Die Merkel-Förderung für die Riester-Rente nutzen

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1 Die Merkel-Förderung für die Riester-Rente nutzen Ergebnisse und Eingaben Übersicht - Ihre steuerliche Förderung Seite 2 - Mögliche Vertragsdaten Seite 5 - Ihre Eingaben Seite 6 - Details der Förderung Seite 7 Erstelldatum Seite 1 von 8

2 Ihre steuerliche Förderung Sehr geehrter Kunde, Sie interessieren sich für die steuerliche Förderung Ihrer Altersversorgung. Wir zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten am Beispiel der Riester-Rente. Der Ausbau der eigenen Altersversorgung war noch nie so wichtig wie heute. Durch die Kürzungen der gesetzlichen Renten und der (neuartigen) Besteuerung der Alterseinkünfte haben sich die zu erwartenden Netto-Einkünfte im Alter deutlich reduziert. Zum Ausgleich für diese Kürzungen bietet der Staat bereits heute beachtliche Förderungen für den privaten Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung an. Diese Förderung ist im Jahr 2009 noch erheblich ausgeweitet worden. Deswegen sprechen wir dabei von der Merkel-Förderung. Es ist aber wichtig diese zusätzliche Förderung auch für den Aufbau einer Altersversorgung zu nutzen, denn es gilt: Eine zusätzliche Steuerentlastung hat man nach drei Monaten vergessen, über eine zusätzliche Altersversorgung freut man sich ein Leben lang. Besonders positiv wirkt die neue Merkel-Förderung, wenn Sie die z.b. mit der bekannten Riester-Rente kombinieren. (Wir zeigen Ihnen aber auch gerne, wie die Merkel-Förderung für andere Formen der Altersversorgung genutzt werden kann.) Bei Riesterverträgen ist dies einmal eine Zulagenförderung, die von Ihrem Familienstand und von Ihren Kindern abhängt, und zum anderen eine zusätzliche Riester-Steuerförderung, die von Ihrem Familien-Einkommen abhängt und die das Finanzamt Ihnen direkt auszahlt. Für die von Ihnen geplante Riester-Versorgung fallen bis zum Jahr 2036 an: Prämien: ( im Jahr 2010 ) Zulagen: Riester-Steuerförderungen: Steuerförderung AltEinkG: Steuerförderung Konjunkturpakete: Steuerförderung Bürgerentlastungsgesetz: Summe der Förderung: restliche Belastung: Damit stellt Ihnen der Staat 73,25% der Gesamtaufwände als Zulagen- und Steuer-Förderung zur Verfügung aber nur, wenn Sie die Prämien investieren. Finanzierung des kumulierten Beitrags ( ) Erstelldatum Seite 2 von 8

3 Nicht berücksichtigt aus Reformen 08/09 Eigene Belastung Zulage Steuerförderung AltEinkG-Reform Steuerreform Bürgerentlastungsgesetz Erstelldatum Seite 3 von 8

4 Förderungen in der Jahresübersicht Für die einzelnen Jahre ergeben sich folgende Förderungen: Zulagen Steuerförderung AltEinkG Reform 2010 Bürgerentlastungsgesetz 2010 Weitere Detailinformationen zu Ihren individuellen jährlichen Aufwendungen und Förderungen sind in der Tabelle im Anhang aufgeführt. In der Balkengrafik sehen Sie für jedes Jahr einzeln welche Förderungen in welcher Höhe möglich sind. Dies sind zum einen die Zulagenförderung und zum anderen die zusätzliche Riester-Steuerförderung. Hinzu kommen noch die gewählten vertragsunabhängigen Förderungen. Vertragsabhängige Förderungen Zur Zulagenförderung gehören prinzipiell die - Grundzulagen(ggf. inkl. eines einmaligen Berufseinsteigerbonusses) - Kinderzulagen. Sie werden auf Antrag gewährt und werden direkt dem Vertragspartner (Versicherer, Bank, Bausparkasse etc.) ausgezahlt. In der Grafik sind gemäß Ihrer Angaben ihre individuellen Zulagen prognostiziert worden. Die Riester-Steuerförderung hängt vom Familieneinkommen ab. Sie wird automatisch vom Finanzamt im Rahmen einer sogenannten Günstigerprüfung ermittelt. Ist die mögliche Steuereinsparung durch die Prämien niedriger als die zustehenden Zulagen, so geschieht nichts. Ist die Steuerersparnis höher als die Zulagen, so zahlt Ihnen das Finanzamt die Differenz aus. Diese Differenz wird auch Riester-Steuerförderung genannt. Für jedes Jahr ist für Sie eine komplette Einkommenssteuerberechnung gemäß Ihrer Angaben durchgeführt worden und die jeweilige Riester-Steuerförderung prognostiziert worden. Erstelldatum Seite 4 von 8

