Auszahlung und Verwaltung von Fördermitteln
|
|
- Heiko Johann Lorentz
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Roland Fraunholz Auszahlung und Verwaltung von Fördermitteln
2 Agenda Vorstellung der BayernLabo Förderbank Warum? Bonitätsprüfung und Sicherheiten Zusage, Auszahlung und Verwaltung
3 129 Jahre BayernLabo 1884 Gründung als Bayerische Landeskulturrentenanstalt mit der Aufgabe der Beschaffung von Kapitalien zur Ausführung von Kulturunternehmungen wie Wasserbaumaßnahmen, Urbarmachung von öden Flächen und ähnlichen landwirtschaftlichen Maßnahmen sowie seit dem Jahr 1908 des sozialen Wohnungsbaus Umbenennung in Bayerische Landesbodenkreditanstalt mit dem Aufgabenschwerpunkt der Förderung des sozialen Wohnungsbaus Fusion der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt mit der Bayerischen Gemeindebank Girozentrale zur Bayerischen Landesbank Girozentrale, aber weiterhin als rechtlich unselbständige Anstalt mit dem Aufgabenschwerpunkt der sozialen Wohnraum- und mittlerweile auch Städtebauförderung Umsetzung der Verständigung II zwischen EU-Kommission und Bundesregierung in nationales (bayerisches) Recht zum Erhalt von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung für staatliche Förderinstitute Die BayernLabo führt Finanzierungen für Gebietskörperschaften und öffentlichrechtliche Zweckverbände durch Bündelung des Kreditgeschäft der BayernLB mit Bayerischen Gebietskörperschaften und öffentlich-rechtlichen Zweckverbänden bei der BayernLabo
4 Einbindung der BayernLabo in den BayernLB- Konzern Sparkassenverband Bayern Freistaat Bayern 100% Staatsgarantie 6 % 94 % BayernLB Holding AG 100% BayernLB Die BayernLabo ist gemäß Art. 19 des Gesetzes über die Bayerische Landesbank (BayLBG) eine organisatorisch und wirtschaftlich selbständige, rechtlich unselbständige Anstalt des öffentlichen Rechts innerhalb der BayernLB. Eigentümer der BayernLabo sind über die Beteiligungen an der BayernLB (über die BayernLB Holding AG) der Freistaat Bayern und der Sparkassenverband Bayern.
5 BayernLabo Kommunal- und Förderbank des Freistaats Bayern Aufgabenfelder der BayernLabo Abwicklung von Förderprogrammen ( insbesondere im Bereich der staatlichen Wohnungspolitik) Staats- und Kommunalkredit weitere vom Freistaat Bayern übertragene Aufgaben Wohnungsbau Kommunale Infrastruktur - Investkredit Kommunal Bayern - Energiekredit Kommunal Bayern - weitere Themenschwerpunkt in Vorüberlegung Eigenwohnungsbau Mietwohnungsbau
6 Agenda Vorstellung der BayernLabo Förderbank Warum? Bonitätsprüfung und Sicherheiten Zusage, Auszahlung und Verwaltung
7 Warum eine Förderbank? Auszug aus den WFB 2012 Bei der Förderung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern muss der Förderempfänger nach den gesamten wirtschaftlichen Verhältnissen in der Lage sein, das Bauherrenwagnis zu tragen. Zur Prüfung der Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit von Bauherren sowie von Erwerbern können mit deren Einverständnis und auf deren Kosten die Bewilligungs-stelle ( 1 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 der Verordnung zur Durchführung des Wohnraumförderungs- und Wohnungsbindungsrechts DVWoR - vom 8. Mai 2007, GVBl S. 326) und die Bayerische Landesbodenkreditanstalt alle erforderlichen Auskünfte einholen und Nachweise über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse, das vorhandene Eigenkapital sowie die Vorlage eines Kreditgutachtens verlangen. Vor Auskunftsersuchen soll dem Betroffenen nach Maßgabe des Art. 21 Abs. 2 BayWoFG Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Erteilt der Bauherr oder Erwerber das Einverständnis zur Einholung von Auskünften nicht, kann der Förderantrag abgelehnt werden.
8 Warum eine Förderbank? Auszug aus den WFB 2012 Den staatlichen Darlehen dürfen in der Regel nur unkündbare Tilgungsdarlehen zu den für erststellige Kapitalmarktmittel im Wohnungsbau üblichen Bedingungen im Rang vorgehen. Die laufende Darlehenstilgung darf in der Regel höchstens 2 v. H. jährlich zuzüglich ersparter Zinsen betragen; das gilt nicht für Darlehen von Bausparkassen und der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Neben dem staatlichen Darlehen können ergänzende Fördermittel anderer Zuwendungsgeber eingesetzt werden, sofern nicht nach deren Richtlinien ein Kumulierungsausschluss besteht. Unkündbare Darlehen ohne laufende Tilgung, die später in einer Summe aus Bausparvertragsmitteln oder einer fälligen Lebensversicherung oder aus einer Beteiligung an einem Investmentfonds zurückgezahlt werden, dürfen den staatlichen Darlehen ebenfalls im Rang vorgehen, wenn durch eine Erklärung des Darlehensgebers ein rangmäßiges Aufrücken des staatlichen Baudarlehens zumindest wie bei einem Tilgungsdarlehen nach Nr. 7.1 Satz 1 sichergestellt wird.
