Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers

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1 D Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers Lernfeld 3 1 Die Antragsveranlagung beim Finanzamt Die ledige Speditionskauffrau Saskia Michelmann musste zu Jahresbeginn ihre Lohnsteuerkarte in der Personalabteilung abgeben. Am Jahresende bekommt sie ihre Lohnsteuerbescheinigung mit folgenden Einträgen zurück. Der Personalchef rät ihr, einen Lohnsteuerjahresausgleich beim Finanzamt zu beantragen, um eventuell zu viel bezahlte Steuernerstattetzubekommen. Das Steuersystem ist so aufgebaut, dass der Arbeitnehmer im Kalenderjahr normalerweise eher zu viel Lohnsteuer bezahlt als zu wenig. Lohnsteuer muss regelmäßig mit der Gehaltszahlung, also monatlich, an das Finanzamt abgeführt werden. Insbesondereunterschiedlich hohe Monatsgehälter können dazu führen, dass die monatlichen Lohnsteuerzahlungen eine höhere Summe ergeben, als auf das Jahresgehalt tatsächlich Lohnsteuer zu bezahlen ist. Wenn ein Arbeitnehmer ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit hat, muss er keine Steuernachzahlung befürchten; im Gegenteil: Häufig erstattet das Finanzamt zu viel bezahlte Lohnsteuer. Auf die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Löhne und Gehälter) wird die sogenannte Lohnsteuer bezahlt. Liegen außer den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit weitere Einkunftsarten vor (z. B. Zinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Mieteinnahmen als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung), wird nicht mehr lediglich eine Antragsveranlagung, sondern eine Einkommensteuererklärung durchgeführt (siehe S. 285). Die Steuersätze sind bei Lohn- und Einkommensteuer identisch. Nur Einkunftsartnichtselbstständige Arbeit (Löhne und Gehälter): WeitereEinkunftsarten á aus Kapitalvermögen á aus Vermietung und Verpachtung áaus selbstständiger Arbeit áaus Gewerbebetrieb Antragsveranlagung (Lohnsteuerjahresausgleich) Einkommensteuererklärung (Hauptvordruck) AnlageKAP AnlageV AnlageS AnlageG 1.1 Wie wirddie Antragsveranlagung durchgeführt? Unbedingt notwendig ist die elektronische Lohnsteuerbescheinigung für das zurückliegende Kalenderjahr.Hier sind als wichtige Angaben enthalten: u Jahresbruttolohn, u bezahlte (einbehaltene) Lohnsteuer im Kalenderjahr, u bezahlter (einbehaltener) Solidaritätszuschlag im Kalenderjahr, u bezahlte (einbehaltene) Kirchensteuer, u Arbeitnehmeranteil an der Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung u Arbeitgeberanteil an der Rentenversicherung

2 1 2 Name Vorname 3 Steuernummer 4 5 Die Antragsveranlagung beim Finanzamt In den amtlichen Vordruck werden zunächst die persönlichen Daten eingetragen: u Name, Vorname, u Familienstand, u Anschrift, u Steuerklasse, u Geburtstag, u Bankverbindung (wichtig für die Steuererstattung!). Auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung von Saskia Michelmann sind für das letzte Kalenderjahr folgende Werteaufgeführt: Bruttoarbeitslohn W ,00 Lohnsteuer X ,00 Solidaritätszuschlag Y ,87 Kirchensteuer (8 %) Z ,84 (im Vorjahr erstattet: 11,84 ) Rentenversicherung Arbeitnehmeranteil ,03 Rentenversicherung Arbeitgeberanteil ,03 Krankenversicherung Arbeitnehmeranteil ,69 Pflegeversicherung Arbeitnehmeranteil ,34 Saskia Michelmann fährt an 193 Tagen mit dem eigenen Pkw zur Arbeit. Die einfache Entfernung beträgt 13 km. Saskia hat eine private Unfallversicherung mit einem Jahresbeitrag in Höhe von 67,00 und eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einem monatlichen Beitrag von40,00. etin lt. Lohnsteuerbescheinigung(en), sofern vorhanden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Angaben zum Arbeitslohn Lohnsteuerbescheinigung(en) Steuerklasse 1 5 Steuerklasse 168 EUR Ct 2012 Anlage N Jeder Ehegatte mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit hat eine eigene Anlage Nabzugeben. X stpfl. Person / Ehemann X Ehefrau etin lt. weiterer Lohnsteuerbescheinigung(en), sofern vorhanden Lohnsteuerbescheinigung(en) Steuerklasse 6 oder einer Urlaubskasse 6 Bruttoarbeitslohn 110 W , 111.., 7 Lohnsteuer 140 X , 141.., 8 Solidaritätszuschlag 150 Y , 151.., 9 Kirchensteuer desarbeitnehmers 142 Z , 143.., Nur beikonfessionsverschiedener Ehe: Kirchensteuer für denehegatten 144.., 145.., 10 Michelmann,Saskia IHLASSI81J18S EUR 4 Ct Merke Die Antragsveranlagung wird vom Finanzamt folgendermaßen bearbeitet: Bruttoarbeitslohn W Werbungskosten [ =Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit \ Sonderausgaben ] außergewöhnliche Belastungen Kinderfreibetrag/Betreuungsfreibetrag =zuversteuerndes Einkommen ^ 1 V b 2 V b

