Erklärung zur gesonderten Feststellung
|
|
- Calvin Kohler
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Finanzamt Steuernummer Erklärung zur gesonderten Feststellung Die mit einem Kreis versehenen Zahlen bezeichnen die Erläuterungen in der Anleitung zur Körperschaftsteuererklärung. 1. des steuerlichen s ( 27 Abs. 2 KStG) 2. des durch Umwandlung von Rücklagen entstandenen Nennkapitals ( 28 Abs. 1 Satz KStG). des fortgeschriebenen Endbetrags i. S. des 6 Abs. 7 KStG aus dem Teilbetrag 1) i. S. des 0 Abs. 2 Nr. 2 KStG 1999 EK 02 ( 8 Abs. 1 Satz 1 und 2 KStG) (nur in den Fällen des Antrags nach Abs. 1 KStG) zum 2015 Eingangsstempel 2015 Enden in einem Veranlagungszeitraum zwei Wirtschaftsjahre, ist für jedes Wirtschaftsjahr eine Erklärung zur gesonderten Feststellung zu übermitteln. 1 Allgemeine Angaben Bezeichnung der Körperschaft 2 Straße, Hausnummer Postleitzahl Postfach Postleitzahl Ort Telefonisch erreichbar unter Nr. Festzustellende Beträge Negative Beträge in Rot oder mit Minuszeichen 5 (Betrag lt. 118 Spalte ) Durch Umwandlung von Rücklagen entstandenes Nennkapital (Betrag lt. 118 Spalte ) Nur in den Fällen, in denen ein Antrag nach Abs. 1 KStG gestellt wurde: Fortgeschriebener Endbetrag i. S. des 6 Abs. 7 KStG aus dem Teilbetrag i. S. des 0 Abs. 2 Nr. 2 KStG 1999 EK 02 (Summe der Beträge lt. n 1b und 1 des Vordrucks KSt 1 F - 8) Bei Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht im laufenden Wirtschaftsjahr am 8.20 Zum Zeitpunkt des Eintritts in die unbeschränkte Steuerpflicht vorhandener Bestand der nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen, vgl. 27 Abs. 2 Satz KStG (lt. gesonderter Erläuterung) Zum Zeitpunkt des Eintritts in die unbeschränkte Steuerpflicht vorhandener Bestand des es, vgl. 28 Abs. 1 Satz und i. V. mit 27 Abs. 2 Satz KStG (lt. gesonderter Erläuterung) : 10 Folgende Anlagen sind beigefügt: KSt 1 F - 8 KSt 1 F - 2 WJ Unterschrift Bei der Anfertigung dieser Erklärung hat mitgewirkt: (Name, Anschrift, Telefonnummer) Ort, Datum, (Unterschrift) Die Erklärung über die gesonderte Feststellung muss vom gesetzlichen Vertreter des Steuerpflichtigen eigenhändig unterschrieben sein. Hinweis nach den Datenschutzgesetzen: Die mit der Feststellungserklärung angeforderten Daten werden auf Grund 19, 150 und 181 Abs. 2 Satz 1 AO i.v. mit 27 Abs. 2 Satz, 28 Abs. 1 Satz und 8 Abs. 1 Satz 2 KStG verlangt. 1) KStG 1999 = Körperschaftsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 817), zuletzt geändert durch Artikel des Gesetzes vom (BGBl. I S. 10). KSt 1 F Erklärung zur gesonderten Feststellung nach 27, 28 und 8 KStG Okt. 2015
2 Ermittlung des ausschüttbaren Gewinns ( 27 Abs. 1 Satz 5 KStG) Stets ausfüllen, wenn im Wirtschaftsjahr Leistungen im Sinne des 27 KStG erbracht wurden und zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres bzw. zum Zeitpunkt des Eintritts in die unbeschränkte Steuerpflicht ein steuerliches und / oder in den Fällen, in denen ein Antrag nach Abs. 1 KStG gestellt wurde ein fortgeschriebener Endbetrag i. S. des 8 Abs. 1 KStG bestand n 11 bis 1: Beträge zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres bzw. zum Zeitpunkt des Eintritts in die unbeschränkte Steuerpflicht Eigenkapital lt. Steuerbilanz Nennkapital 1 Positiver Bestand des steuerlichen s Ausschüttbarer Gewinn ( 27 Abs. 1 Satz 5 KStG; wenn negativ, dann 0 eintragen) Ermittlung des steuerlichen s ( 27 Abs. 2 Satz 1 KStG) und des durch Umwandlung von Rücklagen entstandenen Nennkapitals ( 28 Abs. 1 Satz KStG) Anfangsbestände 21 Bei Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht zum Zeitpunkt des Eintritts in die unbeschränkte Steuerpflicht vorhandener Bestand: der nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen, vgl. 27 Abs. 2 Satz KStG (Betrag lt. 8; einzutragen in Spalte ) des es nach 28 Abs. 1 Satz KStG (Betrag lt. 9; einzutragen in Spalte ) Bestand gemäß 27 Abs. 2 Satz 1 KStG zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres Bestand gemäß 28 Abs. 1 Satz KStG zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres Verrechnung von Leistungen mit dem steuerlichen Im Wirtschaftsjahr erbrachte Leistungen ohne Leistungen aus der Rückzahlung von Nennkapital (Summe der Beträge lt. n 15, 15a, 16a und 17a der Anlage WA) Leistungen aus dem Erwerb eigener Anteile zu einem über dem Nennbetrag liegenden Kaufpreis: im Wirtschaftsjahr geleisteter Teil des Kaufpreises, der über den Nennbetrag der erworbenen Anteile hinausgeht 5 Ausschüttbarer Gewinn ( 27 Abs. 1 Satz 5 KStG) Betrag lt. 1 Summe Abzug vom steuerlichen : Positiver Betrag lt. 21 und/oder (außer in den Fällen der 19) ein nach 27 Abs. 5 KStG zu berücksichtigender Betrag, höchstens positiver Betrag lt. 15 oder 16 In Fällen einer unterjährigen Abspaltung, soweit Leistungen vorliegen, die nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag erfolgt sind bzw. als erfolgt gelten: Anteiliger Betrag aus 22, der auf diese Leistungen entfällt und/oder (außer in den Fällen der 19) ein insoweit nach 27 Abs. 5 KStG zu berücksichtigender Betrag, höchstens positiver Betrag lt. 15 oder 16 Herabsetzung des Nennkapitals (außerhalb einer Umwandlung) oder Auflösung der Körperschaft; Rückzahlung des Nennkapitals ( 28 Abs. 2 KStG) Betrag der Herabsetzung des Nennkapitals oder bei Liquidation der Körperschaft Abschlagszahlung, soweit diese als Nennkapitalrückzahlung zu beurteilen ist (Betrag lt. 17 der Anlage WA) Von dem Betrag der Herabsetzung des Nennkapitals lt. 25 sind im Herabsetzungsbeschluss zur Auszahlung vorgesehen Abzug des Betrages lt. 25 vom bis zu dessen Verbrauch (nur, soweit die Kapitalherabsetzung auf den eingezahlten Teil des Nennkapitals entfällt) Ausstehende Einlagen in das Nennkapital (nur, soweit durch die Kapitalherabsetzung die Einzahlungsverpflichtung des Anteilseigners entfällt) Verbleibender Betrag: Gutschrift beim steuerlichen Betrag der Rückzahlung des Nennkapitals, soweit die Rückzahlung in einem Herabsetzungsbeschluss vorgesehen war Betrag lt. 1, soweit der im Jahr der Kapitalherabsetzung gemindert wurde = Bezüge des Anteilseigners i. S. des 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG 8.19 (Übertrag)