9 Agenda Vorstellung der BayernLabo Förderbank Warum? Bonitätsprüfung und Sicherheiten Zusage, Auszahlung und Verwaltung
10 Bonitätsbeurteilung Zur Prüfung der Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit.. alle erforderlichen Auskünfte einholen und Nachweise über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse, das vorhandene Eigenkapital Ratingsystem, das auch von den Sparkassen und der BayernLB verwendet wird Unterlagen je nach Antragsteller verschieden Handelsregisterauszug; Vereinsregisterauszug
11 Sicherheiten Als Sicherheiten werden neben der persönlichen Haftung akzeptiert Grundpfandrechte an überwiegend wohnwirtschaftlich genutzten Grundstücken Selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstitutes Bürgschaft einer Kommune/Kommunalen Verbandes
12 Anforderungen an vor- und gleichrangige Rechte Keine wertmindernde Rechte in Abteilung II Sicherungszweck der bereits eingetragenen Rechte Sicherstellung nur für objektbezogene Finanzierungsmittel, die zu kapitalmarktüblichen Bedingungen ausgegeben wurden
13 Anforderungen an vor- und gleichrangige Rechte Grundschuldgläubiger muss die für uns unverzichtbaren Erklärungen abgeben Keine vorrangige Sicherung von Kommunaldarlehen Keine Vor- und gleichrangige Sicherung von Eigenkapitalersatzdarlehen oder SicherungsHypotheken
14 Agenda Vorstellung der BayernLabo Förderbank Warum? Bonitätsprüfung und Sicherheiten Zusage, Auszahlung und Verwaltung
15 Zusagekriterien Erkenntnisse aus der Bonitätsprüfung Von der Bewilligungsstelle genehmigter Finanzierungsplan Wirtschaftlichkeitsberechnung Grundschuld am Objekt Einsatz von Eigenkapital Beurteilung bereits im Grundbuch eingetragener Rechte in Abt II und III
16 Zusage Nach positiver Bonitätsprüfung und Prüfung der Kosten- und Finanzierungsrechnung erfolgt die Zusage Vertragsangebot mit Mitteilung der bei uns geführten Darlehensnummern und der Konditionen Festlegung der geltenden Bestimmungen für das Vertragsverhältnis Festlegung noch einzureichender Unterlagen
17 Auszahlung In der Zusage wird der vorgesehene Zahlplan mitgeteilt Auszahlung muss von der Bewilligungsstelle befürwortet werden Zahlung kann in der Regel erst nach Erfüllung der Auflagen erfolgen Zahlung erfolgt per Überweisung in der Regel an den Geschäftspartner Bei EOF wird erst das objektabhängige Darlehen bis auf 10% des Gesamtdarlehens ausbezahlt Abweichungen vom Zahlplan u.u. mit Zustimmung der Bewilligungsstelle möglich ( Abruf muss aber dem Bautenstand entsprechen )
18 Beispiel Gesamtdarlehen ,00 EUR Objektabhängig ,00 EUR Belegungsabhängig ,00 EUR 10 % ,00 EUR Auszahlung erfolgt erst aus dem Objektabhängigen Darlehen und zwar bis zu einem Betrag von ,00 EUR; danach wird das belegungsabhängige Darlehen und zum Schluss die ,00 EUR aus dem objektabhängigen Darlehen ausbezahlt
19 Weitere Tätigkeiten Zustellung und Durchführung der ergangenen Beschlüsse der Bewilligungsstelle Bearbeitung von Änderungen in der Finanzierung Bearbeitung von Änderungen die Sicherheiten betreffend Prolongationen Vorzeitige Rückzahlung und Verständigung der Kreisverwaltungsbehörden hinsichtlich der Daten für die Wohnungsbindung Keine Auskunft über die Fragen der Wohnungsbindung, dies obliegt allein den Kreisverwaltungsbehörden
20 Das Förderinstitut der BayernLB Förderkredite mit Unterstützung durch den Freistaat Bayern und die KfW für bezahlbaren Mietwohnraum
21 Impressum Herausgeber Bayerische Landesbodenkreditanstalt Brienner Straße München Referent: Roland Fraunholz Team 9142 Team Fördermittel Geschosswohnraum, Städtebauförderung Telefon +49 (89) Telefax +49 (89)
Aktuelles aus der BayernLabo
Wolfgang Schmidt, Abteilungsleiter Kommunalkredit Bayern, BayernLabo Aktuelles aus der BayernLabo 45. Seminar für Führungskräfte der Versorgungs- und Entsorgungswirtschaft, Bad Wiessee, 06.05.2015 Einbindung
MehrBayerisches Zinsverbilligungsprogramm zur Förderung von Eigenwohnraum
Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm zur Förderung von Eigenwohnraum Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm zur Förderung von Eigenwohnraum AllMBl 2005 S. 9 BayVV Gliederungsnummer 2330-I 2330-I Bayerisches
MehrMerkblatt Infrastruktur
Zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung von Investitionen in den Bau und die Modernisierung von Schulen im Land Brandenburg Förderziel Mit dem steht den kommunalen Schulträgern und kommunalen Schulzweckverbänden
MehrBayernLabo. Wir fördern Zukunft Förderung für die Energiewende
Thomas Leicht, Kundenbetreuung Kommunalkredit Bayern BayernLabo. Wir fördern Zukunft Förderung für die Energiewende 9. Energiefachforum der Bayerischen Gemeindezeitung Power für Bayerns Kommunen Unternehmen
MehrBürgerservice BAYERN-RECHT Online - Gesamtausgabe: Oberste Baubehörde im...
