Vorsorgen, einfach machen Vollmachten, Testamente, Überträge - den Nachlass richtig regeln - Rechtsanwalt und Notar Eckehard Firl
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- Hinrich Klein
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1 1 Vorsorgen, einfach machen Vollmachten, Testamente, Überträge - den Nachlass richtig regeln - Rechtsanwalt und Notar Eckehard Firl Im Rahmen der Vortragsreihe der Sparkasse Geseke hat Rechtsanwalt und Notar Eckehard Firl am im Veranstaltungsraum einen Vortrag zu dem Thema Vorsorgen, einfach machen, gehalten. Auf vielfachen Wunsch hier eine Zusammenfassung seines Vortrags. I. Einleitung Sorgen Sie vor für jede Art der Verhinderung, regeln Sie für diesen Fall Ihre Situation im Voraus entsprechend Ihren Vorstellungen und Wünschen in sachgerechter Form. II. Vollmachten, Testamente, Überträge 1. Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung Denken Sie daran, dass es keine gesetzliche Vertretung von Erwachsenen, auch nicht unter Eheleuten, gibt. Es muss auch immer sichergestellt sein, dass die Gültigkeit der Vollmacht später von niemanden angezweifelt werden kann. a) Schon bei der Bankvollmacht wird im Rahmen der Legitimationsprüfung durch Vorlage von Ausweispapieren die Richtigkeit der Unterschrift festgestellt. Mit einer handschriftlichen Vollmacht ohne eine derartige Legitimationsprüfung kommt man nicht weit. b) Erteilen Sie eine notarielle Vorsorgevollmacht. Der Notar nimmt die Legitima- tionsprüfung vor. Eine notarielle Vollmacht ist sowieso notwendig, wenn sie auch für Grund-
2 2 stücke oder Grundstücksrechte gelten soll. Denken Sie an die eventuelle Notwendigkeit einer Kreditaufnahme für teure Behandlungen mit entsprechenden Absicherungen im Grundbuch. Sie gestalten Art und Umfang der Vollmacht selbst. Die Vollmacht sollte sich erstrecken auf Vermögensangelegenheiten, persönliche Angelegenheiten mit Entscheidung über die Behandlung, auch über einen Behandlungsabbruch und die Erklärung über die Entbindung der Ärzte von der ärztlichen Schweigepflicht enthalten u. a. Sie sind dabei völlig frei. Sie können anordnen, dass einzelne Rechtsgeschäfte nur von mehreren Bevollmächtigten gemeinsam, andere von nur einem Bevollmächtigten wahrgenommen werden können. Sie können auch einzelne Rechtsgeschäfte ausnehmen, z. B. den Grundstücksverkauf u. a. Die Vollmacht sollte nur wirksam sein, wenn der Bevollmächtigte die auf seinen Namen ausgestellte Ausfertigung vorlegt. Sie entscheiden, wann der Bevollmächtigte die Vollmacht in die Hand bekommt. Es ist auch möglich, den Notar anzuweisen, diese Ausfertigung erst herauszugeben, wenn der Bevollmächtigte natürlich auch unter Vorlage seines Ausweises eine ärztliche Bescheinigung über bestehende Geschäftsunfähigkeit vorlegt. Sprechen Sie mit dem Notar. Entsprechend Ihren Wünschen und Vorstellungen kann gestaltet werden. Selbstverständlich können Sie die Vorsorgevollmacht jederzeit ändern oder widerrufen. Was kostet eine notarielle Vorsorgevollmacht? Notarkosten entstehen zwischen 10,00 und max. 403,50 netto, je nach Vermögen. Denken Sie daran, dass die Schulden bei der Wertberechnung abzuziehen sind, dann aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nochmals 30 %.
3 3 Beispiel: Vermögen ,00 /Schulden ,00, abzüglich Abschlag ,00 = Wert : ,00, somit Kosten von 126,00 netto. So war es früher im Bezirk des Landgerichtes Paderborn - inzwischen sind keine Beträge mehr abzuziehen bei der Wertberechnung. Fazit: Machen Sie eine notarielle Vollmacht hier Vorsorgevollmacht mit Beratung. c) Formulieren Sie im Rahmen der Vorsorgevollmacht Ihre Patientenverfügung, Ihren Willen über Art der ärztlichen Behandlung. Der Bundesgerichtshof hat bereits im Jahre 2003, veröffentlicht in DNotZ 2003, 850 ff., entschieden, dass bei irreversiblem tödlichem Verlauf einer Erkrankung die Patientenverfügung zu beachten ist bei Ablehnung von lebensverlängernden Maßnahmen. Im Jahre 2005 AZ XII ZR 177/03 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass lebenserhaltenden Zwangsbehandlungen unzulässig sind bei übereinstimmenden Verlangen des Betreuers und des Arztes, auch gegen den Willen des Pflegeheims. Welche Notarkosten entstehen zusätzlich? Für die Formulierung Ihrer Patientenverfügung und der folgenden Betreuungsverfügung entstehen zusammen Kosten in Höhe von 48,00 netto. d) Nehmen Sie in die Urkunde Ihre Betreuungsverfügung auf. Trotz der Vorsorgevollmacht ist in einigen Fällen eine gesetzliche Betreuung vorgeschrieben, z. B. bei medizinischen Eingriffen mit Lebensgefahr, geschlos-
4 4 sener Unterbringung oder freiheitsbeschränkende Maßnahmen, was schon für die Anbringung von Bettgittern teilweise angenommen wird. Fazit: Geben Sie Ihrem Bevollmächtigten und den Ärzten Ihren Willen an die Hand. Besprechen Sie mit dem Notar, ob die Vorsorgevollmacht mit Patienten- und Betreuungsverfügung beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden soll, wofür einmalig 15,50 zu entrichten sind. Sie befinden sich in der Nichts-passiert-Phase, Sie sorgen nur vor für den Fall der Fälle. 2. Nachlassregelung Machen Sie Ihr notarielles Testament. Sie befinden sich immer noch in der Nichts-passiert-Phase. Sie befinden sich hoffentlich bei bester Gesundheit. Aber denken Sie daran, dass die Erbschaftsteuer lauert. Freuen Sie sich über die Freibeträge, bei Ehepartnern ,00, bei Kindern ,00 je Kind. Die Verfügungsberechtigung über Konten haben Sie sicherlich im Rahmen der Bankvollmacht für den Todesfall oder in der Vorsorgevollmacht, ergänzt um eine Nachlassvollmacht, geregelt. Entscheiden Sie in einem notariellen Testament, wer Ihr Erbe wird, wer Vermächtnis u. a. erfüllt. Wiederum gilt, wenn Grundvermögen vorhanden ist, benötigen Sie ein notarielles Testament, sonst einen Erbschein für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Die Kosten sind letztlich gleich. Der Unterschied besteht nur darin, wer die Kosten trägt, der Erbe oder der Erblasser. Was kostet ein notarielles Testament?
