Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download ""

Transkript

1

2

3

4

5

6 Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement Graubünden Departament d'educaziun, cultura e protecziun da l'ambient dal Grischun Dipartimento dell educazione, cultura e protezione dell'ambiente dei Grigioni 7000 Chur, Quaderstrasse 7 Tel Fax info@ekud.gr.ch Weisungen zur Organisation und Durchlässigkeit der Sekundarstufe I Gestützt auf Art. 5 Abs. der Verordnung zum Schulgesetz (Schulverordnung) vom 5. September 0 vom Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement erlassen am 5. Juli 0 Art. Die Sekundarstufe I gliedert sich in die Schultypen Real- und Sekundarschule (Art. 9 Schulgesetz). Die Schulträgerschaft der Sekundarstufe I kann die Real- und Sekundarschule nach verschiedenen kooperativen Modellen führen. Die Bildung von Niveauklassen ist anzustreben (Art. 5 Schulverordnung). Bei der Wahl des Sekundarstufe I-Modells ist auch die Situation der Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf zu berücksichtigen. Grundsätze Art. Die Real- und Sekundarschule sind im selben Schulhaus untergebracht. In den als Pflichtfächer angebotenen Sprachen und in Mathematik werden sie getrennt geführt. In den übrigen Fächern (Mensch und Umwelt, Musischer Bereich, Wahlfächer) sind verschiedene Kooperationsformen zulässig. Art. Die Real- und Sekundarschule sind im selben Schulhaus untergebracht. Sie bilden Stammklassen entsprechend der Grundeinteilung in Real- und Sekundarklassen. Die Sekundarstufe I muss in der Sekundarschule mindestens drei und in der Realschule mindestens zwei Abteilungen umfassen. In den als Niveau-Fächern bezeichneten Wahl- und Pflichtfächern der Bereiche Sprachen und/oder Mathematik werden die Schülerinnen und Schüler der Real- und Sekundarschule gemeinsam in Niveau-Abteilungen unterrichtet. Der Unterricht in den anderen Fächern erfolgt in der jeweiligen Stammklasse. 4 Die verschiedenen Niveaus des jeweiligen Faches können nicht im gleichen Raum zur gleichen Zeit durch die gleiche Lehrperson unterrichtet werden. Sekundarstufe I-Modelle a) Kooperatives Modell ohne Niveau-Fächer (Modell B) b) Kooperatives Modell mit Niveau-Fächern (Modell C)

7 5 Es sind folgende Niveauunterscheidungen zulässig: a) Zwei Niveaus: Niveau I: Niveau mit Grundanforderungen Niveau II: Niveau mit erweiterten Anforderungen und Niveau mit stark erweiterten Anforderungen b) Drei Niveaus: Niveau I: Niveau mit Grundanforderungen Niveau IIa: Niveau mit erweiterten Anforderungen Niveau IIb: Niveau mit stark erweiterten Anforderungen 6 Sowohl Pflicht- als auch Wahlfächer können als Niveau-Abteilungen geführt werden: a) Variante C: Die Pflichtfächer in den Bereichen Sprachen und Mathematik werden ganz oder teilweise als Niveau-Abteilungen geführt. Innerhalb der Bereiche Sprachen und Mathematik können die Pflichtfächer Schulsprache als Erstsprache, eine oder zwei Fremdsprachen sowie Mathematik als Niveau-Abteilungen geführt werden. b) Variante C: Einzelne Wahlfächer werden in Niveau-Abteilungen geführt. Art. 4 Folgende Kombinationen sind zulässig: a) Modell C und Modell C b) Modell C und Modell B c) Modell C und Modell B Art. 5 Gemäss Art. 4 der Schulverordnung werden die Schülerinnen und Schüler der 6. Primarklasse der Real- bzw. der Sekundarschule zugewiesen. Schülerinnen und Schüler, welche in eine Sekundarstufe I mit Niveaus übertreten, sind von der Klassenlehrperson bezüglich Niveau- Fächer für den Eintritt für ein bestimmtes Niveau zu empfehlen. Die Niveau-Empfehlung der abgebenden Stufe dient in Kombination mit allfälligen weiteren Kriterien der aufnehmenden Sekundarstufe I als Basis für die erste Niveau-Zuweisung der Sekundarstufe I. Art. 6 Die Niveau-Zuweisung erfolgt durch die Klassenlehrperson der Sekundarstufe I innerhalb des ersten Semesters der. Real- bzw. Sekundarklasse. Sie hat in Rücksprache mit den weiteren Lehrpersonen der betreffenden Schülerinnen und Schülerinnen sowie den Erziehungsberechtigten zu erfolgen. Niveau-Wechsel sind während der. und. Real- bzw. Sekundarklasse möglich. In der. Klasse sind keine Niveau-Wechsel möglich. Ein Niveau-Wechsel kann erfolgen, wenn a) die Selbstkompetenz (Lernverhalten, Arbeitsverhalten), Sozialkompetenz und Sachkompetenz im Sinne der Gesamtbeurteilung im entsprechenden Fach dies rechtfertigen, b) die Anforderungen im entsprechenden Niveau über längere Zeit nicht erreicht oder übertroffen werden und c) im betreffenden Fach und Semester nicht bereits ein Niveau- Wechsel erfolgt ist. c) Kombinationen der Modelle Durchlässigkeit a) Niveau-Empfehlung b) Niveau-Zuweisung, Niveau-Wechsel

