Selbstständige im SGB II-Bezug Bewertung des Einkommens und Berufsfreiheit

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/11830 Selbstständige im SGB II-Bezug Bewertung des Einkommens und Berufsfreiheit Vorbemerkung der Fragesteller MitdemErlassderArbeitslosengeldII/Sozialgeld-Verordnung (AlgII-V)zum 1.Januar2008wurdedieAnrechnungdesEinkommensvonSelbstständigen undfreiberuflerinnenundfreiberuflervomsteuerrechtabgekoppelt.dieregelungendessteuerrechtssindseitdemnichtmehrdieverbindlichegrundlage zurermittlungdeseinkommensbeiselbstständigerwerbstätigen.vondenbetriebseinnahmensindlautverordnungdie tatsächlichgeleistetennotwendigen Ausgaben [ ]ohnerücksichtaufsteuerrechtlichevorschriftenabzusetzen ( 3Absatz2AlgII-V).TatsächlicheAusgabensollendabeinichtabgesetzt werden,soweitdiesevermeidbarsindoder offensichtlichnichtdenlebensumständenwährenddesbezugsderleistungenzurgrundsicherungfürarbeitsuchendeentsprechen ( 3Absatz3AlgII-V).AbweichendvondersteuerlichenAbsetzbarkeitwerdenstatt0,30Eurolediglich0,10EuroKilometerpauschalegewährt.Mitder1.ÄnderungderAlgII-Verordnungzum1.Januar 2009istletzterPunktinsofernkorrigiertworden,alsbeiüberwiegendbetrieblichgenutztenFahrzeugendietatsächlichgeleistetennotwendigenAusgaben angerechnet werden. AusderAbkopplungderEinkommensermittlungvomSteuerrechtergebensich erheblicheauswirkungenaufdenleistungsanspruch sowohlhinsichtlichder Frage,obeineBedürftigkeitvorliegtundhinsichtlichderzugewährenden Leistungshöhe.DieExistenzsicherungundinsbesonderederAufbaueiner selbstständigenexistenzgrundlagewerdendurchdiesemaßnahmegefährdet. FürdiebetroffenenLeistungsbeziehendenwirdzudemeinedoppelteBuchführung notwendig. MitdemGesetzzurNeuordnungderarbeitsmarktpolitischenInstrumentewird 10desZweitenBuchesSozialgesetzbuch (SGBII)insoferngeregelt,alsnunmehrdieAusübungeinerErwerbstätigkeitnichtdieUnzumutbarkeitdurchdie arbeitsmarktpolitischeninstitutionenvermitteltentätigkeitbegründet.selbstständigtätigeimsgbii-bezugkönnendemnachdurchdiezuständigenträger in eine abhängige Beschäftigung vermittelt werden. BeidegenannteVeränderungenscheinenverfassungsrechtlichproblematisch (Fall1:UngleichbehandlungbetrieblicherAusgaben;Fall2:EingriffinArti- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürArbeitundSozialesvom 17.Februar 2009übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode kel12desgrundgesetzes Berufsfreiheit)undvermittelndenEindruck,dass diebundesregierungdavonausgeht,dassselbstständigerwerbstätigemitprekäreneinkommensverhältnissenüberwiegendinmissbräuchlicherweiseihr Anrecht auf SGB II-Leistungen nutzen würden. 1.WiehatsichdieZahlderselbstständigErwerbstätigenimSGBII-Bezug seit 2005 entwickelt? DerBundesagenturfürArbeit (BA)liegenDatenbisSeptember2008vor.Eine statistischeberichterstattungübereinkommenauserwerbstätigkeitistvon Januar bis September 2005 und ab Januar 2007 möglich. DieZahlderselbstständigerwerbstätigenArbeitslosengeldII-Bezieheristseit EinführungderGrundsicherungfürArbeitsuchendekontinuierlichgestiegen. ImEinführungsmonatwarenrund34000Selbstständigeregistriert,diegleichzeitigLeistungenausderGrundsicherungfürArbeitsuchendebezogen.Das waren0,8prozentallerbeziehervonarbeitslosengeldii (ALGII).Zahlund Anteilhabensichüberca.48000und0,9ProzentimSeptember2005bisauf rund oder 2,2 Prozent im September 2008 erhöht. IndenausgewiesenenDatensindselbstständigerwerbstätigeArbeitslosengeldII-BezieherunabhängigvonderFrageerfasst,obEinkommenausder selbstständigen Tätigkeit berücksichtigt wurde. 