3 Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers Besteuerungsgrundlagen zur Steuerfestsetzung 2012 Berechnung des zu versteuernden Einkommens: Insgesamt Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit: Bruttoarbeitslohn ,00 W Werbungskosten ,00¹ [ = Einkünfte ,00 Gesamtbetrag der Einkünfte , ,00 Sonderausgaben unbeschränkt abzugsfähig ,00² Vorsorgeaufwendungen ,00 3 ] = Einkommen/zu versteuerndes Einkommen ,00 ^ Berechnung der Einkommensteuer: zu versteuernnach der Grundtabelle ,00 ^ tarifliche Einkommensteuer ,00 festzusetzende Einkommensteuer ,00 Auf das so ermittelte zu versteuernde Einkommen ^ wird anhand der Einkommensteuertabelle (bei Alleinstehenden gilt die Grundtabelle) die Einkommensteuerschuld _ ermittelt. Dieser Betrag wird mit der abgeführten Lohnsteuer ` verglichen. Zu viel abgeführte Lohnsteuer a wird dem Steuerpflichtigen erstattet. Hat der Steuerpflichtige zu viel Lohnsteuer bezahlt, sind automatisch auch zu viel Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag bezahlt worden, da diese Größen in Abhängigkeit der Lohn- bzw. Einkommensteuer bezahlt werden. Neben der Erstattung für zu viel bezahlte Lohnsteuer wird das Finanzamt auch zu viel bezahlte Kirchensteuer b und zu viel bezahlten Solidaritätszuschlag c erstatten. Zu viel bezahlte Lohnbzw. Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag werden insgesamt d erstattet. Jahr Einkommen- Kirchen- Solidaritäts- Insgesamt steuer steuer rk zuschlag in in in in Festgesetzt werden _ 6.215,00 497,00 341,00 ab Steuerabzug vomlohn ` 6.398,00 500,00 351,87 verbleibende Beträge 183,00 3,00 10,87 196,87 Restguthaben des Steuerpflichtigen a 183,00 b 3,00 c 10,87 d 196,87 Das Guthaben von insgesamt 196,87 wird erstattet auf das Konto Nr bei der Kreissparkasse (BLZ ). 1.2 Werbungskostenbei Einkünftenaus nichtselbstständiger Tätigkeit Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen ( 9 EStG). Typische Beispiele für Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit sind Fahrtkosten zum Arbeitsplatz, Ausgaben für berufs- 1 s.s.280f. 2512,00 12,00 =500, %von (3.654, ,03) =7.308,06 =5.407,96 abzgl. RV AG 3.654,03 =1.753,93 +KVAN3.170,69 +PVAN396,34 =5.320,96 (5.321,00 gerundet). Da die Beiträgefür KV und PV über 2.800,00 liegen, können keine weiteren Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden

