WBFP mit 2 Kinder 70,00 /m² (max. Förderung)
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- Julian Biermann
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1 Verkaufsbedingungen Bedingungen für den Verkauf von Grundstücken Die Stadt bietet in diesem Baugebiet nur eigene Grundstücke zum Verkauf an. Die Größe der Bauparzellen können Sie der beiliegenden Aufstellung entnehmen. Der beträgt, je nach Lage der Parzelle, 100,00 oder 150,00 / im freien Verkauf mit Bauverpflichtung. Für die Erstellung des Rohbaus haben die Käufer 3 Jahre Zeit und innerhalb von 5 Jahren ab Kaufdatum muss das Wohngebäude bezugsfertig erstellt sein. Für Personen, die unter das Wohnbauförderungsprogramm der Stadt fallen, kann sich dieser auf bis zu 70,00 / ermäßigen. Die Bedingungen zum Wohnungsbauförderungsprogramm sind auf der nächsten Seite näher erläutert. Neben dem ist eine Ablöse der Erschließungskosten nach dem Baugesetzbuch vorgesehen. Dieser Ablösebetrag wird erst nach Abschluss der Erschließungsarbeiten des gesamten Baugebietes von unserem Bauamt errechnet und dann per Stadtratsbeschluss je festgesetzt, daher können wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt hierüber noch keine genaueren Angaben liefern. Die Beiträge für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Bauparzellen werden mit anschlussreife für das unbebaute Grundstück per Bescheid erhoben. Die in der beiliegenden Aufstellung aufgeführten Herstellungsbeiträge für Wasser und Kanal wurden mit der voraussichtlichen Grundstücksgröße der Bauplanung für das unbebaute Grundstück und der Geschoßfläche (1/4 der Grundstücksfläche) nach der jeweils geltenden Satzung der Stadt Neumarkt-Sankt Veit berechnet. Da sich die Beträge hierfür nach der tatsächlichen Bebauung richten, werden diese nach Fertigstellung der Wohnbebauung der Bauparzelle mit der tatsächlich errichteten Geschoßfläche des Gebäudes neu berechnet. Freie Grundstücke zum Verkauf Parzelle Nr. ca. freier Verkauf 100,00 bzw. 150,00 / im Wohnbauförderun gsprogramm WBFP mit 1 Kind (WBFP) ohne 80,00 / Kinderermäßigun g 90,00 / WBFP mit 2 Kinder 70,00 / (max. Förderung) Herstellungsbeitrag Kanal für Herstellungs- beitrag Wasser für , , , , , ,39 * , , , , , ,59 * , , , , , ,47 * , , , , , ,81 * , , , , , ,89 * , , , , , ,79 * , , , , , ,57 * , , , , , ,54 * , , , , , ,72 * , , , , , ,43 * ,00 keine Förderung 2.176, ,29 * , , , , , ,31 * , , , , , ,48 * , , , , , ,61 * , , , , , ,93 * , , , ,00 972,40 630,87 * , , , ,00 944,78 612,95 * ,00 keine Förderung 2.693, ,44 * 34 u. 34a ,00 keine Förderung 5.842, ,61 * = Randgrundstücke
2 Wohnungsbauförderungsprogramm Bedingungen für das Wohnbauförderungsprogramm der Stadt Neumarkt-Sankt Veit Die Stadt bietet die Bauparzellen im Rahmen einer sog. Wohnungsbauförderung verbilligt für Bauinteressenten an. Damit soll es vorrangig jungen Familien ermöglicht werden, zu tragbaren Bodenpreisen Baugrundstücke zur Eigentumsbildung zu erwerben. Ein Anspruch auf Zuteilung einer Bauparzelle besteht auch bei Erfüllung aller dafür notwendigen Voraussetzungen aber nicht. Antragsberechtigt für die Wohnbauförderung sind alle natürlichen Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Bewerber dürfen nicht Eigentümer oder Erbbauberechtigte von bewohn- oder bebaubaren Immobilien sein und das zu versteuernde Familieneinkommen darf die Grenze des 9 Wohnraumförderungsgesetz nicht um mehr als das Doppelte übersteigen. Bei Alleinstehenden beträgt diese Einkommensgrenze aktuell und bei Ehepaaren Für ein Ehepaar mit einem Kind sind zulässig, bei zwei Kindern Maßgeblich ist hierbei das durchschnittliche Einkommen der letzten 3 Jahre. Für Antragsteller, die diese Voraussetzungen erfüllen, wird der je von 100,00 auf 90,00 ermäßigt. Je Kind ist eine weitere Ermäßigung um 10 möglich, maximal kann der auf 70,00 / verringert werden. Als Kinder gelten in diesem Fall leibliche Kinder und Adoptivkinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich in der Ausbildung befinden. Innerhalb von 4 Jahren ab Beurkundung wird diese minderung auch nachträglich anerkannt, wenn in dieser Zeit die Bewerber Eltern oder mehrfache Eltern werden. Die Wohnbaugrundstücke werden zweckgebunden zur Errichtung eines Eigenheimes vergeben. Die Erwerber verpflichten sich mit dem Kauf ab Beurkundung innerhalb von 3 Jahren den Rohbau zu errichten und innerhalb von 5 Jahren das Wohngebäude bezugsfertig zu erstellen. Weiter verpflichten sich die Erwerber ab Bezug zur Eigennutzung des Wohngebäudes für die Dauer von 10 Jahren. Verkauf im Wohnbauförderungsprogramm Parzelle Nr. 90 / ohne Kinder 80 / mit einem Kind 70 / mit zwei Kindern nach ca. Herstellungsbeit räge Wasser und Kanal für , , ,00 * 3.060, , , ,00 * 3.297, , , ,00 * 3.015, , , ,00 * 3.051, , , ,00 * 3.006, , , ,00 * 2.942, , , ,00 * 2.837, , , ,00 * 3.211, , , ,00 * 3.338, , , ,00 * 3.388, , , ,00 * 2.755, , , ,00 * 2.773, , , ,00 * 2.814, , , ,00 * 2.741, , , ,00 * 1.603, , , ,00 * 1.557,72 Stand
