2. Die Hausbank prüft das Vorhaben, hilft bei der Antragstellung und leitet den Antrag an die Förderbank weiter.
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- Karl Schubert
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1 Merkblatt Öffentliche Förderkredite Wesentliche Merkmale In der Regel günstigerer Zinssatz, risikogerechtes Zinssystem, abhängig vom Rating (der Zinssatz ist abhängig von der Bonität bzw. den Sicherheiten des Antragstellers) Tilgungsfreie Anfangsjahre In der Regel Festzinssatz über die gesamte Laufzeit Vorzeitige Rückzahlung bzw. Sondertilgungen in der Regel gegen Vorfälligkeitsentgelt möglich Teilweise Haftungsfreistellung für die Hausbank bei einigen Programmen möglich Wesentliche Voraussetzungen für die Beantragung Finanzierungszusage der Hausbank Fachliche und kaufmännische Qualifikation des Antragstellers In der Regel auf Dauer angelegte, tragfähige Vollexistenz Beachtung der Vorbeginnklausel: Eine Antragstellung ist als fristgerecht anzusehen, wenn bei der Hausbank vor Vorhabensbeginn (Abschluss des Lieferungs- oder Leistungsvertrages) ein konkretes Finanzierungsgespräch aktenkundig gemacht ist Kein Rechtsanspruch Antragsweg für öffentliche Förderkredite (Hausbankprinzip) 1. Der Unternehmer erstellt ein Konzept und führt Finanzierungsgespräche mit seiner Hausbank. Vorab kann eine Beratung bei Ihrer Handwerkskammer für Sie Sinn machen. Hier erhalten Sie Unterstützung. 2. Die Hausbank prüft das Vorhaben, hilft bei der Antragstellung und leitet den Antrag an die Förderbank weiter. 3. Die öffentliche Förderbank prüft den Antrag und leitet der Hausbank ein Darlehensangebot zu. 4. Die Hausbank schließt mit dem Antragsteller den Darlehensvertrag ab, ruft die Darlehensmittel bei der Förderbank ab und zahlt sie an den Antragsteller aus. Die wichtigsten Förderprogramme der LfA Förderbank Bayern und der KfW Mittelstands- und Förderbank nachfolgend im Überblick:
2 Existenzgründer: Startkredit Inanspruchnahme bis zu 3 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit Verwendungszweck: Investitionen im Zusammenhang mit Neuerrichtungen und Einrichtungen von Betrieben, echte Betriebsübernahmen, von tätigen Beteiligungen, sowie für die Anschaffung eines ersten Warenlagers Finanzierungsanteil: 40 % d. Vorhabens Darlehensmindestbetrag: 12 T, Höchstbetrag 310 T Förderfähige Aufwendungen: ab 30 T Laufzeit: 5/8/10/15/20 Jahre; (endfällig mit Laufzeit 12 Jahre), 1-3 Jahre tilgungsfrei; Laufzeiten über 10 Jahre nur bei mind. 50 % langfristig zu finanzierenden Maßnahmen Optional: Haftungsfreistellung 70 % möglich Startkredit 100 Ergänzungsfinanzierung zum Startkredit durch Aufstockung bis auf 100 % des Vorhabens Laufzeit: 5/8/10/15/20 Jahre; (endfällig mit Laufzeit 12 Jahre), 1-3 Jahre tilgungsfrei; Laufzeiten über 10 Jahre nur bei mind. 50 % langfristig zu finanzierenden Maßnahmen Optional: Haftungsfreistellung 70 % möglich ERP-Gründerkredit- StartGeld ERP-Gründerkredit- Universell Inanspruchnahme bis zu 3 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit Verwendungszweck: Investitionen im Zusammenhang mit der Existenzgründung (auch Nebenerwerb), alle Betriebsübernahmen in Form von Asset-Deals ( auch innerhalb der Familie, außer vom Ehegatten ), von tätigen Beteiligungen, sowie für die Anschaffung bzw. Aufstockung des Materiallagers - Betriebsmittel-Anteil max. 30 T ; Finanzierungsanteil: 100 % d. Vorhabens Darlehenshöchstbetrag 100 T (die Vorhabensgröße kann darüber liegen, wenn der übersteigende Betrag aus Eigenmitteln finanziert wird); Mindestbetrag in der Regel 10 T Laufzeit: 