8 Art. 7 Während des ersten Semesters der. Real- bzw. Sekundarklasse können Zuweisungen in allen Sekundarstufen I-Modellen korrigiert werden (vgl. Art. und Art. Richtlinien des Amtes für Volksschule und Sport zum Übertrittsverfahren). Schultypen-Wechsel im Modell B sind nur gemäss Art. der Richtlinien zum Übertrittsverfahren möglich. Schultypen-Wechsel im Modell C sind wie folgt möglich: a) Ein Schultypen-Wechsel im Modell C mit Niveaus in Wahlfächern oder nur in einem oder zwei Pflichtfächern erfolgt analog dem Modell B (vgl. Art. Richtlinien zum Übertrittsverfahren). b) Ein Schultypen-Wechsel im Modell C ist nur mit Niveaus in den Pflichtfächern Schulsprache als Erstsprache, eine von der Schulträgerschaft festgelegte Fremdsprache (Pflichtfach) und Mathematik (Arithmetik/Algebra, Geometrie) möglich. In einer romanischsprachigen Sekundarstufe I an der Sprachengrenze kann das Schulinspektorat auf Antrag der Schulträgerschaft auch eine Fächerkombination bewilligen, zu welcher zwei Sprachen (mindestens eine davon eine Kantonssprache) sowie Mathematik (Arithmetik/Algebra, Geometrie) gehören. c) Ein Schultypen-Wechsel im Modell C ist am Ende der. und am Ende der. Real- bzw. Sekundarklasse möglich. Der während des 9. Schuljahres besuchte Schultypus ist massgebend dafür, ob eine Schülerin bzw. ein Schüler die Sekundarstufe I als Realschülerin bzw. -schüler oder als Sekundarschülerin bzw. -schüler verlässt. d) Ein Schultypen-Wechsel von der Real- in die Sekundarschule kann unter Berücksichtigung der Gesamtbeurteilung nur vorgenommen werden, wenn die betreffenden Schülerinnen und Schüler während mindestens eines Semesters in zwei oder mehr der für einen Schultypen-Wechsel relevanten Fächern im Niveau II unterrichtet wurden. e) Ein Schultypen-Wechsel von der Sekundar- in die Realschule kann unter Berücksichtigung der Gesamtbeurteilung nur vorgenommen werden, wenn die betreffenden Schülerinnen und Schüler während mindestens eines Semesters in zwei oder mehr der für einen Schultypen-Wechsel relevanten Fächern im Niveau I unterrichtet wurden. c) Schultypen- Wechsel Art. 8 In Pflichtfächern, die in Niveaus unterrichtet werden, können promotionswirksame Minuspunkte nur aus dem Niveau I resultieren. Im Übrigen gelten die Promotionsbestimmungen. Art. 9 Beginnt eine Schulträgerschaft mit Niveau-Unterricht (im Sinne von Modell C), so muss sie diesen den betroffenen Klassen während der ganzen Sekundarstufe I anbieten (zwei oder drei Niveaus und auch Modell-Kombinationen). d) Durchlässigkeit und Promotion e) Rahmenbedingungen zum Niveau-Unterricht

9 4 Art. 0 Die Niveau-Zuweisung im Modell C zu Beginn oder im Laufe des ersten Semesters sowie ein Niveau-Wechsel ist von der Klassenlehrperson in Rücksprache mit den weiteren Lehrpersonen, den betreffenden Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten vorzunehmen. Eine Zuweisungskorrektur während ersten Semesters der. Realbzw. Sekundarklasse erfolgt gemäss Art. Abs. 4 bzw. Art. der Richtlinien zum Übertrittsverfahren. Ein Schultypen-Wechsel im Modell B am Ende der. Realklasse kann gemäss Art. 6 Abs. der Richtlinien zum Übertrittsverfahren erfolgen. Ein Schultypen-Wechsel bzw. eine Wiederholung der Klasse am Ende der. Sekundarklasse erfolgen gemäss Art. Abs. 5 der Richtlinien zum Übertrittsverfahren nach Anhören der Erziehungsberechtigten; Nichtpromotions- und Zuweisungsentscheid sind den Erziehungsberechtigten 0 Tage vor Schulschluss schriftlich mitzuteilen. 4 Schultypen-Wechsel im Modell C am Ende der. und am Ende der. Real- bzw. Sekundarklasse werden von den Lehrpersonen in Rücksprache mit den betreffenden Schülerinnen und Schülern sowie mit deren Erziehungsberechtigten vorgenommen. Art. Über Beschwerden betreffend Niveau-Zuweisung und Niveau- Wechsel auf der Sekundarstufe I entscheidet die Schulträgerschaft abschliessend. Über Beschwerden gegen einen Entscheid zum Schultypen-Wechsel im Modell C entscheidet das Bezirksinspektorat. Art. Diese Weisungen treten auf den. August 0 in Kraft. f) Rechte der Erziehungsberechtigten Beschwerden Inkrafttreten

Informationsbroschüre. Das Niveaumodell an der Kreisschule

Informationsbroschüre. Das Niveaumodell an der Kreisschule Das Niveaumodell an der Kreisschule Vorwort Liebe Eltern, Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler unserer Kreisschule Maienfeld Im Schuljahr 2005/06 ist das Niveaumodell an unserer Kreisschule

Mehr

Weisungen zu Zeugnissen und Promotion

Weisungen zu Zeugnissen und Promotion Erziehungs-, Kultur und Umweltschutzdepartement Graubünden Departament d'educaziun, cultura e protecziun da l'ambient dal Grischun Dipartimento dell educazione, cultura e protezione dell'ambiente dei Grigioni

Mehr

Lektionentafeln für die Sekundarstufe I der Volksschulen des Kantons Graubünden

Lektionentafeln für die Sekundarstufe I der Volksschulen des Kantons Graubünden Lektionentafeln für die Sekundarstufe I der Volksschulen des Kantons Graubünden Gestützt auf Art. 29 des Gesetzes für die Volksschulen des Kantons Graubünden (Schulgesetz) vom 21. März 2012 von der Regierung

Mehr

Reglement zum Übertritt von Schülerinnen und Schülern aus Dornach in die Sekundarschule Niveau P im Kanton Basel-Landschaft

Reglement zum Übertritt von Schülerinnen und Schülern aus Dornach in die Sekundarschule Niveau P im Kanton Basel-Landschaft .6. Reglement zum Übertritt von Schülerinnen und Schülern aus Dornach in die Sekundarschule Niveau P im Kanton Basel-Landschaft Vom. Februar 0 (Stand. August 0) Das Departement für Bildung und Kultur gestützt

Mehr

Verordnung über die Aufnahme in die Brückenangebote

Verordnung über die Aufnahme in die Brückenangebote 640.6 Verordnung über die Aufnahme in die Brückenangebote Vom 3. Oktober 000 (Stand 5. Februar 006) Der Regierungsrat, gestützt auf 8 des Schulgesetzes vom 6. April 979 ), beschliesst: Allgemeines Geltungsbereich

Mehr

(ID 1415) Synopse. Änderung Promotionsreglement (Niveaufach Englisch) [M01] Antragsentwurf Direktion für Bildung und Kultur Nr. vom 17.

(ID 1415) Synopse. Änderung Promotionsreglement (Niveaufach Englisch) [M01] Antragsentwurf Direktion für Bildung und Kultur Nr. vom 17. Synopse (ID 45) Änderung Promotionsreglement (Niveaufach Englisch) Reglement über die Promotion an den öffentlichen Schulen Der Bildungsrat des Kantons Zug, gestützt auf 7 Abs. des Schulgesetzes vom 7.

