Von EWE NETZ auszufüllen. Sonstige Bemerkungen: (Unterschrift/Stempel EWE NETZ) LRV-Sperrformular Version: 3.3, Stand:
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- Joseph Hafner
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1 LRV-Sperrformular Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung bzw. des Anschlusses gemäß 24 NDAV/NAV für die Sparte [bitte auswählen](bitte für jede Sparte separat beauftragen). Empfänger EWE NETZ GmbH Abteilung N-AK Cloppenburger Straße Oldenburg Fax: 0441/ Tel.: 0441/ Auftraggeber (Transportkunde/Lieferant) [Firma] [Abteilung / Ansprechpartner] [Straße] [Ort] Fax: Tel.: Der Transportkunde/Lieferant beauftragt EWE NETZ gemäß 4 der EGB-LRV (Gas) oder Anlage 6 LRV-Strom, mit ihm einen Termin zu vereinbaren für einen Versuch zur Unterbrechung der Anschlussnutzung* oder Außensperrung (Unterbrechung des Anschlusses)* des folgenden Netzanschlusses: Anschlussnutzer/Adresse: Anlagenadresse: ggf. Aufstellungsort des Zählers: Zählernummer: Zählpunkt: Kunden-/Vertragsnummer EWE NETZ**: Angedrohter frühestmöglicher Termin, ab dem unterbrochen werden könnte: ggf. Erläuterungen: Zusicherung an Eides Statt: Der Transportkunde/Lieferant sichert EWE NETZ an Eides statt (analog 294 ZPO) im Hinblick auf den konkreten Netzanschluss für seinen Kunden zu, dass er zu einer Unterbrechung vertraglich bzw. gesetzlich berechtigt ist, die Voraussetzungen für eine Unterbrechung im konkreten Einzelfall tatsächlich vorliegen und dass die Unterbrechung nicht unverhältnismäßig ist, dem Kunden keine Einwendungen oder Einreden zustehen, die die Voraussetzungen der Unterbrechung der Anschlussnutzung oder des Anschlusses entfallen lassen, er den frühestmöglichen Unterbrechungstermin gemäß gesetzlicher bzw. vertraglicher Regelungen angedroht hat und dass er den mit EWE NETZ vereinbarten Termin dem Anschlussnutzer fristgerecht ankündigt und dass er EWE NETZ von sämtlichen Schadensersatzansprüchen freistellt, die sich aus einer unberechtigt beauftragten Unterbrechung ergeben können. Vom Transportkunden/Lieferanten auszufüllen Auftrag erteilt.. (Unterschrift/Stempel) Von EWE NETZ auszufüllen Auftrag ausgeführt Auftrag storniert Sonstige Bemerkungen: Erfolgloser Versuch Auftrag verschoben auf:.. (Unterschrift/Stempel EWE NETZ) *zutreffendes bitte ankreuzen ** gemäß UTILMD-Nachricht bzw. Rechnung
2 LRV-Entsperrformular Auftrag zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung bzw. des Anschlusses gemäß 24 NDAV/NAV für die Sparte [bitte auswählen] (bitte für jede Sparte separat beauftragen). Empfänger EWE NETZ GmbH Abteilung N-AK Cloppenburger Straße Oldenburg Fax: 0441/ Tel.: 0441/ Auftraggeber (Transportkunde/Lieferant) [Firma] [Abteilung / Ansprechpartner] [Straße] [Ort] Fax: Tel.: Der Transportkunde/Lieferant beauftragt EWE NETZ gemäß 4 der EGB-LRV (Gas) oder Anlage 6 LRV-Strom, mit ihm einen Termin zu vereinbaren für einen Versuch zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung* oder Wiederherstellung des Anschlusses nach einer Außensperrung* des folgenden Netzanschlusses: Anschlussnutzer/Adresse: Anlagenadresse: Ggf. Aufstellungsort des Zählers: Zählernummer: Zählpunkt: Kunden-/Vertragsnummer EWE NETZ**: Frühestmöglicher Termin für die Wiederherstellung/Aufhebung: Ggf. Erläuterungen: Zusicherung an Eides statt. Der Transportkunde/Lieferant sichert EWE NETZ an Eides statt (analog 294 ZPO)im Hinblick auf den konkreten