Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit (2)
|
|
- Louisa Heinrich
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 und der IT-Sicherheit (2) Vorlesung im Sommersemester 2006 an der Universität Ulm von Ergebnis der Einordnung (Wdh) durchgängige Verwendung einheitlicher Definitionen Besonderheiten der Information als Rohstoff berücksichtigen informationstechnische Fortentwicklung erfordert technisches Grundverständnis gesellschaftliche Werte für Handlung maßgeblich Normen sind das Ergebnis staatlicher Gewalt Verantwortung durch Ausrichtung auf Permanenz menschlichen Lebens 2
2 Überblick zum Datenschutz 3 Geschichte des Datenschutzes: 7 Schutzziele 4
3 Datenschutz als Abwehrrecht (1) Ausgleich des Ungleichgewichtes Schutz vor Missbrauch (Ende 60er) Kontrolle durch Datenschutzbeauftragte! 5 Datenschutz als Abwehrrecht (2) im Zuge der 1. Rasterfahndung Schutz vor falschen Wirklichkeitsmodellen (Ende 70er) Merkmal 1: A B D G H Merkmal 2: A C D E H Merkmal 3: B D E F H Person D & H weisen alle 3 Merkmale auf! keine automatisierte Einzelentscheidung! 6
4 Datenschutz als Abwehrrecht (3) gegen die Sammelwut des Staates Schutz der informationellen Gewaltenteilung (Anfang 80er) personenbezogene Daten anonymisieren! 7 Datenschutz als Abwehrrecht (4) gegen die Vernachlässigung des Alterns von Daten Schutz vor dem Kontextproblem (Ende 80er) Beachtung von Löschungsfristen! 8
5 Datenschutz als Abwehrrecht (5) gegen den Irrglauben unfehlbarer Software Schutz vor verletzlichen DV-Systemen (Anfang 90er) Regelungen zum Schadensersatz! 9 Datenschutz zur Gestaltung (1) die Verwirklichung eigener Rechte erfordert Zugang zu Informationen Recht auf Information (Ende 90er) Akteneinsichtsrecht! 10
6 Datenschutz zur Gestaltung (2) an Erfordernissen künftiger Generationen orientieren Nachhaltigkeit (Ende 00er?) Reversibilität von Entscheidungen! Verantwortlichkeit von Handlungen! 11 Ergebnis der 7 Schutzziele Datenschutz hat viele Facetten Datenschutz entstanden als Abwehrrecht gegen übermächtigen Staat Ausrichtung des Datenschutzes verändert sich Datenschutz ist eher Schutz der Informationen über Personen Datenschutz ist Schutz vor unerwünschten Verfahren Informationstechnik beschleunigt Entwicklung des Datenschutzes 12
7 Rechtsgeschichte: Urteile 1958 BGH: Herrenreiterurteil (Schadensersatz für die Verletzung des Persönlichkeitsrechts) 1969 BVerfG: Mikrozensusbeschluss (Menschen nicht als Sachen behandeln) 1970 BVerfG: Scheidungsaktenbeschluss (unantastbarer Bereich privater Lebensführung) 1973 BVerfG: Lebachurteil (Eingriff ins Persönlichkeitsrecht zeitlich begrenzt) 1983 BVerfG: Volkszählungsurteil (informationelles Selbstbestimmungsrecht) 13 Rechtsgeschichte: Gesetze 1970 Hessen: (erstes!) Datenschutzgesetz 1977 BRD: Bundesdatenschutzgesetz 1978 NRW: Grundrecht auf Datenschutz in Landesverfassung 1980 BRD: Sozialgesetzbuch X 1990 BRD: Bundesdatenschutzgesetz (Version 2) 1995 EU: Datenschutzrichtlinie 1997 BRD: Informations- u. Kommunikationsdienstegesetz 1998 Brandenburg: Akteneinsichts- u. Informationszugangsgesetz 1998 BRD: Großer Lauschangriff 2001 BRD: Bundesdatenschutzgesetz (Version 3) 2002 BRD: Terrorismusbekämpfungsgesetz 2006 BRD: Informationsfreiheitsgesetz 14
8 Literaturhinweise zur Geschichte 7 Schutzziele des Datenschutzes: Gerhard Kongehl, Warum Datenschutz, warum IT- Sicherheit?, in Gerhard Kongehl (Hrsg), Datenschutz- Management, WRS Verlag, Planegg/München, 2005, 1. Ergänzungslieferung 2006 (mit freundlicher Genehmigung des Autors) Rechtsgeschichte des Datenschutzes: Ralf-Bernd Abel, Geschichte des Datenschutzrechts, in Alexander Roßnagel (Hrsg), Handbuch Datenschutzrecht, Verlag C. H. Beck, München, 2003, S Datenschutzrecht (1) 16
9 Datenschutzrecht (2) Gliederung des 1. Teils: Begriffsbestimmungen anzuwendendes Datenschutzrecht allgemein gültige Regelungen 17 Begriffsbestimmungen (1) Definition 6: Personenbezogene Daten Daten über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener) Hinweise: bestimmbar ist eine Person anhand vorliegender Daten, wenn der Personenbezug ohne unverhältnismäßigen Aufwand an Zeit, Kosten oder Arbeitskraft wieder hergestellt werden kann ( auch IP-Adresse ist personenbezogenes Datum!) es gibt kein belangloses personenbezogenes Datum juristische Personen sind ausgeklammert 18