Seite 1 von 5 Gesetze und Verordnungen Verwaltungsvorschriften Gerichtsentscheidungen Verkündungsplattform Hochschulrecht Hinweise zur Nutzung Verwaltungsvorschriften Suche Erweiterte Suche Gliederungsnummer
MehrBeleihung u. Belastung von Immobilien, TU Dresden Beleihung und Belastung von Immobilien
Beleihung und Belastung von Immobilien 1/16 Die Besicherung von Krediten an Grundstücken im Rahmen der Immobilienfinanzierung erfolgt in der Regel durch die Verpfändung des Grundstücks im Wege der Eintragung
MehrSie möchten als kommunales Unternehmen in die Infrastruktur investieren?
KOMMUNAL INVESTIEREN Sie möchten als kommunales Unternehmen in die Infrastruktur investieren? Die Zukunftsförderer Investitionen in die Zukunft Die Verknappung von Haushaltsmitteln macht es immer schwieriger,
MehrGrundsätze für Finanzierungsangebote zur Vorbereitung und Durchführung von baulichen Maßnahmen in Innovationsquartieren und Innovationsbereichen
Grundsätze für Finanzierungsangebote zur Vorbereitung und Durchführung von baulichen Maßnahmen in Innovationsquartieren und Innovationsbereichen Förderrichtlinie für Innovationsquartiere und Innovationsbereiche
MehrJahrgang 2009 Kundgemacht im Internet unter www.salzburg.gv.at am 6. März 2009
Jahrgang 2009 Kundgemacht im Internet unter www.salzburg.gv.at am 6. März 2009 27. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 3. März 2009 über die Gewährung von Nachlässen für Konversionen und Rückzahlungen
MehrRichtlinien zur Förderung des Mietwohnungsbaus
Richtlinien zur Förderung des Mietwohnungsbaus Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Baunatal hat in ihrer Sitzung am 20.07.2015 folgende Richtlinien zur Förderung des Mietwohnungsbaus beschlossen:
MehrLandratsamt Lindau (Bodensee) Informationsabend des Landratsamtes Lindau (Bodensee) am 13. Mai 2009
Landratsamt Lindau (Bodensee) Informationsabend des Landratsamtes Lindau (Bodensee) am 13. Mai 2009 Landratsamt Lindau (Bodensee) Die BayernLabo bietet mit Unterstützung des Freistaates Bayern folgende
MehrSie möchten Ihre finanzierungsstruktur stärken?
ERP-KaPItal für GRündunG Sie möchten Ihre finanzierungsstruktur stärken? die Zukunftsförderer das starke argument für Ihr Vorhaben ein nachrangdarlehen Mit dem ERP-Kapital für Gründung bietet die KfW Ihnen
MehrMontessori Verein Kösching e.v.
Darlehensvertrag Zwischen dem Montessori Verein Kösching e.v. als Träger der Montessori-Schule Kösching - nachfolgend Schule genannt Und (Name, Vorname) (Straße, PLZ, Wohnort) - nachfolgend Darlehensgeber
MehrTAB Breitbandkredit. Ein Finanzierungsprogramm zur Förderung des Breitbandausbaus im Ländlichen Raum
TAB Breitbandkredit Ein Finanzierungsprogramm zur Förderung des Breitbandausbaus im Ländlichen Raum Agenda 1. Einführung 2. Finanzierungsmöglichkeiten der TAB 3. TAB Breitbandkredit 2 Einführung Kommunalkredit
MehrHypothekenreglement. Gültig ab 2. September 2015 (3. Fassung)
Hypothekenreglement Gültig ab 2. September 2015 (3. Fassung) Inhalt 1. Grundsatz...4 2. Belehnungsgrenzen...4 3. Sicherstellung...5 4. Tragbarkeit...5 5. Zinssätze...5 6. Amortisationen...6 7. Kündigung...6
MehrKlima schützen Werte schaffen Klimatag 2009. Vortrag von Dr. Theodor Klotz, Mitglied der Geschäftsleitung der BayernLabo
Klima schützen Werte schaffen Klimatag 2009 Vortrag von Dr. Theodor Klotz, Mitglied der Geschäftsleitung der BayernLabo Agenda 1. 125 Jahre BayernLabo 2. Aktuelle Zahlen 3. Förderprogramme des Freistaats
MehrMuster des Monats: Belastungsvollmacht. 3 Belastungsvollmacht ( 1 )
Muster des Monats: Belastungsvollmacht 3 Belastungsvollmacht ( 1 ) Um dem Käufer die Möglichkeit der Fremdfinanzierung des Kaufpreises zu geben, erteilt Verkäufer dem Käufer V o l l m a c h t, den verkauften
MehrSie brauchen finanzielle Unterstützung bei Ihrer Ausbildung?
