DEUTSCHES KRAFTFAHRZEUGGEWERBE
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- Albert Diefenbach
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1 DEUTSCHES KRAFTFAHRZEUGGEWERBE Landesverband NRW Merkblatt für Arbeiten an HV-Fahrzeugen nach Abschluss der Berufsausbildung zum Kfz-Mechatroniker/-in nach neuer Ausbildungsverordnung (ab ) Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Nordrhein-Westfalen e.v. Gerresheimer Landstraße 119 Telefon: (0211) info@kfz-nrw.de Düsseldorf Telefax: (0211) Internet: VR-Nr Amtsgericht Düsseldorf
2 - 2 - HV-Qualifikationen des Kfz-Mechatronikers mit unterschiedlichen Ausbildungsschwerpunkten im Bereich Hochvolttechnik nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung nach Ausbildungsverordnung ab Bisher hat die Berufsgenossenschaftliche Information BGI/GUV-I 8686, heute DGUV Information Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen, die Qualifikationen und das Arbeitsumfeld für das Arbeiten an Hochvoltsystemen in Kraftfahrzeugen beschrieben. Diese findet weiterhin Anwendung für die Qualifikation von Personen, die ihre Ausbildung zum KFZ-Mechaniker oder KFZ-Mechatroniker vor der Verordnung aus dem hr 2013 absolviert haben, sofern Arbeiten an Hochvolt-Systemen und deren Komponenten ausgeführt werden. Für Kfz-Mechatroniker 1 nach neuer Ausbildungsordnung (2013) werden die Grundlagen im Umgang mit der Hochvolttechnik in Kraftfahrzeugen während der Berufsausbildung vermittelt. In dem Schwerpunkt System- und Hochvolttechnik werden darüber hinaus weitergehende Kenntnisse vermittelt und mit der Gesellenprüfung überprüft. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat gemeinsam mit dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) folgende Leitsätze zu diesem Thema entwickelt: 1. Mit Absolvierung der neuen Berufsausbildung ist der Mitarbeiter in allen fünf Schwerpunkten in der Lage, nach vorliegenden Anweisungen das HV-System 2 des Fahrzeugs spannungsfrei zu schalten und elektrotechnische Arbeiten mit den vorgegebenen Schutzmaßnahmen durchzuführen. 2. Mit dem Schwerpunkt System- und Hochvolttechnik ist er in der Lage, die an HV- Fahrzeugen 3 realisierten Schutzmaßnahmen zu erkennen, Gefahren im Zusammenhang mit den Arbeiten am Fahrzeug zu beurteilen, Sicherheitsmaßnahmen abzuleiten und umzusetzen (elektrotechnische Arbeiten selbständig und eigenverantwortlich auszuführen). Es werden Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Messungen und Funktionsprüfungen an - unter Spannung stehenden - HV-Komponenten und -systemen bei Außer- und Inbetriebnahme sowie Erprobung vermittelt. Der Unternehmer trägt im Rahmen seiner Führungsverantwortung die Verantwortung dafür, welche Fachkräfte er für welche Arbeiten an Fahrzeugen einsetzt. Auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung hat er festzulegen, welche Qualifikationen die Beschäftigten für die jeweiligen Arbeiten benötigen. Werden neue Techniken oder Arbeitsverfahren eingesetzt, müssen gegebenenfalls Unterweisungen oder auch spezifische Schulungen, z. B. durch die Fahrzeughersteller erfolgen. 1 Sofern vom Kfz-Mechatroniker und dem Mitarbeiter die männliche Form verwendet wird, sind mit diesem stets sowohl männliche als auch weibliche Personen gemeint. 2 HV-eigensicher nach DGUV-Information Nicht HV-eigensicher nach DGUV-Information
3 - 3 - Welche konkreten Handlungsspielräume ergeben sich durch die vorgenannten Leitsätze in der betrieblichen Praxis? 1. Mit erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung (gemäß neuer Ausbildungsordnung 2013) darf jeder Kfz-Mechatroniker ein Hochvoltfahrzeug (HV-eigensicher) spannungsfrei schalten und Reparaturarbeiten gemäß nachstehender Graphik vornehmen, sofern: 1.1 der Mitarbeiter eine qualifizierte betriebliche Unterweisung erhalten und der Unternehmer sich von der für die anstehenden Arbeiten erforderlichen Sachkunde des Mitarbeiters überzeugt hat und 1.2 für die vorgesehenen Arbeiten Reparatur- und Verfahrensinformationen vorliegen und 1.3 der Unternehmer das für die vorgesehenen Arbeiten vorgesehene Werkzeug und die persönliche Schutzausrüstung bereitstellen kann. 2. Der Mechatroniker mit dem,schwerpunkt System- und Hochvolttechnik darf mit abgeschlossener Berufsausbildung (gemäß neuer Ausbildungsordnung 2013) an nicht HVeigensicheren Fahrzeugen Messungen und Funktionsprüfungen an - unter Spannung stehenden - HV-Komponenten und -systemen bei Außer- und Inbetriebnahme durchführen, sofern die unter 1.1 bis 1.3 beschriebenen Anforderungen erfüllt werden. Hinweis: die Vorgaben des Herstellers/Importeurs sind zusätzlich zu beachten.