Mehr

Nr. 405b Verordnung über die Übertrittsverfahren in der Volksschule

Nr. 405b Verordnung über die Übertrittsverfahren in der Volksschule Nr. 405b Verordnung über die Übertrittsverfahren in der Volksschule vom 5. Mai 007* (Stand. August 0) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf 6 Absatz des Gesetzes über die Volksschulbildung

Mehr

Laufbahnreglement für die Volksschule

Laufbahnreglement für die Volksschule 4.4 Laufbahnreglement für die Volksschule Vom. Juli 00 (Stand. August 0) Das Departement für Bildung und Kultur des Kantons Solothurn gestützt auf 5 Absatz des Volksschulgesetzes vom 4. September 969 )

Mehr

Schul- und Kindergartenreglement Schulreglement 1

Schul- und Kindergartenreglement Schulreglement 1 Einwohnergemeinde Buchholterberg Schul- und Kindergartenreglement Schulreglement 1 3. Dezember 2010 1 Inhaltsverzeichnis l. KINDERGARTEN BASISSTUFE UND PRIMARSTUFE 1... 3 Kindergarten Basistufe 1... 3

Mehr

Merkblatt Zeugnis der Sekundarstufe I

Merkblatt Zeugnis der Sekundarstufe I 3 Merkblatt Zeugnis der Sekundarstufe I Inhalt 1. Allgemeines für alle Schultypen der Sekundarstufe I 2. Beurteilung der Sachkompetenz 3. Beurteilung der Selbst- sowie der Sozialkompetenz 4. Gesamtbeurteilung

Mehr

Mittelstufenkonferenz im Einzugsgebiet der Oberstufe Herzogenbuchsee. Informationen zum Übertritt aus der Primarschule in die Sekundarstufe 1

Mittelstufenkonferenz im Einzugsgebiet der Oberstufe Herzogenbuchsee. Informationen zum Übertritt aus der Primarschule in die Sekundarstufe 1 Mittelstufenkonferenz im Einzugsgebiet der Oberstufe Herzogenbuchsee Informationen zum Übertritt aus der Primarschule in die Sekundarstufe 1 Herzogenbuchsee, im Herbst 2014 Welche Leistungen muss das Kind

Mehr

Gemäss Verordnung über Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt vom 01. August 2005.

Gemäss Verordnung über Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt vom 01. August 2005. Promotionsverordnung Gemäss Verordnung über Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt vom 01. August 2005. Zeugnis Jedem Schüler und jeder Schülerin wird am Schluss des Semesters ein Zeugnis ausgestellt.

Mehr

2.3. Promotions- und Übertrittsreglement. I. Kindergarten. II. Primarschule. Im Amtlichen Schulblatt veröffentlicht am 15.

2.3. Promotions- und Übertrittsreglement. I. Kindergarten. II. Primarschule. Im Amtlichen Schulblatt veröffentlicht am 15. Im Amtlichen Schulblatt veröffentlicht am 15. August 2008 2.3 Promotions- und Übertrittsreglement vom 25. Juni 2008 Der Erziehungsrat des Kantons St.Gallen erlässt in Ausführung von Art. 31 Abs. 1 des

Mehr

vom 15. Mai 2007 * (Stand 1. August 2011)

vom 15. Mai 2007 * (Stand 1. August 2011) Nr. 05a Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule vom 5. Mai 007 * (Stand. August 0) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf 6 Absatz des Gesetzes über die Volksschulbildung

Mehr

Verordnung des Erziehungsrates über Zeugnisse und Beförderung der Schülerinnen und Schüler an den Primarund den Orientierungsschulen

Verordnung des Erziehungsrates über Zeugnisse und Beförderung der Schülerinnen und Schüler an den Primarund den Orientierungsschulen 4.0 Verordnung des Erziehungsrates über Zeugnisse und Beförderung der Schülerinnen und Schüler an den Primarund den Orientierungsschulen vom 7. Mai 00 Der Erziehungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt

Mehr

Informationen. zur Beurteilung in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I der Volksschule Überarbeitete Fassung August 2013

Informationen. zur Beurteilung in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I der Volksschule Überarbeitete Fassung August 2013 Informationen für Eltern zur Beurteilung in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I der Volksschule Überarbeitete Fassung August 2013 (Informationen zum Kindergarten, zur Basisstufe und zum Cycle élémentaire

Mehr

Handbuch. Kanton Schaffhausen Erziehungsdepartement. Übertrittsverfahren Primarstufe Sekundarstufe I

Handbuch. Kanton Schaffhausen Erziehungsdepartement. Übertrittsverfahren Primarstufe Sekundarstufe I Handbuch Kanton Schaffhausen Erziehungsdepartement Übertrittsverfahren Primarstufe Sekundarstufe I Ausgabe 2016 Inhalt 1 Informationsschrift für Erziehungsberechtigte 2 Überblick über das Verfahren 3 Termine

Mehr

Reglement zum Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I

Reglement zum Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I Reglement zum Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I.5 Verfügung des Departementes für Bildung und Kultur vom 9. Dezember 008 (Stand. August 009) Das Departement für Bildung und Kultur des

Mehr

Übertrittsverfahren Primarschule-Sekundarschule

Übertrittsverfahren Primarschule-Sekundarschule Übertrittsverfahren Primarschule-Sekundarschule Übertritt für das Schuljahr 2013/2014 Version 31. Aug 12 Merkmale Prozessorientiertes Verfahren Austausch zwischen Erziehungsberechtigten, Lehrperson und

Mehr

Weiterbildung Deutsch für italienischsprachige Primarschulen

Weiterbildung Deutsch für italienischsprachige Primarschulen Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement Graubünden Departament d educaziun, cultura e protecziun da l ambient dal Grischun Dipartimento dell educazione, cultura e protezione dell ambiente dei

Mehr

Übertritt von der Primarschule in die Sekundarschule

Übertritt von der Primarschule in die Sekundarschule Übertritt von der Primarschule in die Sekundarschule Informationsveranstaltung Schulkreis 8. September 2010 Programm Begrüssung Das neue Prüfungsverfahren auf Stufe Primarschule Fragerunde zum Übertrittsverfahren

Mehr

Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I. Vom 1. April 2004.

Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I. Vom 1. April 2004. Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I (Sek I-Üg-VO). Vom 1. April 2004. Aufgrund von 35 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit 82 Abs. 3 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Mehr

Zeugnisanleitung Kanton Aargau

Zeugnisanleitung Kanton Aargau Inhalt Auf den nächsten Seiten finden Sie detaillierte Erklärungen, wo und wie Sie die Angaben im Zeugnis verändern können. Das folgende Verzeichnis und die Zahlen auf den Übersichtsblättern sind aktiv,

Mehr

7. Promotion und Übertritte

7. Promotion und Übertritte . Promotion und Übertritte Inhaltsübersicht Seite.1 Steignorm 2.2 Klassenwiederholung und Klassenwahl 4.3 Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I 5.4 Übertritte an weiterführende Schulen 8

Mehr

Zweckverband Kreisschule Gäu

Zweckverband Kreisschule Gäu Zweckverband Kreisschule Gäu Ablauf Begrüssung Einzugsgebiet der Sek P Standorte Sek-P-Doppelstandort Thal-Gäu Schulorte für die SchülerInnen aus Oensingen / Kestenholz Die provisorischen Klassenbildungen

Mehr

Einheitliche Praxis zur Beurteilung im Schulkreis Länggasse Felsenau

Einheitliche Praxis zur Beurteilung im Schulkreis Länggasse Felsenau Einheitliche Praxis zur Beurteilung im Schulkreis Länggasse Felsenau Die Direktionsverordung über Beurteilung und Schullaufbahnentscheide in der Volksschule (DVBS) vom 7. Mai 00, ergänzt mit den Änderungen

Mehr

Kanton Zug Promotionsordnung für das Gymnasium der Kantonsschule Zug

Kanton Zug Promotionsordnung für das Gymnasium der Kantonsschule Zug Kanton Zug. Promotionsordnung für das Gymnasium der Kantonsschule Zug Vom. März 0 (Stand. August 0) Die Schulkommission der Kantonsschule Zug und des Kantonalen Gymnasiums Menzingen, gestützt auf Bst.

Mehr

Kollegiumstrasse 28 Postfach Schwyz Telefon Telefax

Kollegiumstrasse 28 Postfach Schwyz Telefon Telefax Bildungsdepartement Amt für Volksschulen und Sport Kollegiumstrasse 8 Postfach 9 6 Schwyz Telefon 0 89 9 Telefax 0 89 9 7 Lektionentafeln für die Volksschulen (Stand November 05) Regelklassen (Auszug aus

Mehr

Promotionsordnung für die Kantonsschule Zug

Promotionsordnung für die Kantonsschule Zug . Promotionsordnung für die Kantonsschule Zug vom. Februar 999 Die Schulkommission der Kantonsschule Zug, gestützt auf Abs. des Gesetzes über die kantonalen Schulen vom 7. September 990 ), beschliesst:

Mehr

Kurzinformationen zum Niveaumodell

Kurzinformationen zum Niveaumodell Kurzinformationen zum Niveaumodell Niveaumodell avos Kurzinformationen für ltern und Schüler zum Niveaumodell C in avos as Niveaumodell C An der Oberstufe avos werden die Schüler/innen nach dem Niveaumodell

Mehr

Kanton Zug Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO LZG KSM)

Kanton Zug Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO LZG KSM) Kanton Zug 44. Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO LZG KSM) Vom 6. März 05 (Stand. August 05) Die Schulkommission der kantonalen Mittelschulen des Kantons Zug, gestützt

Mehr

Entwurf. Gesetz über die Volksschulbildung. Gesetz über die Volksschulbildung. Teilrevision. vom 22. März 1999. Änderung vom

Entwurf. Gesetz über die Volksschulbildung. Gesetz über die Volksschulbildung. Teilrevision. vom 22. März 1999. Änderung vom Gesetz über die Volksschulbildung Gesetz über die Volksschulbildung Teilrevision vom. März 999 Änderung vom Der Kantonsrat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom beschliesst:

Mehr

Reglement über das Schulwesen der Einwohnergemeinde Lengnau

Reglement über das Schulwesen der Einwohnergemeinde Lengnau Reglement über das Schulwesen der Einwohnergemeinde Lengnau -1- Inhaltsverzeichnis A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 3 A.1 GEGENSTAND 3 A. GRUNDLEGENDES 3 B. SCHULANGEBOTE 4 B.1 GRUNDANGEBOT UND GLIEDERUNG 4

Mehr

Übertrittsverfahren Primar - Oberstufe

Übertrittsverfahren Primar - Oberstufe Übertrittsverfahren Primar - Oberstufe September 2016 1 Ziel des Übertrittsverfahrens Ziel des Übertrittsverfahrens ist es, die Schülerinnen und Schüler am Ende der Primarschulzeit entsprechend ihren Fähigkeiten

Mehr

schule stapfenacker brünnenstr bern Beurteilungskonzept

schule stapfenacker brünnenstr bern Beurteilungskonzept schule bümpliz/höhe wangenstr. 9 3018 bern 031 321 51 22 schule kleefeld mädergutstr. 56 3018 bern 031 980 24 26 schule oberbottigen bottigenstr. 293 3019 bern 031 926 11 74 www.schulen-buempliz.ch schule

Mehr

Von der Primarschule in die Oberstufe

Von der Primarschule in die Oberstufe Von der Primarschule in die Oberstufe für die Eltern der Schülerinnen und Schüler der 6. Klasse Oktober 2014 Inhaltsverzeichnis Information der Eltern von Sechstklässler... 3 Übertrittskriterien von der

Mehr

Juni Informationen für Eltern

Juni Informationen für Eltern Juni 2010 Informationen für Eltern Ab dem Schuljahr 2010/2011 gelten in der Volksschule Aargau neue Regelungen für die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler. Diese Broschüre informiert über die Form

Mehr

Zeugnisanleitung Kanton Graubünden (Datei)

Zeugnisanleitung Kanton Graubünden (Datei) Inhalt Auf den nächsten Seiten finden Sie detaillierte Erklärungen, wo und wie Sie die Angaben im Zeugnis verändern können. Das folgende Verzeichnis und die Zahlen auf den Übersichtsblättern sind aktiv,

Mehr

Leistungsbeurteilung und Promotion an der Volksschule Aargau

Leistungsbeurteilung und Promotion an der Volksschule Aargau Leistungsbeurteilung und Promotion an der Volksschule Aargau Informationsbroschüre für Eltern Departement Bildung, Kultur und Sport Abteilung Volksschule Departement Bildung, Kultur und Sport Abteilung

Mehr

Stadt Luzern. Volksschule

Stadt Luzern. Volksschule Stadt Luzern Volksschule Integrierte Sekundarschule Fakten Das Wichtigste in Kürze: Ab Schuljahr 2016/17 startet die Integrierte Sekundarschule im 7. Schuljahr in allen Schulhäusern der Sekundarschule