4 Die Antragsveranlagung beim Finanzamt typische Arbeitskleidung, Ausgaben für Fachliteratur, Kontoführungsgebühren und Beiträge angewerkschaften. Die Fahrtkosten für die kürzeste Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden mit 0,30 je Entfernungskilometer (einfache Entfernung) angesetzt. Jeder Arbeitnehmer kann pauschal¹ 1.000,00 Werbungskosten ansetzen, die er im Einzelnen nicht nachweisen muss. Ein Einzelnachweis ist nur erforderlich, wenn der Arbeitnehmer mehr als 1.000,00 jährlich anwerbungskosten ansetzen möchte. Beispiel: Die Wohnung der Speditionskauffrau Saskia Michelmann ist 13 Kilometer (einfache Entfernung) von ihrem Arbeitsplatz entfernt. Saskia Michelmann hatte im letzten Kalenderjahr 230 bezahlte Arbeitstage. Sie hatte 25 Tage Urlaub und waran 12 Tagenkrank. Bezahlte Arbeitstage: 230 Urlaubstage 25 Krankheitstage 12 =Anzahl der Fahrten ,30 =752,70 Fahrtkosten Hier darf die günstigere Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.000,00 angesetzt werden. Typische Werbungskosten des Arbeitnehmers Werbungskostenpauschale (Arbeitnehmerpauschbetrag) Werbungskostennachweis u Bewerbungskosten u Fahrtkosten zum Arbeitsplatz u berufstypische Arbeitskleidung u Gewerkschaftsbeiträge u Kosten für Fachliteratur u Kontoführungsgebühren (pauschal 16,00 ) Jeder Arbeitnehmer kann pauschal (ohne Einzelnachnachweis) 1.000,00 Werbungskosten jährlich ansetzen. Werbungskosten über 1.000,00 jährlich müssen einzeln in der gesamten Höhe nachgewiesen werden. 1 2 Aufgaben zum Sachverhalt Ein Speditionskaufmann wohnt 17 km von seinem Arbeitsplatz entfernt. Er fährt an 198 Tagen im Jahr zu seiner Spedition. Für das Abonnement der DVZ zahlt er vierteljährlich 49,00.Berechnen Sie die Werbungskosten für die Antragsveranlagung beim Finanzamt. Die Auszubildende Daniela Klein fährt mit der Stadtbahn zur Arbeit. Die Monatskarte kostet 35,00.Der halbjährliche Gewerkschaftsbeitrag beträgt 25,00.Berechnen Sie die Werbungskosten für die Antragsveranlagung beim Finanzamt. 3 Der Speditionskaufmann Johannes Wolpert fährt an 190 Arbeitstagen täglich insgesamt 64 km zur Arbeit und zurück. Im Berechnungsjahr kaufte er sich für 345,00 Fachliteratur. Entsprechende Belege liegen vor. Berechnen Sie die Werbungskosten für die Antragsveranlagung beim Finanzamt. 1 Arbeitnehmerpauschbetrag

5 Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers 1.3 Sonderausgaben Sonderausgaben sind vom Staat aus sozial-, wirtschafts- und finanzpolitischen Gründen steuerbegünstigte Ausgaben, die im Kalenderjahr bezahlt wurden und weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind (vgl. 10 EStG). Der Gesetzgeber fördert diese privaten Ausgaben, weil er beispielsweise die Vermögensbildung, etwa zur Altersvorsorge,und die Risikovorsorge für besonderszweckmäßig hält. Die Sonderausgaben werden unterteilt in unbeschränkt und beschränkt abzugsfähigesonderausgaben: Unbeschränkt abzugsfähige Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen u gezahlte Kirchensteuer u gesetzliche Rentenversicherung Arbeitnehmeranteil (74%)¹ u gesetzliche Rentenversicherung Arbeitgeberanteil u zertifizierte Rentenverträge(sog. Rürup- oder Basisrentenverträge) u Beiträgezur gesetzlichen Krankenversicherung Weitere Vorsorgeaufwendungen Beiträgezur u Krankenversicherung über die Basisabsicherunghinaus u Arbeitslosenversicherung u private Unfallversicherung u Haftpflichtversicherung u Lebensversicherung u Berufsunfähigkeitsversicherung Beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben, die keine Vorsorgeaufwendungen sind u Aufwendungen für hauswirtschaftlich Beschäftigte u Spenden für mildtätige, kirchliche, religiöse und wissenschaftliche Zwecke u Spenden an politische Parteien u Unterhaltsleistungen u Kosten für Berufsausbildung in einem nicht ausgeübten Beruf u Beiträgezur gesetzlichen Pflegeversicherung in voller Höhe absetzbar WeitereVorsorgeaufwendungen können im Rahmen des Höchstbetrages von 2.800,00 geltend gemacht werden, soweit der Höchstbetrag nicht bereits durch BeiträgezuBasisrenten-, Krankenund Pflegeversicherung ausgeschöpftwurde. Die jeweiligen Höchstbeträgestehen in 10EStG. So dürfen Spenden für mildtätige, kirchliche, religiöse und wissenschaftliche Zwecke max. 5%des Gesamtbetrages der Einkünfte ausmachen. Für die Aus- und Weiterbildung in einem nicht ausgeübten Beruf dürfen max. 920,00 am Ort oder 1.227,00 bei auswärtiger Unterbringung angesetzt werden. Ausgaben für die Hausrat- und Kaskoversicherungen stellen keine Vorsorgeaufwendungen dar,weil es sich um Sachversicherungen handelt. 1 Stand 2012.Dieser Prozentsatz erhöht sich bis zum Jahr 2025 jährlich um zwei Prozentpunkte bis auf 100%