10 begriffliche Abgrenzungen Persönliche Daten = Daten über persönliche Verhältnisse: Identifikationsdaten (z.b. Name, Personalnummer) Gesundheitsdaten (z.b. biometrische Daten, Krankheiten) Sozialbezugsdaten (z.b. Familienstand, Beruf, Vorstrafen) Zeiterfassungsdaten (z.b. Arbeitszeiten, Lenkzeiten) Daten über sachliche Verhältnisse einer Person sind dagegen: Daten über Einkommens- und Vermögensverhältnisse Versicherungsdaten Daten über Kundenprofile Beides zusammen sind personenbezogene Daten 19 Begriffsbestimmungen (2) Definition 7: Verantwortliche Stelle Stelle, die personenbezogene Daten für sich selbst verarbeitet oder durch andere im Auftrag verarbeiten lässt. Hinweise: Kennzeichnend ist, ob die Stelle Herr der Daten ist, also bestimmen kann, welche Daten wie zu verarbeiten sind. Entscheidend ist, wo die Stelle ihren Sitz hat (und nicht auf welchem Gebiet sie tätig ist). Bei Unternehmen gilt Einheitstheorie (1 Stelle für 1 Unternehmen), bei Behörden dagegen Gliederungstheorie (1 Stelle für jede Funktion). 20
11 Anzuwendendes Recht 21 Abgrenzung BDSG & LDSGe BDSG: Anwendung für Unternehmen Bundesbehörden Behörden im Wettbewerb LDSGe: Anwendung für Landesbehörden kommunale Behörden keine Anwendung, wenn DV zur ausschließlichen persönlichen bzw. familiären Tätigkeit! Grundsatz: lex specialis hat Vorrang! 22
12 Allgemein gültige Regelungen (1) Betroffenenrechte: Recht auf Auskunft Recht auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten, auf Löschung unzulässiger personenbezogener Daten oder auf Sperrung nicht mehr benötigter personbezogener Daten Recht auf Anrufung des zuständigen Datenschutzbeauftragten Recht auf Schadensersatz bei schweren Verstößen Niemand darf wegen der Geltendmachung seiner Rechte benachteiligt werden! 23 Allgemein gültige Regelungen (2) Zulässigkeit der Datenverarbeitung durch: Einwilligungserklärung Rechtsvorschrift Verpflichtung auf das Datengeheimnis auch über Beschäftigungsdauer hinaus Grundsätze: Direkterhebung beim Betroffenen Zweckbindung erhobener Daten Datensparsamkeit Kontrolle durch Datenschutzbeauftragte 24
13 Allgemein gültige Regelungen (3) Aufgaben von Datenschutzbeauftragten: Hinwirken auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften Überwachen der automatisierten Datenverarbeitung, mit der personenbezogene Daten verarbeitet werden datenschutzrechtliche Schulung der Personen, die personenbezogene Daten verarbeiten Ansprechpartner für Betroffene Führen von Verzeichnissen eingesetzter Verfahren automatisierter Verarbeitung von personenbezogenen Daten Durchführung der Vorabkontrolle bei besonders riskanten automatisierten Verarbeitungen 25 Allgemein gültige Regelungen (4) Anforderungen an Datenschutzbeauftragte: Fachkunde: Datenschutzrecht, Datenverarbeitung, betriebliche Organisation, Didaktik, Psychologie Zuverlässigkeit: Verschwiegenheit, ohne Interessenkonflikte, charakterliche Eignung nur natürliche Person kann bestellt werden Absicherung des Datenschutzbeauftragten: unmittelbar der Geschäftsführung unterstellt Weisungsfreiheit Benachteiligungsverbot Kündigungsschutz Unterstützung durch Unternehmen 26
14 Aus dem Alltag eines DSB Typische Tätigkeiten eines Datenschutzbeauftragten: Recherchen zur aktuellen Rechtslage Lesen & Auswerten von Fachartikeln Vorbereitung von & Teilnahme an & Protokollierung von Meetings (Geschäftsführung, IT-Leitung, Fachverantwortliche) Erstellung von Stellungnahmen & Verfahrensverzeichnissen Durchführung & Dokumentation von Vor-Ort-Kontrollen & Vertragskontrollen Durchführung von Vorabkontrollen bei kritischen DV Erstellung & Begutachtung von Sicherheitskonzepten Planung & Durchführung von Mitarbeiterschulungen Gespräche mit Aufsichtsbehörden 27
Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit (2)
und der IT-Sicherheit (2) Vorlesung im Sommersemester 2007 an der Universität Ulm von Zur Informatik (1) Grunddilemma: Selbstverständnis (Wissenschaft der Informationsverarbeitung) vs Begriffswelt keine
MehrGrundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit. Vorlesung im Sommersemester 2005 an der Universität Ulm von Bernhard C. Witt
Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit Vorlesung im Sommersemester 2005 an der Universität Ulm von Zum Dozenten: 1989: Industriekaufmann 1996 2004: HiWi zur Evaluation seit 1998: Selbstständigkeit
MehrGrundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit (Teil 1)
Gliederung zur Vorlesung im Sommersemester 2006 an der Universität Ulm von 1. Geschichte des 1.1 Sieben Schutzziele des 1.1.1 Datenschutz als Abwehrrecht 1. Schutz vor Missbrauch 2. Schutz vor unzulänglichen
MehrGrundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit (1)
und der IT-Sicherheit (1) Vorlesung im Sommersemester 2006 an der Universität Ulm von Zum Dozenten Berater für Datenschutz und IT-Sicherheit geprüfter fachkundiger Datenschutzbeauftragter Industriekaufmann,
Mehrund der IT-Sicherheit (Teil 1a)