3 5 6 Abzug vom steuerlichen (höchstens in Höhe des positiven Betrages lt. 0 Spalte ) Übersteigender Betrag = Bezüge des Anteilseigners i. S. des 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG Die Kapitalertragsteueranmeldung zu Sachverhalten lt. n 25 bis 5 (Übertrag) Erwerb eigener Anteile (fiktive Kapitalherabsetzung) Erwerb zu einem über dem Nennbetrag liegenden Kaufpreis: Nennbetrag der erworbenen eigenen Anteile Ausstehende Einlagen in das Nennkapital (nur, soweit durch die fiktive Kapitalherabsetzung die Einzahlungsverpflichtung wegfällt) Verbleibender Betrag: Gutschrift beim steuerlichen 1 Im Wirtschaftsjahr geleisteter Kaufpreis der erworbenen eigenen Anteile (nur soweit auf die Rückzahlung des Nennkapitals entfallend; Betrag i. S. der 0) Abzug des Kaufpreises der erworbenen eigenen Anteile lt. 2 vom steuerlichen (höchstens in Höhe des positiven Betrages lt. 1) Erwerb zu einem unter dem Nennbetrag liegenden Kaufpreis: Differenzbetrag zwischen Nennbetrag und Kaufpreis Abzug des Betrages lt. vom bis zu dessen Verbrauch (nur, soweit die fiktive Kapitalherabsetzung auf den eingezahlten Teil des 5 Nennkapitals entfällt) Ausstehende Einlagen in das Nennkapital (nur, soweit durch die fiktive Kapitalherabsetzung die Einzahlungsverpflichtung wegfällt) Verbleibender Betrag: Gutschrift beim steuerlichen Im Wirtschaftsjahr geleistete Einlagen Minder- / Mehrabführungen nach 27 Abs. 6 KStG Einlagen, die in diesem Wirtschaftsjahr einkommenswirksam berücksichtigt worden sind, einschließlich entsprechender Erhöhungsbeträge i. S. des 2 Abs. 2 und UmwStG (Betrag lt. des Vordrucks KSt 1 A) 0 Nicht erfolgswirksam gebuchte Einlagen i. S. des 8 Abs. Satz KStG (Betrag lt. 28 des Vordrucks KSt 1 A) Minderabführungen, die ihre Ursache in vororganschaftlicher Zeit haben ( 1 Abs. Satz 2 KStG; lt. 21 der Anlage OG) Sonstige im Wirtschaftsjahr geleistete Einlagen (z. B. Zugänge bei Einbringung nach 20 oder 21 UmwStG in eine bestehende Körperschaft, Agio, Einlagen, die in einem früheren Wirtschaftsjahr einkommensmindernd berücksichtigt worden sind, Erhöhungsbeträge i. S. des 2 Abs. 2 und UmwStG); ohne Beträge i. S. der n 9 bis 51 Einkommen der Organgesellschaft vor Zurechnung beim Organträger (Betrag lt. 1 der Anlage OG) Ausgleichszahlungen und verdeckte Gewinnausschüttungen an außenstehende Anteilseigner ( Abs. 5 Satz 1 Nr. 9 EStG) (Betrag lt. 10 der Anlage OG); von der Organgesellschaft selbst zu versteuerndes Einkommen aus einem Übertragungsgewinn nach 11 UmwStG (Betrag lt. 17 der Anlage OG korrigiert um den Betrag lt. 19 der Anlage OG) Außerbilanzielle Gewinn-/Einkommenskorrekturen (Saldo der Beträge aus den n 2, 2, 2b bis 1, a bis b, d, 6, 57, 6a und 6b des Vordrucks KSt 1 A; positiven Saldo abziehen, negativen Saldo hinzurechnen) Abziehbare Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke (Betrag lt. 56 des Vordrucks KSt 1 A) Gewinnabführung an den Organträger zzgl. an den Organträger geleistete verdeckte Gewinnausschüttungen (Summe der Beträge aus n 8 und 11 der Anlage OG) Vom Organträger zum Ausgleich eines sonst entstehenden Jahresfehlbetrags zu leistender Betrag (Betrag lt. 9 der Anlage OG) Mehrabführungen, die ihre Ursache in vororganschaftlicher Zeit haben ( 1 Abs. Satz 1 KStG; Betrag lt. 20 der Anlage OG) Minderabführungen, die ihre Ursache in vororganschaftlicher Zeit haben ( 1 Abs. Satz 2 KStG; Betrag lt. 21 der Anlage OG) / / (Übertrag)
4 (Übertrag) n 62 bis 6 nur ausfüllen, wenn zugleich Organträger Außerbilanzielle Gewinn-/Einkommenskorrekturen der unmittelbar vorgelagerten Organgesellschaften (Saldo der Beträge lt. n 55, 56, 62 bis 6 des Vordrucks KSt 1 F dieser Organgesellschaften; positiven Saldo hinzurechnen, negativen Saldo abziehen) / Körperschaftsteuer auf die von den unmittelbar vorgelagerten Organgesellschaften zu versteuernden Ausgleichszahlungen ( / 17 der Ausgleichszahlungen) und außerbilanzielle Gewinn-/Einkommenskorrekturen i. S. der 19 der Anlage OG der unmittelbar vorgelagerten Organgesellschaften Sonstiger Korrekturbetrag (lt. gesonderter Erläuterung) / Summe der n 61 bis 6 (positiven Betrag hinzurechnen, negativen Betrag abziehen) / Im Falle einer Umwandlung beim übernehmenden Rechtsträger Zugänge durch Verschmelzung, Auf- oder Abspaltung n 67 bis 80 nicht bei mehreren Übernahmen ausfüllen siehe dazu 81 I. Hinzurechnung des steuerlichen s des übertragenden Rechtsträgers (ohne Fälle, die unter II. fallen; bei Beteiligung des übernehmenden Rechtsträgers am übertragenden Rechtsträger unterbleibt diese Hinzurechnung im Verhältnis der unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung des übernehmenden Rechtsträgers an dem übertragenden Rechtsträger vgl. 29 Abs. 2 Satz 2, 29 Abs. 6 KStG) II. Bei Beteiligung des übertragenden Rechtsträgers am übernehmenden Rechtsträger Fiktive Herabsetzung des Nennkapitals ( 29 Abs. 1 KStG): Betrag des Nennkapitals des übernehmenden Rechtsträgers am Übertragungsstichtag Abzug des es 70 Ausstehende Einlagen in das Nennkapital Verbleibender Betrag: Gutschrift beim steuerlichen Minderung des steuerlichen s des übernehmenden Rechtsträgers im Verhältnis der Beteiligung des übertragenden Rechtsträgers am übernehmenden Rechtsträger ( 29 Abs. 2 Satz KStG) Hinzurechnung des steuerlichen s des übertragenden Rechtsträgers In den Fällen der n 67 und 68: Anpassung an das Nennkapital des übernehmenden Rechtsträgers ( 29 Abs. KStG): in den Fällen der 67: Betrag der Erhöhung des Nennkapitals in den Fällen der 68: Betrag des Nennkapitals (nicht, soweit die Kapitalerhöhung auf baren Zuzahlungen bzw. Sacheinlagen beruht) Ausstehende Einlagen in das Nennkapital (Betrag lt. 70) 78 Hierfür Verwendung eines positiven steuerlichen s bis zu dessen 79 Verbrauch 80 Verbleibender Betrag: Nennkapitalerhöhung aus sonstigen Rücklagen Bei mehreren Übernahmen: Beträge i. S. der n 79 und 80 lt. gesonderter Ermittlung jeweils für jede Übernahme entsprechend der n 67 bis 78 Erhöhung des Nennkapitals durch Umwandlung von Rücklagen ( 28 Abs. 1 KStG) außerhalb einer Umwandlung i. S. des UmwStG Betrag der Erhöhung des Nennkapitals Hierfür Verwendung eines positiven steuerlichen s bis zu dessen 8 Verbrauch / / 85 Verbleibender Betrag: Nennkapitalerhöhung aus sonstigen Rücklagen 86 (Übertrag)
