Kastenstände bei Sauen
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- Gottlob Kranz
- vor 6 Jahren
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1 14. KTBL-Tagung 17. Mai 2017 in Ulm 31. Mai 2017 in Hannover Kastenstände bei Sauen Wie können Tierhalter auf die Rechtsprechung reagieren? Bernhard Feller Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Münster Fachbereich Betriebswirtschaft Bauen - Technik
2 Gruppenhaltung Einzelhaltung
3 Kastenstand und Einzelhaltung Einzelhaltung Kastenstand Deckzentrum Ferkelschutzkorb Abferkelbucht Aufenthalt vom Absetzen - max. 28 Tage n. d. Belegen Aufenthalt max. 7 Tage vor der Geburt + Säugezeit
4 Aktueller Schwerpunkt der Diskussion Auslegung der gesetzlichen Grundlagen: z.b. Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) 3 Abs. 2 Nr. 1: so beschaffen sein, dass eine Verletzung oder sonstige Gefährdung der Gesundheit der Tiere so sicher ausgeschlossen wird, wie dies nach dem Stand der Technik möglich ist. 22 Abs. 2 Nr. 2: so beschaffen sein, die Schweine gleichzeitig ungehindert liegen, aufstehen, sich hinlegen und eine natürliche Körperhaltung einnehmen können. 24 Abs. 4 Nr. 2: Kastenstände müssen so beschaffen sein, dass jedes Schwein ungehindert aufstehen, sich hinlegen sowie den Kopf und in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken kann. 30 Abs. 2: Jungsauen und Sauen sind über eine Zeitraum von über 4 Wochen nach dem Decken bis eine Woche vor dem voraussichtlichen Abferkeltermin in der Gruppe zu halten. 1. Einzelhaltung 2. Beschaffung von Kastenständen 3. Aufenthaltsdauer
5 Aktueller Schwerpunkt der Diskussion Urteil des OVG Magdeburg vom und Beschluss des BVerwG vom Die Anforderung an Kastenstände, dass jedes Schwein ungehindert aufstehen, sich hinlegen sowie den Kopf und in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken kann, gilt für jeden Kastenstand und jedes einzelne in ihm gehaltene Schwein. Die Möglichkeit des Schweins, sich hinzulegen und in Seitenlage die Gliedmaßen auszustrecken, muss ungehindert jederzeit gewährleistet sein. Die Möglichkeit des Schweins, seine Gliedmaßen in Seitenlage ungehindert auszustrecken, hat eine entsprechende zeitliche Dimension; sie ist jederzeit zu gewährleisten. 24 Abs. 4 Nr. 2 TierSchNutztV und seine Entstehungsgeschichte lassen keinen Anhaltspunkt für eine zeitliche Beschränkung und deren Grenzen erkennen. Entsprechend bezieht sich die Vorschrift auf die Beschaffenheit von Kastenständen, deren physische Beschränkungen durch Stahlrohre bedingt sind und damit zeitlich unbeschränkt wirken. Folglich ist mit 24 Abs. 4 Nr. 2 TierSchNutztV nicht vereinbar, dass ein Schwein deshalb mit der Bauchlage vorlieb nehmen muss, weil ein Tier im Nachbarstand seinen Platz selbst beansprucht und es daher seine Gliedmaßen nicht zu diesem durchstrecken kann (vgl. Bockholt/Hoppenbrock, Schweinezucht und Schweinemast 1999 S. 8, 10).