Vorlesung im Sommersemester 2009 an der Universität Ulm von Zum Dozenten Berater für Datenschutz und IT-Sicherheit geprüfter fachkundiger Datenschutzbeauftragter Industriekaufmann, Diplom-Informatiker
MehrGrundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit (10) Vorlesung im Sommersemester 2005 von Bernhard C. Witt
und der IT-Sicherheit (10) Vorlesung im Sommersemester 2005 von Struktur der heutigen Vorlesung Vertiefung zu grundlegenden Anfragen: 1. Ergänzungen zum Datenschutz - Tätigkeit eines Datenschutzbeauftragten
MehrGrundlagen des Datenschutzes. Vorlesung im Sommersemester 2011 an der Universität Ulm von Bernhard C. Witt
Vorlesung im Sommersemester 2011 an der Universität Ulm von Zum Dozenten Senior Consultant für Datenschutz und Informationssicherheit geprüfter fachkundiger Datenschutzbeauftragter (UDIS) Industriekaufmann,
MehrGrundlagen des Datenschutzes
Vorlesung im Sommersemester 2009 an der Universität Ulm von 1. Grundlagen der IT-Sicherheit Geschichte des Datenschutzes Anforderungen zur IT-Sicherheit Datenschutzrechtliche Prinzipien Mehrseitige IT-Sicherheit
MehrGliederung. A. Einführung. I. Konzept der Vorlesung 1. Darstellung 2. Ziel
Gliederung A. Einführung I. Konzept der Vorlesung 1. Darstellung 2. Ziel II. Was ist Datenschutzrecht? 1. Beispiel 2. Ansatzpunkt: Schutz des Persönlichkeitsrechts 3. Datensicherung 4. Datenschutzrechtliches
MehrGesetzliche Grundlagen des Datenschutzes
Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes Informationelle Selbstbestimmung Bundesdatenschutzgesetz Grundgesetz Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes allg. Persönlichkeitsrecht (Art. 1, 2 GG) Grundrecht
MehrRecht im Internet der Dinge Datenschutz und IT-Sicherheit Dr. Thomas Lapp, Frankfurt Rechtsanwalt und Mediator
Recht im Internet der Dinge Datenschutz und IT-Sicherheit 07.10.2015 Dr. Thomas Lapp, Frankfurt Rechtsanwalt Privatsphäre und Datenschutz Datenschutz dient dem Schutz der Persönlichkeitsrechte und würde
MehrGrundlagen des Datenschutzes. Vorlesung im Sommersemester 2012 an der Universität Ulm von Bernhard C. Witt
Vorlesung im Sommersemester 2012 an der Universität Ulm von Zum Dozenten Senior Consultant für Datenschutz und Informationssicherheit geprüfter fachkundiger Datenschutzbeauftragter (UDIS) Industriekaufmann,
MehrArbeitsrecht-Newsletter 01/07 Schwerpunkt Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
Arbeitsrecht-Newsletter 01/07 Schwerpunkt Betrieblicher Datenschutzbeauftragter Liebe Leserin, lieber Leser, der Schutz von persönlichen Daten wird immer wichtiger. Ohne großen Aufwand ist es möglich,
MehrVorlesung Datenschutzrecht TU Dresden Sommersemester 2016 RA Dr. Ralph Wagner LL.M. Dresdner Institut für Datenschutz www.dids.de
Vorlesung Datenschutzrecht TU Dresden Sommersemester 2016 RA Dr. Ralph Wagner LL.M. www.dids.de Agenda 06.04.2016 I. Organisatorisches II. Literaturempfehlung III. Grundlagen 1. Historisches zum Datenschutzrecht
MehrGrundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit (Teil 1a) Vorlesung im Sommersemester 2016 an der Universität Ulm von Bernhard C.
Vorlesung im Sommersemester 2016 an der Universität Ulm von Zum Dozenten Senior Consultant für Datenschutz und Informationssicherheit geprüfter fachkundiger Datenschutzbeauftragter (UDIS) zertifizierter
MehrTÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Zertifizierungsprogramm: Merkblatt Datenschutzbeauftragter (TÜV )
TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Zertifizierungsprogramm: Merkblatt Datenschutzbeauftragter (TÜV ) Merkblatt Datenschutzbeauftragter (TÜV ) Personenzertifizierung Große Bahnstraße 31 22525 Hamburg
Mehr17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?
17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte Volkszählungsurteil Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1983) Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung als fachspezifische
MehrDatenschutz in Schulen
Datenschutz in Schulen von Markus Kohlstädt Dienstag, 11. Juni 2013 Wir integrieren Innovationen 11.06.2013 2013 krz Minden-Ravensberg/Lippe 1 Agenda Einführung Datenschutzbeauftragte/r der Schule Sicherheitskonzept
Mehr12. Fachtag IV / IT des BeB - Datenschutz Fragestellungen aus dem tatsächlichen IT-Leben
12. Fachtag IV / IT des BeB - Datenschutz Fragestellungen aus dem tatsächlichen IT-Leben Dr. Axel Gutenkunst Datenschutzbeauftragter für die Evangelische Landeskirche Württemberg und das Diakonische Werk
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort zur zweiten Auflage... Vorwort zur ersten Auflage... Bearbeiterverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis...