Netzanschluss für seinen Kunden zu, dass er zu einer Wiederherstellung vertraglich bzw. gesetzlich berechtigt ist, die Voraussetzungen für eine Wiederherstellung im konkreten Einzelfall tatsächlich vorliegen er den frühestmöglichen Wiederherstellungstermin gemäß gesetzlicher bzw. vertraglicher Regelungen mitgeteilt hat, dass er den mit EWE NETZ vereinbarten Termin dem Anschlussnutzer fristgerecht ankündigt und dass er EWE NETZ von sämtlichen Schadensersatzansprüchen freistellt, die sich aus einer unberechtigt beauftragten Wiederherstellung ergeben können. Vom Transportkunden/Lieferanten auszufüllen Auftrag erteilt.. (Unterschrift/Stempel Transportkunde/Lieferant) Von EWE NETZ auszufüllen Auftrag ausgeführt Auftrag storniert Sonstige Bemerkungen: Erfolgloser Versuch Auftrag verschoben auf:.. (Unterschrift/Stempel EWE NETZ) *zutreffendes bitte ankreuzen ** gemäß UTILMD-Nachricht bzw. Rechnung
3 Auszug aus den EGB-LRV zum Lieferantenrahmenvertrag Gas: Allgemeines 4 Unterbrechung der Anschlussnutzung bzw. des Anschlusses auf Anweisung des Transportkunden 1. EWE NETZ wird im Rahmen seiner Möglichkeiten alles Notwendige unternehmen, um die Anschlussnutzung an einem bestimmten Netzanschluss zu einem mit dem Transportkunden vereinbarten Termin zu unterbrechen und damit die weitere Entnahme von Gas aus dem Gasversorgungsnetz von EWE NETZ durch den Anschlussnutzer zu unterbinden. Dies umfasst auch Außensperrungen (Unterbrechungen des Anschlusses durch physische Abtrennung vom Netz). Unterbrechungen und Wiederherstellungen der Anschlussnutzung bzw. des Anschlusses (zusammenfassend nur Unterbrechung bzw. Wiederherstellung genannt) richten sich im Übrigen nach folgenden Bedingungen. Wesentliche Prozessschritte 2. Der Transportkunde ist für die fristgemäße Androhung des frühestmöglichen Termins der Unterbrechung der Anschlussnutzung gegenüber dem Anschlussnutzer verantwortlich. Der Transportkunde wird EWE NETZ den angedrohten frühestmöglichen Unterbrechungstermin per Formular gem. Anlage EGB-LRV 1 ( LRV-Sperrformular ) mit 10 Werktagen Vorlauf mitteilen. Aufträge für Außensperrungen müssen mindestens 15 Werktage vor dem frühestmöglichen Termin mitgeteilt werden. 3. Wenn das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Unterbrechungsformular frist- und formgerecht bei EWE NETZ eingeht, vereinbart EWE NETZ zeitnah mit dem Transportkunden einen Termin für die Unterbrechung. Der Transportkunde kündigt diesen Termin dem Letztverbraucher mit drei Werktagen Vorlauf an. Bis zum Werktag vor dem vereinbarten Sperrtermin kann der Transportkunde die Unterbrechung innerhalb üblicher Bürozeiten kostenfrei bei EWE NETZ stornieren. 4. EWE NETZ versucht am vereinbarten Termin eine Unterbrechung und informiert den Transportkunden über das Ergebnis des Versuchs. Bei erfolglosen Versuchen teilt EWE NETZ dem Transportkunden die Gründe mit und stimmt mit ihm das weitere Vorgehen ab. 5. Nach einem erfolglosen Versuch zur Unterbrechung der Anschlussnutzung ist der Transportkunde berechtigt, EWE NETZ zu beauftragen, die Gaszufuhr durch physische Abtrennung des Netzanschlusses vom Gasversorgungsnetz außerhalb des Kundengebäudes, in dem sich der Zähler bzw. das Absperrorgan befindet, zu unterbrechen ( Außensperrung bzw. Unterbrechung des Netzanschlusses). Bedingungen für Unterbrechungs- bzw. Wiederherstellungsversuche 6. EWE NETZ wird Unterbrechungs- und Wiederherstellungsversuche nur