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1 Arbeitshilfen für die Praxis Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Loewer Schönhauser Allee Berlin 030/ Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 1

2 Zulässigkeit sgrund sfrist Rechtsfolge Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 2

3 Zulässigkeit Konkurrenz zur außerordentlichen Kündigung Aber: unterschiedliche Voraussetzungen Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 3

4 sgrund 119 II BGB: Eigenschaftsirrtum 123 BGB: Arglistige Täuschung Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 4

5 sgrund 119 II BGB: Eigenschaftsirrtum Eigenschaft Erheblichkeit Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 5

6 sgrund 119 II BGB: Eigenschaftsirrtum Eigenschaft Geschlecht Alter Sachkunde Gesundheitszustand Zuverlässigkeit Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 6

7 sgrund 119 II BGB: Eigenschaftsirrtum Erheblichkeit Schließt in Aussicht genommene Tätigkeit aus Diskriminierungsfreie Vorgabe Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 7

8 sgrund 123 BGB: Arglistige Täuschung Täuschungshandlung Widerrechtlichkeit Arglistige Vorgehensweise Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 8

9 sgrund 123 BGB: Arglistige Täuschung Täuschungshandlung Falschbeantwortung von Einstellungsfragen Verschweigen von erheblichen Tatsachen Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 9

10 sgrund 123 BGB: Arglistige Täuschung Widerrechtlichkeit Nichtbeantwortung zulässiger Frage Offenbarungspflicht ohne Nachfrage Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 10

11 sgrund 123 BGB: Arglistige Täuschung Bei unzulässigen Fragen besteht ein so genanntes Recht zur Lüge. Unzulässig sind persönlichkeitsrechtsverletzende Fragen und solche, die gegen Diskriminierungsverbote verstoßen (Behinderung, Alter etc.). Ausnahmsweise dürfen auch Eigenschaften im Sinne des 1 AGG erfragt werden, wenn diese für die in Aussicht genommene Tätigkeit von ausschlaggebender Bedeutung sind, weil die Arbeitsleistung ohne sie nicht erbracht werden kann. Widerrechtlichkeit Nichtbeantwortung zulässiger Frage Achtung des Persönlichkeitsrechts Diskriminierungsfreie Fragen Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 11

12 sgrund 123 BGB: Arglistige Täuschung Beispiel: Frau A bewirbt sich als Tänzerin. Bei ihr entwickelt sich jedoch eine Epilepsie, die zu Ausfällen während der Vorstellungen führen kann. Weiß Frau A von der Gefahr, muss sie dies auch ungefragt offenbaren, weil epileptische Anfälle die gefragte Arbeitsleistung unmöglich machen. Weiß Frau A nichts von ihrer Erkrankung, kann ihr auch keine Offenbarung abverlangt werden. Widerrechtlichkeit Offenbarungspflicht ohne Nachfrage Unabdingbare Voraussetzung Kenntnis des Arbeitnehmers Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 12

13 sgrund 123 BGB: Arglistige Täuschung Arglistige Vorgehensweise Bewusste Lüge Bewusstes Verschweigen Wissen um die Erheblichkeit Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 13

14 sfrist 121 I BGB: Bei Irrtum unverzüglich 124 I BGB: Bei arglistiger Täuschung binnen Jahresfrist Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 14

15 Rechtsfolge 142 BGB: an sich Rückwirkung Im Arbeitsrecht: keine Rückwirkung Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 15

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