Vorwort zur zweiten Auflage... Vorwort zur ersten Auflage... Bearbeiterverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... V VI VII XVII Teil 1: Kommentierung BDSG Einleitung... 1 Erster Abschnitt Allgemeine und gemeinsame
MehrII 1 Verantwortung der Leitung II 1.13 Datenschutzkonzept. Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team
Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team Zweck AWO RV Halle Merseburg und alle Tochtergesellschaften GF Datenschutzbeauftragter ist Prozessverantwortlich Alle MA sind durchführungsverantwortlich Zweck des
MehrAgenda Datenschutz, rechtliche Grundlagen
Agenda Datenschutz, rechtliche Grundlagen Sinn und Zweck Umsetzung Prinzipien TOMs, ADV Verstoß, Folgen Sinn des Datenschutzes Jeder soll nach Möglichkeit selbst bestimmen, wer welche Informationen über
MehrJörg 10.05.2006. Datenschutz in der BRD. Jörg. Einführung. Datenschutz. heute. Zusammenfassung. Praxis. Denitionen Verarbeitungsphasen
10.05.2006 1 2 3 4 Zum Begri im weiteren Sinne im engeren Sinne Bundesdatenschutzgesetz Landesdatenschutzgesetze Teledienstedatenschutzgesetz Teledienstedatenschutzverordnung Mediendienstestaatsvertrag
MehrBundesdatenschutzgesetz
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Spiros Simitis [Hrsg.] Bundesdatenschutzgesetz 7., neu bearbeitete Auflage Dr. Ulrich Dammann, Ministerialrat a.d. im Amt des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit,
MehrGrundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit (Teil 1b) Vorlesung im Sommersemester 2010 an der Universität Ulm von Bernhard C.
Vorlesung im Sommersemester 2010 an der Universität Ulm von 1. Grundlagen der IT-Sicherheit Geschichte des Datenschutzes Anforderungen zur IT-Sicherheit Datenschutzrechtliche Prinzipien Mehrseitige IT-Sicherheit
MehrDatenschutzrechtliche Aspekte der Implementierung eines Onlineshops an der Universität Oldenburg
Jura Annette Schröder Datenschutzrechtliche Aspekte der Implementierung eines Onlineshops an der Universität Oldenburg Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Studiengang Diplom- Betriebswirtschaftslehre
MehrGrundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit (Teil 1a) Vorlesung im Sommersemester 2013 an der Universität Ulm von Bernhard C.
Vorlesung im Sommersemester 2013 an der Universität Ulm von Zum Dozenten Senior Consultant für Datenschutz und Informationssicherheit geprüfter fachkundiger Datenschutzbeauftragter (UDIS) zertifizierter
MehrDrei Fragen zum Datenschutz im. Nico Reiners
Drei Fragen zum Datenschutz im Geoinformationswesen Nico Reiners 1. Frage Welche Geoinformationen sind personenbezogen? Personenbezug? Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche
MehrGrundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit (Teil 1b) Vorlesung im Sommersemester 2016 an der Universität Ulm von Bernhard C.
Vorlesung im Sommersemester 2016 an der Universität Ulm von 1. Grundlagen der IT-Sicherheit Geschichte des Datenschutzes Anforderungen zur IT-Sicherheit Datenschutzrechtliche Prinzipien Mehrseitige IT-Sicherheit
MehrDatenschutz im Unternehmen. Autor: Tobias Lieven Dokumentenversion: 1.4 1.4
Datenschutz im Unternehmen Inhalt 1. Gesetzliche Grundlagen (Begriffsbestimmung) 2. Technisch-Organisatorische Maßnahmen 3. Pressespiegel 4. Praktische Umsetzung der Vorgaben im Betrieb 5. Datenschutz
MehrVORLESUNG DATENSCHUTZRECHT
VORLESUNG DATENSCHUTZRECHT Fakultät Informatik TU Dresden Sommersemester 2012 Rechtsanwalt Daniel Schöneich Grobgliederung 0. Organisatorisches 1. Datenschutzrecht Grundlagen 2. Arbeitnehmer/Beschäftigtendatenschutz
MehrDatenschutz nach. Herzlich Willkommen. bei unserem Datenschutz-Seminar. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Datenschutz nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Herzlich Willkommen bei unserem Datenschutz-Seminar 1 Vorstellung Matthias A. Walter EDV-Sachverständiger (DESAG) Datenschutzbeauftragter (TÜV) 11 Jahre
MehrDatenschutz im Verein
Qualifix-Themenfeld: Recht Datenschutz im Verein Guten Tag! Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Seminarverlauf. 1 Was bedeutet Datenschutz? Schutz des Einzelnen vor dem Missbrauch personenbezogener Daten!
MehrGrundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit
und der IT-Sicherheit Musterlösung zur 1. Übung im SoSe 2007: BDSG (1) 1.1 Voraussetzungen zur automatisierten DV (1) Anmerkung: Automatisierte Datenverarbeitung = Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung unter
MehrDatenschutz - Ein Grundrecht
Datenschutz - Ein Grundrecht? Der Sächsische Datenschutzbeauftragte Datenschutz als Grundrecht Argumente für den Datenschutz Der Sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig GRuSSwort 2 Liebe Leserin,
MehrEinführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz
Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 1 1 Hinweise Erforderliche Arbeitsmittel: Grundgesetz, Bayerische Verfassung
MehrWebinar Betrieblicher Datenschutz
Webinar Betrieblicher Datenschutz In Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld Robert Kandzia 10. Oktober 2013 10:00 Uhr Ziele Ursprünge und Begriff Terminologie im Datenschutz typische
MehrUmweltschutz. Qualität. Arbeitssicherheit
Umweltschutz. Qualität. Arbeitssicherheit Firmenprofil Ingenieurbüro Standorte: Paderborn Düsseldorf Dortmund Frankfurt a. M. Hamburg München Kerngeschäft Umweltschutz Qualität Arbeitssicherheit Baustellensicherheit
MehrDatenschutz. Praktische Datenschutz-Maßnahmen in der WfbM. Werkstätten:Messe 2015
Datenschutz Praktische Datenschutz-Maßnahmen in der WfbM Werkstätten:Messe 2015 Referentin: Dipl.-Math. Ilse Römer, Datenschutzauditorin (TÜV) Qualitätsmanagementbeauftragte (TÜV) Herzlich Willkommen Datenschutz
MehrProgramm. Zertifizierte Fortbildung zum/zur behördlichen Datenschutzbeauftragten (Land) 2016 Q047 MO (1. Modul) 25.10. 27.10.2016 (1.
Programm Zertifizierte Fortbildung zum/zur behördlichen Datenschutzbeauftragten (Land) Veranstaltungsnummer: 2016 Q047 MO (1. Modul) Termin: 25.10. 27.10.2016 (1. Modul) Zielgruppe: Tagungsort: Künftige
MehrDatenschutz: Gesetzliche Grundlagen Datenschutzgesetz Ärztliche Schweigepflicht
Datenschutz: Gesetzliche Grundlagen Datenschutzgesetz Ärztliche Schweigepflicht Gesetzliche Grundlagen Europaeische Datenschutzrichtlinie Grundgesetz der BRD Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Musterberufsordnung
MehrDatenschutzrecht in Österreich und Deutschland Ein Vergleich. RA Marcel Keienborg
Datenschutzrecht in Österreich und Deutschland Ein Vergleich RA Marcel Keienborg Zur Geschichte des Datenschutzes Die Wiege des Datenschutzes: In den USA (1960er/70 Jahre) Privacy Act of 1974 Debatten
MehrDatenschutz und IT-Sicherheit an der UniBi
Datenschutz und IT-Sicherheit an der UniBi 1. Dezember 2009 Ines Meyer Michael Sundermeyer Datenschutz Datenschutz hat Verfassungsrang Recht auf informationelle Selbstbestimmung Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen
MehrInformationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk
Institut für Betriebsberatung des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks Frankfurter Straße 14, 63500 Seligenstadt Telefon (06182) 2 52 08 * Fax 2 47 01 Maler-Lackierer-Institut@t-online.de www.malerinstitut.de
MehrVereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde
Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde - Auftraggeber - und snapaddy GmbH Juliuspromenade 3 DE 97070 Würzburg - Auftragnehmer - schließen nachfolgende Vereinbarung über die Verarbeitung von
Mehritsmf LIVE! Internet of Things and Services Privatsphäre und Datenschutz 27. April 2015 Dr. Thomas Lapp, Frankfurt Rechtsanwalt und Mediator
itsmf LIVE! Internet of Things and Services Privatsphäre und Datenschutz 27. April 2015 Dr. Thomas Lapp, Frankfurt Rechtsanwalt Internet of Things and Services Unendlich erscheinende Möglichkeiten Bsp.:
MehrPolizeiaufgaben und Datenschutz in Baden-Württemberg
Polizeiaufgaben und Datenschutz in Baden-Württemberg von Karl Würz Polizeirat, Landes-Polizeischule Freiburg RICHARD BOORBERG VERLAG STUTTGART MÜNCHEN HANNOVER BERLIN WEIMAR INHALTSVERZEICHNIS Literaturverzeichnis
MehrRechtsverordnung zur Durchführung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (Datenschutzverordnung DSVO)
Datenschutzverordnung DSV-O 711 Rechtsverordnung zur Durchführung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (Datenschutzverordnung DSVO) Vom 12. September 2016 KABl.