6 Grenzsteuersatz in % Die Antragsveranlagung beim Finanzamt 1.4 Außergewöhnliche Belastungen Außergewöhnliche Belastungen sind dann gegeben, wenn einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen erwachsen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse, z. B. bei Krankheit, Schwerbehinderung, Tod, Beschäftigung einer Haushaltsgehilfin (vgl. 33 EStG). Wenn die Aufwendungen die zumutbare Eigenbelastung¹ übersteigen, wird auf Antrag der übersteigende Betrag als außergewöhnliche Belastung vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen. 1.5 Sonderfreibeträge Steuerpflichtigen mit Kindern stehen Kinderfreibeträge oder Kindergeld zu. Der Kinderfreibetrag wird vom Einkommen abgezogen, die damit verbundene Steuerersparnis hängt also vom persönlichen Steuersatz der steuerpflichtigen Eltern ab. Das Kindergeld wird vom Arbeitgeber bzw.von der Familienkasse der Arbeitsagentur ausgezahlt. Das Finanzamt berücksichtigt bei der Steuererklärung die für den Steuerpflichtigen jeweils günstigste Alternative(=Günstigerprüfung) Der Einkommensteuer-Tarif Progressionszone I (8 005 bis ): 14-24% Progressions zone II ( bis ): 24-42% Proportionalzone I ( bis ): 42 % 42 Proportionalzone II (ab ): 45 % bis 8004 : 0% zu versteuerndes Jahreseinkommen in Euro Stand Die zumutbareeigenbelastung wirdinabhängigkeit der Ausgabenhöhe und des Einkommens berechnet

7 Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers Berechnungsschema zur Ermittlung der Einkommensteuerschuld bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit: Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit (Jahreslohn/Jahresgehalt) Werbungskosten = Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit = Summe der Einkünfte/Gesamtbetrag der Einkünfte Sonderausgaben außergewöhnliche Belastungen = Einkommen Kinderfreibetrag = zu versteuerndes Einkommen (Bemessungsgrundlagefür die Einkommensteuer) In der Steuertabelle wird die zu zahlende Einkommensteuer abgelesen. Dieser Betrag wird mit der vorausbezahlten Jahreslohnsteuer verglichen. Zu viel bezahlte Steuer erstattet das Finanzamt auf Antrag. Zusammenfassende Aufgabe Die ledigespeditionskauffrau EvaHaufe erstellt einen Lohnsteuerjahresausgleich für das vergangene Jahr.Die Lohnsteuerkarte weist folgende Daten auf: Bruttoarbeitslohn ,00 Einbehaltene Lohnsteuer ,90 Kirchensteuer ,59 Solidaritätszuschlag ,59 Rentenversicherungsanteil Arbeitgeber ,40 Rentenversicherungsanteil Arbeitnehmer ,40 Krankenversicherungsanteil Arbeitnehmer ,40 Pflegeversicherungsanteil Arbeitnehmer ,80 Arbeitslosenversicherungsanteil Arbeitnehmer ,00 Persönliche Situation: Entfernung Arbeitsstätte Wohnung 17 km 208 Arbeitstage Ausgaben für Fachliteratur 45,00 Kfz-Haftpflichtversicherung 260,00 jährlich Berufsunfähigkeitsversicherung 16,00 monatlich a) Berechnen Sie die Werbungskosten. b) Berechnen Sie die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. c) Berechnen Sie die Sonderausgaben. d) Berechnen Sie das zu versteuernde Einkommen