2.WelcheLeistungeninwelcherHöhehabenselbstständigErwerbstätigein Anspruchgenommen (DurchschnittswerteproJahr bittegetrenntnach Leistungen der Grundsicherung und Kosten der Unterkunft angeben)? JahresdurchschnittswertekönnenfürdasJahr2007berechnetwerden.EskönnenPersonenoderBedarfsgemeinschaftenbetrachtetwerden.Soerhielten selbstständigerwerbstätigeunderwerbsfähigehilfebedürftige2007jahresdurchschnittlich510euroangeldleistungenausdergrundsicherungfür Arbeitsuchende,wovon190EuroaufkommunaleLeistungenentfielen.KommunaleLeistungenumfasseninersterLinieKostenderUnterkunftunddarüber hinauseinmaligeleistungennach 23Abs.3SGBII.Bedarfsgemeinschaften, dieeinkommenausselbstständigererwerbstätigkeitbeziehen,bekamenjahresdurchschnittlich845euroangeldleistungen,wovon358euroaufkommunale Leistungen entfielen. BetrachtetwurdenhierbeiallePersonen,beidenenmindestenseinEuroausder selbstständigen Tätigkeit als Einkommen berücksichtigt wurde. 3.WielangewarenselbstständigErwerbstätigedurchschnittlichimLeistungsbezug nach dem SGB II? DerBundesregierungliegenkeineDatenzumdurchschnittlichenLeistungsbezug selbstständig Erwerbstätiger vor. 4.WiehochwarendieGesamtausgabenfürSelbstständigeimSGBII-Bezug in den Jahren seit 2005 (bitte pro Jahr angeben)? DieAusgabenfürSelbstständigeinderGrundsicherungfürArbeitsuchende werdennichtgetrennterfasst.zurnäherungkönnenaberdieleistungenfür Selbstständigeherangezogenwerden.Jahreswertekönnenallerdingsnurfür 2007berechnetwerden (vgl.antwortzufrage2).danachergibtsichfür2007 einausgabenvolumenfürselbstständigepersonenvon439mio.euroundfür

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/12021 BedarfsgemeinschaftenmitEinkommenausselbstständigerErwerbstätigkeit von714mio.euro.umeineneinblickindieausgabenentwicklunggebenzu können,werdenhilfsweiseindennachfolgendentabellendiemonatlichen Ausgaben inihrenkomponentenempfängerundleistungen imjahresverlauf2007undindenanderenjahrenjeweilsfürdenseptemberdargestellt.danachhatsichdasmonatlicheausgabenvolumenfürselbstständigepersonen von25mio.euro (September2005)auf54Mio.Euro (September2008)und fürbedarfsgemeinschaftenmiteinkommenausselbstständigererwerbstätigkeitvon44mio.euro (September2005)auf83Mio.Euro (September2008) etwaverdoppelt.ausschlaggebendfürdiesenanstiegwarensowohlsteigende EmpfängerzahlenalsauchzunehmendeZahlungsansprüche.DerdurchschnittlicheZahlungsanspruchproPersonhatsichvon502Euroauf546Euroerhöht. DasssichgleichzeitigderZahlungsanspruchproBedarfsgemeinschaftvon 905Euroauf856Euroverringerthat,kannauseinergleichzeitigen durchschnittlichen Verkleinerung der Bedarfsgemeinschaften resultieren. Tabelle: Personen und Leistungen, wenn Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit erzielt wird Anzahl Pesonen Zahlungsansprüche in Euro absolut BA-Leistung ( 6 Abs. 1 Nr. 1 SGBII) kommunale Leistung ( 6 Abs. 1 Nr. 2 SGBII) durchschnittlicher Zahlungsanpruch je Perosn in Euro BA-Leistung ( 6 Abs. 1 Nr. 1 SGBII) kommunale Leistung ( 6 Abs. 1 Nr. 2 SGBII) September Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember September Quelle: Statistik der BA. Hochrechnung.

