Änderungen der Pflegereform
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- Kirsten Salzmann
- vor 8 Jahren
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1 Aktualisierung des Ratgebers Pflegefall was tun?, 1. Auflage 2012 Änderungen der Pflegereform Stand: Januar 2015
2 Am 1. Januar 2015 ist der erste Teil Im Einzelnen führt das zu folgenden dürftigen, also auch Menschen mit kann. Letzteres ist bequemer. Dafür des Pflegestärkungsgesetzes in Kraft Sätzen (Betrag in Euro im Monat, Pflegestufe, bei denen keine erheb- haben Sie keine Kontrollmöglich- getreten. Er bringt für Pflegebedürf- Betrag in Klammern, wenn zusätz- lich eingeschränkte Alltagskompe- keit. Und Sie wissen nicht, wie viel tige zahlreiche Verbesserungen. lich ein erheblicher allgemeiner tenz festgestellt wurde (vgl. S. 62). Geld übrig ist, um einen anderen Sie haben Anspruch auf zusätzliche Betreuungsbedarf vorliegt, vgl. S. 60 Neu ist, dass der Betrag auch für Dienstleister zu beauftragen. Die Leistungen, bestehende Entlastungs- und 62). sogenannte Entlastungsleistungen Anbieter von Entlastungsange- angebote werden ausgeweitet und genutzt werden kann, etwa für boten müssen nach Landesrecht lassen sich besser kombinieren. Die- Menschen mit erheblich einge- Unterstützung im Haushalt, Hilfe anerkannt sein, damit die Pflege- se Vielfalt an Möglichkeiten macht es schränkter Alltagskompetenz, aber bei Behördengängen oder bei der kasse die Rechnung akzeptiert. Ihr aber auch schwieriger, sich zurecht- ohne Pflegestufe, stehen jetzt (fast) Organisation der häuslichen Pflege Angehöriger kann also nicht jeden zufinden. Doch wer sich die Mühe alle Leistungen der Pflegeversiche- durch Pflegebegleiter. Die Abrech- x-beliebigen Haushaltsservice be- macht, geschickt kombiniert und die rung zu. Einzige Ausnahme ist die nung erfolgt analog zu den Betreu- auftragen. Nach welchen Kriterien Möglichkeiten nutzt, bekommt am stationäre Pflege. Sie bekommen ungsleistungen: Entweder erhält Ihr Dienstleister anerkannt werden und Ende mehr Geld. Die Änderungen im zum Teil aber deutlich niedrigere Angehöriger eine Rechnung, die er wie schnell die Zulassung erfolgt, Einzelnen: Sätze (vgl. S. 62f.). bei der Pflegekasse einreicht. Oder ist von Bundesland zu Bundesland er unterschreibt eine Abtretungser- unterschiedlich. Es kann daher Alle Leistungen der Pflegeversiche- Betreuungsleistungen in Höhe von klärung, damit der Anbieter direkt noch dauern, bis die ersten Ange- rung steigen um 2,67 bis 4 Prozent. 104 Euro bekommen alle Pflegebe- mit der Pflegekasse abrechnen bote auf dem Markt sind. Pflegestufe 0 (eingeschränkte Alltagskompetenz) Pflegestufe I Pflegegeld (316) Pflegesachleistungen (689) Tages-/Nachtpflege (689) Stationäre Pflege Pflegestufe II Pflegestufe III Pflegestufe IV (Härtefälle) 458 (545) 1144 (1298) 1144 (1298) 728 (728) 1612 (1612) 1612 (1612) 728 (728) 1995 (1995)
3 Leistung Betrag Kurzzeitpflege 1612 Euro pro Jahr (auch Pflegestufe 0) Verhinderungspflege 1612 Euro pro Jahr (auch Pflegestufe 0) Zusätzliche Betreuungsleistungen (und Entlastungsleistungen) Pflegehilfsmittel (zum Verbrauch bestimmt) Schon in der Vergangenheit hatte Ihr Angehöriger die Möglichkeit, Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu kombinieren (vgl. S. 61). Jetzt kann er die Gelder noch flexibler verteilen. Bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen dürfen für Betreuungs- und Entlastungsangebote verwendet werden. Theoretisch lässt sich der zur Verfügung stehende Betrag für Pflegesachleistungen vorher aufteilen: zum Beispiel 80 Prozent für den Pflegedienst, 20 Prozent für einen Haushaltsservice. In der Praxis ist das aber schwierig, weil die Kosten für den Pflegedienst von Monat zu Monat schwanken. Erst wenn der Pflegedienst seine Einsätze am Monatsende mit der Pflegekasse 104/208 Euro im Monat je nach Betreuungsbedarf, (auch bei Pflegestufe I bis IV) 40 Euro im Monat (auch Pflegestufe 0) Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 4000 pro Maßnahme (auch Pflegestufe 0) abrechnet, ist klar, wie viel Geld für Betreuung und Entlastung übrig bleibt. Die Übertragung ist aber nur im gleichen Monat möglich. Das führt dazu, dass Pflegebedürftige den Haushaltsservice oder die Betreuungskraft zwar buchen können, aber nicht wissen, wie hoch das zur Verfügung stehende Budget ausfällt. Da Ihr Angehöriger bei diesen Angeboten in der Regel in Vorkasse tritt und die Rechnung anschließend bei der Pflegekasse einreicht, kann es leicht passieren, dass er auf einem Teil der Kosten sitzen bleibt. Um das Risiko zu senken, ist es sinnvoll, bei den Anbietern einen Kostenvoranschlag einzuholen oder nachzufragen, was