Informationsveranstaltung zu den Themen Arbeitsunfähigkeit & Rehabilitationsgeld am KSL, Mayr Heidelinde

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1 Informationsveranstaltung zu den Themen Arbeitsunfähigkeit & Rehabilitationsgeld am

2 Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit KRANKENGELD Gesetzliche Mindestleistung 26 Wochen oder gesetzliche Mehrleistung 52 Wochen Teilweiser Ersatz des durch die Arbeitsunfähigkeit entfallenden Arbeitsverdienstes Bemessungsgrundlage ist der Beitragszeitraum (Arbeitsverdienst) + 17 % (Sonderzahlungen) davon 50 bzw. 60 % dieser Bemessungsgrundlage Bezieher einer Leistung aus der ALV KG in der Höhe dieser Leistung Bei längerfristiger Arbeitsunfähigkeit AU-MANAGEMENT

3 Warum Arbeitsunfähigkeits- oder Case Management Unser Gesundheits- und Sozialsystem wird immer leistungsfähiger und die Ressourcen immer knapper Das Angebot medizinischer und sozialer Leistungen wird immer unüberschaubarer KundInnen und deren Angehörige fühlen sich oft überfordert Zur Sorge um Gesundheit kommen Existenzängste und scheinbar unlösbare Fragen dazu AU bzw. Case Management bietet den Betroffenen kompetente Hilfe und begleitet sie bis zu einem gemeinsam vereinbarten Ziel

4 Ziel ist, Vorzeitige Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess schon während der Arbeitsunfähigkeit Verhinderung einer Pensionsantragstellung

5 Arbeitsunfähigkeits- (AU)Management Ist eine ganzheitliche, individuelle und persönliche Betreuung im Krankenstand Möglichst frühzeitiges Zugehen auf unsere Versicherten Einladung zu einem persönlichen Orientierungsgespräch Gemeinsame Koordinierung der erforderlichen Behandlungsschritte

6 Arbeitsunfähigkeits-(AU)Management Prüfungsphase Vorladung zur chefärztlichen Begutachtung Erhebungsphase inkl. Begutachtung Beurteilung der derzeitigen AU bzw. weitere medizinische Beurteilung durch den Chefarzt Orientierungsgespräch mit dem Kunden Erhebung der sozialen, beruflichen und finanziellen Situation Koordinierung der weiteren Behandlungsschritte Hilfestellung bei sämtlichen Anträgen

7 Arbeitsunfähigkeits-(AU)Management Steuerungsphase & Monitoring Ev. Kontaktaufnahme mit den RehaberaterInnen der PVA bzw. dem AMS Ev. Kontaktaufnahme mit weiteren Netzwerkpartnern Bei komplexen Fällen Weiterleitung an den Case Manager

8 Arbeitsunfähigkeits-(AU)Management Abschlussphase mit Ziel AF Aussteuerung P-Antragstellung Ablehnung der Pension/Zuerkennung wg. dauernder Invalidität Zuerkennung der Pension wegen vorübergehender Invalidität (I/BU-Pension oder Rehabilitationsgeld oder Umschulungsgeld)

9 IP-Neu Rechtslage Rechtslage bis bis bis bis Rechtslage bis IV/BU-P-Antrag dauernd invalide/berufsunfähig befristet invalide/berufsunfähig nicht invalide/berufsunfähig Bescheid: dauernde IV/BU-Pension Bescheid: IV/BU-Pension befristet 6-24 Monate Bescheid: keine Pension

10 IP Neu (Invalidiäts-/Berufsunfähigkeitspension) Länger Arbeiten in guter Gesundheit Abschaffung der befristeten Invaliditäts (I)- Berufsunfähigkeitspension (BU-Pension) ab Geborene I-BU-Pension wird ab nur bei dauernder Invalidität/BU gewährt Die befristete I-BU-Pension gilt weiter für Personen, die am das 50. Lebensjahr bereits vollendet haben bzw. Personen, die am bereits eine befristete Pension beziehen

11 Nicht Berufsgeschützte unter 50jährige PVA IV/BU-Pensionsantrag Kompetenzzentrum Begutachtung dauernd invalide/berufsunfähig vorübergehend (mehr als 6 Monate ) invalide/berufsunfähig nicht invalide/berufsunfähig berufliche Rehab nicht zweckmäßig (kein Berufsschutz) Bescheid: dauernde IV/BU-Pension Bescheid: Ablehnung Pension/ -> Rehabgeld Bescheid: keine Pension GKK > Rehabgeld

12 Berufsgeschützte unter 50jährige50jährige PVA IV/BU-Pensionsantrag Kompetenzzentrum Begutachtung dauernd invalide/berufsunfähig vorübergehend (mehr als 6 Monate) invalide/berufsunfähig nicht invalide/berufsunfähig berufl. Rehab nicht zumutbar bzw. nicht zweckmäßig grundsätzlich berufl. Rehab zumutbar und zweckmäßig Reintegrationsprognose Berufspotentialanalyse (extern) positiv Bescheid: dauernde IV/BU- Pension Bescheid: Ablehnung Pension/ -> Rehageld Bescheid: Ablehnung Pension mit Berufsfeld Bescheid: keine Pension GKK > Rehageld mind. jähr. Überprüfung KSL, Kompetenzzentrum Mayr Heidelinde PVA AMS - Maßnahme + Umschulungsgeld