6 nach AMK und ACK Beschluss vom ; und länderoffene Arbeitsgruppe gemeinsam mit dem BMEL Vorsitz hat das Land Niedersachsen Aufgabe: zeitnah Vorschläge zur Änderung der TierSchutzNutzTV und Ausgestaltung wirtschaftlich tragfähiger und tiergerechter Lösungen für bestehende Stallungen erarbeiten. Problem: massiver Strukturwandel in der Ferkelerzeugung
7 Deckzentrum Gruppenhaltung Einzelhaltung mit Fixierung ohne Fixierung mit Fixierung Aufenthaltsdauer Belegung in Besamungsbucht Dauer Fixierung: Belegung in der Gruppe Belegung in Einzelbucht bis 10 Tage nach dem Absetzen (nach Abklingen der Rausche) - bis 3, 4, oder 10 Tage nach dem Absetzen? Besamungsbucht 0,70 m breit, 2,00 m lang oder bis 28 Tage nach dem Belegen - stundenweise oder Selbstfangbucht 0,70 m breit, 2,00 m lang Einzelbucht Verfügungsbereich 1,00 m breit, 2,00 m lang
8 Deckzentrum: bisher gültig Einzelhaltung bis 28. Tag nach Belegung Eberlaufgang vor den Sauen Besamungstüren Laufgangbreite nicht vorgeschrieben Standbreite nach Ausführungshinweisen cm Standbreite 200 cm??? cm 200 cm
9 Alternativen zum klassischen Deckzentrum Absetzen Tag 0 Umstallen in die Gruppenhaltung am 28 nach Belegen Belegung am Tag 5 Ist Situation Absetzen Tag 0 Umstallen in Gruppenhaltung am Tag 10 nach dem Absetzen Belegung am Tag 5 Alternative 1 Absetzen Tag 0 Umstallen in Gruppenhaltung am Tag des Absetzens Belegung am Tag 5 Alternative 2 Abferkelstall Leertage im Einzelstand Tage nach der Belegung im Einzelstand Gruppenhaltung
10 Deckzentrum Einzelhaltung jeder zweite Stand frei nach dem Vorschlag Magdeburger Urteil : jeder zweite Stand bleibt frei Sauen können die Beine in die freie Bucht ausstrecken Sauen können bis zum 28. Tag nach dem Belegen in der Bucht bleiben 50% weniger Sauen im Deckbereich 100 cm Verfügungsbereich cm Standbreite 200 cm??? cm 200 cm
11 Deckzentrum Einzelhaltung erweiterter Liegebereich 1 nach dem Vorschlag Magdeburger Urteil : ca. 30 cm Freiraum zwischen den Buchten Sauen können die Beine in den freien Bereich ausstrecken Sauen können bis zum 28. Tag nach dem Belegen in der Bucht bleiben 30% weniger Sauen im Deckbereich 100 cm Verfügungsbereich 200 cm??? cm 200 cm cm Standbreite
12 Deckzentrum Einzelhaltung erweiterter Liegebereich 2 nach dem Vorschlag Magdeburger Urteil : ca. 100 cm Buchtenbreite Sauen können die Beine ausstrecken Einbauten verhindern umdrehen Sauen können bis zum 28. Tag nach dem Belegen in der Bucht bleiben 30% weniger Sauen im Deckbereich 100 cm Verfügungsbereich cm Standbreite 200 cm??? cm 200 cm
13 Deckzentrum Einzelhaltung Düsser Besamungsbucht Standbreite so breit, dass die Sauen sich gefahrlos umdrehen können Sauen können bis zum 28. Tag nach dem Belegen in der Bucht bleiben 50 60% weniger Sauen im Deckbereich 200 cm??? cm 200 cm cm Standbreite
14 Deckzentrum: Einbau von Korbbuchten oder Schwenkbuchten die bisherigen Einzelstände werden gegen Korbbuchten oder Schwenkbuchten ausgetauscht. Einzelhaltung X Tage um die Rausche, danach Gruppenhaltung schmale Laufgänge werden erweitert Fläche pro Tier bei Gruppenhaltung 0%? weniger Sauen im Deckbereich cm Standbreite 200 cm??? cm 200 cm landwirt.com
15 Deckzentrum mit Fixation der Sauen nur zur Belegung
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17 Abmessungen des Kastenstandes Ein Festsetzen der Sauen während der Rausche und des Belegens ist nach den vorliegenden Erkenntnissen sowohl für den Tierschutz als auch für den Arbeitsschutz sinnvoll. Es bleibt die Frage offen, wie breit dürfen die Stände denn sein? EU weit ist das nicht geregelt: Österreich: Irland: Frankreich: Schweiz (nicht EU): cm 60 cm cm cm Borghoff Feller
