1 Steuergegenstand. 2 Steuerbefreiungen
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- Gert Meinhardt
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1 Satzung der Gemeinde Dreikaiserbä der über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgerä ten Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205) und der 1 bis 3 und 17 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) des Landes Mecklenburg- Vorpommern vom 1. Juni 1993 (GVOBl. M-V S. 522), geändert durch das Erste Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 14. März 2005 (GVOBl. M-V S. 91), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Dreikaiserbäder vom folgende Satzung erlassen: 1 Steuergegenstand Die Gemeinde Dreikaiserbäder erhebt eine Vergnü gungssteuer für das Halten von Musikautomaten, Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen im Sinne des 33 i der Gewerbeordnung und darü ber hinaus von allen Geräten mit und ohne Gewinnmö glichkeit an allen anderen Aufstellorten, soweit die Benutzung des Gerätes die Zahlung eines Entgelts fordert. Zu den Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten gehö ren auch Billardtische, Dartgeräte, Snookergeräte, Bowling- und Kegelbahnen. 2 Steuerbefreiungen (1) Von der Besteuerung ausgenommen ist das Halten von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten 1. ohne Gewinnmö glichkeit oder mit Warengewinnmö glichkeit auf Jahrmärkten, Volksfesten oder ähnlichen Veranstaltungen und 2. ohne Gewinnmö glichkeit, die nach ihrer Bauart ausschließlich zur Benutzung durch Kleinkinder bestimmt oder geeignet sind. (2) Steuerfrei ist das Halten von Spiel-, Geschicklichkeits- oder Unterhaltungsgeräten in Einrichtungen, die der Spielbankabgabe unterliegen. 3 Entstehen der Steuerschuld Die Steuerschuld entsteht mit der Aufstellung des Spiel-, Geschicklichkeits- oder Unterhaltungsgerätes zur Benutzung gegen Entgelt. Bei bereits aufgestellten Geräten entsteht die Steuerschuld mit dem In-Kraft-Treten dieser Satzung. 4 Steuerschuldnerin oder Steuerschuldner und Haftung (1) Steuerschuldnerin oder Steuerschuldner ist die Halterin oder der Halter des Spiel-, Geschicklichkeits- oder Unterhaltungsgerätes. Halterin oder Halter ist diejenige/derjenige, zu dessen finanziellem Vorteil das Gerät aufgestellt wird. Mehrere Halterinnen und/oder Halter sind Gesamtschuldner. (2) Fü r die Steuerschuld haftet jede/jeder zur Anzeige nach 8 dieser Satzung Verpflichtete.
2 5 Bemessungsgrundlage (1) Bemessungsgrundlage ist die Zahl der bespielbaren Geräte und der Steuersatz nach 6 Abs. 1 oder 6 Abs. 2. Hat ein Gerät mehrere Spiel-, Geschicklichkeits- oder Unterhaltungseinrichtungen, die unabhängig voneinander und zeitgleich ganz oder teilweise nebeneinander bedient werden kö nnen, so gilt jede dieser Einrichtungen als ein Gerät. (2) Auf Antrag der Steuerschuldnerin oder des Steuerschuldners wird die Steuer für die Gesamtheit der aufgestellten Geräte mit Gewinnmö glichkeit abweichend von der Pauschalsteuer gemäß 6 Abs. 1 nach dem Spieleinsatz je Gerät berechnet, soweit der Spieleinsatz je Gerät durch elektronische Zählwerke nachgewiesen und belegt werden kann. Als Spieleinsatz gilt die Gesamtsumme der vom Spieler eingesetzten Beträge (Spieleraufwand). (1) Pauschalsteuer 6 Steuersatz Die Pauschalsteuer beträgt je angefangenen Kalendermonat je Gerät 1. in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen im Sinne des 33 i der Gewerbeordnung a) bei Geräten mit Gewinnmö glichkeit 50,00 b) bei Geräten ohne Gewinnmö glichkeit 20,00 2. an anderen Aufstellorten a) bei Geräten mit Gewinnmö glichkeit 40,00 b) bei Geräten ohne Gewinnmö glichkeit 15,00 3. an allen Aufstellorten a) bei Geräten, mit denen Gewalttätigkeit gegen Menschen dargestellt wird 500,00 oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder pornographische und die Wü rde der Frau verletzende Praktiken zum Gegenstand haben b) bei Billardtischen 0,00 c) bei Dartgeräten 0,00 d) bei Snookergeräten 0,00 e) bei Bowling- und Kegelbahnen pro Bahn 0,00 f) bei Musikautomaten 0,00 (2) Besteuerung nach dem Spieleinsatz Die Steuer beträgt je angefangenen Kalendermonat und je Gerät vom Spieleinsatz 7,0 vom Hundert. 7 Besteuerungsverfahren und Fä lligkeit (1) Die Halterin oder der Halter hat bis zum 15. Tag nach Ablauf jeden Kalendermonats (Steueranmeldezeitraum) eine Steueranmeldung nach den dieser Satzung als Anlagen
