Personengesellschaft erzielt

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1 Personengesellschaft erzielt Überschußeinkünfte Gewinneinkünfte Gesellschafter ist Mitunternehmer i.s.v. 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Gesellschafter ist kein Mitunternehmer i.s.v. 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Anteilige Zurechnung der Einkünfte beim Gesellschafter Wirtschaftsgüter der Personengesellschaft sind anteilig Privatvermögen der Gesellschafter Befindet sich der Geschäftsanteil beim Gesellschafter im Betriebsvermögen, erfolgt auf der Ebene des Gesellschafters Umqualifizierung in gewerbliche Einkünfte (sogenannte Zebra- Gesellschaft) anteilige Zurechnung der Gewinneinkünfte beim Mitunternehmer Vergütungen an Mitunternehmer werden in Gewinneinkünfte umqualifiziert Wirtschaftsgüter der Personengesellschaft sind Betriebsvermögen der Gesellschaft Wirtschaftsgüter, die vom Mitunternehmer der Gesellschaft überlassen werden oder dem Mitunternehmeranteil dienen, gehören ebenfalls zum Betriebsvermögen der Personengesellschaft (sogenanntes n) Gewinnanteil stellt beim Gesellschafter Einkünfte aus Kapitalvermögen und bei der Gesellschaft Zinsaufwand dar Der Gesellschaftsanteil zählt i.d.r. zum Privatvermögen des Gesellschafters Quelle: Niehus / Wilke, Die Besteuerung der Personengesellschaften, 4. Auflage 2008, S. 30 Seite 1

2 Gewinnermittlung 1. Stufe Ergänzungsbilanz A Ergänzungs-GuV A Gesellschaftsbilanz Gesellschafts-GuV Erträge der Gesamthand./. Vergütungen an A und B./. übriger Aufwand = Gewinn der Gesell- Ergänzungsbilanz B Ergänzungs-GuV B +/- Gewinnanteil A Ergebnis Erg-Bil. A = Ergebnis 1. Stufe A +/- Gewinnanteil B Ergebnis Erg-Bil. B = Ergebnis 1. Stufe B Sonderbilanz A Sonder-GuV A Sondervergütung A + sonstige Sonder-BE A./. Sonder-BA A 2. Stufe Sonderbilanz B Sonder-GuV B Sondervergütung B + sonstige Sonder-BE B./. Sonder-BA B Ergebnis 1. Stufe A +/- Ergebnis So-Bilanz A = Gewinn A Ergebnis 1. Stufe B +/- Ergebnis So-Bilanz B = Gewinn B Steuerlicher Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft Quelle: Niehus / Wilke, Die Besteuerung der Personengesellschaften, 4. Auflage 2008, S. 71 Seite 2

3 wirtschaftlich zuzurechnen sowie dem Handelsrechtliches Bereich der gewerblichen Bilanzvermögen Betätigung der Personengesellschaft des oder der Mitunternehmer im Rahmen der Personengesellschaft zuzuordnen sind. Die Zurechnung zu einem oder mehreren Mitunternehmern kann sich auf das Alleineigentum eines Mitunternehmers bzw. das Bestehen einer { XE "Bruchteilsgemein- Gesamthänderisch gebundenes Privatvermömögen der Mitunternehmerschaft einzelnen Mitunternehmer bei Gesamthänderisch gebundenes Betriebsver- n der schaft" gen }Bruchteils- der Mitunterneh- oder Gesamthandsgemeinschaft neben der der eigentlichen Mitunternehmerschaft Mitunternehmerschaft gründen, an der ein oder mehrere Mitunternehmer beteiligt sind. SBV I und II Steuerrechtliches Betriebsvermögen der Mitunternehmerschaft Quelle: Niehus / Wilke, Die Besteuerung der Personengesellschaften, 4. Auflage 2008, S. 77 Unmittelbare Nutzung für betriebliche Zwecke der Mitunternehmerschaft Unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Beteiligung Gewillkürtes Betriebsvermögen Notwendiges n I Gewillkürtes n I Notwendiges n II Gewillkürtes n II Notwendiges Betriebsvermögen n bei der Mitunternehmerschaft n bei der Mitunternehmerschaft Quelle: Niehus / Wilke, Die Besteuerung der Personengesellschaften, 4. Auflage 2008, S. 79 Seite 3