Mehr

*) Die Fassung berücksichtigt die Berichtigung vom 12. Juli 2011 (K.u.U. S. 120) Allgemeine Ziele und Grundsätze 1. ABSCHNITT

*) Die Fassung berücksichtigt die Berichtigung vom 12. Juli 2011 (K.u.U. S. 120) Allgemeine Ziele und Grundsätze 1. ABSCHNITT Gesamtes Gesetz juris-abkürzung: MVersetzO BW 2010 Ausfertigungsdatum: 12.12.2010 Gültig ab: 26.01.2011 Dokumenttyp: Verordnung Quelle: Fundstelle: GBl. 2011, 9 Gliederungs-Nr: 2200-3 Verordnung des Kultusministeriums

Mehr

Orientierung über weiterführende Schulen. Willkommen

Orientierung über weiterführende Schulen. Willkommen Orientierung über weiterführende Schulen Willkommen Orientierung über weiterführende Schulen Programm Elternorientierung 25.10.2011 Bildungslandschaft im Überblick Übertrittsverfahren, Unterricht im GU9,

Mehr

ÜGK 2016: Kantonales Programm. Kanton Aargau. Kanton Appenzell Ausserrhoden. Kanton Appenzell Innerrhoden. Kanton Basel Land. Programm 9.

ÜGK 2016: Kantonales Programm. Kanton Aargau. Kanton Appenzell Ausserrhoden. Kanton Appenzell Innerrhoden. Kanton Basel Land. Programm 9. ÜGK 2016: Kantonales Programm Kanton Aargau 1 Bezirksschule 2 Sekundarschule 3 Realschule 4 Kleinklasse Oberstufe 5 Werkjahr 6 Berufswahljahr 7 Integrations- und Berufsfindungsklasse (IBK) 8 Sonderschulen

Mehr

Willkommen zur Elterninformation Übertritt

Willkommen zur Elterninformation Übertritt Willkommen zur Elterninformation Übertritt 23. August 2016 Übertrittsverfahren ab der 5./6. Klasse Oberstufe in Zuchwil Sekundarstufe P Von der Primarstufe in die Sekundarstufe I Sandro Rossetti Übertrittskoordinator

Mehr

Das neue Zeugnis für die Sekundarstufe

Das neue Zeugnis für die Sekundarstufe Bildungsdirektion Kanton Zürich Volksschulamt Das neue Zeugnis für die Sekundarstufe Informationen für Eltern, Erziehungsberechtigte, Arbeitgeber und Lehrbetriebe Das neue Zeugnis für die Sekundarstufe

Mehr

Folgende Themen werden in dieser Präsentation vorgestellt: Grundsätzliche Strukturen sowie die Durchlässigkeit des Systems, aber auch die

Folgende Themen werden in dieser Präsentation vorgestellt: Grundsätzliche Strukturen sowie die Durchlässigkeit des Systems, aber auch die 1 2 Folgende Themen werden in dieser Präsentation vorgestellt: Grundsätzliche Strukturen sowie die Durchlässigkeit des Systems, aber auch die Zusammenarbeit mit den Eltern Wie geht man im Kanton Zug mit

Mehr

Herzlich Willkommen zur Elterninformation

Herzlich Willkommen zur Elterninformation Herzlich Willkommen zur Elterninformation Durchlässige Sekundarschule Kreuzlingen 19. November 2015 im SSZ Pestalozzi Kreuzlingen Seite 1 Ablauf Sekundarschulzentren in Kreuzlingen Modell der Durchlässigen

Mehr

Gemäss Art. 23 des Schulgesetzes der Stadt Chur (RB 711) ist der Schulrat für die Aufsicht und die Leitung der Stadtschule zuständig.

Gemäss Art. 23 des Schulgesetzes der Stadt Chur (RB 711) ist der Schulrat für die Aufsicht und die Leitung der Stadtschule zuständig. Stadt Chur Antwort des Stadtrates an den Gemeinderat Nr.8/2009 721.00 Interpellation Sandro Steidle betreffend Vereinheitlichung des Schulbeginns Gemäss Art. 23 des Schulgesetzes der Stadt Chur (RB 711)

Mehr

Von der Primarstufe in die Sekundarstufe. Elterninformation

Von der Primarstufe in die Sekundarstufe. Elterninformation Von der in die Sekundarstufe Elterninformation Von der in die Sekundarstufe Nach der 6. Klasse der stehen den Kindern verschiedene Wege in ihrer Schullaufbahn offen. Sie besuchen entweder weiterhin die

Mehr

Weisungen über die Unterrichtsorganisation an der Volksschule 1. gestützt auf 11, 12, 13, 16 und 27 des Volksschulgesetzes vom 19.

Weisungen über die Unterrichtsorganisation an der Volksschule 1. gestützt auf 11, 12, 13, 16 und 27 des Volksschulgesetzes vom 19. Weisungen über die Unterrichtsorganisation an der Volksschule 6. (Vom. Februar 006) Der Erziehungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf,,, 6 und 7 des Volksschulgesetzes vom 9. Oktober 005, beschliesst:

Mehr

La regenza dal chantun Grischun

La regenza dal chantun Grischun Die Regierung des Kantons Graubünden La regenza dal chantun Grischun Il Governo del Cantone dei Grigioni Sitzung vom Mitgeteilt den Protokoll Nr. 23. Juni 2009 24. Juni 2009 620 Anpassung der Lektionentafeln

Mehr

gestützt auf Artikel 8 Absatz 4 der Verordnung vom 22. April 1998 zum Schulgesetz (Schulverordnung) 1

gestützt auf Artikel 8 Absatz 4 der Verordnung vom 22. April 1998 zum Schulgesetz (Schulverordnung) 1 RICHTLINIEN zu den Förderungsmassnahmen an der Volksschule (vom 7. Mai 2008) Der Erziehungsrat des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 8 Absatz 4 der Verordnung vom 22. April 1998 zum Schulgesetz (Schulverordnung)

Mehr

Kanton Zug Promotionsordnung für das Kantonale Gymnasium

Kanton Zug Promotionsordnung für das Kantonale Gymnasium Kanton Zug. Promotionsordnung für das Kantonale Gymnasium Menzingen Vom 6. Juni 00 (Stand. Januar 009) Die Schulkommission der Kantonsschule Zug und des Kantonalen Gymnasiums Menzingen, gestützt auf 5

