Thomas Breitkopf. ich bitte Sie, den Lärmaktionsplan hinsichtlich der BAB 95 ( Garmischer Autobahn ) zu modifizieren.

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1 Thomas Breitkopf Mindelheimerstr. 15b München Tel.: Mobil: Thomas Breitkopf, Mindelheimerstr. 15 b, München per Regierung von Oberbayern Sachgebiet München München, Öffentlichkeitsbeteiligung hier: Lärmaktionsplan Bundesautobahnen Landeshauptstadt München Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie, den Lärmaktionsplan hinsichtlich der BAB 95 ( Garmischer Autobahn ) zu modifizieren. Ich beantrage für den Bereich BAB-Beginn München bis Unterdill 1. Lärmvorsorgemaßnahmen wegen einer wesentlichen Änderung (Neugestaltung Luise Kiesselbach Platz / Mittlerer Ring) 2. Prüfung & Berücksichtigung von Luftreinhaltungsmaßnahmen Zur Begründung möchte ich folgendes ausführen: Wir wohnen in einem als allgemeines Wohngebiet ausgewiesenem Bereich und dennoch wird hier eine Autobahn mit Tempo 80 und bis zu 10 Fahrspuren ohne ausreichenden Lärmschutz betrieben. Seit Jahrzehnten wird über das Thema Lärmschutz diskutiert ohne signifikante Verbesserung. Im Gegenteil. Durch die Zunahme des Verkehrs und der Neugestaltung des Mittleren Ringes, wird es von Jahr zu Jahr schlimmer. Der nun vorliegende Lärmaktionsplan sieht hier wieder keine signifikanten Änderungen vor.

2 Thomas Breitkopf Wichtig an dieser Stelle ist, dass der Bürger nicht in das Räderwerk der Zuständigkeiten gerät, das hier offenkundig besteht. Es sind (mindestens) die Stadt München, der Freistaat Bayern, die Autobahndirektion Süd, die Bundesrepublik Deutschland beteiligt. In diesem Kuddel Muddel den Bürger zu sagen, kümmere Du dich darum, das etwas erreicht wird erachte ich als weder sach- noch zielgerecht. Das wurde mir wiederholt von verschiedenen Stellen so mitgeteilt. Es kann & darf nicht zu Lasten der Bürger gehen, wenn Zuständigkeiten nicht eindeutig festgelegt sind! 1. Status Quo / Anhang 5 (Lärmkartierung 2012)

3 Thomas Breitkopf

4 2. Kein ausreichender bestehender Lärmschutz An der gesamten betroffenen Strecke ist kein ausreichender Lärmschutz vorhanden. Ein echter Lärmschutz existiert nicht. Der tatsächlich vorhandene Lärmschutz gestaltet sich derart, dass Abraum vom damaligen Bau der Autobahn neben der Autobahn abgelagert worden ist. Die Gestaltung des Walls orientiert & richtet sich jedoch nicht an den relevanten Vorgaben zum Lärmschutz. Der vorhandene Wall - ist nicht durchgehend, - weist keine ausreichende Höhe auf, - ist lückenhaft und - besteht in weiten Teilen nur auf einer Seite der Autobahn Höhe Unterdill Höhe Mindelheimerstraße

5 3. Unzutreffende & unpräzise Aussagen im Lärmaktionsplan a. Kein durchgehender Lärmschutz Der Lärmschutz ist nicht durchgehend (vgl. Bilder von oben). Es gibt große Gebiete, die noch nicht einmal einen Wall haben. Dennoch wird im Entwurf an verschiedenen Stellen davon gesprochen, dass ein Lärmwall errichtet ist / worden ist. Das ist falsch. b. Fehlerhafte Annahmen Schon allein bei der Anzahl der belasteten Einwohnern für den Pegelbereich zwischen 65 und 70 db können die Zahlen nicht stimmen. Es wird hier von lediglich 180 Personen (Tag) bzw. 1 Person (Nacht) gesprochen. Ein Blick auf die Lärmkartierungskarten 2012 (oben) zeigt, dass diverse z. T. 12 stöckige Hochhäuser in diesem Bereich liegen. Von den übrigen betroffenen Mehrfamilienhäusern ganz zu schweigen. Diese Zahlen können nicht stimmen.