BILDUNGSKREDIT FÜR SCHÜLER UND STUDIERENDE Sie brauchen finanzielle Unterstützung bei Ihrer Ausbildung? Die Zukunftsförderer Ein Ziel, zwei Schritte Der Antragsweg Die Bewilligung von Leistungen nach diesem
MehrLandtag Brandenburg Drucksache 2/5610. Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 1756 vom 02.07.1998:
Landtag Brandenburg Drucksache 2/5610 2. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1756 des Abgeordneten Dierk Homeyer Fraktion der CDU Landtagsdrucksache 2/5459 Grundstücksgeschäfte
MehrMerkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen
124/134 Kredit Förderziel Förderziel Das unterstützt den Bau oder Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Deutschland sowie den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten
MehrENERGIEEFFIZIENTE BAUSTANDARDS FÖRDERUNG
ENERGIEEFFIZIENTE BAUSTANDARDS FÖRDERUNG Dipl. Ing. Architektin Maritta Francke Hamburg, 28. April 2015 FÖRDERBANKEN IN DEUTSCHLAND Grundprinzipien Bundesebene: KfW-Bankengruppe Landwirtschaftliche Rentenbank
MehrAntrag auf Beteiligung der GAB an der Untersuchung und Sanierung industriell-gewerblicher Altlasten
Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbh (GAB) Innere Wiener Str. 11a 81667 München Seite 1 von 9 Antrag auf Beteiligung der GAB an der Untersuchung Fragen zu den Verpflichteten gemäß 4 BBodSchG
MehrFianzierung von Erneuerbare-Energien- Projekten
Fianzierung von Erneuerbare-Energien- Projekten Günter Beggel München, 01.10.2015 Inhalt 1. Wer kann Anträge stellen? 2. Was wird gefördert? 3. Was ist von der Förderung ausgeschlossen 4. Kreditbetrag
MehrKfW-Unternehmerkredit Die Förderung für Ihren Erfolg
KfW-Unternehmerkredit Die Förderung für Ihren Erfolg Langfristige Investitionen, günstig finanzieren Kleine und mittelständische Unternehmen sowie größere Mittelständler stehen immer wieder vor neuen Herausforderungen,
MehrLandesbürgschaften WEG. Helge Beckmann, Hannover 05.11.2015
Landesbürgschaften WEG Helge Beckmann, Hannover 05.11.2015 NBank Ausrichtung Gründung: 2004 Rechtsform: Anstalt des öffentlichen Rechts Gesellschafter: Land Niedersachsen Bilanzsumme in 2014: 5,7 Mrd.
MehrDarlehensvertrag. Zwischen der. und der
Darlehensvertrag Zwischen der Politischen Gemeinde Scuol, 7550 Scuol, Darlehensgeberin und der Hochalpines Institut Ftan AG, 7551 Ftan, Darlehensnehmerin 1. Die Darlehensgeberin gewährt der Darlehensnehmerin
MehrBeteiligungsvertrag. Zwischen der. Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH
Beteiligungsvertrag Zwischen der Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH Högerstrasse 10 D-85646 Anzing HRB 109364 und Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort Bankverbindung:
MehrDie Wirtschaftsberatung 1a Aussicht. Unternehmensfinanzierung Teil 4 Öffentliche Fördermöglichkeiten Grundsätze
Die Wirtschaftsberatung 1a Aussicht _ Unternehmensfinanzierung Teil 4 Öffentliche Fördermöglichkeiten Grundsätze Beantragung öffentlich geförderter Darlehen An Finanzierungshilfen des Bundes und des Freistaates
MehrHeidelberger Lebensversicherung AG
Heidelberg Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2013 Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung der am Donnerstag, 13. Juni 2013, um 11:00 Uhr, Forum
MehrAllgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO)
Anlage zum BMF-Rundschreiben vom 14. Dezember 2011 II A 3 - H 1005/11/10008 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) Nach
MehrSie möchten in Ihr Unternehmen investieren?