unter folgenden Bedingungen vornehmen: a. Aufträge werden getrennt für die Sparten Strom und Gas erteilt. b. Die betroffenen Letztverbraucher sind zum Zeitpunkt des Auftragseinganges bei EWE NETZ Kunden bei dem jeweiligen Transportkunden, c. der Transportkunde übermittelt seinen Auftrag frist- und formgerecht mit Hilfe der Formblätter nach Anlage EGB-LRV 1 ( LRV-Sperrformular ) bzw. Anlage EGB-LRV 2 ( LRV-Entsperrformular ). EWE NETZ stellt diese Formblätter als ausfüllbare Word-Dokumente auf seiner Website zur Verfügung. 7. Der Transportkunde sichert EWE NETZ an Eides statt (analog 294 ZPO) auf dem Formblatt gemäß Anlage EGB-LRV 1 ( LRV- Sperrformular ) dieser EGB-LRV im Hinblick auf den konkreten Netzanschluss für seinen Kunden zu, dass a. er zu einer Unterbrechung vertraglich bzw. gesetzlich berechtigt ist,
4 b. die Voraussetzungen für eine Unterbrechung im konkreten Einzelfall tatsächlich vorliegen und dass die Unterbrechung nicht unverhältnismäßig ist, c. dem Kunden keine Einwendungen oder Einreden zustehen, die die Voraussetzungen der Unterbrechung der Anschlussnutzung oder des Anschlusses entfallen lassen, d. er den frühestmöglichen Unterbrechungstermin gemäß gesetzlicher bzw. vertraglicher Regelungen angedroht hat und dass er den mit EWE NETZ vereinbarten Termin dem Anschlussnutzer fristgerecht ankündigt und dass e. er EWE NETZ von sämtlichen Schadensersatzansprüchen freistellt, die sich aus einer unberechtigt beauftragten Unterbrechung ergeben können. 8. Falls der Transportkunde EWE NETZ den Auftrag zur Unterbrechung per Fax oder gescanntem Dokument erteilt, hat er das Originaldokument vorzuhalten und es EWE NETZ per Post auf Anfrage nachzureichen. Auf Anforderung übergibt der Transportkunde sämtliche Beweismittel, die seine Berechtigung zur Unterbrechung der Anschlussnutzung stützen. 9. EWE NETZ wird die Unterbrechung unverzüglich aufheben, sobald der Transportkunde EWE NETZ mit der Wiederherstellung mit dem Formular gemäß Anlage EGB-LRV 2 ( LRV-Entsperrformular ) bezeichneten Netzanschlusses schriftlich beauftragt hat. Ist eine Wiederherstellung aus rechtlichen oder anderen, nicht von EWE NETZ zu vertretenden Gründen nicht möglich, wird EWE NETZ den Transportkunden hierüber informieren. Die Wiederherstellung des Anschlusses nach einer Außensperrung kann insbesondere wegen erforderlicher Tiefbauarbeiten besondere Vorlaufzeiten erfordern. Entgelte für Unterbrechungen und Wiederherstellungen 10. Wenn der Transportkunde eine Unterbrechung oder Wiederherstellung begehrt, ist er verpflichtet, die hierfür anfallenden Entgelte zu zahlen. EWE NETZ berechnet dem Transportkunden für jedes Aufsuchen des Kunden des Transportkunden wegen einer Unterbrechung bzw. Wiederherstellung der Anschlussnutzung die Preise gemäß den jeweils veröffentlichten Ergänzenden Bedingungen der EWE NETZ zur NDAV. Die Entgelte für eine versuchte bzw. erfolgte Unterbrechung und Wiederherstellung werden grundsätzlich mit der Abrechnung der Netznutzungsentgelte abgerechnet. 11. Für Außensperrungen (Unterbrechungen des Anschlusses durch physische Abtrennung vom Netz) bzw. der Wiederherstellung des Anschlusses nach einer Außensperrung gilt, dass die anfallenden Entgelte nicht pauschal, sondern nach tatsächlichem Aufwand berechnet werden. Ein Aufwand fällt bereits an, sobald die vom Netzbetreiber beauftragte Techniker-/Baukolonne die Anfahrt zum betroffenen Netzanschluss antritt.
