Auszahlung und Verwaltung von Fördermitteln

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1 Roland Fraunholz Auszahlung und Verwaltung von Fördermitteln

2 Agenda Vorstellung der BayernLabo Förderbank Warum? Bonitätsprüfung und Sicherheiten Zusage, Auszahlung und Verwaltung

3 129 Jahre BayernLabo 1884 Gründung als Bayerische Landeskulturrentenanstalt mit der Aufgabe der Beschaffung von Kapitalien zur Ausführung von Kulturunternehmungen wie Wasserbaumaßnahmen, Urbarmachung von öden Flächen und ähnlichen landwirtschaftlichen Maßnahmen sowie seit dem Jahr 1908 des sozialen Wohnungsbaus Umbenennung in Bayerische Landesbodenkreditanstalt mit dem Aufgabenschwerpunkt der Förderung des sozialen Wohnungsbaus Fusion der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt mit der Bayerischen Gemeindebank Girozentrale zur Bayerischen Landesbank Girozentrale, aber weiterhin als rechtlich unselbständige Anstalt mit dem Aufgabenschwerpunkt der sozialen Wohnraum- und mittlerweile auch Städtebauförderung Umsetzung der Verständigung II zwischen EU-Kommission und Bundesregierung in nationales (bayerisches) Recht zum Erhalt von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung für staatliche Förderinstitute Die BayernLabo führt Finanzierungen für Gebietskörperschaften und öffentlichrechtliche Zweckverbände durch Bündelung des Kreditgeschäft der BayernLB mit Bayerischen Gebietskörperschaften und öffentlich-rechtlichen Zweckverbänden bei der BayernLabo

4 Einbindung der BayernLabo in den BayernLB- Konzern Sparkassenverband Bayern Freistaat Bayern 100% Staatsgarantie 6 % 94 % BayernLB Holding AG 100% BayernLB Die BayernLabo ist gemäß Art. 19 des Gesetzes über die Bayerische Landesbank (BayLBG) eine organisatorisch und wirtschaftlich selbständige, rechtlich unselbständige Anstalt des öffentlichen Rechts innerhalb der BayernLB. Eigentümer der BayernLabo sind über die Beteiligungen an der BayernLB (über die BayernLB Holding AG) der Freistaat Bayern und der Sparkassenverband Bayern.

5 BayernLabo Kommunal- und Förderbank des Freistaats Bayern Aufgabenfelder der BayernLabo Abwicklung von Förderprogrammen ( insbesondere im Bereich der staatlichen Wohnungspolitik) Staats- und Kommunalkredit weitere vom Freistaat Bayern übertragene Aufgaben Wohnungsbau Kommunale Infrastruktur - Investkredit Kommunal Bayern - Energiekredit Kommunal Bayern - weitere Themenschwerpunkt in Vorüberlegung Eigenwohnungsbau Mietwohnungsbau

6 Agenda Vorstellung der BayernLabo Förderbank Warum? Bonitätsprüfung und Sicherheiten Zusage, Auszahlung und Verwaltung

7 Warum eine Förderbank? Auszug aus den WFB 2012 Bei der Förderung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern muss der Förderempfänger nach den gesamten wirtschaftlichen Verhältnissen in der Lage sein, das Bauherrenwagnis zu tragen. Zur Prüfung der Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit von Bauherren sowie von Erwerbern können mit deren Einverständnis und auf deren Kosten die Bewilligungs-stelle ( 1 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 der Verordnung zur Durchführung des Wohnraumförderungs- und Wohnungsbindungsrechts DVWoR - vom 8. Mai 2007, GVBl S. 326) und die Bayerische Landesbodenkreditanstalt alle erforderlichen Auskünfte einholen und Nachweise über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse, das vorhandene Eigenkapital sowie die Vorlage eines Kreditgutachtens verlangen. Vor Auskunftsersuchen soll dem Betroffenen nach Maßgabe des Art. 21 Abs. 2 BayWoFG Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Erteilt der Bauherr oder Erwerber das Einverständnis zur Einholung von Auskünften nicht, kann der Förderantrag abgelehnt werden.

8 Warum eine Förderbank? Auszug aus den WFB 2012 Den staatlichen Darlehen dürfen in der Regel nur unkündbare Tilgungsdarlehen zu den für erststellige Kapitalmarktmittel im Wohnungsbau üblichen Bedingungen im Rang vorgehen. Die laufende Darlehenstilgung darf in der Regel höchstens 2 v. H. jährlich zuzüglich ersparter Zinsen betragen; das gilt nicht für Darlehen von Bausparkassen und der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Neben dem staatlichen Darlehen können ergänzende Fördermittel anderer Zuwendungsgeber eingesetzt werden, sofern nicht nach deren Richtlinien ein Kumulierungsausschluss besteht. Unkündbare Darlehen ohne laufende Tilgung, die später in einer Summe aus Bausparvertragsmitteln oder einer fälligen Lebensversicherung oder aus einer Beteiligung an einem Investmentfonds zurückgezahlt werden, dürfen den staatlichen Darlehen ebenfalls im Rang vorgehen, wenn durch eine Erklärung des Darlehensgebers ein rangmäßiges Aufrücken des staatlichen Baudarlehens zumindest wie bei einem Tilgungsdarlehen nach Nr. 7.1 Satz 1 sichergestellt wird.