KFW-UNTERNEHMERKREDIT Sie möchten in Ihr Unternehmen investieren? Die Zukunftsförderer Langfristige Investitionen günstig finanzieren Kleine und mittelständische Unternehmen sowie größere Mittelständler
MehrGemeinde Harsum Datum der Sitzung Organ Der Bürgermeister 23.02.2012 FVSA Az. 27.02.2012 VA vom 08.02.2012 08.03.2012 Rat
Gemeinde Harsum Datum der Sitzung Organ Der Bürgermeister 23.02.2012 FVSA Az. 27.02.2012 VA vom 08.02.2012 08.03.2012 Rat Vorlage Nr. 01/2012 1. Änderung der Richtlinien für die Aufnahme von Krediten gem.
MehrAbtretung von Rückgewähransprüchen und Eigentümergrundschulden (enge Zweckerklärung) Im Grundbuch von Band Blatt/Nr.
Grundschuld Abtretung von Rückgewähransprüchen und Eigentümergrundschulden (enge Zweckerklärung) Für bankinterne Bearbeitung, bitte bei Schriftwechsel angeben. Nr. Im Grundbuch von Band Blatt/Nr. Eigentümer
MehrRICHTLINIE ZUR FÖRDERUNG STIPENDIENPROGRAMM ZUR VERBESSERUNG DER MEDIZINISCHEN VERSORGUNG IM LÄNDLICHEN RAUM
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit RICHTLINIE ZUR FÖRDERUNG STIPENDIENPROGRAMM ZUR VERBESSERUNG DER MEDIZINISCHEN VERSORGUNG IM LÄNDLICHEN RAUM Vorbemerkung Der Freistaat Bayern gewährt
MehrÄnderungen und Ergänzungen zum. Arbeitsvertragsrecht der bayerischen. (Erz-)Diözesen - ABD -
Nr. 59 Änderungen und Ergänzungen zum Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen - ABD - Beschlüsse der Bayerischen Regional-KODA vom 08.12.2004 und vom 03./04.05.2005 - Regelung über eine ergänzende
MehrAnlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer
MehrHilfestellungen zur Mittelanforderung
Hilfestellungen zur Mittelanforderung Stand: 20.08.2014 Die nachfolgenden Hinweise ergänzen die Ausführungen des Zuwendungsbescheids und dienen dazu, Ihnen das Ausfüllen des Formulars zur Mittelanforderung
MehrDarlehensvertrag. zwischen der. Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach. (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und
Darlehensvertrag zwischen der Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und (im Folgenden Darlehensgeber genannt) 1 Zweck Zweck des Darlehens
MehrSie möchten sich selbstständig machen?
KFW-STARTGELD Sie möchten sich selbstständig machen? Die Zukunftsförderer Aller Anfang ist leicht Sie wollen ein Unternehmen gründen und sind auf der Suche nach einer günstigen Finanzierungsmöglichkeit?
MehrÜberprüfung Bankenhaftung
Überprüfung Bankenhaftung Schäfer Riedl Baetcke Formular für geschädigte Erwerber von geschlossenen Immobilienfonds -Bitte berücksichtigen Sie, daß bei Darlehensabschluß/Erwerb vor dem 112004 die Ansprüche
MehrMit Windkraft in die Zukunft! Öffentliche Förderkredite für Windanlagen. am 22. Juni 2012 in Erftstadt-Gymnich
Mit Windkraft in die Zukunft! Öffentliche für Windanlagen am 22. Juni 2012 in Erftstadt-Gymnich Agenda Kreissparkasse Köln in Zahlen Gewerbliche Hausbankprinzip KfW-Erneuerbare Energien Standard Landwirtschaftliche
MehrFörderung von Mietwohnungen. Modernisierung
Förderung von Mietwohnungen Modernisierung Förderziel In Hessen wird die Modernisierung von Mietwohnungen mit den Landesprogrammen zur Förderung der Modernisierung und dem Sonderprogramm Energieeffizienz
Mehrseit 1.10.2005 in Kraft in der Fassung LGBl 41/2011
Mai 2011 RückzahlungsbegünstigungsVerordnung 2005 seit 1.10.2005 in Kraft in der Fassung LGBl 41/2011 Vom SIR aktualisierter Verordnungstext Impressum: Herausgeber und Verleger: SIR-Salzburger Institut
MehrMerkblatt Kommunale und soziale Infrastruktur
208 Kredit Finanzierung von Investitionen der Kommunen in die kommunale und soziale Infrastruktur sowie im Bereich der Wohnwirtschaft Förderziel Mit dem erhalten Kommunen eine langfristige Finanzierungsmöglichkeit
MehrMietänderungen im preisgebundenen Wohnraum
Mietänderungen im preisgebundenen Wohnraum Bitte bearbeiten Sie die folgenden Aufgaben zur Wirtschaftlichkeitsberechnung und zur Kostenmiete. Nr.: 10-20-025 Kopien brauchen Originale! Die Nutzung der Aufgaben
Mehr1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die
Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte
MehrVom Start an erfolgreich: Gründungsfinanzierung mit öffentlichen Fördermitteln DIE INITIALE 2013
Vom Start an erfolgreich: Gründungsfinanzierung mit öffentlichen Fördermitteln DIE INITIALE 2013 23.11.2013 Martin Kleimann Rund ein Viertel aller Gründungen ist nach spätestens drei Jahren wieder aus