5/1 ; 10/2 ( d.h. 5 Jahre mit 1 Tilgungsfreijahr oder 10 J. mit 2 Freij. ) Zins- und Tilgungstermine: monatlich Haftungsfreistellung: 80 % obligatorisch Kumulationsverbot mit allen anderen KfW-/ERP-Programmen! Inanspruchnahme bis zu 3 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit für Vorhaben im In- und Ausland Verwendungszweck: Investitionen im Zusammenhang mit der Existenzgründung, Betriebsübernahmen ( wie bei Startgeld ), Erwerb einer tätigen Beteiligungen, Betriebsmittel Finanzierungsanteil: 100 % d. Vorhabens Laufzeit: Investitionen: 5/1; 10/2 (20/3 bei Investitionsvorhaben, bei denen mindestens 2/3 der förderfähigen Investitionskosten auf Grunderwerb, Handwerkskammer für Mittelfranken Sulzbacher Straße Nürnberg (Stand 09/2012) Seite 2 von 5
3 ERP-Kapital für Gründung (Nachrangkapital) gewerbliche Baukosten oder den Erwerb von Unternehmen und tätigen Beteiligung entfallen); Betriebsmittel: 5/1 Zins- und Tilgungstermine: monatlich Es ist keine Haftungsfreistellung möglich Antragsberechtigt sind Unternehmen, die noch keine 3 Jahre am Markt sind Verwendungszweck: Alle Investitionen im Zusammenhang mit Neugründungen, Betriebsübernahmen ( wie bei Startgeld ) und von tätigen Beteiligungen, Festigungsmaßnahmen (Ausnahmen siehe Merkblatt) Darlehenshöchstbetrag 500 T Laufzeit: 15 Jahre, davon 7 Jahre tilgungsfrei Haftungsfreistellung 100 %! Voraussetzung: Mindestens 15 % Eigenmitteleinsatz des Antragstellers erforderlich! Bestehende Betriebe: Investivkredit Verwendungszweck: Investitionen im Zusammenhang mit der Erweiterung, Rationalisierung und Modernisierung von bestehenden Betrieben; (Ausnahme- Tatbestände beachten) Finanzierungsanteil: 40 % d. Vorhabens Darlehensmindestbetrag: 12 T, Höchstbetrag 310 T Förderfähige Aufwendungen: mindestens 30 T Laufzeit: 5/8/10 Jahre; 12 Jahre endfällig; bei mind. 50 % langfristig zu finanzierenden Maßnahmen Laufzeiten 15 bzw. 20 Jahre Optional: Haftungsfreistellung 60 % möglich Investivkredit 100 Ergänzungsfinanzierung zum Investivkredit durch Aufstockung bis auf 100 % Laufzeit: 5/8/10 Jahre; 12 Jahre endfällig; bei mind. 50 % langfristig zu finanzierenden Maßnahmen Laufzeiten 15 bzw. 20 Jahre Optional: Haftungsfreistellung 60 % bis Darlehen ( Summe Investivkredit und Investivkredit 100 ) in Höhe von 1,5 Mio. Universalkredit Sofern Investivkredite nicht greifen bzw. gewählt werden sollen (informativ: Produkt kann eventuell auch für Gründer bzw. Übernehmer interessant sein) Verwendungszweck: Investitionen, wesentliche Aufstockungen d. Warenlagers, allg. Betriebsmittelbedarf, Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten Finanzierungsanteil: bis zu 100 % d. Vorhabens Darlehensmindestbetrag: 25 T, Höchstbetrag 10 Mio. Laufzeit: 3/5/8/10 Jahre (15 bzw. 20 Jahre bei mind. 50 % langfristig zu finanzierenden Maßnahmen); Betriebsmittel: Laufzeit bis 8 Jahre möglich; Umschuldungen: Laufzeit bis 10 Jahre möglich; Aufteilung des Gesamtbedarfes auf mehrere Darlehen möglich Die Prosperitätsklausel* spielt i.d.r. keine Rolle Optional: Haftungsfreistellung 60 % bis Darlehen in Höhe von 1 Mio. Handwerkskammer für Mittelfranken Sulzbacher Straße Nürnberg (Stand 09/2012) Seite 3 von 5
