HANDELSFLÄCHEN IN BRANDENBURG UND BERLIN OHNE ENDE

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1 HANDELSFLÄCHEN IN BRANDENBURG UND BERLIN OHNE ENDE Handelsforum der IHK von Brandenburg und Berlin Vortrag des Leiters der gemeinsamen Landesplanungsabteilung MDgt. Dr. Gerd Gebhardt Königs Wusterhausen, 7.Sept.000

2 I. EINLEITUNG. Version des Vortragsthemas: HANDELSFLÄCHEN IN BRANDENBURG UND BERLIN OHNE ENDE?? Kann die Expansion des großflächigen Einzelhandels noch lange so weiter gehen? Haben wir nicht inzwischen einen Stand bei der Versorgungsfläche je Einwohner erreicht, der an der Grenze der Wirtschaftlichkeit liegt? 3. Version des Vortragsthemas : HANDELSFLÄCHEN IN BRANDENBURG UND BERLIN OHNE ENDE!! Befürchtung, dass die Ansiedlung des großflächigen Einzelhandels zu einer Spirale ohne Ende werden könnte. GLIEDERUNG DES VORTRAGES: II. ANALYSE DER AUSGANGSSITUATION III. GEPLANTER VERKAUFSFLÄCHENZUWACHS NACH 000 VI. KÜNFTIGE LANDESPLANERISCHE STEUERUNG

3 Notwendige Vorbemerkung: OMNIBUS-PRINZIP HINTER MIR SCHNELL DIE TÜR ZU! DIE LANDESPLANUNG IST KEIN INSTRUMENT ZUR DURCHSETZUNG DES OMNIBUS-PRINZIPS BEI DER ANSIEDLUNG GROSSFLÄCHIGEN EINZELHANDELS. WIR SIND KEINE KARTELLBEHÖRDE ZUR VERMEIDUNG VON WETTBEWERBSVERZERRUNGEN. LANDESPLANUNG SAGT WO - ABER NICHT OB - EINE ANSIEDLUNG ERFOLGEN SOLLTE. ZENTRALE ORTE BENÖTIGEN ZUR SICHERUNG IHRER ZENTRALÖRTLICHEN FUNKTIONEN DEN HANDELSUMSATZ. ER WIRD IHNEN JEDOCH VON PERIPHEREN ANSIEDLUNGEN ENTZOGEN. VERFASSUNGSAUFTRAG: RAUMVERTRÄGLICHE GEWÄHRLEISTUNG DER FUNKTIONEN DER SIEDLUNGSENTWICKLUNG; DAZU GEHÖRT DIE VERBRAUCHERNAHE EINZELHANDELSVERSORGUNG ALLER BEVÖLKERUNGSTEILE.

4 Gemeinsame Zielstellung: STÄRKUNG DER INNENSTÄDTE WEITERE SCHWÄCHUNG DER ZENTRUMSFUNKTIONEN UNSERER INNENSTÄDTE WÜRDE ZU FATALEN FOLGEN FÜHREN. KONSEQUENZ: WENN SCHON GENEHMIGUNG VON HANDELSFLÄCHENZUWACHS; DANN NUR NOCH IN DEN INNENSTÄDTEN ZUR ERHÖHUNG IHRER ATTRAKTIVITÄT. EINZIGE AUSNAHMEN GEMÄSS VERORDNUNG: MÖBEL-, BAU-, HEIMWERKER- UND GARTENMÄRKTE; DIE IN VERTRÄGLICHER GRÖSSENORDNUNG AUCH AUSSERHALB VON ZENTREN GENEHMIGUNGSFÄHIG SIND. DURCHSETZUNG BLEIBT SEHR SCHWIERIG; WIE EINZELBEISPIELE AUS DER VERGANGENHEIT ZEIGEN (FOC).