MehrRechnen Sie mit uns. Die Fördermittel Experten. Öffentliche Finanzierungshilfen und Informationen zum Bankgespräch
Rechnen Sie mit uns. Die Fördermittel Experten. Öffentliche Finanzierungshilfen und Informationen zum Bankgespräch Themenschwerpunkte Tipps für das Kreditgespräch Öffentliche Finanzierungshilfen 2 Regeln
MehrTextgegenüberstellung
Landtag von Niederösterreich Landtagsdirektion Eing.: 13.02.2015 zu Ltg.-593/W-8-2015 W- u. F-Ausschuss Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 Zweck, Bezeichnung und Sitz 2 entfällt 3 Fondsmittel 4 Förderarten,
MehrKREDITWESEN REGIONALGESETZ VOM 9. FEBRUAR 1991, NR. 3
KREDITWESEN REGIONALGESETZ VOM 9. FEBRUAR 1991, NR. 3 Errichtung eines Fonds zugunsten der Hypothekenbank Trentino-Südtirol - Sektion für öffentliche Arbeiten - oder zugunsten einer anderen Sonderkreditanstalt
MehrRichtlinien für die Vergabe von Mitteln des Fonds der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
Richtlinien für den Arbeitslosenfonds 535 Richtlinien für die Vergabe von Mitteln des Fonds der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Vom 29. Oktober 2010 (KABl. 2011, S.
MehrGrant Thornton Hungary News. April 2014
Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich
MehrERKLÄRUNGEN ZU DER ZUTEILUNG VON ANRECHTEN AUS DER RESERVE IM JAHR 2014
ÖFFENTLICHER DIENST DER WALLONIE Operative Generaldirektion Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt (DGARNE) Abteilung Beihilfen - Direktion der Rechte und der Quoten ERKLÄRUNGEN ZU DER ZUTEILUNG VON ANRECHTEN
MehrQualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers (Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle) * 155. Ergänzungslieferung,
MehrKWF-Programm»Impulsprojekte«
KWF-Programm»Impulsprojekte«im Rahmen der Richtlinie»Anschlussförderungen«Wie lautet die Zielsetzung? Ziel dieses KWF-Programms ist die Stärkung und Festigung des Wachstumspotenzials von bestehenden und
MehrFördermöglichkeiten für Gründer/innen im Rahmen der Unternehmensnachfolge
Fördermöglichkeiten für Gründer/innen im Rahmen der Unternehmensnachfolge Referent: Thomas Nabein IHK Aschaffenburg Telefon: 06021 880-134 Telefax: 06021 880-22134 E-Mail: nabein@aschaffenburg.ihk.de 15.
MehrDarlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift
Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und Name Anschrift 1 Zweck Zweck des Darlehens ist die Finanzierung von Photovoltaikanlagen in
MehrBAföG-Bankdarlehen Die Förderung für Ihren Studienabschluss
BAföG-Bankdarlehen Die Förderung für Ihren Studienabschluss Bildung hat bei uns Kredit Eine gute Ausbildung ist eine Investition in die eigene Zukunft. Sie bringt aber auch finanzielle Belastungen mit
MehrAktualisierungsdienst Bundesrecht
Aktualisierungsdienst Bundesrecht 4123-1 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) 3. Aktualisierung 2009 (1. September 2009) Das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter
MehrAntrag auf Gewährung eines Zuschusses für die kommunale Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Eberswalde
Richtlinie für die kommunale Förderung der Kinder- und Seite 9 von 17 Anlage 1 Hier: Richtlinie für die kommunale Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Eberswalde - hier: Antrag Antrag auf
MehrA N T R A G Wirtschaftsstrukturförderung
A N T R A G Wirtschaftsstrukturförderung Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung VIa Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten 6901 Bregenz 1. Förderungswerberin/Förderungswerber: Name des Unternehmens:
MehrErneuerbare Energien und Klimaschutz - wirtschaftliche Chance für Kommunen. Dipl.-Ing. Matthias Wangelin, Projektleiter KEEA
Erneuerbare Energien und Klimaschutz - wirtschaftliche Chance für Kommunen Dipl.-Ing. Matthias Wangelin, Projektleiter KEEA Klima und Energieeffizienz Agentur Esmarchstr. 60 34121 Kassel Tel. 0561/ 25
MehrR i c h t l i n i e n
R i c h t l i n i e n Über die Gewährung von Zuwendungen ( Zuschüsse und Darlehen ) an Vereine vom 19. Juni 1978 Gemäß Beschluss des Stadtrates vom 12. Juni 1978 werden folgende Richtlinien erlassen: Abschnitt
MehrDatenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller
Datenschutz im Jobcenter Ihre Rechte als Antragsteller Wieso braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten? Arbeitsuchende erhalten Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die ihren Unterhalt sichern