4 KfW-Unternehmerkredit Programmteil A (Fremdkapital) KfW-Unternehmerkredit Programmteil B (Nachrangkapital) Antragsberechtigt sind Unternehmen, die seit mindestens 3 Jahren am Markt sind Verwendungszweck: Alle üblichen Investitionsvorhaben; Betriebsmittel; Erwerb einer tätigen Beteiligung bzw. Unternehmenskauf in Form von Asset-Deals; Finanzierungsanteil: bis zu 100 % d. Vorhabens Darlehenshöchstbetrag 25 Mio. je Vorhaben; Laufzeit: Investitionen: 5/1; 10/2 (20/3 bei Investitionsvorhaben, bei denen mindestens 2/3 der förderfähigen Investitionskosten auf Grunderwerb, gewerbliche Baukosten oder den Erwerb von Unternehmen und Beteiligung entfallen); Betriebsmittel: 5/1 ohne Haftungsfreistellung bzw. 2/2 mit 50 % Haftungsfreistellung (bei Haftungsfreistellung Darlehenshöchstbetrag 5 Mio. bzw. max 50 % der letzten Bilanzsumme) Haftungsfreistellung 50 % möglich Antragsberechtigt sind Unternehmen, die seit mindestens 3 Jahren am Markt sind Verwendungszweck: Alle üblichen Investitionsvorhaben; Betriebsmittel; Erwerb einer tätigen Beteiligung bzw. Unternehmenskauf in Form von Asset-Deals; Finanzierungsanteil: 50 % d. Vorhabens (immer wie Fremdkapitaltranche ohne Haftungsfreistellung) Darlehenshöchstbetrag 4 Mio. Laufzeit: Fremdkapitaltranche 10/2; Nachrangtranche 10/7 (keine vorzeitige Rückzahlung möglich) Nachrangtranche zu 100 % von der Haftung freigestellt Akutkredit Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen im Vollerwerb, die in Liquiditäts- und Rentabilitätsschwierigkeiten geraten sind und einen akzeptierten Konsolidierungsanlass haben Verwendungszweck: Umschuldungen kurzfristiger Verbindlichkeiten, wie Umschuldungen aus dem Kontokorrent, sonstiger Verbindlichkeiten, Ablösung von Lieferantenverbindlichkeiten; auch innerhalb eines Jahres fälliger Tilgungsverpflichtungen Betriebsmittel zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit Investitionen zur Anpassung an geänderte Umfeldbedingungen Darlehenshöchstbetrag: 1,6 Mio. Förderfähige Maßnahmen können zu 100 % finanziert werden Laufzeit: 4/8/12 Jahre, mindestens 1 Jahr tilgungsfrei Zins- und Tilgungstermine: Monatlich Konsolidierungskonzept: Voraussetzung für ein Konsolidierungsdarlehen ist das Vorliegen eines tragfähigen Gesamtkonsolidierungskonzepts, das eine nachhaltige Verbesserung der betrieblichen Situation erwarten lässt und Beiträge des Darlehensnehmers und der Hausbank enthält. Es ist keine Haftungsfreistellung möglich. Handwerkskammer für Mittelfranken Sulzbacher Straße Nürnberg (Stand 09/2012) Seite 4 von 5
5 Hinweis: Dieses Merkblatt wurde mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch kann ein Anspruch auf Vollständigkeit und insbesondere Aktualität sowie Haftung für die inhaltliche Richtigkeit (mit Ausnahme von Vorsatz oder grobem Verschulden) nicht übernommen wird. Grundsätzlich sind öffentliche Darlehen banküblich zu besichern. Die Abstimmung erfolgt mit Ihrer Hausbank, d.h. mit der Bank Vorort. Sollten bankübliche Sicherheiten fehlen, kann gegebenenfalls eine Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank Bayern in Betracht kommen. Für umwelt- und energietechnische Maßnahmen gibt es weitere Förderdarlehen. Auf das gesonderte Merkblatt wird verwiesen. Die Nutzung dieser Darlehen und die Kombination mit den hier dargestellten Programmen sollte individuell abgestimmt werden. Für weitere Auskünfte stehen die Betriebsberater der Handwerkskammer den Mitgliedsbetrieben gerne und kostenlos zur Verfügung. Handwerkskammer für Mittelfranken, Abt. Wirtschaftsförderung Verfasser: Dipl.-Kaufmann Michael Finster Telefon Sekretariat Betriebsberatung ( Terminvereinbarungen ): Telefon Direkt-Kontakt zu den Förderbanken: KfW Bankengruppe LfA Förderbank Bayern Palmengartenstraße 5-9 Königinstraße Frankfurt am Main München Tel Tel. 0800/ info@kfw.de info@lfa.de Handwerkskammer für Mittelfranken Sulzbacher Straße Nürnberg (Stand 09/2012) Seite 5 von 5
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