Rechtliche und kassenrechtliche Aspekte, Vertragslandschaft

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1 Rechtliche und kassenrechtliche Aspekte, Vertragslandschaft Andreas Hering AOK NORDWEST Geschäftsbereich Ambulante Versorgung

2 Rechtliche Aspekte Selektivverträge ( 73 a, 140 ff. SGB V) Keine enge Definition durch den Gesetzgeber Es gibt kein Universalmodell für Selektivverträge Überwindung der Sektorengrenzen Patientenorientierte Behandlungspfade ohne Schnittstellenproblematik Verhinderung von effizienz- und qualitätsmindernden Wartezeiten, Doppeluntersuchungen, Informationsverlusten Mehr Qualität und Gesamt-Effizienz Teilnahme von Ärzten und Patienten ist freiwillig AOK NORDWEST Geschäftsbereich Ambulante Versorgung

3 Rechtliche Aspekte Selektivverträge ( 73 a, 140 ff. SGB V) Vermeidung von überflüssigen Leistungen Erbringung der Leistungen auf der kostengünstigsten bedarfsorientierten Leistungsstufe Ergebnis: bessere Behandlungskonzepte und Entstehung von optimalen Organisationsstrukturen Versorgung durch Anbietergemeinschaft ursprünglich verschiedener Sektoren/ Fachrichtungen angehörender Leistungserbringer Größere Flexibilität und Kreativität in der Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung Vergütung abweichend vom EBM möglich AOK NORDWEST Geschäftsbereich Ambulante Versorgung

4 Rechtliche Aspekte Selektivverträge ( 73 a, 140 ff. SGB V) Versorgungsumfang einzelvertraglich geregelt Bonus in Satzung möglich Vergütung (und deren interne Verteilung) einzelvertraglich geregelt Allgemeine Vorgaben zur Budgetbereinigung im ambulanten Bereich AOK NORDWEST Geschäftsbereich Ambulante Versorgung

5 Rechtliche Aspekte Selektivverträge ( 73 a, 140 ff. SGB V) Vermeidung von überflüssigen Leistungen Erbringung der Leistungen auf der kostengünstigsten bedarfsorientierten Leistungsstufe Ergebnis: bessere Behandlungskonzepte und Entstehung von optimalen Organisationsstrukturen Versorgung durch Anbietergemeinschaft ursprünglich verschiedener Sektoren/ Fachrichtungen angehörender Leistungserbringer Größere Flexibilität und Kreativität in der Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung Vergütung abweichend vom EBM möglich AOK NORDWEST Geschäftsbereich Ambulante Versorgung

6 Rechtliche Aspekte Beispiel für ein Vertragsmodell AOK NORDWEST Teilnahmeerklärung Hauptvertrag Patient Managementgesellschaft Teilnahmeerklärungen Hausarzt Facharzt Apotheke Praxen für Ergotherapie Praxen für Krankengymn. Ggf. weitere AOK NORDWEST Geschäftsbereich Ambulante Versorgung

7 Kassenrechtliche Aspekte Evaluierungssystematik Fondssystematik und Gefahr von Zusatzbeiträgen zwingt dazu, Wirtschaftlichkeit als Hauptkriterium zu verwenden. Zusätzlich stehen Qualitätssteigerung und Erhöhung des Kundennutzens im Fokus. Vorlagepflicht von Selektivverträgen bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Prüfung der rechtmäßigen Zulässigkeit Qualitätsziele Wirtschaftlichkeitsberechnung Zuständige Aufsichtsbehörde der AOK NORDWEST ist das Gesundheitsministerium NRW. AOK NORDWEST Geschäftsbereich Ambulante Versorgung

8 IVOM-Vertrag Vertragsinhalte Diagnostik (inkl. OCT) Intravitreale Injektion Nachsorge Medikamente AOK NORDWEST Geschäftsbereich Ambulante Versorgung

9 IVOM-Vertrag Teilnahmevoraussetzungen der Ärzte Teilnahme von operierenden und konservativen Augenärzten. Teilnahme nur bei Nachweis von Qualitätskriterien gem. Anlage 1. Abrechnung OCT von teilnehmenden Augenärzten nur bei Nachweis der Qualitätskriterien möglich. AOK NORDWEST Geschäftsbereich Ambulante Versorgung

10 IVOM-Vertrag Zahlen, Daten, Fakten Über 110 teilnehmende Leistungserbringer aus Schleswig- Holstein und Hamburg. Rund Patientinnen und Patienten wurde im 1. Quartal 2015 behandelt. Finanzvolumen des Vertrages rund 7 Mio. (2014). AOK NORDWEST Geschäftsbereich Ambulante Versorgung

11 Quo vadis Selektivverträge? Ausblick Weiterentwicklung und Stärkung der Selektivversorgung gegenüber der Kollektivversorgung durch geplantes GKV-VSG. Neuer Paragraf 140 a SGB V Besondere Versorgung. Ziel: Verbesserung der Qualität, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Versorgung. Neue Vertragspartner bei Selektivverträgen: Arzneimittelindustrie, KVen Ziel: Verbesserung der Qualität, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Versorgung. Neue Vertragspartner bei Selektivverträgen: Arzneimittelindustrie, KVen. AOK NORDWEST Geschäftsbereich Ambulante Versorgung

12 Quo vadis Selektivverträge? Ausblick Anschubfinanzierung 2.0 Innovative Versorgungsformen werden gezielt gefördert (Innovationsfonds). AOK NORDWEST Geschäftsbereich Ambulante Versorgung

13 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! AOK NORDWEST Geschäftsbereich Ambulante Versorgung

Anhang 4 zu Anlage 12

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