5 5 Auch diese Kosten richten sich nach dem Vermögen. Denken Sie wieder an Ihre Schulden. Bleiben wir bei unserem Beispiel: Vermögen ,00 /Schulden ,00 = Wert: ,00, somit Kosten von 327,00 netto. Übrigens, verlangt eine Bank trotz Vorlage eines notariellen Testaments einen Erbschein, dann zahlt auch die Bank die Kosten dafür. Ein notarielles Testament reicht für die Legitimation aus. Selbstverständlich regeln Sie nicht nur in Testamenten Ihren Nachlass, auch in Erbverträgen u. a. Sie können Bindungswirkungen herstellen, wie auch beim gemeinschaftlichen Testament, mit dem der Längstlebende an seine Verfügung gebunden wird, die er dann auch nicht mehr ändern kann. Denken Sie aber daran, dass bei Überschreitung der Freibeträge Eheleute sich nicht blind im sogenannten Berliner -Testament einsetzen sollten; sie verschenken sonst die Freibeträge der Kinder von je ,00 bei jedem Erbfall. Da gibt es bessere Regelungen. Details zu den letztwilligen Verfügungen werde ich am vortragen. 3. Übertragsverträge Wir haben als Thema drei Punkte der Vorsorgeplanung. Dazu gehören auch die Übertragsverträge zu Lebzeiten. Schenkungsversprechen, Grundstücks- und Hausübertragungen sind nur wirksam in notarieller Form. Lassen Sie sich beraten. Sie verlassen die Nichts-passiert-Phase. Aber trotzdem
6 6 ist eine frühzeitige Entscheidung durchaus empfehlenswert, sei es, dass man daran denkt, die Freibeträge der Kinder - alle 10 Jahre ,00 ein schließlich Erbschaft auszuschöpfen, das Vermögen sicher auf die nächste Generation übergehen zu lassen oder sich nicht mehr damit zu beschäftigen wegen Alter oder Krankheit. Es gilt verschenken, aber weiter nutzen. Im Alltag soll sich nichts ändern. Denken Sie aber daran, sich Sicherungsrechte vorzubehalten. Lassen Sie sich Ihre Rechte im Grundbuch sichern, z. B. ein Wohnrecht oder Nießbrauchsrecht. Regeln Sie ggf. Abfindungen und Pflichtteilsverzichte der anderen Kinder. Vor allen Dingen behalten Sie sich bitte Rückforderungsrechte vor, die ebenfalls als Vormerkung in das Grundbuch einzutragen sind. Die Rechte sind sonst nicht sicher, erst recht nicht im Rahmen einer Insolvenz des Beschenkten. An welche Rückforderungsrechte denkt man? - Bei Belastung, Veräußerung, Verschenken ohne Ihre Zustimmung - beim Vorversterben Ihres Kindes (wer sind seine Erben, was macht das Schwiegerkind auf Dauer?) - Vermögensverfall des Beschenkten Sicherlich kann man noch an andere Rückforderungsrechte denken. Zu den Übertragsverträgen mehr in meinem weiteren Vortrag am Achten Sie immer auf die Freibeträge. Dann kommt niemand auf die Idee, dem Schwiegerkind gleich die Hälfte seines Hausgrundstücks zu übertragen. Das Schwiegerkind hat nur einen Freibetrag von ,00. Auch dazu Einzelheiten im nächsten Jahr am
7 7 III. Bestimmen Sie das Geschehen Fazit - kommt im Übrigen aus dem Lateinischen - heißt machen. Also Vorsorgen, einfach machen. Nehmen Sie Beratung in Anspruch insbesondere bei größerem Vermögen auch steuerliche Beratung -. Formulieren Sie Ihre Ziele. Der Notar wird sie entsprechend umsetzen. Wichtig sind - Bankvollmachten - Notarielle Vorsorgevollmachten mit Patienten- und Betreuungsverfügung - Notarielle Nachlassregelungen - Notarielle Übertragsverträge mit entsprechender Beratung. Mehr zu den Themen im Rahmen der Veranstaltungsreihe der Sparkasse Geseke am und Ich bedanke mich für Ihr Interesse. Ihr Rechtsanwalt und Notar Eckehard Firl
Vorsorgen, einfach machen Vollmachten, Testamente, Überträge - den Nachlass richtig regeln - Teil II: Vererben Rechtsanwalt und Notar Eckehard Firl
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