6 Der Entwurf geht davon aus, dass keine Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der A 95 vorhanden sind.

7 Es sind keine Maßnahmen für die A 95 geplant. ð Mithin ist der Notwendigkeit einer Lärmsanierung ein höherer Stellenwert zu geben c. Die bereits vorhandenen Maßnahmen sind falsch dargestellt (Tabelle 13):

8 Es sind keine Wälle errichtet, die den Anforderungen an einen Lärmschutzwall genüge tun würden. Das die Wälle auf der gesamten Länge errichtet sein sollen ist falsch; in Teilbereichen fehlen sie ganz (z. B. Höhe Mindelheimerstr.). Ebenfalls nicht richtig ist, dass der Wall 5 m hoch sein soll. Selbst, wenn er in (kleinen) Bereichen diese Höhe erreichen sollte, so kann man in keinem Fall davon sprechen, dass dies ein ausreichender Lärmschutz wäre, der den Namen auch verdient. Zu dem Thema Stadtgebiet München siehe bereits oben zum Thema Zuständigkeiten. ð Mithin sind die Annahmen neu zu treffen und den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen

9

10 Die errechnete Lärmreduktion wird schon kurze Zeit nach der Maßnahme defacto nicht mehr erreicht, weil die Fahrbahndecke abgenutzt wird. Eine Bewertung der Maßnahme wurde nicht durchgeführt, kann demnach auch nicht mindernd berücksichtigt werden und schon gar nicht mit 4 db!

11 Es fehlt (mindestens) ein Lärmbrennpunkt. Auf Höhe Mindelheimerstraße (freies Feld, kein Wall; vgl. Bild am Anfang dieses Schreibens) werden die Lärmwerte nur errechnet. ð den tatsächlichen örtlichen Begebenheiten wird nicht Rechnung getragen

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13

14 ð Mithin sind die Maßnahmen (neu) zu bewerten d. Auswirkungen der bisherigen Maßnahmen weder verifiziert noch nachhaltig Die bei den oben dargestellten Maßnahmen dargestellten Auswirkungen sind nicht bewertet. ð Demnach können diese Maßnahmen auch nicht herangezogen werden 4. Gleichbehandlung mit anderen Bundesautobahnen, bei denen Lärmschutzmaßnahmen ergriffen worden sind Eine Vergleichbarkeit mit der Lindauer Autobahn ist gegeben. Im Bereich der Garmischer Autobahn sind ähnlich viele Personen betroffen und das belastete Gebiet ist ausreichend groß. Dennoch werden und wurden an der Lindauer Autobahn massive und effektive Lärmschutzwälle errichtet an der Garmischer Autobahn nicht. Die sachlichen Gründe hierfür sind nicht vorhanden. ð aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung folgt die Notwendigkeit einer Lärmsanierung entlang der Garmischer Autobahn 5. Der Um- / Ausbau des Mittleren Ringes / Luise Kiesselbach Platz ist eine wesentliche Änderung der Nutzung

15 Mit den baulichen Änderungen geht eine deutliche Steigerung des Verkehrsaufkommens einher. Zumal in den letzten Jahren die Wohnbebauung im betroffenen Gebiet immer weiter steigt, die Anzahl der belasteten Bürger demnach immer größer wird. Diese Änderung (Mittlerer Ring) ist nachhaltig und auch relevant sonst hätte man diese Maßnahme gar nicht erst getroffen. Sie wirkt sich aber (auch) auf die Garmischer Autobahn und die dortige Lärmbelastung aus. Sehr gerne stehe ich Ihnen für ein Gespräch unter den oben angegebenen Kontaktinformationen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Thomas Breitkopf

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