5 (Übertrag) Weiterveräußerung oder Einziehung eigener Anteile Weiterveräußerung zu einem Veräußerungspreis über dem Nennbetrag: Differenzbetrag zwischen Nennbetrag und Veräußerungspreis Bei Weiterveräußerung: Differenzbetrag zwischen Nennbetrag und Veräußerungspreis Bei Einziehung ohne Kapitalherabsetzung: Nennbetrag der eingezogenen eigenen Anteile Weiterveräußerung zu einem Veräußerungspreis unter dem Nennbetrag oder Einziehung eigener Anteile ohne Kapitalherabsetzung: Hierfür Verwendung eines positiven steuerlichen s bis zu dessen 90 Verbrauch 91 Verbleibender Betrag: Nennkapitalerhöhung aus sonstigen Rücklagen 92 9 Im Falle einer Umwandlung beim übertragenden Rechtsträger Im Falle einer Vermögensübertragung auf eine Personengesellschaft oder eine natürliche Person oder des Formwechsels in eine Personengesellschaft sind stets zusätzlich die n 18 ff. auszufüllen! Veränderungen durch Abspaltung Fiktive Herabsetzung des Nennkapitals ( 29 Abs. 1 KStG): Betrag des Nennkapitals am Übertragungsstichtag 9 Abzug des es Ausstehende Einlagen in das Nennkapital Verbleibender Betrag: Gutschrift beim steuerlichen Betrag lt. 97 Spalte Korrektur um in den n 25 bis 86 enthaltene Zu- und Abgänge aufgrund von Sachverhalten, die nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag verwirklicht wurden 99 (lt. gesonderter Ermittlung) / Verringerung des steuerlichen s (Betrag lt. 100) in 8.11 % bzw. 8.1 (Zähler) 8.2 (Nenner) Anpassung an das Nennkapital des übertragenden Rechtsträgers ( 29 Abs. KStG) Höhe des Nennkapitals nach der Übertragung Ausstehende Einlagen in das Nennkapital Hierfür Verwendung eines positiven steuerlichen s bis zu dessen 106 Verbrauch 107 Verbleibender Betrag: Nennkapitalerhöhung aus sonstigen Rücklagen 108 Verringerung des steuerlichen s im Falle von Leistungen, die nicht bis zum steuerlichen Übertragungsstichtag erfolgt sind bzw. als erfolgt gelten: Betrag lt. 2, höchstens Summe der Beträge lt. 99 und 108 Spalte, wenn Summe positiv oder 109 insoweit nach 27 Abs. 5 KStG zu berücksichtigender Betrag Abzug des es 112 Veränderungen durch Verschmelzung oder Aufspaltung Fiktive Herabsetzung des Nennkapitals ( 29 Abs. 1 KStG): Betrag des Nennkapitals am Übertragungsstichtag Ausstehende Einlagen in das Nennkapital Verbleibender Betrag: Gutschrift beim steuerlichen 11 (Übertrag)
6 6 11 Zugang nach 5 KStG 115 Zugang nach 5 KStG aufgrund eines Verlustabzugs 116 Verminderung des es und des steuerlichen s nach 28 Abs. KStG Abzug des Betrages lt. 116 Spalte maximal in Höhe des positiven 117 Betrages lt. 116 Spalte jeweils in Spalten und Endbestände zum Schluss des Wirtschaftsjahres (Übertrag nach n 5 bzw. 6) Ermittlung der kapitalertragsteuerpflichtigen Leistungen in Fällen der Liquidation Abzug des Betrages lt. 119 vom (Betrag lt. 118) bis zu 120 dessen Verbrauch 121 Verbleibender Betrag: Gutschrift beim steuerlichen Abzug vom steuerlichen (höchstens in Höhe des positiven Betrages 12 lt. 122 Spalte ) Übersteigender Betrag 125 = Bezüge des Anteilseigners i. S. des 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG Die Kapitalertragsteueranmeldung zu Beträgen lt. n 120 und (Übertrag) Schlussauskehrung, soweit diese als Nennkapitalrückzahlung zu beurteilen ist (Betrag lt. 18 der Anlage WA) Betrag der Rückzahlung des Nennkapitals, soweit die Rückzahlung nicht aus der Minderung des es stammt Schlussauskehrung, soweit diese nicht als Nennkapitalrückzahlung zu beurteilen ist: Eigenkapital lt. Liquidations-Schlussbilanz Nennkapital zu Beginn der Liquidation Positiver Bestand des steuerlichen s zum Zeitpunkt der Liquidations- 10 Schlussbilanz (Positiver Betrag lt. 118 Spalte ) Ausschüttbarer Gewinn i. S. des 27 Abs. 1 Satz 5 KStG zum Zeitpunkt der 11 Liquidations-Schlussbilanz (wenn negativ: 0 eintragen) Schlussauskehrung, soweit diese nicht als Nennkapitalrückzahlung zu beurteilen 12 ist (Betrag lt. 19 der Anlage WA) Abzug des Betrages lt Die Kapitalertragsteueranmeldung zu Beträgen lt. 16 Summe Wenn Betrag lt. 1 positiv: niedrigerer Betrag aus 1 und einem positiven Betrag aus 127 = Leistung, für die das steuerliche als verwendet gilt Betrag lt. 12 abzüglich Betrag lt. 15 = Bezüge des Anteilseigners i. S. des 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG Zusätzliche Angaben bei Vermögensübertragung auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person oder beim Formwechsel in eine Personengesellschaft Zum Übertragungsstichtag ausgewiesenes Eigenkapital lt. Steuerbilanz 1. Übertragung 2. Übertragung Betrag aus 100 bzw. 11 Spalte 10 Verbleibender Betrag 11 Vom Betrag aus 10 entfallen auf eine Vermögensübertragung auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person oder auf einen Formwechsel in eine Personengesellschaft 8.2 % bzw (Zähler) 8.5 (Zähler) (Nenner) % bzw. 8.5 (Nenner) 12 = Bezüge des Anteilseigners i. S. des 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG 1 Die Kapitalertragsteueranmeldung zu Beträgen lt. 12
2014 Die mit einem Kreis versehenen Zahlen bezeichnen die Erläuterungen in der Anleitung zur Körperschaftsteuererklärung.