MehrGesetzentwurf. der Bundesregierung. A. Problem und Ziel. B. Lösung. C. Alternativen
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf für ein Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen
MehrFinanzierung für Existenzgründer öffentliche Finanzierungshilfen
Hausarbeit Finanzierung für Existenzgründer öffentliche Finanzierungshilfen angefertigt im Fach Betriebswirtschaftslehre WF 63 / Herr Hagel erstellt von Felix Winters vorgelegt am 06.05.2008 1 Gliederung
MehrBayerisches Technologieförderungs-Programm. Anwendungsprogramm (BayTP-A) www.stmwivt.bayern.de
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Bayerisches Technologieförderungs-Programm Anwendungsprogramm (BayTP-A) www.stmwivt.bayern.de Das Programm Vor dem Hintergrund
MehrIBB.Globaldarlehen Leasing: Vom Fördervorteil zum Fördergutschein
IBB.Globaldarlehen Leasing: Vom Fördervorteil zum Fördergutschein Was genau ist der Fördervorteil der Investitionsbank Berlin (IBB)? Und wie gelangt der Fördervorteil zu mir als Leasingnehmer? Antworten
Mehr2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014
2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014 vom 16. Dezember 2014 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994
Mehrdie e.m.s. cycle GmbH & Co. KG, Lingen (Ems), Amtsgericht Osnabrück, HRA 100643, im
Gegenantrag der Envio AG, Hamburg ( Aktionärin ) zu TOP 9 - Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre
MehrIII. Förderprogramm Gebäude
Förderreglement Energie 2011-2014 vom 9. März 2011 (Förderreglement) Der Gemeinderat, gestützt auf den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2010 und 22 Absatz 1 Ziffer 3 der Gemeindeordnung,
MehrGewinnausschüttung der Sparkasse
Gewinnausschüttung der Sparkasse Stadtrat der Stadt Lindau (Bodensee) Thomas Munding Vorsitzender des Vorstandes Agenda TOP 1 Geschäftsentwicklung im Jahr 2015 TOP 2 TOP 3 Entscheidung über Verwendung
MehrHeidelberger Lebensversicherung AG
Heidelberg Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014 Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung der am Dienstag, 17. Juni 2014, um 12:00 Uhr, Forum
MehrMikroSTARTer Niedersachsen
PRODUKTINFORMATION (STAND 20.08.2015) MikroSTARTer Niedersachsen EUROPÄISCHE UNION Mit dieser Förderung unterstützen das Land Niedersachsen und die NBank Gründungen und Unternehmensnachfolgen insbesondere
MehrWiderrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen
MehrVerordnung über die Investitionshilfen in der Landwirtschaft
54. Verordnung über die Investitionshilfen in der Landwirtschaft Vom 6. Januar 999 (Stand. Januar 04) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 46 des Landwirtschaftsgesetzes vom 8.
MehrFörderung der städtebaulichen Denkmalpflege. durch die Investitionsbank. Schleswig-Holstein
Förderung der städtebaulichen Denkmalpflege durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein Gl.-Nr.: 231.5 Fundstelle: Amtsbl. Schl.-H. 2004 S. 363 Bekanntmachung des Innenministeriums vom 24. März 2004
MehrRichtlinien für den Freiverkehr an der Börse München - Stand 29. Oktober 2010 -
Richtlinien für den Freiverkehr an der Börse München - Stand 29. Oktober 2010 - Börse München INHALT I. Abschnitt: Organisation 1 Träger 2 Organe 3 Mitgliedschaft, Vorsitz und Amtszeit des Freiverkehrsausschusses
MehrReglement zur Verordnung über das Übersetzungswesen
40.6 Reglement zur Verordnung über das Übersetzungswesen Vom 7. September 04 (Stand. Januar 05) Die Fachgruppe Übersetzungswesen (kurz: Fachgruppe), gestützt auf Absatz der Verordnung vom 7. Mai 0 ) über
MehrInfrakredit Breitband
Infrakredit Breitband Finanzierung des kommunalen Eigenanteils durch die LfA Infrastruktur Bayerisches Breitbandforum, 07.11.2013 Vortrag von Birgit Jakob 1 102/2013 Die LfA Förderbank Bayern im Überblick
Mehram 23.10.2013 TOP Ö 143
Beschlussvorlage für die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Stadt Amt/Sachbearbeiter Hauptamt / Herr Eszterle Betreff: Kinderkrippe Tausendfüßler UG AZ.: 465.051 Anlagen Anl. 1: Darlehensangebot Anl.
MehrVermögensstatus / Selbstauskunft
Vermögensstatus / Selbstauskunft Angaben zur Person Name (gegebenenfalls auch Geburtsname), Anschrift Geburtsdatum Telefon Familienstand Zahl der unterhaltsberechtigten Personen Güterstand Staatsangehörigkeit
MehrHiermit beantrage ich die Aufnahme als Vollmitglied in den Bundesverband Fenster Türen Fassaden Sachverständiger e.v. für den.