5 II. ANALYSE DER AUSGANGSSITUATION Übersicht : Verkaufsfläche 000 nach Teilräumen Übersicht : Verkaufsfläche in EHZ ab qm nach Teilräumen Übersicht 3: Bestandsentwicklung der Verkaufsfläche in EHZ Übersicht 4: EHZ in Brandenburg nach Gemeindegrößengruppen Übersicht 5: Lage der EHZ zu zentralen Orten Übersicht 6: Städtebauliche Integration der EHZ Übersicht 7: Verkaufsfläche in EHZ nach Größengruppen

6 Übersicht : VERKAUFSFLÄCHE GESAMT / VERSORGUNGSDICHTE JE EINWOHNER (Stand: Januar 000) GEMEINSAMER PLANUNGSRAUM VERKAUFSFLÄCHE VERSORGUNGSDICHTE (VF) (m VF/Einw.) 6.86 Tm,5 m VF/E LAND BERLIN LAND BRANDENBURG Tm VF,07 m VF/E 3.6 Tm VF,4 m VF/E BERLIN-OST BERLIN-WEST BRBG. TEIL ev ÄUSS. ENTW.R..5 Tm VF.38Tm VF.5 Tm VF.074 Tm VF 0,98 m VF/E, m VF/E,8 m VF/E, m VF/E 3

7 Übersicht : ANZAHL DER EINZELHANDELSZENTREN (EHZ über qm), VERKAUFSFLÄCHE UND VERSORGUNGSDICHTE MIT EHZ (Stand: Januar 000) Juni 00 GEMEINSAMER PLANUNGSRAUM ANZAHL EHZ VERKAUFSFL. VF EHZ über in EHZ je Einw , Tm 0,5 m /E LAND BERLIN LAND BRANDENBURG 90 EHZ.9Tm 0,36 m VF/E 44 EHZ.738 Tm 0,67 m VF/E , ,7 BERLIN-OST BERLIN-WEST BRBG. TEIL ev ÄUSS. ENTW.R. 39 EHZ 48 5 EHZ EHZ EHZ Tm VF 57 0,45 0,37 m VF/E 76 Tm VF 84 0,36 m VF/E0,4 850 Tm VF95 0,96 m VF/E0, Tm VF 95 0,5 m VF/E0,57 3

8 Übersicht 3: BESTANDSENTWICKLUNG DER VERKAUFSFLÄCHE IN EHZ (Stand : 990, Januar 000) Zuwachs von 0/000 bis 06/00 GEMEINSAMER PLANUNGSRAUM VERKAUFSFLÄCHE IM IM BAU BAU ODER BZW. GEPLANT Tm LAND BERLIN LAND BRANDENBURG 399 Tm VF Tm VF BERLIN-OST BERLIN-WEST BRBG. TEIL ev ÄUSS. ENTW.R. 39 Tm VF Tm VF Tm VF Tm VF

9 Übersicht 4: EINKAUFSZENTREN IM LAND BRANDENBURG NACH GEMEINDEGRÖSSENGRUPPEN (Stand: Januar 000) über Einw. 77 EHZ 77 Tm VF 0,77 m VF/Einw. 44% Anteil an VF ges Einw. 7 EHZ 43 Tm VF 0,73 m VF/Einw. 4% Einw. 7 EHZ 64 Tm VF 0,83 m VF /Einw. 5% Ew. 9 EHZ Tm VF 0,40 m VF/Einw. 7% Einw. unter 500 Ew. EHZ 85 Tm VF 0,7 m VF/Einw. 3 EHZ 5 Tm VF 0, m VF/Einw. 6% 3% Anteil an VF

10 Übersicht 5: LAGE DER EINZELHANDELSZENTREN ZU ZENTRALEN ORTEN (Stand: Januar 000) BERLIN BRANDEN- BURG BRA außerhalb von Zentren EHZ 8 EHZ 6 EHZ 87 EHZ 4 EHZ 6 EHZ 5 ev / (9 ev/ (6 ev / 0 äer) 6 äer) äer) innerhalb von Zentren 3 im Nahbereich von Zentren ) bis 0 km vom Oberzentrum bis 5 km vom Mittelzentrum bis km vom städt. Zentrum