Finanzamt Steuerpflichtiger Anlage zur Feststellungserklärung KSt 1 F Anlage zum Feststellungsbescheid 201 Die mit einem Kreis versehenen Zahlen bezeichnen die Erläuterungen in der Anleitung zur Körperschaftsteuererklärung.
Mehr2016 zur Körperschaftsteuererklärung KSt 1 A zur Körperschaftsteuererklärung KSt 1 B
Bezeichnung der Körperschaft Steuernummer Enden in einem Veranlagungszeitraum zwei Wirtschaftsjahre, ist für jedes Wirtschaftsjahr die Anlage KSt 1 F gesondert auszufüllen. Die mit einem Kreis versehenen
Mehrfür unbeschränkt Steuerpflichtige, bei denen alle Einkünfte als solche aus Gewerbebetrieb zu behandeln sind
1 2 3 4 5 6 7 8 9 An das Finanzamt Grün umrandete Felder nur vom Finanzamt auszufüllen. 11 30 14 Allgemeine Angaben Bezeichnung der Körperschaft Körperschaftsteuererklärung und Erklärung zu gesonderten
MehrStraße, Hausnummer Postleitzahl Postfach. Postleitzahl Ort Telefonisch erreichbar unter Nr.
Grün umrandete Felder nur vom Finanzamt auszufüllen. St.-Nr. 11 3 13 Vorgang 2013 An das Finanzamt Steuernummer Allgemeine Angaben Körperschaftsteuererklärung Erklärung zu gesonderten Feststellungen von
Mehrfür unbeschränkt Steuerpflichtige, bei denen alle Einkünfte als solche aus Gewerbebetrieb zu behandeln sind Straße, Hausnummer Postleitzahl Postfach
Zeile 1 An das Finanzamt Steuernummer Grün umrandete Felder nur vom Finanzamt auszufüllen. St.-Nr. 11 30 14 Allgemeine Angaben Bezeichnung der Körperschaft Vorgang Körperschaftsteuererklärung und Erklärung
Mehrfür unbeschränkt Steuerpflichtige, bei denen alle Einkünfte als solche aus Gewerbebetrieb zu behandeln sind
1 2 3 4 5 6 7 8 9 An das Finanzamt Allgemeine Angaben Bezeichnung der Körperschaft Freifunk Potsdam e.v. KSt 1 A Nov. 2014 Körperschaftsteuererklärung und Erklärung zu gesonderten Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen,
MehrErmittlung des Gewerbeertrags ( 7 bis 9 GewStG) Anlage ÖHG (GewSt) Okt. 2015
Finanzamt Bezeichnung der Körperschaft Steuernummer Anlage zur Spartentrennung 0 für Unternehmen i. S. des 7 Satz GewStG (auch soweit Organgesellschaften) und für Gesellschaften oder Betriebe gewerblicher
MehrKörperschaftsteuererklärung Erklärung zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags
Grün umrandete Felder nur vom Finanzamt auszufüllen. St.-Nr. 11 3 07 Vorgang 2007 An das Finanzamt Allgemeine Angaben Körperschaftsteuererklärung Erklärung zur gesonderten Feststellung des verbleibenden
MehrDazu: Mit den Einnahmen lt. Zeile 22 in Zusammenhang stehende tatsächliche Aufwendungen 104
Bezeichnung der Körperschaft Steuernummer Enden in einem Veranlagungszeitraum zwei Wirtschaftsjahre, ist für jedes Wirtschaftsjahr die Anlage GK gesondert auszufüllen. Die mit einem Kreis versehenen Zahlen
MehrKörperschaftsteuererklärung
Grün umrandete Felder nur vom Finanzamt auszufüllen. St.-Nr. 11 3 Vorgang 20 An das Finanzamt Steuernummer Allgemeine Angaben Körperschaftsteuererklärung Erklärung zur gesonderten Feststellung des verbleibenden
MehrI. Allgemeine Angaben zur ausländischen Familienstiftung i. S. d. 15 AStG
Finanzamt Eingangsstempel Steuernummer Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach 18 Abs. 4 AStG über die Zurechnung des Einkommens einer ausländischen Familienstiftung i. S. d. 15 AStG
MehrStraße, Hausnummer Postleitzahl Postfach. Postleitzahl Ort Telefonisch erreichbar unter Nr.
St.-Nr. 11 3 11 Vorgang 2011 Zeile 1 An das Finanzamt Steuernummer Allgemeine Angaben Bezeichnung der Körperschaft Körperschaftsteuererklärung Erklärung zu gesonderten Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen,
MehrStraße, Hausnummer Postleitzahl Postfach. Postleitzahl Ort Telefonisch erreichbar unter Nr.
Grün umrandete Felder nur vom Finanzamt auszufüllen. St.-Nr. 11 3 12 Vorgang 2012 Zeile An das Finanzamt Steuernummer Allgemeine Angaben Körperschaftsteuererklärung Erklärung zu gesonderten Feststellungen
MehrI. Allgemeine Angaben zur ausländischen Familienstiftung i. S. d. 15 AStG
Finanzamt Eingangsstempel Steuernummer Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach 18 Abs. 4 AStG 1) der Einkünfte einer ausländischen Familienstiftung i. S. d. 15 AStG für das Feststellungsjahr
Mehr14a. Anlage AESt (neu ab 2015) Anrechnung/Abzug ausländischer Steuern
400 14a. Anlage AESt (neu ab 2015) Anrechnung/Abzug ausländischer Steuern 14a. Anlage AESt (neu ab 2015) Anrechnung/Abzug ausländischer Steuern Bezeichnung der Körperschaft Steuernummer Enden in einem
MehrStraße, Hausnummer Postleitzahl Postfach. Postleitzahl Ort Telefonisch erreichbar unter Nr.
