Arbeitnehmerkammer Bremen. Elke Heyduck Geschäftsführerin
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- Dennis Winkler
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1 Arbeitnehmerkammer Bremen Elke Heyduck Geschäftsführerin Bremen, 5. Dezember 2013
2 Historie und Rechtsgrundlage Historie: Am 17. Juli 1921 verabschiedet die Bremische Bürgerschaft ein Gesetz über die Einrichtung einer Arbeiter- und einer Angestelltenkammer 2001 fusionieren beide Einrichtungen zur gemeinsamen Arbeitnehmerkammer Bremen (Gesetz vom 28. März 2000)
3 Grundprinzip Die Gruppe der Arbeitnehmer/innen ist durch gemeinsame Interessen verbunden, die sich aus ihrer sozialen Stellung im Wirtschaftsleben und der Gesellschaft ergeben. Arbeitnehmerkammern vertreten die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer/innen und bringen deren Interessen in die politische Willensbildung ein.
4 Politisches Ziel Der öffentliche Wert besteht darin, dass die Anschauungen aller Arbeitnehmer/innen (und damit einer sozialen Gruppe) im Prozess der staatlichen Willensbildung repräsentiert sind: Verbesserung der Legitimation staatlicher Entscheidungen Vergrößerung der Bürgernähe Nutzung verwaltungsexternen Sachverstands Erhöhung der Wirksamkeit staatlichen Handelns
5 Gesetz 2 Kammeraufgaben (1) Aufgaben der Kammer sind: 1. Wahrnehmung und Förderung des Gesamtinteresses der kammerzugehörigen Arbeitnehmer (Kammerzugehörige), insbesondere ihrer wirtschaftlichen, beruflichen, sozialen oder die Gleichberechtigung der Geschlechter fördernden Belange im Einklang mit dem Allgemeinwohl, 2. Maßnahmen zur Förderung und Durchführung der beruflichen sowie der allgemeinen und politischen Weiterbildung der Kammerzugehörigen zu treffen, 3. die Unterstützung des Senats, des Magistrats der Stadt Bremerhaven, der Behörden und Gerichte durch Anregungen, Vorschläge, Stellungnahmen und Gutachten.
6 Aufbau der Arbeitnehmerkammer Rechnungsprüfungs -kommission Mitglieder Arbeitnehmer/innen im Land Bremen wählen Vollversammlung 35 Mitglieder Vorstand Präsident Ausschüsse Geschäftsführung Geschäftsstellen / Abteilungen / Referate (z.z. 150 Mitarbeiter/innen)
7 Politikberatung Einfluss auf Politik, Fachressorts und Verwaltung bei politischen Entscheidungen, die die Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern berühren Gutachten/Stellungnahmen Veranstaltungen Gesetzesvorhaben Forschung
8 Politikberatung Regelmäßige Information der politischen Gremien durch: Bericht zur Lage der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Berichte zur sozialen Lage (Themen u.a.: Arm trotz Arbeit, Wohnen, Gesundheit, Wahlverdrossenheit Statistischer Jahresbericht Unregelmäßig durch Berichte und Veranstaltungen, z. B. zu Beschäftigten in der Wissenschaft, Förderung von Arbeitslosen etc.
9 Entwicklung der Beschäftigungsformen im Land Bremen (in absoluten Zahlen) Leiharbeit 8521 Minijobs Teilzeit Vollzeit bis 2012 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Die Zahlen zur Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigung beziehen sich auf das Jahr 2011, da für 2012 bisher keine Daten hierzu erhoben wurden.
10 Weitere Dienstleistungen Beratung u.a.: Arbeitsrechts- u. Steuerberatung Steuerberatung Gesundheitsberatung Beratung zu Berufskrankheiten Weiterbildungs- u. Karriereberatung Förderung der Weiterbildung: berufliche Aus- u. Weiterbildungsangebote Politische und allg. Bildungsangebote
11 Daten und Fakten Mitglieder: Rund sozialversicherungspflichtige Beschäftigte und ca Minijobber in Bremen und Bremerhaven Beiträge: 0,15 Prozent des Bruttolohns/-gehalts Beratungen 2012: Rechts- und Steuerberatungen Bildungseinrichtung: Wirtschafts- und Sozialakademie (WiSoAk) Kooperationen: u.a. mit der Universität Bremen: Institut Arbeit und Wirtschaft (iaw), Zentrum für Arbeit und Politik (zap)
12 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
13 (2) Wahlvorschläge können 1. von Gewerkschaften, die über eine Verwaltung der Organisation im Lande Bremen verfügen, und 2. von selbstständigen Vereinigungen von Arbeitnehmern (Arbeitnehmervereinigungen) eingereicht werden, die a) dauernd oder für längere Zeit wirtschaftliche, berufliche oder soziale Interessen von Kammerzugehörigen verfolgen, b) einen Sitz im Lande Bremen haben und c) nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit ihrer Zielsetzung bieten.
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