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Tabelle:BedarfsgemeinschaftenundLeistungen,wennEinkommenausselbstständigerTätigkeiterzielt wird Anzahl BG Zahlungsansprüche in Euro absolut durchschnittlicher Zahlungsanpruch je BG in Euro BA-Leistung ( 6 Abs. 1 Nr. 1 SGBII) kommunale Leistung ( 6 Abs. 1 Nr. 2 SGBII) BA-Leistung ( 6 Abs. 1 Nr. 1 SGBII) kommunale Leistung ( 6 Abs. 1 Nr. 2 SGBII) September Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember September Quelle: Statistik der BA. Hochrechnung. 5.WelcheGründeunddokumentiertenFaktenhabendieBundesregierungzu derentwicklungeinersozialrechtlichenbewertungdeseinkommensvon SelbstständigenimSGBII-Bezug unabhängigvomsteuerrecht bewogen? EinederAufgabenderGrundsicherungfürArbeitsuchendeistdieSicherstellungdesLebensunterhalts,wennundsoweiteinerwerbsfähigerHilfebedürftigerseinenLebensunterhaltnichtauseigenenMittelnundKräften,insbesondere ausdemzuberücksichtigendeneinkommenausdererwerbstätigkeit,sichern kann ( 1 SGB II). MitderArbeitslosengeldII/Sozialgeld-Verordnung (AlgII-V)inderseit1.Januar2008geltendenFassungwirddiesemPrinzipauchdannRechnunggetragen,wenndererwerbsfähigeHilfebedürftigeselbstständigtätigist.Dabeiwird daseinkommen entsprechenddemfürsorgeprinzip jeweilsregelmäßigfür denbewilligungszeitraumberechnet ( 3Abs.1Satz1AlgII-V).Durchdie BerechnungdesEinkommensnachdentatsächlichenBetriebseinnahmenund BetriebsausgabenimlaufendenBewilligungszeitraumwirdsichergestellt,dass nurdaseinkommenberücksichtigtwird,dasfürdenlebensunterhalttatsächlichzurverfügungsteht.diesisterforderlich,umdaszustehendearbeitslosengeldiibedarfsgerechtzuermitteln.demselbstständigtätigenerwerbsfähigen HilfebedürftigenstehtlediglichdertatsächlicheGewinn (DifferenzausBetriebseinnahmenundBetriebsausgaben)ausseinerErwerbstätigkeitzurBestreitung seines Lebensunterhalts zur Verfügung. Diebiszum31.Dezember2007amEinkommensteuerrechtorientierteGewinnermittlungwarproblematisch,weilesfürdasEinkommensteuerrechtnur aufdiefeststellungdersteuerlichenleistungsfähigkeitankommt.dieseliegt deutlichoberhalbdessozio-kulturellenexistenzminimumsundmussdaher nichtdentatsächlichengewinnabbilden.imeinkommensteuerrechtwerden daherauchfiktiveeinnahmenundausgaben,d.h.solche,dieentwedernoch gar nicht oder nicht in der Höhe getätigt worden sind, berücksichtigt.

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/12021 JederAbzugvondentatsächlichenEinnahmenführtdazu,dasssichdieim BewilligungszeitraumzuzahlendenArbeitslosengeldII-Leistungenumeben diesenbetragerhöhen.deshalbwurdegleichzeitigmitderabkehrvonder steuerlichengewinnermittlunggeregelt,dassnurtatsächliche,notwendige Ausgaben abzusetzen sind ( 3 Abs. 2 Satz 1 Alg II-V). NotwendigistdabeieineAusgabe,dieüblicherweiseimRahmenderselbstständigenTätigkeitanfälltunddieauchohneLeistungsbezugnachdemSGBII beiwirtschaftlichemausgabeverhaltengetätigtwordenwäre.imhinblickauf diehilfebedürftigkeitdesselbstständigerwerbstätigenistdaraufeinbesonderes Augenmerk zu legen. DamitkönnenimBewilligungszeitraumzwarkeinesteuerlichenVerlustvorträgeoderAbschreibungenvomEinkommenabgesetztwerden,dafürabertatsächlichzuzahlende,betrieblichnotwendigeKredittilgungenund-zinsen.Insbesonderewirddadurchausgeschlossen,dasswährenddesBezugesvon ArbeitslosengeldIIBeträgefürInvestitionsvorhaben ausöffentlichenmitteln finanziert angespartwerden,weilderselbstständigeentsprechendeinvestitionsabsichtenglaubhaftgemachthat.mitderseitdem1.januar2009gültigen FörderungvonSelbstständigkeitnach 16cSGBIIkönnensolcheVorhabenin einembegrenztenumfangkünftigbezuschusstwerden,sofernsiefürdieausübung der selbstständigen Tätigkeit notwendig und angemessen sind. ZudemistdieTatsache,dassnurnotwendigeAusgabenabgesetztwerden dürfen,bereitsin 11Abs.2Satz1Nr.5SGBIIvorgesehen.DerAbzugnicht notwendigerausgabenüberdiearbeitslosengeldii/sozialgeld-verordnung würde damit gegen höherrangiges Recht verstoßen. 