Mehr

Prüfungs- u. Promotionsordnung Sekundarklasse

Prüfungs- u. Promotionsordnung Sekundarklasse Prüfungs- u. Promotionsordnung Sekundarklasse SCHULJAHR 2016/2017 INKRAFTTRETEN DER REGELUNGEN Die aktuell gültige Fassung der Promotionsregelungen für die Schultypen der Sportmittelschule treten jeweils

Mehr

Verordnung des Kultusministeriums über die Versetzung und den Wechsel der Niveaustufen an Realschulen (Realschulversetzungsordnung)

Verordnung des Kultusministeriums über die Versetzung und den Wechsel der Niveaustufen an Realschulen (Realschulversetzungsordnung) Verordnung des Kultusministeriums über die Versetzung und den Wechsel der Niveaustufen an Realschulen (Realschulversetzungsordnung) 1 Niveaustufen und Leistungsbewertung (1) Maßstab für die Leistungsbewertung

Mehr

Kindergarten- und Schulgesetz

Kindergarten- und Schulgesetz Kindergarten- und Schulgesetz Inhaltsverzeichnis I. Grundlagen II. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Kindergarten, Schulen 3 Art. 2 Gleichstellung der Geschlechter 3 Art. 3 Kindergartenbesuch, Schulpflicht

Mehr

Ergänzende Bestimmungen

Ergänzende Bestimmungen Fassung ab 1.9.2014 Verordnung über die Durchlässigkeit sowie über Versetzungen und Überweisungen an den allgemein bildenden Schulen (Durchlässigkeits- und Versetzungsverordnung) vom 19. Juni 1995 (Nds.

Mehr

Von der Primarschule in die Oberstufe ICH BIN DU BIST WIR SIND SO LERNT ES JEDES KIND. ICH WAR DU WARST WIR WAREN AUCH DAS IST BALD ERFAHREN

Von der Primarschule in die Oberstufe ICH BIN DU BIST WIR SIND SO LERNT ES JEDES KIND. ICH WAR DU WARST WIR WAREN AUCH DAS IST BALD ERFAHREN ICH BIN DU BIST WIR SIND SO LERNT ES JEDES KIND. ICH WAR DU WARST WIR WAREN AUCH DAS IST BALD ERFAHREN UND WAS DAZWISCHEN SO GESCHWIND VON TAG ZU NACHT VORÜBER RINNT DAS IST, DAS WIRD GEWESEN SEIN: DEIN

Mehr

Organisation des Unterrichts

Organisation des Unterrichts Rahmenbedingungen 1 Organisation des Unterrichts Allgemeine Bemerkungen zu den Stundentafeln aller Stufen Lektionen Die einzelnen Lektionen dauern 45 Minuten effektive Schulzeit; Pausen sind darin nicht

Mehr

Lektionentafeln für die Primarstufe der Volksschulen des Kantons Graubünden

Lektionentafeln für die Primarstufe der Volksschulen des Kantons Graubünden Lektionentafeln für die Primarstufe der Volksschulen des Kantons Graubünden Gestützt auf Art. 9 des Gesetzes für die Volksschulen des Kantons Graubünden (Schulgesetz) vom. März 0 von der Regierung erlassen

Mehr

Schülerinnen- und Schülerbeurteilung

Schülerinnen- und Schülerbeurteilung Bildungsdepartement Amt für Volksschulen und Sport Schülerinnen- und Schülerbeurteilung Informationen Übersicht Neuerungen Amt für Volksschulen und Sport Kollegiumstrasse 28 Postfach 2191 6431 Schwyz 041

Mehr

DVS, Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern G:\DVS-GSAdr\Public\2012\2012060\Präsentation UeV PS-Sek/LZG.ppt

DVS, Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern G:\DVS-GSAdr\Public\2012\2012060\Präsentation UeV PS-Sek/LZG.ppt G:\DVS-GSAdr\Public\2012\2012060\Präsentation UeV PS-Sek/LZG.ppt Übertrittsverfahren Primarschule Sekundarschule/Langzeitgymnasium Übersicht Merkmale Dokumente Ablaufschema Grundlagen für Übertrittsentscheid

Mehr

Beurteilungskonzept Schule August 2003

Beurteilungskonzept Schule August 2003 Beurteilungskonzept Schule August 2003 www.schulekappelen.ch / V 05.08.2003 Seite 2 Beurteilungskonzept Schule Kappelen Inhaltsverzeichnis 4 Information der Eltern 4 Lernziele zur Sachkompetenz 5 / 6

Mehr

Anne-Frank-Realschule Ettlingen

Anne-Frank-Realschule Ettlingen Verordnung des Kultusministeriums über die Versetzung an Realschulen (Realschulversetzungsordnung) vom 30. Januar 1984 (GBI. S. 147; K.u.U. 1984, S. 61) zuletzt geändert durch: Verordnung vom 5. Februar

Mehr

Laufbahnreglement für die Volksschule

Laufbahnreglement für die Volksschule 4.4 Laufbahnreglement für die Volksschule Vom 8. März 06 (Stand. August 06) Das Departement für Bildung und Kultur des Kantons Solothurn gestützt auf 5 Absatz des Volksschulgesetzes vom 4. September 969

Mehr

Primarschulen und Kreisschule Gäu. Der Übertritt von der Primarschule in die Sekundarschule. Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung!

Primarschulen und Kreisschule Gäu. Der Übertritt von der Primarschule in die Sekundarschule. Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung! Der Übertritt von der Primarschule in die Sekundarschule Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung! Ablauf und Themen 1. Teil Wieso gibt es ein geändertes Verfahren? Wie sieht das neue Verfahren

Mehr

Reglement Promotion Matura-Abteilung

Reglement Promotion Matura-Abteilung Reglement Promotion Matura-Abteilung Dieses Reglement enthält die Bestimmungen für die Promotion in die nächst höhere Klasse der Matura-Abteilung und für die Maturitätsprüfungen. Es richtet sich nach der

Mehr

Leistungsbeurteilung und Promotion an der Volksschule Aargau

Leistungsbeurteilung und Promotion an der Volksschule Aargau Leistungsbeurteilung und Promotion an der Volksschule Aargau Informationsbroschüre für Eltern DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Abteilung Volksschule Departement Bildung, Kultur und Sport Abteilung

Mehr

Von der Primarstufe in die Sekundarstufe I. Ausgestaltung der 6. Klasse

Von der Primarstufe in die Sekundarstufe I. Ausgestaltung der 6. Klasse Von der Primarstufe in die Sekundarstufe I Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung Ziele / Ablauf die Teilnehmerinnen und Teilnehmer > kennen das neue Übertrittsverfahren > kennen das Konzept