Grün umrandete Felder nur vom Finanzamt auszufüllen. St.-Nr. 11 3 09 Vorgang 2009 An das Finanzamt Steuernummer Allgemeine Angaben Körperschaftsteuererklärung Erklärung zur gesonderten Feststellung des
MehrUmwStG. in der Fassung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes Stand: 22. Dezember 2009
UmwStG in der Fassung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes Stand: 22. Dezember 2009 Änderungen durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz sind in fett dargestellt. Dargestellt werden nur die betroffenen
MehrB & K Special 06/2015. I. Einleitung. II. Das steuerliche Einlagenkonto
B & K Special 06/2015 Steuerliche Behandlung von Leistungen der Gesellschaft an die Gesellschafter Gewinnausschüttung oder Einlagenrückgewähr? (Fallstricke des steuerlichen Einlagekontos gem. 27 KStG)
Mehr06/2015. I. Einleitung. II. Das steuerliche Einlagenkonto
Steuerliche Behandlung von Leistungen der Gesellschaft an die Gesellschafter Gewinnausschüttung oder Einlagenrückgewähr? (Fallstricke des steuerlichen Einlagekontos gem. 27 KStG) I. Einleitung Sie planen
Mehr(Die Änderungen durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz (StVergAbG) sind in diesem nichtamtlichen Fließtext kenntlich gemacht)
Änderungen durch das StVergAbG (Gesetzesauszüge) Anlage (Die Änderungen durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz (StVergAbG) sind in diesem nichtamtlichen Fließtext kenntlich gemacht) 14 KStG Aktiengesellschaft
Mehr2017_1_6_Onlineupdate
Urheberrechtlich geschützt Stollfuß Medien GmbH & Co. KG Inhaltsverzeichnis Inhalt 2017.1.6... 3 ELSTER Körperschaftsteuer 2016... 3 Updateschreiben als PDF...... 9 Andere Hilfen aufrufen...... 9 2 / 9
MehrA. Steuerliches Einlagekonto ( 27 KStG)
BMF 4. 6. 2003 IV A 2 - S 2836-2/03 BStBl 2003 I S. 366 Steuerliches Einlagekonto (Anwendung der 27 und28 KStG 2002 1 Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden
MehrBesteuerung der Gesellschaften
FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-3-BStG Fachplan für das Studienfach Besteuerung der Gesellschaften Hauptstudium E 2013 4. Semester 5. Semester 6. Semester Stand 23.03.2015 Lehrbereich
MehrBewertung, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grundsteuer
Ausbildung im Steuerrecht 7 Bewertung, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grundsteuer von Dipl.-Finanzwirt Martin Schäfer, Markus Strotmeier 5., überarbeitete und erweiterte Auflage Bewertung, Erbschaft-
MehrDötsch Wehner Werner Anleitung zur Körperschaftsteuererklärung 2009
Dötsch Wehner Werner Anleitung zur Körperschaftsteuererklärung 2009 Inhaltsverzeichnis Vorwort.................................... V Abkürzungsverzeichnis............................... XIII Teil A Buchführung
MehrStudienarbeit KSt Lösungshinweise
Zu 6.1. AQ-GmbH Studienarbeit KSt - 30 - Lösungshinweise Die Aufgabe liegt etwas außerhalb der Norm, da Ihnen eine korrekte Behandlung vorgegeben war und Sie begründen sollten, warum die Beurteilung richtig
MehrZeile 14b (neu): Besonderheiten bei Organgesellschaften und deren Zinsaufwendungen
13.1 Anlage A zur Körperschaftsteuererklärung KSt 1 A 301 13.1.12 Zeile 14a: Zinsschranke ( 4h EStG) 14a Zeile 14a nur ausfüllen, wenn die Zinsaufwendungen mindestens 3 Mio. betragen und/oder ein Zins-
MehrCheckliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR04 für das Jahr 2016 Körperschaftsteuer
Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR04 für das Jahr 2016 Körperschaftsteuer Anlage AEST Anlage AEST 2219-2249 Anrechenbare / abzuziehende ausländische 2535 1045605 Ausländische Erträge
MehrAnlage Betriebsvermögen für Anteile an Kapitalgesellschaften
Finanzamt Aktenzeichen/Steuernummer Anlage Betriebsvermögen für Anteile an Kapitalgesellschaften zur Feststellungserklärung auf den Bewertungsstichtag Zutreffende weiße Felder bitte ausfüllen oder ankreuzen
MehrKörperschaftsteuer Aktuell: Steuererklärung 2015 für Praktiker April Rita Wedekind, Steuerberaterin, Celle
April 2016 Rita Wedekind, Steuerberaterin, Celle Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der finden Sie unter www.haas-sv.de. Die Seminare inkl. Arbeitsunterlagen werden von qualifizierten Referenten
MehrMehr- bzw. Minderabführungen in der körperschaftsteuerlichen Organschaft
Berliner Schriftenreihe zum Steuer- und Wirtschaftsrecht Band 36 Steffen Meining Mehr- bzw. Minderabführungen in der körperschaftsteuerlichen Organschaft D188 (Diss. Freie Universität Berlin) Shaker Verlag
Mehr2.2.9 Muster zur Körperschaftsteuererklärung
Landesverband Mütter- und Familienzentren in Bayern Handbuch für Mütter- und Familienzentren in Bayern 12/2015 2.2.9 Muster zur Körperschaftsteuererklärung Achtung: Auf den folgenden vier Seiten drucken
MehrZweifelsfragen zu den Änderungen durch das Steuersenkungsgesetz (StSenkG) und das Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts (UntStFG)
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder Berlin, 16. Dezember 2003 GZ IV A 2 - S 1978-16/03 Umwandlungssteuergesetz Zweifelsfragen zu den Änderungen
MehrHINWEISE FÜR UNTERNEHMEN BEI GEWINNRÜCKGANG ODER VERLUSTEN
STEUERLICHE HINWEISE FÜR UNTERNEHMEN BEI GEWINNRÜCKGANG ODER VERLUSTEN Dipl.-Betriebswirt Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 27. Mai 2009 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Mehr1. Angaben zur ausländischen Gesellschaft (nachfolgend vereinfachend als Zwischengesellschaft bezeichnet) Name, Firma 1
Finanzamt Eingangsstempel Anlage ASt 1 C-1 zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach 18 Abs. 4 AStG der Einkünfte einer ausländischen Familienstiftung i. S. d. 15 AStG für das Feststellungsjahr
MehrKapitel A: Einleitung... 13
Inhaltsverzeichnis Kapitel A: Einleitung... 13 Kapitel B: Anwendungsbereich/Rückwirkung... 15 I. Anwendungsbereich... 16 1. Überblick... 16 2. Sachlicher Anwendungsbereich... 16 a) Inländische Umwandlungsvorgänge...