9 Agenda Vorstellung der BayernLabo Förderbank Warum? Bonitätsprüfung und Sicherheiten Zusage, Auszahlung und Verwaltung

10 Bonitätsbeurteilung Zur Prüfung der Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit.. alle erforderlichen Auskünfte einholen und Nachweise über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse, das vorhandene Eigenkapital Ratingsystem, das auch von den Sparkassen und der BayernLB verwendet wird Unterlagen je nach Antragsteller verschieden Handelsregisterauszug; Vereinsregisterauszug

11 Sicherheiten Als Sicherheiten werden neben der persönlichen Haftung akzeptiert Grundpfandrechte an überwiegend wohnwirtschaftlich genutzten Grundstücken Selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstitutes Bürgschaft einer Kommune/Kommunalen Verbandes

12 Anforderungen an vor- und gleichrangige Rechte Keine wertmindernde Rechte in Abteilung II Sicherungszweck der bereits eingetragenen Rechte Sicherstellung nur für objektbezogene Finanzierungsmittel, die zu kapitalmarktüblichen Bedingungen ausgegeben wurden

13 Anforderungen an vor- und gleichrangige Rechte Grundschuldgläubiger muss die für uns unverzichtbaren Erklärungen abgeben Keine vorrangige Sicherung von Kommunaldarlehen Keine Vor- und gleichrangige Sicherung von Eigenkapitalersatzdarlehen oder SicherungsHypotheken

14 Agenda Vorstellung der BayernLabo Förderbank Warum? Bonitätsprüfung und Sicherheiten Zusage, Auszahlung und Verwaltung

15 Zusagekriterien Erkenntnisse aus der Bonitätsprüfung Von der Bewilligungsstelle genehmigter Finanzierungsplan Wirtschaftlichkeitsberechnung Grundschuld am Objekt Einsatz von Eigenkapital Beurteilung bereits im Grundbuch eingetragener Rechte in Abt II und III

16 Zusage Nach positiver Bonitätsprüfung und Prüfung der Kosten- und Finanzierungsrechnung erfolgt die Zusage Vertragsangebot mit Mitteilung der bei uns geführten Darlehensnummern und der Konditionen Festlegung der geltenden Bestimmungen für das Vertragsverhältnis Festlegung noch einzureichender Unterlagen

17 Auszahlung In der Zusage wird der vorgesehene Zahlplan mitgeteilt Auszahlung muss von der Bewilligungsstelle befürwortet werden Zahlung kann in der Regel erst nach Erfüllung der Auflagen erfolgen Zahlung erfolgt per Überweisung in der Regel an den Geschäftspartner Bei EOF wird erst das objektabhängige Darlehen bis auf 10% des Gesamtdarlehens ausbezahlt Abweichungen vom Zahlplan u.u. mit Zustimmung der Bewilligungsstelle möglich ( Abruf muss aber dem Bautenstand entsprechen )

18 Beispiel Gesamtdarlehen ,00 EUR Objektabhängig ,00 EUR Belegungsabhängig ,00 EUR 10 % ,00 EUR Auszahlung erfolgt erst aus dem Objektabhängigen Darlehen und zwar bis zu einem Betrag von ,00 EUR; danach wird das belegungsabhängige Darlehen und zum Schluss die ,00 EUR aus dem objektabhängigen Darlehen ausbezahlt

19 Weitere Tätigkeiten Zustellung und Durchführung der ergangenen Beschlüsse der Bewilligungsstelle Bearbeitung von Änderungen in der Finanzierung Bearbeitung von Änderungen die Sicherheiten betreffend Prolongationen Vorzeitige Rückzahlung und Verständigung der Kreisverwaltungsbehörden hinsichtlich der Daten für die Wohnungsbindung Keine Auskunft über die Fragen der Wohnungsbindung, dies obliegt allein den Kreisverwaltungsbehörden

20 Das Förderinstitut der BayernLB Förderkredite mit Unterstützung durch den Freistaat Bayern und die KfW für bezahlbaren Mietwohnraum

21 Impressum Herausgeber Bayerische Landesbodenkreditanstalt Brienner Straße München Referent: Roland Fraunholz Team 9142 Team Fördermittel Geschosswohnraum, Städtebauförderung Telefon +49 (89) Telefax +49 (89)

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