4 Gründung einer Personengesellschaft Bargründung Sachgründung Einbringung einzelner Wirtschaftsgüter Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmerantei aus dem Privatvermögen aus dem Betriebsvermöge n Quelle: Niehus / Wilke, Die Besteuerung der Personengesellschaften, 4. Auflage 2008, S. 163 Seite 4

5 Seite 5 Übertragung vom Gesellschafter auf die Gesellschaft gegen fremdübliches Entgelt Veräußerung bzw. Anschaffung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten tauschähnlicher Vorgang unentgeltlich Schenkung bzw. Einlage aus (Sonder-) Betriebsvermögen aus Privatvermögen aus (Sonder-) Betriebsvermögen aus Privatvermögen Veräußerung mit Gewinnrealisierung Anschaffung Veräußerung bzw. Tausch i.s.v. 6 Abs. 6 Satz 1 EStG; ggf. Anwendung der 17, 23 EStG Anschaffung erfolgsneutrale Ausbuchung, 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1, 2 EStG Einbuchung zum Buchwert, 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1, 2 EStG aber: keine unmittelbaren steuerlichen Auswirkungen, aber ggf. Anwendung von 23 Abs. 1 Satz 5 EStG Zugang zum Einlagewert nach 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG ggf. 6 Abs. 5 Sätze 4 bis 6 EStG beachten! Quelle: Niehus / Wilke, Die Besteuerung der Personengesellschaften, 4. Auflage 2008, S. 260 Seite 5

6 Seite 6 Übertragung von der Gesellschaft auf den Gesellschafter gegen fremdübliches Entgelt gegen Minderung von Gesellschaftsrechten unentgeltlich Veräußerung bzw. Anschaffung tauschähnlicher Vorgang Schenkung bzw. Entnahme in (Sonder-) Betriebsvermögen in Privatvermögen in (Sonder-) Betriebsvermögen in Privatvermögen Veräußerung mit Gewinnrealisierung Anschaffung erfolgsneutrale Ausbuchung, 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1, 2 EStG Einbuchung zum Buchwert, 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1, 2 EStG aber: ggf. 6 Abs. 5 Sätze 4 bis 6 EStG beachten! Gewinnrealisation wegen Entnahme, 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG Zugang zum Entnahmewert Quelle: Niehus / Wilke, Die Besteuerung der Personengesellschaften, 4. Auflage 2008, S. 261 Seite 6

7 - 7 - Angesprochenes Kapitalkonto Art der Steuerliche Bezeichnung gilt steuerlich als Gegenleistung Behandlung als Kapitalkonto I Eigenkapital Gesellschaftsrechte Tauschähnlicher Vorgang Kapitalkonto II mit Verlustverbuchung Kapitalkonto II ohne Verlustverbuchung Eigenkapital Gesellschaftsrechte Tauschähnlicher Vorgang Fremdkapital Forderungsrecht Entgeltlicher Vorgang Rücklagenkonto Eigenkapital keine Unentgeltlicher Vorgang Quelle: Niehus / Wilke, Die Besteuerung der Personengesellschaften, 4. Auflage 2008, S. 223 bei Veräußerung aufgedeckte stille Reserven im Einzelunternehmen im n im Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft in voller Höhe in voller Höhe soweit die stillen Reserven dem Stpfl. zuzuordnen sind übertragbar auf (anderes) Einzelunternehmen (anderes) n (anderes) Gesamthandsvermögen, soweit das Reinvestitions-WG dem Stpfl. zuzuordnen ist Quelle: Niehus / Wilke, Die Besteuerung der Personengesellschaften, 4. Auflage 2008, S. 115 Seite 7

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