Überblick der Aktuellen Versicherungen im Rahmen der PPOE Stand Mai 2005

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1 Überblick der Aktuellen Versicherungen im Rahmen der PPOE Stand Mai 2005 Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsschutzversicherung Allgemeines Was ist versichert? Welche Leistungen erbringt der Versicherer? Unfallversicherung Allgemeines Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Wie hoch ist die Versicherungssumme Wer ist versichert? Wo gilt die Versicherung? Welche Leistungen erbringt der Versicherer? Haftpflichtversicherung Allgemeines Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Wie hoch ist die Versicherungssumme Wer ist versichert? Wo gilt die Versicherung? Welche Leistungen erbringt der Versicherer? Meldung von Versicherungsfällen Wann tritt ein Versicherungsfall ein? Was ist im Versicherungsfall zu machen? Hinweise zur Schadenmeldung Adressen im Bundesverband...7 1

2 1 Rechtsschutzversicherung 1.1 Allgemeines Versicherer: ARAG Rechtsschutzversicherungs AG Polizzennummer: Versicherungssumme: ,78 Selbstbehalt: keiner Geltungsbereich: Europa und außereuropäische Mittelmeeranrainerstaaten Versicherte Personen: Der Verein, die Funktionäre, gesetzliche Vertreter, sowie die Mitglieder des Vereins bei der Ausübung der Satzungsgemäßen Vereinstätigkeit. Für Schadenersatz-Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz Beratungs-Rechtsschutz. 1.2 Was ist versichert? - Geltendmachung von Sach- und Personenschäden die unseren Mitgliedern im Rahmen der Ausübung der Vereinstätigkeit von fremden Personen zugefügt werden. - Verteidigung in einem Strafverfahren vor einer Verwaltungsbehörde oder einem Gericht wegen Anklage einer fahrlässiger Handlung. Vorsatzdelikte sind grundsätzlich ausgeschlossen. - Der Beratungs-Rechtschutz umfasst die mündliche Rechtsauskunft durch einen Rechtsanwalt, der allerdings ausschließlich durch den Versicherer zu beauftragen ist. Grundsätzlich ist jeder Schadenfall dem BV, und von diesem der Versicherung Oder lehnt ihn ab Welche Leistungen erbringt der Versicherer? Im Rahmen des Versicherungsschutzes werden folgende Leistungen erbracht: Kosten für einen Rechtsanwalt Prozesskosten (z.b. Sachverständige, Dolmetscher, Zeugen) Kosten der Gegenseite (soweit diese bei einem Verfahren im Zivilprozess dem Versicherungsnehmer auferlegt werden) Reisekosten des Versicherungsnehmers zum und vom Verfahren Aufwendungen des Versicherungsnehmers um einstweilen von Strafverfolgungsmaßnahmen im Ausland verschont zu bleiben (Strafkaution) 2 Unfallversicherung 2.1 Allgemeines Versicherer: Generali Versicherung AG Polizzennummer: 1/71/ Versicherungssumme: ,57 2

3 Selbstbehalt: Geltungsbereich: Versicherte Personen: keiner weltweit alle registrierten Mitglieder 2.2 Was ist versichert? Unfallbegriff: Ein vom Willen des Versicherungsnehmers unabhängiges Ereignis, das plötzlich von außen mechanisch oder chemisch auf den Körper einwirkt und eine körperliche Schädigung nach sich zieht. Sowie die Folgen eines Zeckenbisses. Der Versicherungsschutz umfasst die versicherten Personen im Rahmen der Ausübung der Vereinstätigkeit und erstreckt sich auf Unfälle, die sich während dieser Tätigkeiten ereignen sowie auf Unfälle für direkte Fahrten von und zu solchen Tätigkeiten 2.3 Was ist nicht versichert? Die wichtigsten Versicherungsausschlüsse sind: Zahnersatz Invalidität bis 20 % 2.4 Wie hoch ist die Versicherungssumme Die Versicherungssumme beträgt: Invaliditätsleistungen: ,57 (bei 100 % Invalidität ,70) Andere Leistungen: Höhe der tatsächlichen Aufwendungen 2.5 Wer ist versichert? Versicherungsnehmer ist der Bundesverband. Versichert sind alle über die Gruppen, die Landesverbände oder den Bundesverband bei den PPÖ registrierten Mitglieder. Die Zahl der Versicherten ist mit rund festgelegt. 2.6 Wo gilt die Versicherung? Der Versicherungsschutz gilt weltweit. 2.7 Welche Leistungen erbringt der Versicherer? Im Rahmen des Versicherungsschutzes werden folgende Leistungen erbracht: Invaliditätsleistung bei dauernder Invalidität entsprechend der Gliedertaxe Sofortleistung im Falle einer stationären Behandlung (abhängig von der Dauer der Behandlung) Bergungskosten Nottransport aus dem Ausland Überführung nach tödlichem Unfall im Ausland Unfallkosten (z.b. Transport- und Rückholkosten) 3