4 - 4 - Das Schaubild zeigt die Voraussetzungen für Arbeiten an HV-Fahrzeugen durch Kfz-Mechatroniker Flussdiagramm zu den Voraussetzungen für Arbeiten an HV - Fahrzeugen! Berufsausbildung zum Kfz-Mechatroniker (Gemäß Ausbildungsverordnung vom ) 1. Schwerpunkte Kfz-, Nfz-, Motorrad-, Karosserietechnik 2. Schwerpunkt System- und Hochvolttechnik Erfolgreicher Abschluss der Gesellenprüfung! Nein (Erfolgreicher Abschluss der Gesellenprüfung erforderlich!) Wurde der Mitarbeiter betrieblich unterwiesen? Ist er/sie in der Lage, die Arbeiten duchzuführen? (Gefährdungsbeurteilung durch den Unternehmer) Nein (Nochmalige Schulung und Unterweisung erforderlich!) Liegen Reparaturanweisungen vor? (zum Beispiel vom Fahrzeughersteller) Nein (Reparaturanweisungen beschaffen!) 1. Schwerpunkt PKW-, Nfz-, Motorrad- und Karosserietechnik ab Freischalten und Spannungsfreiheit feststellen ohne zusätzliche Sachkundeschulung! 2. Schwerpunkt System- und Hochvolttechnik zusätzlich zu 1.: Messungen und Funktionsprüfungen an - unter Spannung stehenden - Hochvolt-Komponenten und -systemen bei Außer- und Inbetriebnahme durchführen* *Achtung: Herstellervorgaben sind immer vor Arbeiten am Fahrzeug zu beachten
5 - 5 - Häufig gestellte Fragen (FAQs) 1. Muss der Kfz-Betrieb einen Defibrillator (Schockgeber) im HV-Arbeitsbereich bereithalten? Eine Verpflichtung zur Bereitstellung besteht eines Defibrillators besteht nicht. Empfehlenswert ist eine Anschaffung jedoch insbesondere für Kfz-Betriebe mit mehreren Mitarbeitern. 2. Müssen die Mitarbeiter, die an Hochvoltfahrzeugen arbeiten, eine Tauglichkeitsuntersuchung nach G 25 nachweisen? Wer an Hochvoltfahrzeugen gewerblich arbeitet, muss zuvor eine Überprüfung nach G 25 nachweisen. Um HV-Fahrzeuge spannungsfrei zu schalten, sind keine G 25 Untersuchungen erforderlich. 3. Müssen die Auszubildenden mindestens 18 hre alt sein, bevor sie überhaupt im Bereich der Hochvolttechnik ausgebildet werden dürfen? Nein, gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz können Jugendliche unter Aufsicht eines Fachkundigen zur Erreichung ihres Ausbildungszieles auch unter 18 hren in diesem Bereich ausgebildet werden. 4. Erhält der Auszubildende nach erfolgreich abgelegter Gesellenprüfung ein Zertifikat über seine Ausbildung im Bereich der Hochvolttechnik? Nein, die aktuelle Ausbildungsverordnung aus dem hr 2013 sieht die Ausstellung eines Zertifikats nach erfolgreich abgelegter Gesellenprüfung für das vermittelte Wissen und Können im Bereich der Hochvolttechnik nicht vor. 5. Müssen Ausbildungsbetriebe mit Hersteller-/Importeursbindung den erfolgreich ausgebildeten Kfz-Mechatroniker anschließend noch auf Schulungen des Herstellers/Importeurs zum Thema Hochvolttechnik entsenden?, bestehende Vorgaben des Herstellers/Importeurs sind zu beachten. Düsseldorf, im April 2016 Deutsches Kfz-Gewerbe NRW Dieses Merkblatt dient der Sicherheit aller mit Hochvolttechnik in der Kfz-Werkstatt in Berührung kommenden Personen. Die hier gegebenen Empfehlungen können nur als Hilfestellung verstanden werden. Die Entscheidung, welche Mitarbeiter spezifischen Risiken ausgesetzt werden, obliegt in letzter Verantwortung ausschließlich dem Betriebsinhaber oder Betriebsleiter.
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