5 Vertragsunabhängige Förderungen Neben den Riester-Förderungen (Zulagen und Riester-Steuerförderung) stellt der Staat noch weitere Steuer- Ersparnisse zur Verfügung, nämlich die Steuer-Ersparnisse aus dem Alterseinkünftegesetz. Zum Ausgleich von Besteuerungen von gesetzlichen, berufsständischen oder ähnlichen Renten reduzieren die zugehörigen Beiträge teilweise oder gänzlich die eigentlich anfallende Steuerschuld während des Berufslebens. Diese Steuerersparnisse des Alterseinkünftegesetzes steigen auch bei konstanten Randbedingungen (gleiche Einkünfte etc.) jährlich bis 2024 automatisch an. Die so freigesetzten Beträge können beliebig verwendet werden. Werden Sie konsumiert (Zusatz-Urlaub etc.), so werden sich die Reduzierungen des späteren Nettoeinkommens (nachgelagerte Besteuerung) schmerzlich bemerkbar machen. Werden dagegen die Steuerersparnisse zum Ausgleich der Netto- Rentenkürzungen eingesetzt, so können in der Regel die Kürzungen abgefedert werden oder gar überkompensiert werden. Dies war seinerzeit auch die veröffentlichte Absicht der Regierung bei der Einführung des AltEinkG, nämlich dem Steuerzahler auf diese Weise den Aufbau einer zusätzlichen Rente zu ermöglichen. Aufgeführt sind hier nur diejenigen Anteile Ihrer individuellen Steuerersparnisse, die sich ab dem laufenden Kalenderjahr zusätzlich ergeben. Die bereits erfolgten früheren Einsparungen sind unberücksichtigt geblieben. Zur Steuerentlastung sind die Konjunkturpakete I und II beschlossen worden, die zum wirksam wurden. Einige Teile wurden bereits rückwirkend zum in Kraft gesetzt. Die Auswirkungen sind von Ihrer Einkommenssituation abhängig und sind daher individuell berechnet worden. Durch das Bürgerentlastungsgesetz können seit alle existenzsichernden Vorsorgeaufwendungen für eine gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich abgesetzt werden. Gesetzlich wie privat Krankenversicherte und gesetzlich Pflegeversicherte (soziale Pflegeversicherung und private Pflege-Pflichtversicherung) sollen damit nach gleichem Grundsatz steuerlich entlastet werden. Privatversicherte können die Teile ihres Beitrages absetzen, der dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Erstelldatum Seite 5 von 8

6 Mögliche Vertragsdaten Auf dieser Seite sind Ihre Eingaben und Wünsche für mögliche Vertragsabschlüsse aufgeführt. Kunde Riestervertrag Strategie Beitragsbestimmung Steueroptimierung Mtl. Beitrag* 175,00 Eigenbeitrag* 162,17 Zulage* 12,83 * im ersten vollen Beitragsjahr Berücksichtigung zukünftiger Steuerersparnisse durch die AltEinkG-Reform ja Berücksichtigung der Steuerreform 2010 ja Berücksichtigung des Bürgerentlastungsgesetz ja Erstelldatum Seite 6 von 8