Mehr

Reglement zum Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I

Reglement zum Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I Reglement zum Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I.5 Verfügung des Departementes für Bildung und Kultur vom 9. Dezember 008 (Stand. August 009) Das Departement für Bildung und Kultur des

Mehr

Zeugnisanleitung Appenzell Ausserrhoden (Datei)

Zeugnisanleitung Appenzell Ausserrhoden (Datei) Inhalt Auf den nächsten Seiten finden Sie detaillierte Erklärungen, wo und wie Sie die Angaben im Zeugnis verändern können. Das folgende Verzeichnis und die Zahlen auf den Übersichtsblättern sind aktiv,

Mehr

Merkblatt Zeugnis der Primarstufe

Merkblatt Zeugnis der Primarstufe 1 Merkblatt Zeugnis der Primarstufe Inhalt 1. Allgemeines zum Zeugnis und zu den anderen Berichtsformen 2. Beurteilung der Sachkompetenz 3. Beurteilung der Selbst- sowie der Sozialkompetenz 4. Gesamtbeurteilung

Mehr

Schulgesetz der Gemeinde Ilanz/Glion (Schulgesetz; SchG)

Schulgesetz der Gemeinde Ilanz/Glion (Schulgesetz; SchG) Ilanz/Glion 6. Schulgesetz der Gemeinde Ilanz/Glion (Schulgesetz; SchG) vom 9. April 0 Das Gemeindeparlament der Gemeinde Ilanz/Glion, gestützt auf Art. 5 lit. a der Gemeindeverfassung von Ilanz/Glion

Mehr

Reglement für die Aufnahme in die Fachmittelschulen

Reglement für die Aufnahme in die Fachmittelschulen Reglement für die Aufnahme in die Fachmittelschulen 41.50.4 Reglement für die Aufnahme in die Fachmittelschulen (vom 1. Januar 010) 1, Der Regierungsrat, gestützt auf 14 des Mittelschulgesetzes vom 1.

Mehr

Reglement über die Aufnahme in die Oberstufe der Volksschule

Reglement über die Aufnahme in die Oberstufe der Volksschule Reglement über die Aufnahme in die Oberstufe der Volksschule.5 Vf des Erziehungs-Departementes vom. Juni 98 (Stand. Januar 007) Das Erziehungs-Departement ) des Kantons Solothurn gestützt auf 5 Absatz

Mehr

Promotion. vom 22. Oktober 1996 (Stand 1. August 2012) 1 Promotionstermin

Promotion. vom 22. Oktober 1996 (Stand 1. August 2012) 1 Promotionstermin 4.4 Verordnung des Regierungsrates über die Promotion, Maturitätsprüfung und berufliche Grundausbildung an der Pädagogischen Maturitätsschule Kreuzlingen * vom. Oktober 996 (Stand. August 0). Promotion

Mehr

Leistungsbeurteilung und Promotion an der Volksschule Aargau

Leistungsbeurteilung und Promotion an der Volksschule Aargau Leistungsbeurteilung und Promotion an der Volksschule Aargau Informationsbroschüre für Eltern DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Abteilung Volksschule Departement Bildung, Kultur und Sport Abteilung

Mehr

Von der Primarstufe in die Sekundarstufe I. Ausgestaltung der 6. Klasse. Informationen zur Sekundarstufe I

Von der Primarstufe in die Sekundarstufe I. Ausgestaltung der 6. Klasse. Informationen zur Sekundarstufe I Departement für Bildung und Kultur Amt für Volksschule Von der Primarstufe in die Sekundarstufe I Informationen zur Sekundarstufe I Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung! Departement für Bildung

Mehr

Berufliche Orientierung an der Sekundarschule

Berufliche Orientierung an der Sekundarschule Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt Kanton Volksschulen Basel-Stadt Berufliche Orientierung an der Sekundarschule Dieter Baur, Leiter Volksschulen Das neue Schulsystem Vorteile Harmonisierung

Mehr

Die neuen Beurteilungsinstrumente

Die neuen Beurteilungsinstrumente Die neuen Beurteilungsinstrumente Informationen zur Verordnung über die Laufbahnentscheide an der Volksschule (Promotionsverordnung vom 19. August 2009; SAR 421.352) Raphael Arnet, BKS Abteilung Volksschule,

Mehr

Lehrplan Volksschule DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT. Kapitel 2: Lernorganisation. Neue Seiten 1 bis 10

Lehrplan Volksschule DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT. Kapitel 2: Lernorganisation. Neue Seiten 1 bis 10 DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Abteilung Volksschule Lehrplan Volksschule Kapitel : Lernorganisation Neue Seiten bis 0 Gültig vom 0. August 0 bis. uli 0 Stundentafeln Primarschule Realschule Sekundarschule

Mehr

Von der Primarstufe in die Sekundarstufe I Ausgestaltung der 6. Klasse Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung

Von der Primarstufe in die Sekundarstufe I Ausgestaltung der 6. Klasse Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung Von der Primarstufe in die Sekundarstufe I Ausgestaltung der 6. Klasse Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung Folie 1 Ziele / Ablauf Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kennen das neue Übertrittsverfahren.

Mehr

Ein neues Schulmodell: Die durchlässige Sekundarschule Eine Information der Sekundarschulgemeinde Arbon

Ein neues Schulmodell: Die durchlässige Sekundarschule Eine Information der Sekundarschulgemeinde Arbon Ein neues Schulmodell: Die durchlässige Sekundarschule Eine Information der Sekundarschulgemeinde Arbon 1 Das neue Schulmodell «Kein neues Ziel, sondern ein anderer Weg, das Ziel zu erreichen.» Der Schwerpunkt

Mehr

Lehrplan Volksschule. Kapitel 2: Lernorganisation. Neue Seiten 1 bis 10. Gültig vom 01. August 2013 bis 31. Juli 2014. Stundentafeln.