MehrAnlage Betriebsvermögen für Beteiligungen an Personengesellschaften
Finanzamt Aktenzeichen/Steuernummer Anlage Betriebsvermögen für Beteiligungen an Personengesellschaften zur Feststellungserklärung auf den Bewertungsstichtag Zutreffende weiße Felder bitte ausfüllen oder
MehrAnlage Betriebsvermögen für Beteiligungen an Personengesellschaften
Finanzamt Aktenzeichen/Steuernummer Anlage Betriebsvermögen für Beteiligungen an Personengesellschaften zur Feststellungserklärung auf den Bewertungsstichtag Zutreffende weiße Felder bitte ausfüllen oder
MehrInhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis
1. Gründung einer GmbH... 1 1.1 Echte Neugründung... 1 1.2 Mantelgründung und Vorratsgesellschaften... 21 1.3 Schluss- und Eröffnungsbilanzen bei der Umwandlung... 22 2. Gründung einer Unternehmergesellschaft
MehrVerschmelzung einer Kap.-Ges. auf eine Kap.-Ges.
UmwSt - Studieneinheit 31 Verschmelzung einer Kap.-Ges. auf eine Kap.-Ges. Inhalt: 1. Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft auf eine Kapitalgesellschaft 2. Gewerbesteuerliche Auswirkungen UmwStG - Stud-E
MehrDie Organschaft im Steuerrecht
Die Organschaft im Steuerrecht mit Fallbeispielen Von Peter Schumacher Dipl.-Finanzwirt ERICH SCHMIDT VERLAG Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 15 Einleitung 21 Kapitel 1 - Körperschaftsteuer 23 I. Einführung
MehrVordruck KSt 1 A
146 9. Vordruck KSt 1 A 9.41.1 Gesetzliche Neuregelung des 8b Abs. 4 KStG ab dem 28.02.2013 (Zeile 44b) Mit dem Gesetz zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20.10.2011 in der Rechtssache C-284/09 vom 21.03.2013
MehrWichtige Hinweise zum Elster KSt- und GewSt Versand
Wichtige Hinweise zum Elster KSt- und GewSt Versand Stand 25.6.2012 Inhalt 1 Bestehende Einschränkungen... 3 1.1 KSt und GewSt 3 1.1.1 KSt 1 A Mantelbogen 3 1.1.2 Anlage A 3 1.1.3 Anlage WA 3 1.1.4 KSt
MehrStatistischer Bericht
STATISTISCHES LANDESAMT Statistischer Bericht Körperschaftsteuer im Freistaat Sachsen 2010 L IV 4 3j/10 Inhalt Vorbemerkungen 3 Erläuterungen 3 Seite Tabellen 1. Ausgewählte Merkmale der unbeschränkt
MehrAnlage Betriebsvermögen für Einzelunternehmen
Finanzamt Aktenzeichen/Steuernummer Anlage Betriebsvermögen für Einzelunternehmen zur Feststellungserklärung auf den Bewertungsstichtag Zutreffende weiße Felder bitte ausfüllen oder ankreuzen Zeile 1 A.
MehrKlausur Körperschaftsteuer
238 2. Klausur Körperschaftsteuer 2.3 Konkrete Bearbeitungshinweise 2.3.1 Standardaufgaben und Standardfragestellungen 2.3.1.1 Ausweis des sogenannten Bilanzgewinns Grundsätzlich ist in einer Körperschaftsteuerklausur
Mehr9. Vordruck KSt 1 (neu)
9. Vordruck KSt 1 (neu) 147 9. Vordruck KSt 1 (neu) Ab dem Veranlagungszeitraum 2017 entfallen die bisherigen Mantelbögen: KSt 1 A (Körperschaftsteuererklärung für unbeschränkt Steuerpflichtige, bei denen
MehrKörperschaftsteuererklärung
Zeile 1 Graue Felder nur vom Finanzamt auszufüllen. St.-Nr. 11 0 14 An das Finanzamt München-Abteilung II/III (147) Steuernummer Allgemeine Angaben Bezeichnung der Körperschaft Tech Mont s.r.o. Vorgang
MehrUmwandlungssteuergesetz
Umwandlungssteuergesetz UmwStG 2006 Ausfertigungsdatum: 07.12.2006 Vollzitat: "Umwandlungssteuergesetz vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2782, 2791), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 2. November
MehrJanuar. Februar. März. Bezeichnung der Gesellschaft oder Gemeinschaft / des Unternehmens / der juristischen Person des öffentlichen Rechts
Zeile Steuernummer des Leistenden (falls bekannt) Finanzamt des Leistenden Anmeldung über den bei Bauleistungen Anmeldung für (Jahreszahl bitte ergänzen) Bitte ergänzen Januar Februar März April Mai Juni
MehrInhaltsverzeichnis. Teil A Anleitung zur Körperschaftsteuererklärung
Inhaltsverzeichnis Teil A Anleitung zur Körperschaftsteuererklärung 201...... I. Grundsätzliches zur Steuererklärungspflicht, Gesetzesänderungen.............. Vorbemerkungen...................... 1 Körperschaftsteuerpflicht.............
MehrDatensatzbeschreibung der integrierten Datengrundlage aus Gewerbe-, Körperschaft- und Umsatzsteuerstatistik des Jahres 2004
index_neu 8 n Systemfreie Nummer Gewerbesteuer g_steu_land 2 a Lieferland des Datensatzes g_ef2 4 a Satzart (0000 = Festsetzung, 0001 = Zerlegungen) g_ef5 4 a Erhebungszeitraum g_ef6 1 a Zerlegungsfall
MehrUmwandlungssteuergesetz (UmwStG 2006)
Umwandlungssteuergesetz (UmwStG 2006) in der Fassung des Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
MehrVersion
Version 1.43.3 30.03.2017 Körperschaftsteuer 2016 by eurodata AG Großblittersdorfer Str. 257-259, D-66119 Saarbrücken Telefon +49 681 8808 0 Telefax +49 681 8808 300 Internet: www.eurodata.de E-Mail: info@eurodata.de
MehrUmwStG. unter Berücksichtigung der Änderungen durch das. Umsetzungsgesetz der Protokollerklärung zum Zollkodex-Anpassungsgesetz. Stand: 27.
UmwStG unter Berücksichtigung der Änderungen durch das Umsetzungsgesetz der Protokollerklärung zum Zollkodex-Anpassungsgesetz Stand: 27. März 2015 (Regierungsentwurf) Hinweise: Änderungen durch das Umsetzungsgesetz
MehrEinlagen der Anteilseigner und Sonderausweis. idf des KStG v (BGBl. I, 4144; BStBl. I, 1169)
39KStG 39 Einlagen der Anteilseigner und Sonderausweis idf des KStG v. 15. 10. 2002 (BGBl. I, 4144; BStBl. I, 1169) (1) Ein sich nach 36 Abs. 7 ergebender positiver Endbetrag des Teilbetrags im Sinne des
MehrEs handelt sich um eine geänderte Anmeldung.