3 beigefü gten Mustervordrucken abzugeben, in der sie oder er die Steuer selbst zu berechnen hat. (2) Die Steuer ist am 15. Tag nach Ablauf des Steueranmeldezeitraumes fällig. Steuererstattungen werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. (3) Gibt die Halterin oder der Halter die Anmeldung nicht ab oder hat sie oder er die Steuer nicht richtig berechnet, so wird die Steuer festgesetzt. Der festgesetzte Betrag bzw. der Unterschiedsbetrag ist 14 Tage nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. (4) Ein Antrag auf Besteuerung nach dem Spieleinsatz gemäß 6 Abs. 2 ist vor Beginn des Steueranmeldezeitraumes zu stellen. Wurde die Besteuerung nach dem Spieleinsatz beantragt, ist der Wechsel zur Pauschalbesteuerung nach 6 Abs. 1 frü hestens wieder nach 12 Monaten mö glich. Wird eine Rückkehr zur Pauschalbesteuerung nicht bis zum Ablauf von 12 Monaten beantragt, so bleibt es für 12 weitere Monate bei der Besteuerung nach dem Spieleinsatz. Werden an einem Aufstellungsort mehrere Geräte betrieben, kann der Antrag auf Besteuerung nach dem Spieleinsatz nur fü r alle am Aufstellort aufgestellten Geräte gestellt werden. (5) Steueranmeldungen und Anträge auf Besteuerung nach dem Spieleinsatz mü ssen von der Halterin oder von dem Halter bzw. der Vertreterin oder dem Vertreter unterschrieben sein. 8 Melde- und Anzeigepflicht (1) Die Halterin oder der Halter hat die erstmalige Aufstellung eines Spiel-, Geschicklichkeitsoder Unterhaltungsgerätes und jede Veränderung hinsichtlich Art und Anzahl der Automaten an einem Aufstellungsort bis zum 15. Tag des folgenden Kalendermonats zusammen mit der nach 7 Abs. 1 dieser Satzung vorgeschriebenen Steueranmeldung nach dem Mustervordruck (Anlage) anzuzeigen. Bei verspäteter Anzeige im Zusammenhang mit der Beendigung des Haltens gilt als Tag der Beendigung des Haltens der Tag des Eingangs der Anzeige. (2) Zur Anmeldung bzw. Anzeige nach Abs. 1 ist auch die unmittelbare Besitzerin oder der unmittelbare Besitzer der für die Aufstellung der Automaten benutzten Räume und Grundstü cke verpflichtet. Die Anmeldung bzw. Anzeige ist innerhalb der in Abs. 1 genannten Frist nach dem Mustervordruck (Anlage) durchzufü hren. (3) Die Anmeldungen nach Abs. 1 und 2 und 7 Abs. 1 dieser Satzung sind Steuererklärungen gemäß 150 Abs. 1 und 2 der Abgabenordnung. 9 Straf- und Bußgeldvorschriften Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Satzung zu a) der Anzeigepflicht nach 8, b) der Pflicht zur Einreichung der Steueranmeldung nach 7 kö nnen gemäß 16 und 17 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.
4 10 Steueraufsicht und Prüfungsvorschriften Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Dreikaiserbäder sind berechtigt, jederzeit zur Nachprü fung der Steueranmeldungen die Vorlage der Kassenausdrucke zu verlangen und zur Feststellung von Steuertatbeständen Veranstaltungsräume zu betreten und Geschäftsunterlagen einzusehen. 11 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Dreikaiserbäder, den 8. November 2005 gez. Unterschrift Kottwittenborg Bü rgermeister Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen die Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, verstoßen wurde, können diese Fehler gemäß 5 Absatz 5 der KV M-V nach Ablauf eines Jahres seit dieser ö ffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Die Beschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.