4 3 Haftpflichtversicherung 3.1 Allgemeines Versicherer: Generali Versicherung AG Polizzennummer: 1/81/ Versicherungssumme: ,- Selbstbehalt: 10% des Schadens, mindestens 37,- höchstens 100,- (gilt nicht für Personenschaden) Geltungsbereich: Europa, GUS u. asiatische Türkei Versicherte Personen: alle registrierten Mitglieder 3.2 Was ist versichert? Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Bezahlung gerechtfertigter Ansprüche aus einem Personen und Sachschaden wenn ein Verschulden unserer Mitglieder vorliegt und die Abwehr unbegründeter Ansprüche wenn unseren Mitgliedern kein wie immer geartetes Verschulden angelastet werden kann gegebenenfalls durch Beistellung eines Anwaltes und Vertretung vor einem Gericht. Der Versicherungsschutz umfasst die versicherten Personen im Rahmen der Ausübung der Vereinstätigkeit sowie auf dem kürzesten Weg zu und von der Heimstunde.und der Wohnung. Gedeckt sind dabei z.b. Schäden im Rahmen der Schadenersatzverpflichtungen aus Beschädigungen von Sachen oder Verletzungen von Personen wenn diese eintreten durch: Haus und Grundbesitz (z.b. Ausrutschen auf glattem Gehsteig, Ablösung von Gebäudeteilen etc.) Mietschäden an gemieteten Gebäuden oder Räumlichkeiten (z.b. Beschädigung von Türen oder Fenster) Verleihung von Geräten und Maschinen (z.b. schadhafte Geräte) Personen und Sachschäden durch Umweltstörung (z.b. Verseuchung von Gewässern) Sachschäden durch Tätigkeiten an beweglichen und unbeweglichen Sachen (z.b. Bei der Beladung eines KFZ s wird diese beschädigt) Sachschäden durch Verwahrung oder Abhandenkommen (z.b. eingelagerte fremde Sachen werden beschädigt) Sachschäden durch Allmählichkeit (z.b. Kontaminierung von Erdreich) Sachschäden durch Überflutung stehender oder fließender Gewässer (z.b. durch Blockierung von Bächen) Reine Vermögensschäden durch Behinderung (z.b. Verstellung einer Garagenausfahrt, Eigentümer erleidet Vermögensschäden.) 4

5 Tätigkeitsschäden untereinander (z.b. Besuch eines Lagers einer anderen Gruppe, Stolpern über Zeltschnur und Beschädigung des Zeltes.) Es empfiehlt sich generell jeden Schaden an den BV zu melden, der dann entscheidet ob der Versicherungsfall an die Versicherung weitergeleitet wird, es sei denn, es steht schon ganz klar fest, dass keine Deckung besteht. 3.3 Was ist nicht versichert? Die wichtigsten Versicherungsausschlüsse sind: Schäden mit oder durch Kraftfahrzeuge verursachte Schäden (Kfz- Haftpflichtversicherung) Verlust oder Abhandenkommen von Sachen (außer von in Verwahrung genommenen Sachen) Vorsätzliches Handeln 3.4 Wie hoch ist die Versicherungssumme Die Versicherungssumme beträgt bei einem Selbstbehalt von 37,- je Schadenfall. Im Rahmen der Deckungserweiterung für Schäden an gemieteten Gebäuden oder Räumlichkeiten sowie Zelten beträgt die Versicherungssumme , Wer ist versichert? Versicherungsnehmer ist der Bundesverband. Versichert sind alle über die Gruppen, die Landesverbände oder den Bundesverband bei den PPÖ registrierten Mitglieder. Sowie z.b. Kochmannschaften etc. Die Zahl der Versicherten ist mit rund festgelegt. 3.6 Wo gilt die Versicherung? Versicherungsschutz besteht für in Europa, GUS und asiatische Türkei eingetretene Schadenereignisse. 3.7 Welche Leistungen erbringt der Versicherer? Im Rahmen des Versicherungsschutzes werden folgende Leistungen erbracht: Kosten der Abwehr und der Feststellung von Schadenersatzansprüchen Abfindung oder Wiederherstellung bei Beschädigung von fremden Sachen. Schmerzengeldforderungen 4 Meldung von Versicherungsfällen 4.1 Wann tritt ein Versicherungsfall ein? Ein Versicherungsfall in der Rechtsschutzversicherung und in der Haftpflichtversicherung kann eintreten, wenn bekannt wird, dass es zu aktiven Schadenersatzforderungen, Schmerzengeldforderungen oder Anzeigen kommen kann oder falls eine Beratung 5