8 WeitereEinkunftsarten 2 WeitereEinkunftsarten Der Einkommensteuer unterliegen die Einkünfte aus den 7 Einkunftsarten nach 2 Abs. 1 EStG. Eine Einkunftsart haben Sie bereits kennen gelernt, das sind die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Auf Seite 2 der Einkommensteuererklärung sind die Einkunftsartendes Steuerpflichtigen anzugeben: Einkünfte im Kalenderjahr 2012 aus folgenden Einkunftsarten: Land- und Forstwirtschaft X lt. Anlage(n) L Anzahl Gewerbebetrieb X lt. Anlage G für steuerpflichtige Person (bei Ehegatten: Ehemann) X Selbständige Arbeit X lt. Anlage S für steuerpflichtige Person (bei Ehegatten: Ehemann) X Nichtselbständige Arbeit X lt. Anlage N für steuerpflichtige Person (bei Ehegatten: Ehemann) X für steuerpflichtige Person Kapitalvermögen X lt. Anlage KAP (bei Ehegatten: Ehemann) X Vermietung und Verpachtung X lt. Anlage(n) V Anzahl Sonstige Einkünfte X Renten lt. Anlage R für steuerpflichtige Person (bei Ehegatten: Ehemann) X X lt. Anlage SO lt. Anlage G für Ehefrau lt. Anlage S für Ehefrau lt. Anlage N für Ehefrau lt. Anlage KAP für Ehefrau Renten lt. Anlage R für Ehefrau Einkunftsartennach EStG Das EStG unterteilt die Einkünfte in Gewinn- und Überschusseinkünfte, wie die folgende Übersicht zeigt: 1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb 3. Einkünfte aus selbstständiger (nichtgewerblicher) Arbeit, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte 4. Einkünfteaus nichtselbstständiger Arbeit 5. Einkünfte aus Kapitalvermögen 6. Einkünfte aus Vermietungund Verpachtung 7. SonstigeEinkünfte, z. B. Spekulationsgewinne 4. Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit 5. Einnahmen aus Kapitalvermögen 6. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung Einkünfte sind Die Einnahmen zu den Einkünften 4. bis 7. können um die Werbungskosten (Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen, 9 EStG) gekürzt werden. Die Einnahmen können gekürzt werden um: Betriebseinnahmen Betriebsausgaben =Gewinn (Einkünfte) Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten, also: Einnahmen Werbungskosten =Einkünfte abzüglich Werbungskosten z. B. Fahrtkostenpauschale, berufstypische Arbeitskleidung, Gewerkschaftsbeitrag, Fachliteratur 1.000,00 pauschal oder Einzelnachweis bei höheren Werbungskosten = Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit abzüglich Sparerpauschbetrag in Höhe von 801,00 (Ehepaare 1.602,00 ) z. B. Kontoführungskostenfür Wertpapierkonto, Bankspesen 51,00 pauschal oder Einzelnachweis bei höheren Werbungskosten Der Sparerfreibetrag beträgt 750,00. = Einkünfte aus Kapitalvermögen abzüglich Werbungskosten Zinsen für aufgenommene Darlehen, Abschreibungen auf Gebäude/ Wohnung, Reparaturkosten = Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (können auchnegativ sein).

9 Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers Berechnungsschema zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens Gemäß 2 EStG kann nach dem folgenden vereinfachten Schema das zu versteuernde Einkommen unddanachdie Einkommensteuer ermittelt werden: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Gewinn) + Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Gewinn) + Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (Gewinn) + Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Einnahmen Werbungskosten) + Einkünfte aus Kapitalvermögen (Einnahmen Werbungskosten) + Einkünfte aus Vermietungund Verpachtung (Einnahmen Werbungskosten) + SonstigeEinkünfte im Sinne des 22EStG = Summe der Einkünfte Altersentlastungsbetrag (ab dem 64. Lebensjahr) = Gesamtbetrag der Einkünfte Sonderausgaben außergewöhnliche Belastungen = Einkommen Kinderfreibetrag/Betreuungsfreibetrag = zuversteuerndes Einkommen Bemessungsgrundlage für tarifliche Einkommensteuer Anwendung der Steuertabelle (Grundtabelle bei Ledigen, Splittingtabelle bei Verheirateten) Einkommensteuer 3 Vermögenswirksame Leistungen und Wohnungsbauprämie Zur Förderung einer zusätzlichen Altersvorsorge und des privaten Wohneigentums werden unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene staatliche Sparförderungen gewährt. Vermögenswirksame Leistungen Nach dem 5.Vermögensbildungsgesetz fördert der Staat die Vermögensbildung durch die Anlage vermögenswirksamer Leistungen. Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber vomlohn/gehalt abzieht und an den Träger der vermögenswirksamen Leistung (z. B. Bausparkasse, Vermögensbeteiligungen) überweist. Oft beteiligen sich die Arbeitgeber an der Vermögensbildung ihres Arbeitnehmers mit einem entsprechenden Arbeitgeberanteil. Die staatliche Förderung besteht in einer Arbeitnehmersparzulage, die für bestimmte Anlageformen(siehe Tabelle Seite 287) vom Finanzamt gewährt wird. Begünstigt sind einmalige oder für die Dauer vonsechs Jahren laufende Einzahlungen. Die Sperrfrist beträgt sieben Jahre. Die beiden Anlageformen in Bausparverträge oder andere Vermögensbeteiligungen können nebeneinander in Anspruchgenommen werden. Damit die Arbeitnehmersparzulage gewährt wird, dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden (siehe Tabelle Seite 287)