6.WelcheAuswirkungenhatnachdenbisherigenErfahrungendesBundesministeriumsfürArbeitundSoziales (BMAS)fürdasJahr2008dieAlgII- VerordnunginBezugaufdieInanspruchnahmevonSGBII-Leistungenund die Leistungshöhe? InihrerVorbemerkunggehendieFragestelleroffensichtlichdavonaus,dassdie InanspruchnahmevonSGBII-LeistungenunddieLeistungshöhewegender ÄnderungeninderArbeitslosengeldII/Sozialgeld-Verordnungseit1.Januar 2008gesunkensind.DieAusführungeninderAntwortzuFrage4zeigenjedoch, dass dies nicht der Fall ist. DiefestzustellendeErhöhungdesAusgabevolumensistabernichtzwangsläufigaufdiegeänderteAlgII-Vzurückzuführen.EineErhöhungkannsichbeispielsweiseauchdarausergeben,dassNeuzugängeanselbstständigtätigen HilfebedürftigeninderRegelübereinniedrigeresEinkommensniveauverfügen. 7.WievieleAlgII-BeziehendehabenaufgrundderNeuberechnungihrerEinnahmenalsSelbstständigeihrenAnspruchaufAlgIIverloren,undwie vielepersonenhabeninfolgederverordnungihreselbstständigeerwerbstätigkeit aufgegeben? Zu dieser Frage liegen keine Zahlen vor.

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 8.WiehochistderzusätzlicheadministrativeAufwandeinzuschätzen,dermit der Neukalkulation der Einkommen bei Selbstständigen im SGB II a) bei den betroffenen Leistungsberechtigten und b)bei den Verwaltungsstellen entsteht? a)derzusätzlicheaufwandbeidenselbstständigenwirdalsgeringeingeschätzt.bereitsaussteuerlichengründenmüssenselbstständigebilanzen erstellenbzw.geschäftsergebnisseineinereinnahmen-überschuss-rechnungdarlegen (Buchführung).DieseBuchführungkannalsGrundlagezum AusfüllenderAnlageEKS (ErklärungzumEinkommenausselbstständiger Tätigkeit,GewerbebetrieboderLand-undForstwirtschaftimBewilligungszeitraum)zumAntragaufSGBII-Leistungendienen.GrundsicherungsspezifischeAbweichungen,insbesonderedieNichtberücksichtigungvonAbschreibungen, sind dabei zu beachten. ZudemmusssicheinUnternehmer,insbesondereeinhilfebedürftigerUnternehmer,stetsselbsteinenÜberblicküberdietatsächlicheEinnahmen-und Ausgabensituationverschaffen.EineAusgabekannnurdanngetätigtwerden,wennentsprechendeMittelfürdieseAusgabevorhandensind.Deshalb istdavonauszugehen,dasseinwirtschaftlichhandelnderunternehmer nebenderfiktivensteuerlicheneinnahmen-undausgabenbuchung die häufigexterndurchgeführtwird auchimmerüberseinetatsächlicheneinnahmenundausgabenbuchführt.fallsdiesnichtderfallseinsollte,istes zumutbar,vondemselbstständigerwerbstätigenhilfebedürftigeneineentsprechendeberechnungzuverlangen,wennereinesteuerfinanziertefürsorgeleistung begehrt. b)derverwaltungsaufwandindenarbeitsgemeinschaftenundagenturenfür ArbeitingetrennterAufgabenwahrnehmungistwegendergeändertenBerechnungdesEinkommensausselbstständigerTätigkeitgestiegen.SelbstständigeLeistungsempfängererfahrenaberohnehineineintensiveBetreuungdurchdieGrundsicherungsstellen.Zielistes,denSelbstständigenzu befähigen,ausseinertätigkeitdenlebensunterhaltbestreitenzukönnen. ZurBetreuunggehörtauchdieBeratunghinsichtlichnotwendigerAusgaben. 9.WiebewertetdieBundesregierungmitheutigemKenntnisstanddieAussagederBundesagenturfürArbeit (zitiertinbundestagsdrucksache16/ 7838),dassderadministrativeAufwandmehrKostenimVollzugalserwarteteEinsparungen produzieren werde? ImHinblickaufdietatsächlichhöherenAufwendungen (sieheantwortzu Frage 6) ist die Aussage überholt. 10. Wie hoch ist die Zahl der a)widersprüche und b)klagen aufgrundvonangefochtenenkalkulationenhinsichtlichdeseinkommens? StatistischgesonderterfasstwerdennurWidersprüche,diesichallgemeingegendieEinkommensanrechnungrichten;eineweitereDifferenzierungnach Einkommensarten erfolgt nicht.