Zeile Steuernummer des Leistenden (falls bekannt) Identifikationsnummer des Leistenden (falls bekannt) Anmeldung über den bei Bauleistungen 0Bitte ergänzen Finanzamt des Leistenden Anmeldung für (Jahreszahl
MehrDr. Roland Wacker Richter am Bundesfinanzhof München, I. Senat
Aktuelle BFH-Rechtsprechung Urteilsdiskussion mit Bundesrichtern KSt, UmwSt, Internationales Steuerrecht Veranstaltungsorte: 07. Juli 2015 in München 08. Juli 2015 in Augsburg 14. Juli 2015 in Nürnberg
MehrUmwandlungssteuergesetz (UmwStG 2006)
Umwandlungssteuergesetz (UmwStG 2006) in der Fassung des Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
MehrDötsch Franzen Wehner Anleitung zur Körperschaftsteuererklärung 2002
Dötsch Franzen Wehner Anleitung zur Körperschaftsteuererklärung 2002 Vorwort Dieses Buch will die Handhabung der von Anzahl, Umfang und von der geregelten Materie her gleichermaßen schwer zugänglichen
MehrUmwandlungssteuerrecht
Umwandlungssteuerrecht von Prof. Dr. Roland Madl Steuerberater Professor für Betriebliches Rechnungswesen 4., neu bearbeitete Auflage 2008 SCHÄFFER-POESCHEL VERLAG STUTTGART VII Inhaltsverzeichnis Vorwort
MehrAnlässe für die Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften
Anlage 1 Anlässe für die Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften EStG, KStG, UmwStG n.f. = i. d. F. SEStEG EStG, KStG, UmwStG a.f. = i. d. F. vor Inkrafttreten SEStEG Gemeiner Wert Sachverhalte
MehrMinder- und Mehrabführungen nach 14 Abs. 4, 27 Abs. 6 KStG
Finanz- und Steuerrecht in Deutschland und Europa 15 Minder- und Mehrabführungen nach 14 Abs. 4, 27 Abs. 6 KStG Ausgleichspostenlösung und Einlagelösung Bearbeitet von Arne von Freeden 1. Auflage 2011.
Mehr9.28 Zeile 29: Übertrag aus Anlage A In Zeile 29 sind die Beträge aus der Anlage A Zeile 15 zu übernehmen.
74 9. Vordruck KSt 1 A 9.27 Zeile 28: Verdeckte Einlagen nach 8 Abs. 3 Satz 4 ff. KStG In Zeile 28 sind verdeckte Einlagen i.s.v. 8 Abs. 3 Satz 4 ff. KStG dem Einkommen außerbilanziell hinzuzurechnen.
MehrDie Körperschaftsteuer: KSt Grundwerk ohne Fortsetzungsbezug (Apart)
Die Körperschaftsteuer: KSt Grundwerk ohne Fortsetzungsbezug (Apart) Kommentar zum Körperschaftsteuergesetz, Umwandlungssteuergesetz und zu den einkommensteuerrechtlichen Vorschriften der Anteilseignerbesteuerung.
MehrBezeichnung der Gesellschaft oder Gemeinschaft / des Unternehmens / der juristischen Person des öffentlichen Rechts
Steuernummer für den (falls bekannt) Finanzamt des Leistenden Anmeldung über den bei Bauleistungen Eingangsstempel des Finanzamts 0Bitte ergänzen Anmeldung für (Jahreszahl / Zeitraum bitte ergänzen und
Mehr2017_1_3_Onlineupdate
Urheberrechtlich geschützt Stollfuß Medien GmbH & Co. KG Inhaltsverzeichnis Inhalt 2017.1.3... 3 ELSTER - Stand der Dinge... 4 Updateschreiben als PDF...... 5 Andere Hilfen aufrufen...... 5 2 / 5 Inhalt
MehrUmwandlungssteuergesetz (UmwStG)
Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) Umwandlungssteuergesetz vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2782, 2791), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3950) geändert worden ist
MehrDie Körperschaftsteuer: KSt Grundwerk mit Fortsetzungsbezug
Die Körperschaftsteuer: KSt Grundwerk mit Fortsetzungsbezug Kommentar zum Körperschaftsteuergesetz, Umwandlungssteuergesetz und zu den einkommensteuerrechtlichen Vorschriften der Anteilseignerbesteuerung.
MehrKörperschaftsteuer Aktuell: Steuererklärung 2016 für Praktiker März Rita Wedekind, Steuerberaterin, Celle
März 2017 Rita Wedekind, Steuerberaterin, Celle Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der finden Sie unter www.haas-sv.de. Die Seminare inkl. Arbeitsunterlagen werden von qualifizierten Referenten
MehrKörperschaftsteuergesetz
Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen Erläutert von Dr. Michael Streck Rechtsanwalt in Köln 4., völlig neubearbeitete Auflage B C. H. BECK'SCHE VERLAGSBUCHHANDLUNG MÜNCHEN 1995 Inhaltsverzeichnis
MehrAnlage Betriebsvermögen für Beteiligungen an Personengesellschaften
Finanzamt Aktenzeichen/Steuernummer Anlage Betriebsvermögen für Beteiligungen an Personengesellschaften zur Feststellungserklärung auf den Bewertungsstichtag Zutreffende weiße Felder bitte ausfüllen oder
MehrAbgeordneter Joachim Poß Staatsminister Gernot Mittler
Deutscher Bundestag Drucksache 14/7780 14. Wahlperiode 11. 12. 2001 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts (Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz
MehrBesteuerung der GmbH und ihrer Anteilseigner - Wissen auffrischen Februar Tino Srebne, Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Magdeburg
Besteuerung der GmbH und ihrer Anteilseigner Februar 2017 Tino Srebne, Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Magdeburg Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der finden Sie unter www.haas-sv.de. Die
MehrUmwandlungssteuererlass UmwStE 2011
Umwandlungssteuererlass UmwStE 2011 Kommentierung Praktische Hinweise herausgegeben und erläutert von Dr. Joachim Schmitt Rechtsanwalt und Steuerberater in Bonn Dr. Stefan Schloßmacher Rechtsanwalt und
Mehr(1) Die Körperschaftsteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen.