10 Anlageform Zulagenart begünstigter jährlicher Aufwand In der Regel wird die Gewährung der Arbeitnehmersparzulage mit der Lohn- bzw. Einkommensteuerklärung beantragt. Das Finanzamt überweist dann die Sparzulage auf das Konto der vermögenswirksamen Anlage. Wohnungsbauprämie Der Staat unterstützt die Vermögensbildung mit der Arbeitnehmersparzulagemit der Wohnungsbauprämie. Die Wohnungsbauprämie bekommt, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat. Es muss kein Arbeitsverhältnis vorliegen. Allerdings darf das zu versteuernde Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigen (siehe Tabelle unten). Das Unterschreiten dieser steuerlichen Grenzen wirdbei Arbeitnehmernmit dem Einkommensteuerbescheid nachgewiesen. Aber auch Personen, die in keinem Arbeitsverhältnis stehen (z. B. Schüler, Rentner), können die Wohnungsbauprämie bekommen. Die Wohnungsbauprämie wird bei der zuständigen Bausparkasse beantragt. Der Bausparer muss dabei seine Einkommensteuernummer angeben. Das Finanzamt überprüft, ob die Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Wird die Wohnungsbauprämie gewährt, überweist das Finanzamt diese Prämie auf das Konto des Bausparersbei dessen Bausparkasse. Höhe der Förderung 20 % maximal 80,00 Ansparzeit und Sperrfrist Vermögenswirksame Leistungen und Wohnungsbauprämie Staatliche Sparförderungen Sparvertrag in Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen Bausparvertrag Bausparvertrag Arbeitnehmersparzulagsparzulage Arbeitnehmer- Wohnungsbauprämie 400,00 470,00 512,00 (Alleinstehende) 1.024,00 (Verheiratete) 6Jahre 7Jahre(rückwirkend beginnend zum der ersten Einzahlung) 9% maximal 42,30 7Jahreab Vertragsabschluss 8,8 % maximal 45,06 (Alleinstehende) 90,12 (Verheiratete) 7JahreabVertragsabschluss für Verträge, die vordem abgeschlossen wurden und für Bausparer,die bei Vertragsabschluss unter 25 Jahrealt waren Voraussetzungen Arbeitnehmer Arbeitnehmer alle Personen, die in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und das 16.Lebensjahr vollendet haben Einkommensgrenzen 1 maximal ,00 (Alleinstehende) bzw ,00 (Verheiratete) maximal ,00 (Alleinstehende) bzw ,00 (Verheiratete) 1 Maßgeblich ist jeweils das zu versteuernde Einkommen im Jahr der Sparleistung. maximal ,00 (Alleinstehende) bzw ,00 (Verheiratete)

Gesamtbetrag der Einkünfte 145.000,00 Altersvorsorgeaufwendungen 17.129,00 anzusetzen mit 76 % 13.019,00 (Höchstbetrag = 76 % von 40.

Gesamtbetrag der Einkünfte 145.000,00 Altersvorsorgeaufwendungen 17.129,00 anzusetzen mit 76 % 13.019,00 (Höchstbetrag = 76 % von 40. 1 Lösung zu Aufgabe 1: SACHVERHALT 1 - HAUSAUFGABE Gesamtbetrag der Einkünfte 145.000,00 Altersvorsorgeaufwendungen 17.129,00 anzusetzen mit 76 % 13.019,00 (Höchstbetrag = 76 % von 40.000,00 ) Beiträge

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