5 Auszug aus dem Lieferantenrahmenvertrag Strom: Anlage 6 Unterbrechung der Anschlussnutzung bzw. des Anschlusses auf Anweisung des Lieferanten Allgemeines 1. EWE NETZ wird im Rahmen seiner Möglichkeiten alles Notwendige unternehmen, um die Anschlussnutzung an einem bestimmten Netzanschluss zu einem mit dem Lieferanten vereinbarten Termin zu unterbrechen und damit die weitere Entnahme von elektrischer Energie aus dem Stromversorgungsnetz von EWE NETZ durch den Anschlussnutzer zu unterbinden. Dies umfasst auch Außensperrungen (Unterbrechungen des Anschlusses durch physische Abtrennung vom Netz). Unterbrechungen und Wiederherstellungen der Anschlussnutzung bzw. des Anschlusses (zusammenfassend nur Unterbrechung bzw. Wiederherstellung genannt) richten sich im Übrigen nach folgenden Bedingungen. Wesentliche Prozessschritte 2. Der Lieferant ist für die fristgemäße Androhung des frühestmöglichen Termins der Unterbrechung der Anschlussnutzung gegenüber dem Anschlussnutzer verantwortlich. Der Lieferant wird EWE NETZ den angedrohten frühestmöglichen Unterbrechungstermin per Formular gem. Anlage 6.1 ( LRV-Sperrformular ) mit 10 Werktagen Vorlauf mitteilen. Aufträge für Außensperrungen müssen mindestens 15 Werktage vor dem frühestmöglichen Termin mitgeteilt werden. 3. Wenn das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Unterbrechungsformular frist- und formgerecht bei EWE NETZ eingeht, vereinbart EWE NETZ zeitnah mit dem Lieferanten einen Termin für die Unterbrechung. Der Lieferant kündigt diesen Termin dem Letztverbraucher mit drei Werktagen Vorlauf an. Bis zum Werktag vor dem vereinbarten Sperrtermin kann der Lieferant die Unterbrechung innerhalb üblicher Bürozeiten kostenfrei bei EWE NETZ stornieren. 4. EWE NETZ versucht am vereinbarten Termin eine Unterbrechung und informiert den Lieferanten über das Ergebnis des Versuchs. Bei erfolglosen Versuchen teilt EWE NETZ dem Lieferanten die Gründe mit und stimmt mit ihm das weitere Vorgehen ab. 5. Nach einem erfolglosen Versuch zur Unterbrechung der Anschlussnutzung ist der Lieferant berechtigt, EWE NETZ zu beauftragen, die Stromzufuhr durch physische Abtrennung des Netzanschlusses vom Stromversorgungsnetz außerhalb des Kundengebäudes, in dem sich der Zähler bzw. das Absperrorgan befindet, zu unterbrechen ( Außensperrung bzw. Unterbrechung des Netzanschlusses). Bedingungen für Unterbrechungs- bzw. Wiederherstellungsversuche 6. EWE NETZ wird Unterbrechungs- und Wiederherstellungsversuche nur unter folgenden Bedingungen vornehmen: a. Aufträge werden getrennt für die Sparten Strom und Gas erteilt. b. Die betroffenen Letztverbraucher sind zum Zeitpunkt des Auftragseinganges bei EWE NETZ Kunden bei dem jeweiligen Lieferanten, c. der Lieferant übermittelt seinen Auftrag frist- und formgerecht mit Hilfe der Formblätter nach Anlage 6.1 ( LRV- Sperrformular ) bzw. Anlage 6.2 ( LRV-Entsperrformular ). EWE NETZ stellt diese Formblätter als ausfüllbare Word- Dokumente auf seiner Website zur Verfügung. 