11 Übersicht 6: STÄDTEBAULICHE INTEGRATION DER EINZELHANDELS- ZENTREN ÜBER qm VERKAUFSFLÄCHE (Stand: 000) integriert: BERLIN BRANDENBURG EHZ ist vom Siedlungsbereich weitgehend umschlossen. teilintegriert: EHZ bildet mit seiner Fläche mindestens zu 50% eine gemeinsame Grenze mit dem Siedlungsbereich. integriert 88 EHZ.0 Tm 38 EHZ 74 Tm 48 EHZ 469 Tm nicht integriert teilintegriert nicht integriert: EHZ bildet mit seiner Fläche zu weniger als 50% eine gemeinsame Grenze zum Siedlungsbereich. 58 EHZ 58 Tm teilintegriert integriert EHZ

12 Übersicht 7: VERKAUFSFLÄCHE IN EHZ NACH GRÖSSENGRUPPEN (Stand: Januar 000) GEMEINSAMER PLANUNGSRAUM VERKAUFSFLÄCHE 5-0 Tm 0-0 Tm 0-40 Tm über 40 Tm ANZAHL % 30% 4% 7% LAND BERLIN LAND BRANDENBURG (0%) (34%) (3%) (3%) (34%) (8%) (8%) (0%) BERLIN-OST BERLIN-WEST BRBG. TEIL ev ÄUSS. ENTW.R Anteil an ges. Verkaufsfläche im Teilraum in %

13 III. GEPLANTER VERKAUFSFLÄCHENZUWACHS NACH 000 (Stand: Januar 000 in Bau befindlich bzw. geplant) GEMEINSAMER PLANUNGSRAUM VERKAUFSFLÄCHE IM BAU ODER GEPLANT 676 Tm VF LAND BERLIN LAND BRANDENBURG 399 Tm VF 77 Tm VF BERLIN-OST BERLIN-WEST BRBG. TEIL ev ÄUSS. ENTW.R. 39 Tm VF 59 Tm VF Tm VF 65 Tm VF 3

14 Übersicht 9: NACH 000 GEPLANTER VERKAUFSFLÄCHENZUWACHS IN EHZ (Stand: Januar 000) BERLIN-OST BERLIN-WEST BRBG. TEIL ev BERLIN-WEST ÄUSS. ENTW.R. 39 Tm VF 59 Tm VF Tm VF 65 Tm VF 49 LICHTENBERG Landsb.All.,Tierp. 6 SPANDAU Arkaden am Bhf. 76 POTSDAM Kaufh.,Medienst. 3 SPREE-NEISSE Spremberg 49 MARZAHN Elsterw.Pl.,Prome 6 NEUKÖLLN Forum,Sonnena. 56 OBERHAVEL Oberkr.,Oran.,Velt. 3 BARNIM Eberswalde 37 HELLERSDORF U-Bhf.,B-Center 4 STEGLITZ Schloßstr. 5 ODER-SPREE Erkner,Fürst.walde FRANKFURT/O Lenne -Passagen 8 PRENZL. BERG Greifsw.,Prenzl.All. KREUZBERG Hasenh.Cuvrystr BARNIM Bernau 8 H.SCHÖNHAUS. Hansastr.Storchenh. 0 CHARL.BURG Schiller,Stuttg.P. POTSD.-MITT. Plötzin 5 FRIEDR.HAIN Narva,Landsb.Allee 7 REINICKEND. Waldstr.Märk.Z. 0 MÄRK.-ODERL Vogelsdorf 7 TIERGARTEN Potsd.Pl.Lehrt.B. = Tm VF nach 000 geplant