Aufnahmeantrag Blatt 1 von 5 Hiermit beantrage ich die Aufnahme als Vollmitglied in den Bundesverband Fenster Türen Fassaden Sachverständiger e.v. für den Fachbereich: Name: Vorname: Titel: Geb. Straße:
MehrHaftungsverbund hat sich bewährt
Haftungsverbund hat sich bewährt Die Sparkassen-Finanzgruppe ist ein wesentlicher Stabilitätsanker am Finanzplatz Deutschland. Als öffentlich-rechtliche Unternehmen sind Sparkassen nicht vorrangig darauf
Mehr1. Angaben zur Person Kd.Nr.:
1. Angaben zur Person 1.1 Antragsteller Name, Vorname (ggfs. auch Geburtsname) Geburtsdatum Straße, PLZ, Wohnort Telefon Mobil Fax E-Mail Familienstand Zahl der unterhaltsberechtigten Personen Staatsangehörigkeit
MehrTitel, Vorname, Name Geburtsdatum Beruf / Tätigkeit. E-Mail-Adresse Telefonnummer Faxnummer. Bank (für Zahlungen an mich) Bankleitzahl Kontonummer
Original K & S FRISIA. Annahmebestätigung K & S FRISIA. Kopie für Berater K & S FRISIA. Kopie für Anleger K & S FRISIA. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Beitrittserklärung innerhalb von
MehrBitte beantworten Sie die Fragen vollständig und fügen Sie die geforderten Unterlagen komplett bei.
Persönliche Verhältnisse Antragsteller Name Vorname Geburtsdatum (TT.MM.JJ) PLZ, Wohnort Straße Beschäftigt bei als seit Mitantragsteller / Ehegatte Name Vorname Geburtsdatum (TT.MM.JJ) Beschäftigt bei
MehrVerordnung zum Stipendiengesetz vom 24. April 1988
45. Verordnung zum Stipendiengesetz vom 4. April 988 vom 4. Oktober 988 (Stand. Oktober 009) Der Kantonsrat des Kantons Appenzell A.Rh., gestützt auf Art. 4 Abs. des Stipendiengesetzes vom 4. April 988
MehrNACHRANGKAPITAL-SCHULDSCHEIN 2007-2022 (SSD 49)
NACHRANGKAPITAL-SCHULDSCHEIN 2007-2022 (SSD 49) der Kommunalkredit Austria AG über ein Nachrangkapitai-Darlehen in Höhe von EUR 1 0.000.000,-- (in Worten: EUR zehn Millionen) Die bestätigt hiermit, von
MehrGründungszuschuss 93 SGB III
Gründungszuschuss 93 SGB III Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit Wichtige Tipps für Existenzgründer Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Telefon
MehrElektrische Anlagen und Betriebsmittel
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4664 16. Wahlperiode 12. 03. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz)
MehrVorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497
Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497 Baden-Württembergische Wertpapierbörse - Geschäftsführung - c/o Listing Department Börsenstraße 4 D-70174 Stuttgart Antrag auf Zulassung von Schuldverschreibungen
MehrAufhebung einer Lebenspartnerschaft. Vor- und Zuname. Straße und Hausnummer. PLZ und Ort. Staatsangehörigkeit. Geburtsdatum... Telefon.. E-Mail.
Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus und senden dieses mit Unterschrift und den erforderlichen Unterlagen per Post, per E-Mail im PDF-Format oder per Fax an 0221-64 00 994-1. Vollmacht im Original
MehrSynopse. Verordnung betreffend die Änderung der Verordnung des Grossen Rates über die berufliche Vorsorge des Staatspersonals und der Lehrkräfte
Synopse Verordnung betreffend die Änderung der Verordnung des Grossen Rates über die berufliche Vorsorge des Staatspersonals und der Lehrkräfte Verordnung betreffend die Änderung der Verordnung des Grossen
MehrHerzlich willkommen Gewährleistungsbürgschaften schnelle und einfache Bereitstellung VR Genossenschaftsbank Fulda eg Donnerstag, 12.
Herzlich willkommen Gewährleistungsbürgschaften schnelle und einfache Bereitstellung VR Genossenschaftsbank Fulda eg Donnerstag, 12. März 2015 1 AGENDA 1. Begrüßung 2. Was ist eine Bürgschaft? 3. Formen
MehrVermeidung von Vorfälligkeitsentschädigung. Widerruf von Verbraucher-Realkrediten
Vermeidung von Vorfälligkeitsentschädigung Widerruf von Verbraucher-Realkrediten Zinsniveau Problem Darlehensnehmer an teure Darlehen gebunden entweder Kündigung gar nicht möglich oder Ausstieg durch Vorfälligkeitsentschädigung
MehrFörder-Richtlinien der Harald Huppert Stiftung
Förder-Richtlinien der Harald Huppert Stiftung Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung sowie des Tierschutzes und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen.
Mehr