7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/ WiebewertetdieBundesregierungdieAussage,dassdiesozialrechtliche BewertungderEinnahmenvonSelbstständigenrechtswidrigist,und welchediesbezüglichenurteilemitwelcheminhaltsindderbundesregierung bekannt? DieBundesregierunghältdiesozialrechtlicheBewertungderEinnahmenvon Selbstständigennichtnurfürzulässig,sondernfürerforderlich (sieheantwort zu Frage 5). Relevante obergerichtliche Urteile sind der Bundesregierung nicht bekannt. 12.MitwelcherBegründunganerkanntedieBundesregierungbeiSelbstständigenimSGBII-BezuglediglicheineKilometergeldpauschaleinHöhe von 0,10 Euro gegenüber 0,30 Euro im Steuerrecht? Welche Regelung und Praxis gilt derzeit? DerFragestellungliegtdieunzutreffendeAnnahmezugrunde,dassnach 3 Abs.2Satz2derArbeitslosengeldII/Sozialgeld-Verordnunginderab1.Januar 2008geltendenFassung (AlgII-V2008)betrieblichveranlassteWegeaufwendungennurpauschalmit10CentprogefahrenemKilometerberücksichtigt werdenkonnten.richtigist,dassbeidergewinnermittlungselbstständigerdie tatsächlichenbetriebsausgabenvondentatsächlicheneinnahmenabgezogen werden ( 3 Abs. 2 Satz 1 Alg II-V). BeiNutzungeinesvorhandenenPrivat-PKWauchfürbetrieblicheZweckewar in 3Abs.2Satz2AlgII-V2008geregelt,dasshierfürpauschal10Centfür jedenbetrieblichgefahrenenkilometerabgesetztwerden.dabeiverbliebes aberbeidemgrundsatz,dassgrundsätzlichdietatsächlichenbetrieblichen Ausgabenabsetzbarsind.DiePauschalegaltalsonicht,wennHilfebedürftige diegenauehöhederausschließlichbetrieblichveranlasstenwegeaufwendungennachwiesen.indiesemfallwurdendietatsächlichenaufwendungenabgesetzt.diepauschalierungerfolgteimhinblickdarauf,dassdiesetatsächlichen Ausgaben nur schwer zu ermitteln sind. DiePauschaleinHöhevon10Centsolldieunmittelbardurchdenjeweiligen WegentstandenenAufwendungen (Treibstoff)abgelten.DiemittelbarenAufwendungen (z.b.anschaffungskosten,verbrauchsunabhängigebetriebskosten, Steuern)habenHilfebedürftigebeieinemPrivat-KraftfahrzeugaufGrundihrer privatenlebensführungzutragen;siesindnichtbestandteilderbetrieblichen KostenunddamitauchnichtvondenBetriebseinnahmenabsetzbar.DieKosten fürdiehaftpflichtversicherungdesfahrzeugessindindiesemzusammenhang aberüberdieallgemeineregelungin 11Abs.2Satz1Nr.3SGBIIdennoch vom Einkommen abzusetzen. WenndasFahrzeugdagegenüberwiegendbetrieblichgenutztwird,sindzunächstalleKostenfürdasKraftfahrzeugalsBetriebsausgabenvomEinkommenabzusetzen;fürgelegentlicheprivateFahrtensinddieAusgabendannum 10CentjegefahrenenKilometerfürdieunmittelbarenAufwendungen (Treibstoff) zu vermindern. BeieinemVergleichdersteuerrechtlichenmitdenRegelungenderGrundsicherungfürArbeitsuchendeistzudemzuberücksichtigen,dasseinsteuerlicher AbzugzueinemwirtschaftlichenVorteilnurinHöhederSteuerersparnisführt, wohingegeneinabzugbeidereinkommensberücksichtigungnachdemsgbii zueinerleistungserhöhungumdenabgesetztenbetragführt.einsteuerlicher Ausgabenabzugvon30CentfüreinengefahrenenKilometerführtbeieinem Steuersatzvon20ProzentzueinerSteuerermäßigungvon6Cent eineminderungdeszuberücksichtigendeneinkommensum10centdemgegenüberzu einem um 10 Cent höheren Arbeitslosengeld II.