18 Ablauf der Brunst Brunstdauer Vorbrunst Eberduldung Stütz- und Reittest positiv Eisprung Nachbrunst Stunden nach Brunsteintritt 132 nach Prof. Dr. Weitze, ergänzt
19 Belegungszeitpunkt: Früh- und Spätrauscher erkennen Eberduldung Stütz- und Reittest positiv Lebensfähigkeit des Spermas Besamung Eisprung Spätrauschig Normalrauschig Frührauschig Absetztermin Tag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag nach Prof. Dr. Weitze, ergänzt
20 Brunstdauer und Rauscheverhalten Brunstdauer Gruppenhaltung: Arena (5 6 m²/sau) Gruppenfindung Rangordnungskämpfe Spätrauschig Normalrauschig Frührauschig Absetztermin Tag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag nach Prof. Dr. Weitze, ergänzt
21 Übergangsphase nach dem Vorschlag der länderoffenen Arbeitsgruppe Umbaulösungen: baurechtliche Hürden müssen entschärft werden Zeitraum für Bestandsbauten: Jahre 10 Jahre bis zur Umsetzung Niederländische Lösung +5 Jahre bis zur Umsetzung deutsche Lösung +5 Jahre Frist für Härtefälle Niederländische Lösung : max. 10 Tage im Kastenstand, 103 Tage in Gruppenhaltung, 35 Tage Abferkelstall = 70% Gruppenhaltung Deutsche Lösung : Fixierung von 5-10 Tagen im Kastenstand, 110 Tage in Gruppenhaltung, 35 Tage im Abferkelstall = 74% Gruppenhaltung
22 Stall der Zukunft ECKPUNKTE 1. Einzelhaltung nach derzeitiger Rechtslage mit geänderten Haltungseinrichtungen möglich. Aber gesellschaftlich gewollt? 1. Gruppierung der Sauen nach dem Absetzen heute schon erforderlich (hat mit dem Haltungsverfahren im DZ nur indirekt was zu tun) - direkt nach dem Absetzen - direkt nach dem Ende der Rausche (3. 4. Tag nach dem Belegen) 2. Gruppenhaltung erfordert deutlich mehr Platz pro Sau - Abstocken der Tierbestände - Neu- oder Umbaumaßnahmen erforderlich mögliche Haltungsvarianten: 1. Gruppenhaltung mit Selbstfangfress-Liegebuchten - Fixierung während der Rausche 2. Gruppenhaltung mit einer 3-Flächen-Bucht Fixierung während der Rausche oder nur stundenweise in (Selbstfang) Fress-Liegebuchten 3. Gruppenhaltung ohne Stände nach der Rausche
23 mögliche Haltungsvarianten Selbstfangfress-Liegebucht Deckstall = Wartestall möglich Dreiflächenbucht Deckstall = Wartestall möglich Besamungsbucht Deckstall, Umstallen in den Wartestall Selbstfangfressliegebucht: cm breit; 210 cm hinter dem Trog Laufbereich: >300 cm besser 400 cm Selbstfangfressliegebucht: 55 cm breit; 210 cm hinter dem Trog Laufbereich: >200 cm besser 300 cm Besamungsbucht: Standbreite?? Gruppenhaltungsverfahren: Kleingruppen, Abruffütterung, etc.
24 Stall der Zukunft ECKPUNKTE 1. Einzelhaltung nach derzeitiger Rechtslage mit geänderten Haltungseinrichtungen möglich. Aber gesellschaftlich gewollt? 1. Gruppierung der Sauen nach dem Absetzen heute schon erforderlich (hat mit dem Haltungsverfahren im DZ nur indirekt was zu tun) - direkt nach dem Absetzen - direkt nach dem Ende der Rausche (3. 4. Tag nach dem Belegen) 2. Gruppenhaltung erfordert deutlich mehr Platz pro Sau - Abstocken der Tierbestände - Neu- oder Umbaumaßnahmen erforderlich mögliche Haltungsvarianten: 1. Gruppenhaltung mit Selbstfangfress-Liegebuchten - Fixierung während der Rausche 2. Gruppenhaltung mit einer 3-Flächen-Bucht Fixierung während der Rausche oder nur stundenweise in (Selbstfang) Fress-Liegebuchten 3. Gruppenhaltung ohne Stände nach der Rausche
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