Zweiter Teil Einkommen Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften 7 Grundlagen der Besteuerung (1) Die Körperschaftsteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. (2) Zu versteuerndes Einkommen ist
MehrErklärung. für das/die Kalenderjahr(e),,
Finanzamt Steuernummer/ Ordnungsnummer Reichen Sie bitte die vollständig ausgefüllte Erklärung spätestens 1 Monat nach Zugang dem Finanzamt ein. Wenn Sie die gesetzte Frist nicht einhalten können, beantragen
MehrGewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften
Teil I Erläuterungen zu den Vordrucken GewSt 1 A, GewSt 1 D und GewSt 1 DE 61 Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften Dividende Ganz oder gar nicht Dividende 9 Nr. 2a GewStG Dividende bleibt bei
MehrOberste Finanzbehörden 26. August 2003 der Länder
Oberste Finanzbehörden 26. August 2003 der Länder GZ IV A 2 - S 2760-4/03 Körperschaftsteuerliche Behandlung der Auflösung und Abwicklung von Körperschaften und Personenvereinigungen nach den Änderungen
MehrErwerb eigener Anteile bei GmbH Seminar zum Körperschaftsteuerrecht für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte Von: Christoph Juhn
bei GmbH Seminar zum Körperschaftsteuerrecht für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte Von: Christoph Juhn LL.M./StB, Köln Stand: 1. Januar 2015 Agenda 1. Allgemeines 2. Handelsbilanz 3. Steuerbilanz
MehrVorwort zur 3. Auflage... 5 Abkürzungsverzeichnis Einleitung... 23
Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 3. Auflage... 5 Abkürzungsverzeichnis... 17 Einleitung... 23 Kapitel 1 Körperschaftsteuer... 25 I. Einführung in die körperschaftsteuerliche Organschaft... 25 1. Rechtliche
Mehr2017 StB Dipl.-Kfm. Sergej Gubanov
Körperschaftsteuer 1 1. Allgemeines Körperschaftsteuer ist Personensteuer Besitzsteuer direkte Steuer Gemeinschaftsteuer Veranlagungssteuer rechtliche Grundlagen Körperschaftsteuergesetz (KStG) Einkommensteuergesetz
MehrRechts Anlage: Schreiben betr. steuerliche Behandlung von Grundstücksverkäufen der Gemeinden vom
sverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 7 Geschlossene Wiedergabe des Textes des KStG... 11 Hauptteil: Gesetz, Durchführungsverordnung, Richtlinien und Anlagen... 55 Erster Teil. Steuerpflicht 1 Unbeschränkte
Mehrlfd. Nr. der Anlage Selbständige Arbeit
Name der Gesellschaft / Gemeinschaft 1 2 Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen lfd. Nr. der Anlage 1 Anlage FE 1 zur Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung
MehrKörperschaftsteuer 6
Steuerfachschule SteuerG 100 STEUERBERATER - PRÜFUNG 2017 / 2018 Körperschaftsteuer 6 Anrechnungsverfahren Verfasser: Dipl. Finanzwirt (FH) Woldemar Wall StA Dozent an der Fachhochschule der Sächsischen
MehrVorwort Abbildungsverzeichnis Literaturhinweise Abkürzungsverzeichnis. Kapitell: Einführung 1
Vorwort Abbildungsverzeichnis Literaturhinweise Abkürzungsverzeichnis V XIII XVI XVII Kapitell: Einführung 1 1.1 Charakteristische Merkmale der Körperschaftsteuer 1 2 1.2 Steuerhoheiten bei der Körperschaftsteuer
MehrRechtsformwechsel - am Beispiel der Umwandlung einer GmbH in eine OHG
Wirtschaft Andreas Spannl Rechtsformwechsel - am Beispiel der Umwandlung einer GmbH in eine OHG Bachelorarbeit Rechtsformwechsel- am Beispiel der Umwandlung einer GmbH in eine OHG Bachelorarbeit zur Erlangung
MehrErhebungsmerkmale der Körperschaftsteuerstatistik 1998
Seite 1 von 9 Erhebungsmerkmale der Körperschaftsteuerstatistik 1998 Qualitative Angaben Belegarten 1 = Vordruck KSt1A, KSt3A 2 = Vordruck KSt1B, KSt3B 3 = Vordruck KSt1Aa, KSt3Aa 6 = Vordruck KSt4B 9
MehrVersion: Stand: 03/2018
Neuerungen Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer 2017 by eurodata AG Großblittersdorfer Str. 257-259, D-66119 Saarbrücken Telefon +49 681 8808 0 Telefax +49 681 8808 300 Internet: www.eurodata.de E-Mail:
MehrMR Dr. Thomas Eisgruber Bayerisches Staatsministerium der Finanzen. Erleichterungen bei der Zinsschranke
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Ä nderungen der Verlustund Zinsabzugsbeschränkungen Überblick Änderungen der Verlust- und Zinsabzugsbeschränkungen Erleichterungen bei der Zinsschranke EBITDA-Vortrag
Mehr3 Das Einkommen Buchung der Körperschaftsteuer Buchung anderer nicht abziehbarer Aufwendungen
3 Das Einkommen Hätte die AG nur den ihr überwiesenen Nettobetrag von 5.890 als Ertrag gebucht (Buchung: Geldkonto 5.890 - an Dividendenkonto 5.890 ), so wäre bei der Einkommensermittlung lediglich dieser
MehrAtypisch stille Beteiligung als Alternative zur Organschaft
Atypisch stille Beteiligung als Alternative zur Organschaft Agenda 1. Atypisch stille Beteiligung 2. Organschaft 3. Gegenüberstellung der Atypisch stillen Beteiligung sowie der Organschaft 4. Praxisbeispiel
MehrVolker Hommerberg. Die Verschmelzung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung auf Personengesellschaften aus steuerrechtlicher Sicht
Volker Hommerberg Die Verschmelzung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung auf Personengesellschaften aus steuerrechtlicher Sicht Hartung-Gorre Verlag Konstanz 1999 I Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis
Mehr9.28 Zeilen 33 bis Allgemeine Verständnishinweise zur verdeckten Einlage (Beispiele)
116 9. Vordruck KSt 1 A In Zeile 29 sind die Beträge aus der Anlage A Zeile 15 zu übernehmen. 9.27 Zeile 30 (neu) 30 Dazu / Davon ab: Betrag nach 4e Abs. 3 EStG 31 und Davon ab / Dazu: Nicht der Körperschaftsteuer
MehrGewerbesteuerrecht: GewSt
Beck-Texte im dtv 5545 Gewerbesteuerrecht: GewSt Textausgabe mit ausführlichem Sachregister Bearbeitet von Einführung von Georg Güroff, Vorsitzender Richter a.d. am Finanzgericht 30. Auflage 2018. Buch.
MehrBereits in 00 wurde gebucht: Sonstige Vermögensgegenstände 42.000 Sonstige betriebliche Erträge 42.000
1. Klausuraufgabe Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre Körperschaftsteuer Sachverhalt Die Plastik GmbH mit Sitz in Essen stellt seit Jahren Kunststoffe her und versteuert ihre Umsätze nach den allgemeinen
MehrUmwandlungssteuergesetz in der Fassung des SEStEG vom
Umwandlungssteuergesetz in der Fassung des SEStEG vom 12.12.2006 1 Umwandlungssteuergesetz 1995 Umwandlungssteuergesetz 2006 Erster Teil. Allgemeine Vorschriften zu dem zweiten bis siebten Teil 1 Anwendungsbereich
Mehr