3 Baugebiet Am Galgenberg Erbaurecht Bedingungen für den Verkauf im Erbbaurecht Die Stadt bietet für die Bauparzellen dieses Baugebietes eine Vergabe im Erbbaurecht an. Das Erbbaurecht wird hierbei auf die Dauer von 99 Jahren bestellt. Der Erbbauzins beträg 4,5% des es und ist in 12 Teilbeträgen jeweils am 15. eines Monats zur Zahlung fällig. Der wird bei einem freien Verkauf mit einem Preis von 100,00 bis 150,00 / Bauland berechnet. Für Personen, die unter das Wohnungsbauförderungsprogramm der Stadt Neumarkt-Sankt Veit fallen, kann sich dieser auf bis zu 70,00 / ermäßigen. Die Bedingungen für die Wohnungsbauförderung sind auf der vorherigen Seite näher erläutert. Der Erbbauzins erhöht oder ermäßigt sich im gleichen Verhältnis wie der Verbraucherpreisindex für Deutschland (Basis 2010 = 100). Eine Änderung ist erstmals nach Ablauf von drei Jahren oder nach Ablauf von drei Jahren seit der letzten Erhöhung möglich. Mit der Vergabe im Erbbaurecht übernehmen Sie auch die Erschließung des Grundstückes. Über die Erschließungskosten nach dem Baugesetzbuch wird eine gesonderte Ablösevereinbarung geschlossen. Die Beiträge für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung werden nach der jeweils geltenden Satzung der Stadt Neumarkt-Sankt Veit berechnet und gesondert erhoben. Sie übernehmen ebenfalls die Verkehrssicherungspflicht, Haftung, Lastentragung, Erschließung und Unterhaltsverpflichtung. Mit der Vergabe verpflichten Sie sich innerhalb von 5 Jahren ab Verbriefung zur Errichtung eines Wohnhauses nach den Bestimmungen des Bebauungsplanes. Die Baupläne hierfür sind der Stadt Neumarkt-Sankt Veit vor Baubeginn zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen. Wesentliche bauliche Veränderungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Stadt. Eine Belastung des Grundstückes, Änderung des Verwendungszweckes und eine ganz oder teilweise Veräußerung des Erbbaurechtes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Stadt Neumarkt-Sankt Veit. In den Kaufvertrag wird eine Option aufgenommen, nach der der Kauf ab Erfüllung der Bauverpflichtung bis zwanzig Jahre nach dem Kauf zum Verkehrswert im Zeitpunkt des gestellten Verlangens möglich ist. Der errechnet sich hierbei aus den in den letzten drei Jahren durchschnittlich von der Stadt geforderten en für Wohngrundstücke. Für den Fall, dass eine der übernommen Verpflichtungen trotz Anmahnung nicht erfüllt wird, hat die Stadt Neumarkt-Sankt Veit einen Heimfallanspruch. Dieser Heimfallanspruch gilt auch, wenn der Erbbauzins rückständig ist, ein Insolvenz- oder Zwangsversteigerungsverfahren eröffnet wird. Die Entschädigung beträgt in diesem Fall zwei Drittel des gemeinen Wertes des Erbbaurechtes. Bei Erlöschen des Erbbaurechts durch Zeitablauf beseht ein Anspruch auf Entschädigung in Höhe von zwei Drittel des gemeinen Wertes des Gebäudes. Dieser gemeine Wert wird durch einen Sachverständigen bestimmt, den beide Vertragsteile einvernehmlich bestimmen. Die hierdurch entstehenden Kosten tragen beide Vertragsteile je zur Hälfte.
4 Freie Grundstücke Verkauf im Erbbaurecht Parzelle Nr. 100 / monatliche Zinszahlung in Herstellungsbeit räge Wasser und Kanal für , ,00 252,00 * 3.060, , ,00 271,50 * 3.297, , ,00 248,25 * 3.015, , ,00 251,25 * 3.051, , ,00 247,50 * 3.006, , ,00 242,25 * 2.942, , ,50 233,63 * 2.837, , ,50 264,38 * 3.211, , ,50 274,88 * 3.338, , ,00 279,00 * 3.388, , ,50 226,88 * 2.755, , ,50 228,38 * 2.773, , ,00 231,75 * 2.814, , ,00 225,75 * 2.741, , ,00 132,00 * 1.603, , ,00 128,25 * 1.557,72 Verkauf im Erbbaurecht mit Wohnungsbauförderung Parzelle Nr. 90 / (Förderung ohne Kinder) 80 / (Förderung mit einem Kind) 70 / (Förderung mit zwei Kindern) , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,30
5 Baugebiet Am Galgenberg Freie Grundstücke Lageplan freier Grundstücke Die grün gekennzeichneten Parzellen sind frei zum Verkauf. Jedoch könnten bereits Reservierungen auf einzelne Parzellen vorliegen. Sie können die aktuell verfügbaren Parzellen jederzeit telefonisch erfragen. 34a
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