15 IV. ZUR KÜNFTIGEN ANWENDUNG VON GRUNDSÄTZEN UND ZIELEN DER LANDESPLANUNG BEI DER ANSIEDLUNG GROSSFLÄCHIGEN EINZELHANDELS Aus dem Vorentwurf des Landesentwicklungsplanes für den Gesamtraum Berlin-Brandenburg (LEP GR) - ergänzende Festlegungen für den äußeren Entwicklungsraum (Stand: 5. August 000):.3 Raumbedeutsame Funktionen der Siedlungsentwicklung G.3. (Verbrauchernahe Einzelhandelsversorgung) Die verbrauchernahe ) Einzelhandelsversorgung aller Bevölkerungsteile mit Gütern des täglichen Bedarfs und mit entsprechenden Dienstleistungen soll gesichert werden. G.3. (Interkommunale Abstimmung) Für die Ober- und Mittelzentren und ihre Verflechtungsbereiche sollte eine Erstellung interkommunaler Einzelhandelskonzepte erfolgen, in denen die Versorgungsfunktionen benachbarter Zentraler Orte berücksichtigt werden. () Kursivschrift zur Hervorhebung nicht im Original

16 Beispiel für das Vorgehen bei interkommunalen Einzelhandelskonzepten (z.b. Teilraum Nauen/Falkensee/Spandau) - Ermittlung aktueller Versorgungssituation - Eigenbindungsquote des Versorgungsraumes? - regionaler Konsens zu Handlungsschwerpunkten = interkommunales Einzelhandelskonzept (ohne Standortkonkretisierung - Umsetzung bei Investoreninteresse im Teilraum: Abstimmung zwischen allen Kommunen zum geeignetsten Standort

17 Z.3.3 (Kernsortimente den Zentren zuordnen) Raumbedeutsame Einzelhandelseinrichtungen sind nur dann zulässig, wenn das vorgesehene Kernsortiment nach Art und Umfang des Angebotes ) der zentralörtlichen Einordnung der Gemeinde entspricht. G.3.4 (Zuordnung zu Zentralen Orten und deren Kernbereichen) Raumbedeutsame Einzelhandelseinrichtungen aller Betriebsformen (einschließlich Factory Outlet Center) sind nur in ausgewiesenen Kerngebieten bzw. verdichteten Bereichen des gewachsenen Hauptortes zulässig. In der Regel sind großflächige Einzelhandelseinrichtungen, die insgesamt mehr als qm Geschossfläche aufweisen, nur in Mittel- und Oberzentren zulässig. Die Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe außerhalb der Kernbereiche der Ober- und Mittelzentren ist nur zulässig, wenn Art und Umfang des geplanten Angebotes zentrenverträglich sind und der räumliche Zusammenhang zum vorhandenen Siedlungsbereich gewahrt wird. Entsteht durch eine raumbedeutsame Einzelhandelseinrichtung mit Standort außerhalb des jeweils benachbarten Zentralen Ortes diesem ein Nachteil, dann ist in der Regel durch raumordnerischen Vertrag gemäß 3 ROG ein Nachteilsausgleich anzustreben, sofern nicht auf anderem Weg ein Nachteilsausgleich mit dem Zentralen Ort erreicht wird. 3 () Kursivschrift zur Hervorhebung nicht im Original

18 SCHLUSSTHESEN HANDEL BLEIBT IM WANDEL. KEIN ENDE BEIM FLÄCHENZUWACHS ZU ERWARTEN. WEIL KAUM KAUFKRAFTZUWACHS, BEKOMMT WETTBEWERB IMMER NEUE FORMEN. 3 BEI ANSIEDLUNGEN: INTERKOMMUNALE ABSTIMMUNG STATT EINZELABWÄGUNG. 4 RAHMENSETZUNG DURCH REGIONALE EINZELHANDELSKONZEPTE ANREGEN. 5 Dazu erforderlich: MODERATION DURCH IHK, EH-VERBÄNDE UND LANDESPLANUNG.

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