MehrZählen, speichern, spionieren. Datenschutz und seine Bedeutung im Rahmen technischer Entwicklungen
Zählen, speichern, spionieren Datenschutz und seine Bedeutung im Rahmen technischer Entwicklungen 1 Themen Teil 1 Einführung in das Das Volkszählungsurteil Bundes-, Landes- und Sondergesetze Grundstrukturen
MehrGrundlagen des Datenschutz
1 Grundlagen des Datenschutz Ablauf 1. Grundlagen Datenschutz 2. Vorstellung Schulprojekt Datenschutz für Lehrer und Schüler 3. Diskussion 3 Allgemeines Persönlichkeitsrecht Art. 1 Grundgesetz (1) Die
MehrBeratungskonzept für die Datenschutz-Betreuung. durch einen externen Beauftragten für den Datenschutz
Beratungskonzept für die Datenschutz-Betreuung durch einen externen Beauftragten für den Datenschutz Die nachstehenden Informationen sollen Geschäftsführern und anderen Führungskräften von Unternehmen
MehrPraktischer Datenschutz
Praktischer Datenschutz Heiko Behrendt Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, Kiel ULD72@datenschutzzentrum.de CAU - Praktischer Datenschutz 1 Überblick Behördlicher und betrieblicher
MehrDatenschutzrechtliche Aspekte bei der öffentlichen Bereitstellung von Geodaten
Datenschutzrechtliche Aspekte bei der öffentlichen Bereitstellung von Geodaten 1 Gliederung 0. Einleitung 1. Geschichtliche Entwicklung 2. Rechtliche Grundlagen 3. Datenschutz und Geoinformation 4. Zusammenfassung
MehrAnsätze für datenschutzkonformes Retina-Scanning
Ansätze für datenschutzkonformes Retina-Scanning Friederike Schellhas-Mende, Ass. iur. Forschungsgruppe Compliance, ZAR KIT Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in
MehrDATENSCHUTZ UND DATENSICHERHEIT IN ALTERSGERECHTEN ASSISTENZSYSTEMEN
DATENSCHUTZ UND DATENSICHERHEIT IN ALTERSGERECHTEN ASSISTENZSYSTEMEN Annika Selzer Vortrag an der Fachhochschule Frankfurt am 10. Oktober 2013 AGENDA Begriffsbestimmungen Definition Datenschutz Definition
MehrDatenschutz an Hochschulen
Input-Referat zur 32.0ten KIF von Bernhard C. Witt Motivation Informatik = Wissenschaft der Informationsverarbeitung => zentrales Thema der Informatik: der Umgang mit Informationen => bei personenbezogenen
MehrBig Data in der Medizin
Big Data in der Medizin Gesundheitsdaten und Datenschutz Dr. Carola Drechsler Sommerakademie 2013 Inhalt Was bedeutet Big Data? Welche datenschutzrechtlichen Fragestellungen sind zu berücksichtigen? Welche
MehrPrivatsphäre & Datenschutz: Welche Rechte haben wir eigentlich, um uns vor totaler Überwachung zu schützen?
: Welche Rechte haben wir eigentlich, um uns vor totaler Überwachung zu schützen? Vortrag von Ringvorlesung im studium generale der Universität Ulm am 17.01.2015 im Stadthaus Ulm Über den Vortragenden
MehrWeil der Informationsbedarf in Staat und Gesellschaft enorm gewachsen ist, hat sich die automatisierte Datenverarbeitung längst zu einer Art
1 2 3 Weil der Informationsbedarf in Staat und Gesellschaft enorm gewachsen ist, hat sich die automatisierte Datenverarbeitung längst zu einer Art Nervensystem der Gesellschaft entwickelt. Neben vielen
MehrEinführung in den Datenschutz. Vortrag im Wintersemester 2011/2012 an der Universität Ulm von Bernhard C. Witt
(Zusatzveranstaltung zum Sopra) Vortrag im Wintersemester 2011/2012 an der Universität Ulm von Zum Vortragenden 2004 2010 Senior Consultant für Datenschutz und Informationssicherheit geprüfter fachkundiger
MehrAuftragsdatenverarbeitung
Auftragsdatenverarbeitung Inhaltsverzeichnis Präambel 1 1 Definitionen 1 2 Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit 1 3 Pflichten des Auftragnehmers 2 4 Pflichten des Auftraggebers 3 5 Anfragen Betroffener
MehrStammtisch Recklinghausen. Datenschutz gestern heute - morgen. Mark Spangenberg mark.spangenberg@googlemail.com
Stammtisch Recklinghausen Datenschutz gestern heute - morgen mark.spangenberg@googlemail.com Agenda 1. Was ist Datenschutz 2. Entstehung des Datenschutzes in Deutschland 3. Umsetzung / Organisation 4.
MehrDatenschutz im Pfarrbüro
Datenschutz im Pfarrbüro Übersicht Datengeheimnis und Beicht- / Seelsorgegeheimnis Datenschutz und Selbstverwaltungsrecht der Kirchen Was heißt informationelle Selbstbestimmung Grundprinzipien des Datenschutzes
MehrGrundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit (6)
und der IT-Sicherheit (6) Vorlesung im Sommersemester 2006 an der Universität Ulm von Verwandte Gebiete zum Datenschutz 2 Allgemeines Persönlichkeitsrecht Grundlage: Art. 2 Abs. 1 GG Ausprägungen: Informationelles
MehrEinführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz
Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 2-2 bis 2-4 (1.6.2011) 1 Grobübersicht 1. Einführung, europa- und verfassungsrechtliche
MehrGrundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit (Teil 1a) Vorlesung im Sommersemester 2015 an der Universität Ulm von Bernhard C.
Vorlesung im Sommersemester 2015 an der Universität Ulm von Zum Dozenten Senior Consultant für Datenschutz und Informationssicherheit geprüfter fachkundiger Datenschutzbeauftragter (UDIS) zertifizierter
MehrGrundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit. Musterlösung zur 9. Übung im SoSe 2014: Vergleich Datenschutz und IT-Sicherheit
und der IT-Sicherheit Musterlösung zur 9. Übung im SoSe 2014: Vergleich Datenschutz und IT-Sicherheit 9.1 Vergleich Sicherheitsziele & Aufgabe: Kontrollbereiche Ordnen Sie die im BDSG genannten Kontrollbereiche
MehrGrundlagen des Datenschutzes
und der IT-Sicherheit Musterlösung zur 1. Übung im SoSe 2009: BDSG (1) 1.1 BDSG-Rechtsgrundlagen für Aktiengesellschaften Aufgabe: Welche Abschnitte aus dem BDSG sind für Aktiengesellschaften relevant?