Lehrplan Volksschule. Kapitel 2: Lernorganisation. Neue Seiten 1 bis 10. Gültig vom 01. August 2013 bis 31. Juli 2014. Stundentafeln. Lehrplan Volksschule Kapitel : Lernorganisation Neue Seiten bis 0 Gültig vom 0. August 0 bis. uli 0 Stundentafeln - Primarschule - Realschule - Sekundarschule - Bezirksschule Bestimmungen zum Stundenplan

Mehr

Informationsabend Übertritt Primarschule-Sekundarstufe

Informationsabend Übertritt Primarschule-Sekundarstufe Informationsabend Übertritt Primarschule-Sekundarstufe Ablauf des heutigen Abends Begrüssung (SL Primar) Übersicht Sekundarstufe - Begriffsklärung SL Sek Der Weg in die Sekundarstufe LP Primar Zeitlicher

Mehr

2. Grundlagen für den Übertrittsentscheid

2. Grundlagen für den Übertrittsentscheid 2. Grundlagen für den Übertrittsentscheid Rechtliche Grundlage bietet die Verordnung über die Übertrittsverfahren in der Volksschule, SRL 405b. Beobachtungshilfe für Erziehungsberechtigte Die Erziehungsberechtigten

Mehr

Übertritt Primarschule gymnasiale Maturitätsschule: mit / ohne Aufnahmeprüfung (für die deutschsprachige Schweiz)

Übertritt Primarschule gymnasiale Maturitätsschule: mit / ohne Aufnahmeprüfung (für die deutschsprachige Schweiz) Übertritt Primarschule gymnasiale Maturitätsschule: mit / ohne Aufnahmeprüfung (für die deutschsprachige Schweiz) Quellen: Kantonale Schulgesetzgebung Sources: Législations scolaires cantonales Informationszentrum

Mehr

1. Kapitel Allgemeine Bestimmungen. 2. Kapitel Beurteilung. Artikel 1 Gegenstand 1

1. Kapitel Allgemeine Bestimmungen. 2. Kapitel Beurteilung. Artikel 1 Gegenstand 1 Reglement über die Beurteilung und die Promotion an der Volksschule (Beurteilungsreglement) Fassung nach Auswertung der Vernehmlassung, nach dem ER vom 7. Dezember 2011 (inoffizielle Fassung) Reglementstext

Mehr

Vernehmlassung zum Entwurf der Wochenstundentafeln für die Volksschule WOST 2017

Vernehmlassung zum Entwurf der Wochenstundentafeln für die Volksschule WOST 2017 Vernehmlassung zum Entwurf der Wochenstundentafeln für die Volksschule WOST 07 - Überlegungen zur Anpassung der Wochenstundentafeln - Wochenstundentafel für die Lernenden: Kindergarten, Basisstufe, Primarschule

Mehr

Herzlich willkommen am OZL zum Orientierungsabend der 6. Klassen

Herzlich willkommen am OZL zum Orientierungsabend der 6. Klassen Herzlich willkommen am OZL zum Orientierungsabend der 6. Klassen Orientierungsabend der 6. Klassen vom 12. September 2016 Begrüssung S. Gronki, Gesamtleitung ZSL Informationen zum Übertrittsverfahren S.

Mehr

VS, Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern

VS, Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern 1 Übertrittsverfahren Primarstufe Sekundarstufe I Übersicht Merkmale Dokumente Ablaufschema Grundlagen für Übertrittsentscheid Grundlagen für Entscheidfindung Handhabung der Zeugnisnoten beim Zuweisungsentscheid

Mehr

Betriebskonzept zur Führung der Scola bilingua Ilanz/Glion

Betriebskonzept zur Führung der Scola bilingua Ilanz/Glion Betriebskonzept zur Führung der Ilanz/Glion 2. Februar 2016 Marc Pfister Betriebskonzept 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort... 4 2. Ausgangslage... 5 2.1 Die politische Struktur... 5 2.2 Die sprachliche

Mehr

Willkommen an der Sekundarschule Oberwil

Willkommen an der Sekundarschule Oberwil Willkommen an der Sekundarschule Oberwil 2016 Vielfältiger Lebensraum für uns alle Vielfältiger Lebensraum für uns alle Anlässe Sporttag / Spieltag Vielfältiger Lebensraum für uns alle Schulhaus- Umgebung

Mehr

Reglement über Aufnahmen und Übertritte an die Berufsmaturitätsschule (BM) und an die Wirtschaftsmittelschule (WMS)

Reglement über Aufnahmen und Übertritte an die Berufsmaturitätsschule (BM) und an die Wirtschaftsmittelschule (WMS) 640. Reglement über Aufnahmen und Übertritte an die Berufsmaturitätsschule (BM) und an die Wirtschaftsmittelschule (WMS) Vom 5. Mai 007 (Stand. August 007) Das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung,

Mehr

SCHULLAUFBAHNBERATUNG

SCHULLAUFBAHNBERATUNG SEKUNDARSCHULE MUTTENZ SCHULLAUFBAHNBERATUNG NIVEAU E für zukünftige Schülerinnen und Schüler der 3. Klassen Niveau E 2014 / 2015 2 Schullaufbahnberatung Niveau E Inhaltsverzeichnis ZUSAMMENSETZUNG DES

Mehr

SCHULGESETZ DER GEMEINDE CAZIS

SCHULGESETZ DER GEMEINDE CAZIS SCHULGESETZ DER GEMEINDE CAZIS Gestützt auf Artikel 20 des Gesetzes für die Volksschulen des Kantons Graubünden vom 21. März 2012 erlässt die Gemeinde Cazis nachstehendes Schulgesetz. Die Bezeichnungen

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 7. April 2009 (941 B Tgb.Nr. 969/08)

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 7. April 2009 (941 B Tgb.Nr. 969/08) 223 331 Stundentafel für die Realschule plus Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 7. April 2009 (941 B Tgb.Nr. 969/08) 1 Allgemeines Die Stundentafel

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE MEIKIRCH SCHULREGLEMENT

EINWOHNERGEMEINDE MEIKIRCH SCHULREGLEMENT EINWOHNERGEMEINDE MEIKIRCH SCHULREGLEMENT Beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 11. September 1996 Genehmigt durch die Erziehungsdirektion am 30. Oktober 1996 Mit Änderungen vom 15. November 2000

Mehr

Versetzungsordnung berufliche Gymnasien

Versetzungsordnung berufliche Gymnasien zum Vorschriftenverzeichnis 66 Seite 1 Verordnung des Kultusministeriums über die Versetzung an beruflichen Gymnasien (Versetzungsordnung berufliche Gymnasien) vom 19. Mai 1999 (GBl. S. 5, ber. S. 59;

Mehr

Kooperative Sekundarschule

Kooperative Sekundarschule Oberstufenzentrum Kooperative Sekundarschule Eine Informationsschrift der Schule Walzenhausen 30.01.2014 Kooperative Sekundarschule Walzenhausen Liebe Mütter, liebe Väter Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte

Mehr