6 durch einen Rechtsanwalt oder Notar notwendig wird. In der Unfallversicherung kann ein Versicherungsfall eintreten, wenn ein versichertes Mitglied in einen Unfall verwickelt ist. 4.2 Was ist im Versicherungsfall zu machen? Nach Eintritt eins Versicherungsfalles muss an den Versicherer sofort eine Sachverhaltsdarstellung über den Vorfall übermittelt werden. Sofort bedeutet nach den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb von 3 Tagen oder innerhalb einer anderen Frist, welche in den Versicherungsbedingungen genannt wird. Zur Wahrung des Anspruchs auf Leistungen aus dem Versicherungsvertrag ist allerdings spätestens dann eine Meldung zu erstatten, sobald es dem Versicherungsnehmer möglich ist. Ereignet sich also etwa während eines Sommerlagers ein Vorfall, der die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen möglich erscheinen lässt, so reicht eine Meldung nach Rückkehr von diesem Lager aus. Soweit es die Gegebenheiten erlauben, ist eine telefonische oder schriftliche Vorabmeldung (Bekanntgabe, dass sich ein meldepflichtiger Vorfall ereignet hat) an den Bundesverband sinnvoll (Adressen, Telefonnummern und Sekretariatszeiten sind unten angegeben). Die Meldung ist grundsätzlich an keine bestimmte Form (Verwendung eines Vordruckes) gebunden. Für die Haftpflichtversicherung und für die Unfallversicherung gibt es allerdings entsprechende Vordrucke. Bei der endgültigen, schriftlichen Schadenmeldung (ist auch im Falle einer Vorabmitteilung erforderlich) müssen angegeben werden: Daten des Sachverhaltes (Ort, Datum, Zeit) Daten der betroffenen Personen Daten von Zeugen Aufstellung über beschädigte Sachen Schilderung des Sachverhaltes Unterschrift des Landesverbandes oder der Gruppe Diese Unterlagen müssen in der Folge zunächst an das Bundesverbandssekretariat geschickt werden. Dann erfolgt die Weiterleitung an unseren Berater, welcher sich mit dem Versicherer in Kontakt setzt. Alle weiteren Schritte werden dann in Abstimmung mit unserem Berater, dem Bundesverband und dem Landesverband oder der Gruppe unternommen. 4.3 Hinweise zur Schadenmeldung Vor allem bei Vorfällen mit Personenschäden aber auch bei Sachschäden kommt es immer wieder vor, dass erst nach einiger Zeit und nicht gleich unmittelbar nach dem Vorfall Ansprüche gegen vermeintlich fahrlässig handelnde Personen gestellt werden (z.b. Schmerzengeldforderungen), obwohl zum Zeitpunkt des Vorfalles noch nicht abzusehen war, dass es zu derartigen Forderungen kommt. Um in einem solchen Fall 6

7 unabhängig davon, ob eine Meldung an den Versicherer erfolgt oder nicht - darauf vorbereitet zu sein, ist es ratsam über solche Vorfälle Protokoll zu führen, solange die Erinnerungen daran noch aktuell sind, um im Bedarfsfall entsprechende Unterlagen zur Verfügung zu haben. 4.4 Adressen im Bundesverband Bundesverband Pfadfinder und Pfadfinderinnen Österreichs, Breite Gasse 13, 1070 Wien Kontakt im Bundesverband: Telefon: +43 (01) Fax: +43 (01) DW 44 bundesverband@ppoe.at Sekretariatszeiten: Mo, Mi, Do , Di , Fr Ist das Bundesverbandssekretariat nicht besetzt, kann eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen werden. 7

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