7 Anhang: Ihre Eingaben Auf dieser Seite werden in einem Ablaufplan für jedes Jahr die einzelnen Förderungen aufgelistet, die Ihren Eingaben und Wünschen entsprechen. Stammdaten Kunde Vorname Nachname Geburtsdatum Geschlecht männlich Berufsstand Arbeitnehmer Art der Krankenversicherung gesetzlich pflichtversichert GKV Beitragssatz 14,9% (inkl. 0,9% Sonderbeitrag) Familienstand ledig Alleinerziehend nein Kinder Es wurden keine Kinder angegeben. Einkommen Überblick über die Versorgungssituation des Kunden Kunde Brutto-Einkünfte Betrag pro Jahr Beginn Ende Jahresbruttogehalt Weitere Angaben Arbeitsort Alte Bundesländer Kirchensteuer 9,00% Gesetzliche Regelaltersrente pro Monat* Gesetzliche Erwerbsminderung pro Monat* 791 Gesetzliches Regel-Renteneintrittsalter 67 Jahre ( ) * Die gesetzliche Rente wurde mit Hilfe der Schätzformel des Bundesfinanzministeriums (Stand 2008) geschätzt, die sich auf Ihr aktuelles sozialversicherungspflichtiges Arbeitseinkommen bezieht. Erstelldatum Seite 7 von 8

8 Anhang: Ihre Riesterförderung - Details Auf dieser Seite werden im Riester ablaufplan für jedes Jahr die einzelnen Förderungen aufgelistet, die Ihren Eingaben und Wünschen entspricht. Jahr Eigenbeitrag Kunde EUR1) Zulage Kunde EUR2) Steuerförderung EUR3) Riesterablaufplan, Kunde Gesamtförderung EUR4) Nettoaufwand EUR5) Riesterförderung in %6) Reform- Einsparung EUR7) Investivmittel EUR8) ,00 154,00 502,50 656, ,50 45% 490, , ,00 154,00 501,36 655, ,64 45% 528, , ,00 154,00 500,21 654, ,79 45% 567, , ,00 154,00 498,01 652, ,99 45% 606, , ,00 154,00 496,78 650, ,22 45% 645, , ,00 154,00 496,78 650, ,22 45% 683, , ,00 154,00 494,49 648, ,51 45% 722, , ,00 154,00 493,34 647, ,66 45% 761, , ,00 154,00 492,20 646, ,80 44% 799, , ,00 154,00 489,99 643, ,00 44% 838, , ,00 154,00 489,90 643, ,10 44% 875, , ,00 154,00 488,76 642, ,24 44% 913, , ,00 154,00 486,47 640, ,53 44% 952, , ,00 154,00 485,32 639, ,68 44% 990, , ,00 154,00 485,24 639, ,76 44% 1.028, , ,00 154,00 483,04 637, ,96 44% 1.066, , ,00 154,00 483,04 637, ,96 44% 1.066, , ,00 154,00 483,04 637, ,96 44% 1.066, , ,00 154,00 483,04 637, ,96 44% 1.066, , ,00 154,00 483,04 637, ,96 44% 1.066, , ,00 154,00 483,04 637, ,96 44% 1.066, , ,00 154,00 483,04 637, ,96 44% 1.066, , ,00 154,00 483,04 637, ,96 44% 1.066, , ,00 154,00 483,04 637, ,96 44% 1.066, , ,00 154,00 480,74 634, ,26 43% 1.061, , ,00 154,00 480,74 634, ,26 43% 1.061, , ,00 154,00 480,74 634, ,26 43% 1.061, ,16 Summe , , , , ,12 44% , ,43 1) In der Spalte Eigenbeitrag Kunde EUR wird der jährliche Eigenbeitrag in EURO angezeigt, der vom Kunden an den Vertragspartner zu zahlen ist. 2) In der Spalte Zulage Kunde EUR wird die Zulage in EURO prognostiziert, die der Staat direkt an den Vertragspartner für den Kunden überweist. 3) In der Spalte Steuerförderung EUR wird die (zusätzliche) Riester-Steuerförderung in EURO prognostiziert. 4) In der Spalte Gesamtförderung EUR wird die gesamte vertragsbezogene Riester-Förderung, d.h. Zulagen und Riester-Steuerförderung als Summe in EURO angezeigt. 5) In der Spalte Nettoaufwand EUR wird die Differenz der Prämien und der Gesamtförderung in EURO angezeigt. 6) In der Spalte Riesterförderung in % wird das Verhältnis von Riesterförderung und Nettoaufwand in Prozenten angezeigt. 7) In der Spalte Reform-Einsparung EUR werden die zukünftigen Einsparungen der ausgewählten Steuerreformen in EURO angezeigt. 8) In der Spalte Investivmittel werden die Riesterförderung und die ausgewählten Reform-Einsparungen in Summe in EURO dargestellt. Erstelldatum Seite 8 von 8

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