MehrDatenschutz im Web
Datenschutz im Web - 20.07.2016 Überblick -Dschungel Begrifflichkeiten Grundsätze im BDSG Einwilligung Analyse und Tracking Social Media Verstöße und Rechtsfolgen Gesetze Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
MehrGrundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit (4) Vorlesung im Sommersemester 2005 von Bernhard C. Witt
und der IT-Sicherheit (4) Vorlesung im Sommersemester 2005 von Ergebnis Datenschutzrecht (4) Umfang der Betroffenenrechte Allgemein gültige Regelungen im Datenschutzrecht und deren Ausnahmen (hinsichtlich
MehrDer Datenschutzbeauftragte in Kliniken
Der Datenschutzbeauftragte in Kliniken Prof. Dr. Thomas Jäschke Wiesbaden, den 19.04.2016 Ihr Partner für Datenschutz im Gesundheitswesen! Fingerprint: A554 551A D5F1 BEBB C552 A062 751F CD07 5A78 F82F
MehrDatenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld
Datenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld Personenbezogene Daten im Qualitäts- und Projektmanagement 17.02.2014 migosens GmbH 2014 Folie 2 Definitionen Was sind personenbezogene Daten? sind
MehrDatenschutz im Krankenhaus. Eine Einführung für betriebliche Datenschutzbeauftragte
Datenschutz im Krankenhaus Eine Einführung für betriebliche Datenschutzbeauftragte Übersicht Einführung Überblick über das relevante Recht Selbst-, Eigen-, Fremdkontrolle Führung des Verzeichnisses nach
MehrGrundlagen des Datenschutzes Einführung in das Datenschutzrecht Grundschulung nach 46 Abs.6 BPersVG
Grundlagen des Datenschutzes Einführung in das Datenschutzrecht Veranstaltungsnummer: 2017 Q063 BS Termin: 03.04. 05.04.2017 Zielgruppe: Datenschutzbeauftragte, EDV-Organisatoren und IT-Verantwortliche,
MehrSchutz der Sozialdaten
Andreas Pirack Schutz der Sozialdaten Andreas Pirack 1 Interessenkollision Individuum Allgemeinheit Recht auf Privatsphäre Recht auf Privatsphäre Öffentliches Interesse 2 Informationelles Selbstbestimmungsrecht
MehrDatenschutz an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe
Datenschutz an der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe Stephan Rosebrock Pädagogische Hochschule Karlsruhe 12. Dezember 2012 Stephan Rosebrock (Pädagogische Hochschule Datenschutz Karlsruhe) an der Pädagogischen
MehrIT-Compliance und Datenschutz. 16. März 2007
IT-Compliance und Datenschutz 16. März 2007 Die Themen Agenda Vorstellung Deutsche Post Adress GmbH IT-Compliance und Datenschutz allgemein Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Der Datenschutzbeauftragte Verbot
MehrWas Sie über Datenschutz wissen sollten!
Was Sie über Datenschutz wissen sollten! Präsentation: 10.10.2014 1 Zu meiner Person: Lars Querbach Geschäftsführer Das LohnTEAM GmbH externer Datenschutzbeauftragter TÜV Datenschutz-Auditor TÜV Personalfachkaufmann
MehrBayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken
in der Regierung von Mittelfranken 2 Wesentliche Elemente des Datenschutzes im Unternehmen 3 Teil A Datenschutz im Unternehmen Teil A Allgemeines zum Datenschutz 4 I. Schutz der personenbezogenen Daten
MehrAkzeptanz von Portallösungen durch Datenschutz Compliance Meike Kamp Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Akzeptanz von Portallösungen durch Datenschutz Compliance Meike Kamp Datenschutz Schleswig-Holstein Übersicht Wer oder Was ist das Unabhängige Landeszentrum für? Was bedeutet Datenschutz Compliance grundsätzlich?
MehrDatenschutz. nach dem Bundesdatenschutzgesetz
Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz Dipl.-Ing. Holger Koch Fachberater für Datenschutz und Datensicherheit Am Lerchenhang 21 15299 Mixdorf Tel. : 033 655 / 424 Fax: 033 655 / 5292 datenschutz@t-online.de
Mehrdatenschutz carsten metz Bundesdatenschutzgesetz Haftungsrisiken vermeiden
Bundesgesetz Haftungsrisiken vermeiden Datenschutzrechtlinien von den Vereinten Nationen 1990 beschlossen Grundsätze, die einen Mindeststandard festlegen, der bei der nationalen Gesetzgebung berücksichtigt
MehrMedienrecht I: Vorlesung im Sommersemester 2008 an der Universität Ulm Gastvortrag von Bernhard C. Witt
Medienrecht I: Datenschutz Vorlesung im Sommersemester 2008 an der Universität Ulm Gastvortrag von Zum Vortragenden Berater für Datenschutz und IT-Sicherheit geprüfter fachkundiger Datenschutzbeauftragter
MehrGDD-Erfa-Kreis Berlin
GDD-Institut für Datenschutzbeauftragte Umfrage zur Datenschutzpraxis und zur Stellung des Datenschutzbeauftragten 2004 Umfrage zur Datenschutzpraxis und zur Stellung des Datenschutzbeauftragten verteilte
MehrDatenschutz als Grundrecht
Datenschutz als Grundrecht Grundrecht auf Datenschutz Jede einzelne Person hat grundsätzlich das Recht, über die Weitergabe und Verwendung ihrer persönlichen Daten zu bestimmen (informationelles Selbstbestimmungsrecht).