8 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 13.WelcheGründehabendieBundesregierungzuderbegrenztenNovellierung durch die 1. Änderung der Alg II-Verordnung bewogen? InderPraxiswarumstritten,wiediebeiBenutzungeinesKraftfahrzeugesentstehendenAusgabenzuverrechnensind,wenneinKraftfahrzeugzumTeilprivatundzumTeilbetrieblichgenutztwird.DieZuordnungderAusgabensollte daher klargestellt werden und zu einer einheitlichen Rechtsanwendung führen. BeiausschließlichbetrieblichgenutztenKraftfahrzeugensindnach 3Abs.7 AlgII-V2009dietatsächlichennotwendigenKostenfürdenBetriebs-PKW von den Einnahmen abzusetzen. WirddasFahrzeugsowohlbetrieblichalsauchprivatgenutzt,sinddievollständigentatsächlichenAusgabenzunächstdemBereichzuzuschlagen,indemdas Fahrzeugüberwiegendgenutztwird.FürdenjeweilsanderenBereichsindpauschal10CentfürjedengefahrenenKilometerentwedervondenBetriebsausgabenfürprivateFahrtenabzusetzenoderalsBetriebsausgabenfürbetriebliche Fahrten mit dem Privat-PKW anzuerkennen. 14.WelcheGründeunddokumentiertenFaktenhabendieBundesregierung zuderergänzungderzumutbarkeitsregelungimsgbii ( 10Absatz2) bewogen,wonachnunmehreinebereitsbestehendeerwerbstätigkeit keine Unzumutbarkeit eines Arbeitsangebots begründet? BeiderÄnderungdes 10Abs.2SGBIIdurchArtikel2Ziffer4desGesetzes zurneuausrichtungderarbeitsmarktpolitischeninstrumentehandeltessichum eine Klarstellung. ZudenGründenwirdaufdieBegründungdesGesetzentwurfsderBundesregierung (Bundestagsdrucksache 16/10810) verwiesen. 15.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassdieVerpflichtungzur BeendigungeinerbereitsbestehendenErwerbstätigkeitzugunsteneiner anderentätigkeiteinerheblichereingriffindenartikel12desgrundgesetzes (GG) (Berufsfreiheit)darstellt,undwierechtfertigtdieBundesregierung diesen Eingriff? EinEingriffindieBerufsfreiheitimSinnedesArtikels12GGliegtnichtvor. Insofern bedarf es auch keiner verfassungsrechtlichen Rechtfertigung. DieRegelungdes 10Abs.2Nr.5SGBIIbeinhaltetkeineVerpflichtungdes oderderhilfesuchenden,seineoderihreerwerbstätigkeitaufzugeben.dievorschriftregeltauchnicht,wieeineberuflichetätigkeitauszuübenist.daher erfolgtdurchdievorschriftauchkeinunmittelbarereingriffzulastenderleistungsbezieherbzw.ihrerberuflichentätigkeit.vielmehrergibtsichdiebelastungmittelbarerstdadurch,dasskeinwichtigergrundvorliegt,wennein zumutbares Arbeitsangebot durch den Hilfesuchenden abgelehnt wird. Mittelbarebzw.tatsächlicheAuswirkungenkönnendenSchutzbereichdesArtikels12Abs.1desGrundgesetzes dieberufsausübungsfreiheit beeinträchtigen,wennsieeineobjektiveberufsregelndetendenzbesitzen.eineobjektiv berufsregelndetendenzhatdasbundesverfassungsgerichtangenommen,wenn RegelungeninfolgeihrerGestaltungineinemengenZusammenhangmitder AusübungdiesesBerufesstehenunddahereineberufsregelndeTendenzdeutlicherkennenlassen (vgl.bverfge80,209,224).einengerzusammenhang mit einer Berufsausübung ist vorliegend nicht gegeben. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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