5 Name der Firma und Anschrift (Straß e, Haus-Nr., PLZ, Ort), Telefonnummer Personenkonto-Nr. Postanschrift Gemeinde Dreikaiserbäder Der Bürgermeister Steueramt Bearbeiterin: Frau Krüger/Frau Müller Rückfragen unter: Tel /25033 oder Kulmstraß e 33 Fax: / Dreikaiserbäder OT Heringsdorf kornelia.krüger@ahlbeck.de ilona.müller@ahlbeck.de Vergnü gungssteuererklärung fü r den Monat /200 zur Besteuerung nach dem Spieleinsatz gem. 6 Abs. 2 der Satzung der Gemeinde Dreikaiserbäder über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten Die Steuererklärung erfolgt für den Spieleinsatz bei umseitig aufgeführten Geräten (Einzelnachweis ist erforderlich). Spieleinsatz in EUR (aus Summe aller umseitigen Geräte) Steuersatz 7 v. H. Vergnü gungssteuer in EUR Ich versichere, die Angaben in dieser Steueranmeldung wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben. Mir ist bekannt, dass ein fö rmlicher Steuerbescheid nur bei abweichender Steuerfestsetzung durch die Gemeinde Dreikaiserbäder erteilt wird. Ort, Datum Unterschrift der oder des Steuerpflichtigen bzw. der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters Rechtsgrundlage Die vorstehende Steueranmeldung erfolgt aufgrund 7 der Satzung der Gemeinde Dreikaiserbäder über die Erhebung einer Vergnügungssteuer auf das Halten von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten in der Fassung Rechtsbehelfsbelehrung Die widerspruchslose Annahme dieser Anmeldung bzw. Erklärung durch die Gemeinde Dreikaiserbäder gilt als formloser Steuerbescheid. Gegen die Heranziehung zur Vergnügungssteuer kann innerhalb eines Monats nach Einreichung der Steuererklärung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei Gemeinde Dreikaiserbäder, Der Bürgermeister, Kulmstraß e 33, Dreikaiserbäder OT Heringsdorf einzulegen. Hinweis Beachten Sie bitte, dass die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldung spätestens am 15. Tag nach Ablauf des Kalendermonats (Steueranmeldezeitraum) bei der Gemeinde Dreikaiserbäder eingegangen sein muss! Zahlen Sie bitte den errechneten Steuerbetrag bis zum 15. Tag nach Ablauf des Kalendermonats, für den die Steuer erklärt wurde, unter Angabe Ihres Personenkontos an die Gemeindekasse Dreikaiserbäder. Die Gemeindekasse Dreikaiserbäder unterhält folgende Konten: Kreditinstitut Kontonummer Bankleitzahl Deutsche Kreditbank Sparkasse Vorpommern
6 Aufstellort Gerätename Spieleinsatz in EUR aufgestellt am abgebaut am Gesamt
7 Name der Firma und Anschrift (Straß e, Haus-Nr., PLZ, Ort), Telefonnummer Personenkonto-Nr. Postanschrift Gemeinde Dreikaiserbäder Bearbeiterin: Frau Krüger/Frau Müller Der Bürgermeister Steueramt Rückfragen unter: Tel /25033 oder Kulmstraß e 33 Fax: / Dreikaiserbäder OT Heringsdorf kornelia.krüger@ahlbeck.de ilona.müller@ahlbeck.de Vergnü gungssteuererklärung fü r den Monat /200 zur Pauschalbesteuerung nach der Anzahl der Geräte gemäß 6 Abs. 1 der Satzung der Gemeinde Dreikaiserbäder über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten Die Steuererklärung erfolgt für nachfolgend aufgeführte Geräte (Einzelnachweis laut Anlage Seite 3): Geräte in Spielhallen an anderen Aufstellorten Bestand des Vormonates Abgänge Zugänge Anzahl a) mit Gewinnmö glichkeit an allen Aufstellorten b) a) b) a) b) c) ohne mit ohne gewalt- Billardtischgeräte Dart- Gewinnmö Gewinn- Gewinnverherrkeikeikeit glichmö glichmö glichlichende Geräte d) Snookergeräte e) Bowlingu. Kegelbahnen f) Musikautomaten Hö he des Steuersatzes in EUR 50,00 20,00 40,00 15,00 500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Steuer in EUR Insgesamt zu entrichtende Steuer in EUR Ich versichere, die Angaben in dieser Steueranmeldung wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben. Mir ist bekannt, dass ein fö rmlicher Steuerbescheid nur bei abweichender Steuerfestsetzung durch die Gemeinde Dreikaiserbäder erteilt wird. Ort, Datum Unterschrift der oder des Steuerpflichtigen bzw. der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters
8 Rechtsgrundlage Die vorstehende Steueranmeldung erfolgt aufgrund 7 der Satzung der Gemeinde Dreikaiserbäder über die Erhebung einer Vergnügungssteuer auf das Halten von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten in der Fassung vom Rechtsbehelfsbelehrung Die widerspruchslose Annahme dieser Anmeldung bzw. Erklärung durch die Gemeinde Dreikaiserbäder gilt als formloser Steuerbescheid. Gegen die Heranziehung zur Vergnügungssteuer kann innerhalb eines Monats nach Einreichung der Steuererklärung Widerspruch erhoben werden.. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei Gemeinde Dreikaiserbäder, Der Bürgermeister, Kulmstraß e 33, Dreikaiserbäder OT Heringsdorf einzulegen. Hinweis Beachten Sie bitte, dass die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldung spätestens am 15. Tag nach Ablauf des Kalendermonats (Steueranmeldezeitraum) bei der Gemeinde Dreikaiserbäder eingegangen sein muss! Zahlen Sie bitte den errechneten Steuerbetrag bis zum 15. Tag nach Ablauf des Kalendermonats, für den die Steuer erklärt wurde, unter Angabe Ihres Personenkontos an die Gemeindekasse Dreikaiserbäder. Die Gemeindekasse Dreikaiserbäder unterhält folgende Konten: Kreditinstitut Kontonummer Bankleitzahl Deutsche Kreditbank Sparkasse Vorpommern
9 Anlage zur Vergnügungssteuererklärung (Einzelnachweis) Geräteaufstellung und Veränderungen gegenüber der letzten Anmeldung vom : Aufstellort Gerätename Anzahl der Geräte (Erläuterung der Gerätetypen siehe Seite 1 der Vergnügungssteuererklärung) aufgestellt abgebaut 1a 1b 2a 2b 3a 3b 3c 3d 3e 3f am am Anzahl der Zugänge Anzahl der Abgänge 9
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