7. Der Lieferant sichert EWE NETZ an Eides statt (analog 294 ZPO) auf dem Formblatt gemäß Anlage 6.1 ( LRV-Sperrformular ) dieses Lieferantenrahmenvertrages im Hinblick auf den konkreten Netzanschluss für seinen Kunden zu, dass a. er zu einer Unterbrechung vertraglich bzw. gesetzlich berechtigt ist, b. die Voraussetzungen für eine Unterbrechung im konkreten Einzelfall tatsächlich vorliegen und dass die Unterbrechung nicht unverhältnismäßig ist,
6 c. dem Kunden keine Einwendungen oder Einreden zustehen, die die Voraussetzungen der Unterbrechung der Anschlussnutzung oder des Anschlusses entfallen lassen, d. er den frühestmöglichen Unterbrechungstermin gemäß gesetzlicher bzw. vertraglicher Regelungen angedroht hat und dass er den mit EWE NETZ vereinbarten Termin dem Anschlussnutzer fristgerecht ankündigt und dass e. er EWE NETZ von sämtlichen Schadensersatzansprüchen freistellt, die sich aus einer unberechtigt beauftragten Unterbrechung ergeben können. 8. Falls der Lieferant EWE NETZ den Auftrag zur Unterbrechung per Fax oder gescanntem Dokument erteilt, hat er das Originaldokument vorzuhalten und es EWE NETZ per Post auf Anfrage nachzureichen. Auf Anforderung übergibt der Transportkunde sämtliche Beweismittel, die seine Berechtigung zur Unterbrechung der Anschlussnutzung stützen. 9. EWE NETZ wird die Unterbrechung unverzüglich aufheben, sobald der Lieferant EWE NETZ mit der Wiederherstellung mit dem Formular gemäß Anlage 6.2 ( LRV-Entsperrformular ) bezeichneten Netzanschlusses schriftlich beauftragt hat. Ist eine Wiederherstellung aus rechtlichen oder anderen, nicht von EWE NETZ zu vertretenden Gründen nicht möglich, wird EWE NETZ den Lieferanten hierüber informieren. Die Wiederherstellung des Anschlusses nach einer Außensperrung kann insbesondere wegen erforderlicher Tiefbauarbeiten besondere Vorlaufzeiten erfordern. Entgelte für Unterbrechungen und Wiederherstellungen 10. Wenn der Lieferant eine Unterbrechung oder Wiederherstellung begehrt, ist er verpflichtet, die hierfür anfallenden Entgelte zu zahlen. EWE NETZ berechnet dem Lieferanten für jedes Aufsuchen des Kunden des Lieferanten wegen einer Unterbrechung bzw. Wiederherstellung der Anschlussnutzung die Preise gemäß den jeweils veröffentlichten Ergänzenden Bedingungen der EWE NETZ zur NAV. Die Entgelte für eine versuchte bzw. erfolgte Unterbrechung und Wiederherstellung werden grundsätzlich mit der Abrechnung der Netznutzungsentgelte abgerechnet. 11. Für Außensperrungen (Unterbrechungen des Anschlusses durch physische Abtrennung vom Netz) bzw. der Wiederherstellung des Anschlusses nach einer Außensperrung gilt, dass die anfallenden Entgelte nicht pauschal, sondern nach tatsächlichem Aufwand berechnet werden. Ein Aufwand fällt bereits an, sobald die vom Netzbetreiber beauftragte Techniker-/Baukolonne die Anfahrt zum betroffenen Netzanschluss antritt.
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