MehrGuter Datenschutz schafft Vertrauen
Oktober 2009 Guter Datenschutz schafft Vertrauen 27.10.2009 ruhr networker e.v. in Mettmann K.H. Erkens Inhalt Handlungsbedarf, Aktualität Grundlagen oder was bedeutet Datenschutz Pflichten des Unternehmens
MehrGrundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit ( 3 a BDSG-E) Mobile Speicher und Verarbeitungsmedien ( 6 c BDSG-E)
Zwei-Stufen-Modell 1. Stufe: Umsetzung der EG-Datenschutzrichtlinie und Ergänzung durch einige innovative Neuregelungen Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit ( 3 a BDSG-E) Datenschutz-Audit
MehrBayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken _ Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich Informationen für die verantwortliche Stelle Stand: November 2009 Impressum:
MehrProseminar. Ethische Aspekte der Informationsverarbeitung. Thema 5:
Proseminar Ethische Aspekte der Informationsverarbeitung Thema 5: Informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz Thema 5: Informtionelle Selbstbestimmung und Datenschutz Inhalt 1. Das Recht auf Privatsphäre
MehrGrundbegriffe und Grundprinzipien des Datenschutzrechts Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Grundbegriffe und Grundprinzipien des Datenschutzrechts Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Valerij Serediouk SE Designing for Privacy HU WS 09 / 10 1 Gliederung Einführung Zweck und Anwendungsbereich des BDSG
MehrGrundlagen des Datenschutzes. Vorlesung im Sommersemester 2008 an der Universität Ulm von Bernhard C. Witt
Vorlesung im Sommersemester 2008 an der Universität Ulm von Zum Dozenten Berater für Datenschutz und IT-Sicherheit geprüfter fachkundiger Datenschutzbeauftragter Industriekaufmann, Diplom-Informatiker
MehrRichtlinie zur Verwendung und Übermittlung personenbezogener Daten an der Hochschule Emden/Leer
Richtlinie zur Verwendung und Übermittlung personenbezogener Daten an der Hochschule Emden/Leer Der Senat der Hochschule Emden/Leer hat in seiner Sitzung am 02.12.2014 die nachstehende Fassung der Richtlinie
MehrCritical Parts. Teilvorhaben: Rechtliche Fragestellungen. Prof. Dr. iur. Elmar Giemulla Ass. iur. Juliane Holtz
Critical Parts Teilvorhaben: Rechtliche Fragestellungen Prof. Dr. iur. Elmar Giemulla Ass. iur. Juliane Holtz Ziel Optimierung der Sicherheitsprozesse beim Zugang zu sicherheitsempfindlichen Bereichen
MehrEinführung in das Datenschutzrecht Wintersemester 2015/2016
Einführung in das Datenschutzrecht Wintersemester 2015/2016 4. Vorlesung: Erforderlichkeit, Transparenz, Datensicherheit und Kontrolle 27.10.2015 Christian Prietz Wiederholungs- und Vertiefungsfragen (WuV)
MehrSecorvo. Partner und Unterstützer
Partner und Unterstützer Datenschutz Anspruch und Wirklichkeit im Unternehmen Karlsruher IT-Sicherheitsinitiative, 31.03.2004 Dirk Fox fox@secorvo.de Secorvo Security Consulting GmbH Albert-Nestler-Straße
MehrFirmeninformation zum Datenschutz
BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DATENSCHUTZAUFSICHT Firmeninformation zum Datenschutz Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Promenade 27 91522 Ansbach Telefon: (0981) 53-1300 Telefax: (0981)
MehrInhaltsübersicht. Bibliografische Informationen digitalisiert durch
Inhaltsübersicht Literaturverzeichnis 1 KaDitel: Einleitung 1 2. Kapitel: Outsourcing und Datenschutz 3 2.1 Begriff und Bedeutung des Outsourcings von Datenverarbeitung 3 2.2 Beispiele für Formen des DV-
MehrPraktischer Datenschutz
Praktischer Datenschutz Heiko Behrendt Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, Kiel ULD72@datenschutzzentrum.de Praktischer Datenschutz 1 Themen 1. Behördlicher und betrieblicher
MehrInformationen zur Schriftenreihe zum Selbststudium. für. Datenschutzbeauftragte
Sachverständigen-Ausbildung Datenschutz-Ausbildung Energieberater-Ausbildung Praxis-Schulungen Sachverständigen-Software Europaweite Sachverständigenvermittlung Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2008
MehrVertrag über Auftragsdatenverarbeitung
Vertrag über Auftragsdatenverarbeitung Kunde Ansprechpartner Straße: PLZ/Ort: - Auftraggeber - und Evint GmbH Agnes-Huenninger-Str. 2-4 36041 Fulda - Auftragnehmer - schließen zur Kundennummer: Vertragsnummer:
Mehr