die gewünschte Dienst- leistung im Monat kostet. Wenn Sie dann nachschauen, wie viel Geld im vergangenen Jahr pro Monat für die Pflege aufgewendet wurde, bekommen Sie eine Vorstellung, wie viel für die Betreuung übrig bleibt vorausgesetzt, dass der Pflegebedarf ungefähr gleich geblieben ist. Eine Alternative sind Angebote aus einer Hand, bei denen der Pflegedienst zum Beispiel auch Haushaltsnahe Dienstleistungen übernimmt. Er kümmert sich dann selbst um die Verteilung der Gelder. Das ist praktisch, nimmt Ihrem Angehörigen aber die Möglichkeit, einen anderen, vielleicht besseren und billigeren Haushaltsservice zu buchen. Neue Kombinationsmöglichkeiten gibt es auch bei der Kurzzeit- und Verhinderungspflege (vgl. S. 39 ff. und S. 113 ff). Wie bisher besteht die Möglichkeit, den Anspruch auf Verhinderungspflege auf die Kurzzeitpflege zu übertragen. Dadurch kann Ihr Angehöriger bis zu acht Wochen in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung betreut werden. Die Pflegekasse zahlt maximal 3224 Euro pro Jahr. Die Übertragung funktioniert nun auch andersherum, dann aber eingeschränkt. Die Hälfte des Anspruchs auf Kurzzeitpflege lässt sich auf die Verhinderungspflegeübertragen. Die Verhinderungspflege kann so bis zu sechs Wochen genutzt werden, es stehen maximal 2418 Euro zur Verfügung. Für die Kurzzeitpflege bleiben bis zu zwei Wochen und ein Höchstbetrag von 806 Euro. Diese Übertragungsmöglichkeit hilft vor allem Demenzkranken, die häufig schlecht mit Ortswechseln zurechtkommen. Eine deutliche Verbesserung bringt die Pflegereform bei der Tages- und Nachtpflege (vgl. S. 114 ff.). Sie wird nicht länger auf das Pflegegeld oder die Pflegesachleistungen angerechnet. Der Anspruch besteht zusätzlich. Für die Pflegestufe I bedeutet das: Zu den 244 Euro Pflegegeld und 468 Euro für Pflegesachleistungen kommen 468 Euro für Tages- und 4 5
4 Nachtpflege. Das Gesamtbudget Während der Kurzzeitigen Arbeits- Rechtsanspruch auf Familienpfle- teilweise freistellen lassen. Diese liegt bei 712 Euro beziehungsweise verhinderung haben Arbeitnehmer gezeit (vgl. S. 21ff.). Arbeitnehmer Zeit wird auf die Familienpflegezeit 936 Euro im Monat. Damit lässt sich jetzt Anspruch auf ein sogenanntes können bis zu 24 Monate lang ihre angerechnet. deutlich mehr anfangen. Pflegeunterstützungsgeld (vgl. Arbeit auf mindestens 15 Stunden S. 13 ff.) Es berechnet sich ähnlich pro Woche reduzieren und wie bei Der Betrag für Wohnumfeldverbes- wie das Kinderkrankengeld und der Pflegezeit ein zinsloses Darle- sernde Maßnahmen steigt deutlich: soll rund 90 Prozent des Nettoar- hen beanspruchen. Sie müssen dem Von 2557 auf 4000 Euro pro Maß- beitsentgelts betragen. Das Pfle- Arbeitgeber die Familienpflegezeit nahme (vgl. S. 95 f.). Die KfW-Bank geunterstützungsgeld muss bei der spätestens acht Wochen vor Beginn bietet im Programm Altersgerecht Pflegekasse des Pflegebedürftigen schriftlich ankündigen und dabei umbauen neben dem zinsgünsti- beantragt werden. Die Pflegekasse erklären, für welchen Zeitraum und gen Kredit wieder einen Investitions- kann ein ärztliches Attest verlangen. in welchem Umfang die Arbeitszeit zuschuss in Höhe von bis zu 5000 reduziert werden soll. Möchten Euro an (vgl. S. 63 f.). Arbeitnehmer, die sechs Monate Sie nach der Pflegezeit auch Fa- Pflegezeit nehmen und ganz oder milienpflegezeit nehmen, muss Parallel zur Pflegereform trat auch teilweise aus dem Job aussteigen, sich die Familienpflegezeit direkt das Gesetz zur besseren Vereinbar- können ein zinsloses Darlehen be- anschließen. Die Ankündigungsfrist keit von Familie, Pflege und Beruf in anspruchen (vgl. 17ff). Zuständig verlängert sich auf drei Monate. Die Kraft. Es beinhaltet Änderungen bei ist das Bundesamt für Familie und Auszeit ist auf maximal 24 Monate der Kurzzeitigen Arbeitsverhinde- zivilgesellschaftliche Aufgaben. Das begrenzt. Bisher konnte die Famili- rung, der Pflegezeit und der Familien- Darlehen wird in monatlichen Raten enpflegezeit zusätzlich zur Pflege- pflegezeit. Die Möglichkeit, vorüber- ausgezahlt und deckt bis zur Hälfte zeit beansprucht werden (insgesamt gehend aus dem Job auszusteigen, des entgangenen Nettogehalts. Der 30 Monate). steht jetzt mehr Menschen offen: Als Betrag muss nach Ende der Pflege- nahe Angehörige gelten auch Stief- zeit zurückgezahlt werden. Zur Begleitung eines schwerstkran- eltern, Schwägerinnen und Schwäger ken Angehörigen in der letzten Le- und lebenspartnerschaftsähnliche In Betrieben mit mehr als 25 Be- bensphase können sich Arbeitneh- Gemeinschaften. schäftigten besteht fortan ein mer bis zu drei Monate ganz oder 6 7
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