sinne der Vorsorge ist insbesondere auf allen Schulstufen eine angemesse-ne Gesundheitserziehung zu vermitteln. Vollzugsverordnung zur Gesundheitsverordnung 3 Gesundheitsförderung und Prävention Das Amt für Gesundheit und Soziales ist für die Koordination der Massnahmen und Projekte im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention zuständig. Selbsthilfe Schwyz hat einen Leistungsvertrag mit dem SPD/Kanton Schwyz Bsp. Kanton Basel Stadt: 26 Abs. 3 Der Kanton Er fördert die Selbsthilfe und die Hilfe und Pflege zu Hause und unterstützt Familien und Angehörige in dieser Aufgabe.

5 Bsp. Kanton Bern: Art. 38 Abs. 2 Kanton und Gemeinden Sie fördern die Vorsorge und Selbsthilfe, bekämpfen Ursachen der Armut und beugen sozialen Notlagen vor. Selbsthilfe Kanton Bern hat einen Leistungsvertrag mit dem Kanton Geplante Schließung der Zentren Thun und Burgdorf auf Oktober > konnte bis anhin abgewendet werden da Sparauftrag von Parlament weniger drastisch ausfiel. Bsp. Kanton Zürich: Art. 111 Abs. 3 Kanton und Gemeinden Sie fördern zur Bekämpfung von sozialer Not und Armut die Hilfe zur Selbsthilfe. Gesetz über die Ivalideneinrichtungen für erwachsene Personen (IEG): 19 Der Kanton kann an Organisationen, die Dienstleistungen zu Gunsten von erwachsenen invaliden Menschen erbringen, Subventionen ausrichten. Die drei SH Zentren im Kt. ZH erhalten Subventionen nach IEG und haben teilweise Leistungs-/Subventionsverträge mit Städten (Zürich und Winterthur).

6 Fazit Die Finanzierung der Selbsthilfe fasst vielfach auf eher wackeligen gesetzlichen/verfassungsrechtlichen Grundlagen. Explizit Selbsthilfe ist nur in weniger Kantonen verankert. Sie ist Abhängig von Leistungs- und Subventionsverträgen, welche vielfach der finanziellen Situation des Kantons und der aktuellen politischen Stimmung unterliegen. Der Bund regelt diesbezüglich nichts. Möglichkeiten: Es müssten gesetzliche Grundlagen geschaffen werden; entweder auf Kantonaler Ebene: Klarer Gesetzesartikel in Gesundheitsgesetzen, SHG s oder Präventionsgesetzen, welche die Förderung/Finanzierung der Selbsthilfe erwähnen. Bundesebne: Wiederaufnahme eines Präventionsgesetzes (abgelehnt), KVG Forderung via: Parlamente (Kanton und Bund) -> Vernetzung mit Parlamentariern (Vorstände, Patronate usw.) Arbeitsgruppen der Regierung Nutzen von geplanten Gesetzesrevisionen (z.b. Kanton Zürich -> Revision SHG) Volksinitiativen Etc.

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