13 Neue Aufgaben der Krankenversicherung Berechnung und Auszahlung des Reha-Geldes ab Gebührt in der Höhe des KG aus der letzten Erwerbstätigkeit (50 % bzw. ab dem 43.Tag 60 % der Bemessungsgrundlage) mindestens aber in der Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes für Alleinstehende 2014 ( 857,73) Trifft RG mit Erwerbseinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze zusammen, so gebührt lediglich Teilrehabilitationsgeld Trifft RG mit KG zusammen, so ruht KG mit dem Betrag des Rehabilitationsgeldes (Differenzzahlung möglich) NEU : Besteuerung analog KG (NEU - 30,-- sind lohnsteuerfrei) darüber 36,5 % Besteht unmittelbar nach dem Ende der befristet zuerkannten I- /BU-Pension Anspruch auf Rehageld, so gebührt es im Ausmaß der zuletzt gezogenen, um 11,5 % erhöhten I/BU-Pension einschließlich der dazu geleisteten Ausgleichszulage und der dazu geleisteten Kinderzuschüsse.

14 Neue Aufgaben der Krankenversicherung Betreuung der Reha-Geldbezieher durch Case Management nach dem vorgegebenen Regelkreis Identifikation Assessment Entwicklung des Versorgungsplans Implementierung des Versorgungsplans Monitoring und ev. Re-Assessment Evaluation

15 Phasen des Case Managements Evaluation Weitergewährung oder Entziehung des Rehageldes Identifikation Bescheid d. PVA ev. Re-Assessment Anpassung des Zieles (bei Bedarf) und des Versorgungsplanes Regelkreis Assessment Bedarfserhebung anhand aller relevanten Unterlagen Inkl. Erstgespräch mit Kunden Monitoring der Entwicklung des Leistungserbringung Versorgungsplanes Sicherstellung der Inkl. Zielvereinbarung Leistungserbringung und Erkennen von Veränderungen Implementierung des Versorgungsplanes Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen (eigene Darstellung der Phasen des CM während des Rehabilitationsgeldbezuges in Anlehnung an Ewers/Schaeffer 2000)

16 Identifikation Bescheid und Gutachten sowie in weiterer Folge Entziehungsbescheide, Weitergewährungsgutachten, Entlassungsberichte, werden durch die PVA an die KV-Träger übermittelt Anmeldung zur Krankenversicherung durch die PVA Versicherungsfall wird durch die KV angelegt Rehabilitationsgeld wird analog Krankengeld durch die KV berechnet und ausgezahlt Jänner 2014

17 Assessment IST-Situation wird anhand vorhandener Unterlagen erhoben Vorgespräch zwischen ärztlichem Dienst der Krankenversicherung und Case Manager Einladen des Versicherten zum Assessment Erstgespräch Kunde/Case Manager/Chefarzt Endgültige Erhebung IST-Situation Bedarfserhebung (medizinisch, sozial, finanziell,.) Feststellung Versorgungsdefizite und Versorgungsbedarf sowie Ressourcen

18 Erstellung Versorgungsplan/ inkl. Zielvereinbarung Vereinbaren von Zielen mit dem Kunden Planen von Maßnahmen zur Zielerreichung Formulierung der Maßnahmen Festlegung der Zuständigkeit für die Umsetzung der jeweiligen Maßnahme Festlegung eines Zeitpunktes, bis wann die Maßnahme umgesetzt werden muss Aushändigen der Zielvereinbarung/Maßnahmenplanung an den Kunden Jänner 2014

19 Implementierung des Versorgungsplans Vereinbarte Maßnahmen werden fristgerecht umgesetzt Koordinierung des Leistungsgeschehens Case Manager ist Verbindungsglied zwischen den Netzwerkpartnern und dem Kunden weitere persönliche Kontakte im Bedarfsfall

20 Monitoring und ev. Re-Assessment Überwachung und Sicherstellung der Leistungserbringung Erkennen von Veränderungen im Versorgungsbedarf Re- Assessment: Versorgungsplan und ev. auch Ziele werden an den neuen Bedarf angepasst Weitere Kunden/Netzwerkpartnerkontakte bei Bedarf weitere Kontakte mit dem ärztlichen Dienst der KV Richtlinien: bei erheblicher Veränderung des Gesundheitszustandes oder Nichtmitwirkung des Versicherten hat der zuständige KV-Träger einen Bericht des CM an den PV-Träger zu übermitteln Entscheidung über Entziehung durch die PVA Jänner 2014

21 Evaluation Begutachtungstermin im Kompetenzzentrum Begutachtung bei der PVA jedenfalls nach Ablauf eines Jahres Übermittlung des Versorgungs-/Maßnahmenplans an PVA Entscheidung durch die PVA über die weitere Invalidität/Berufsunfähigkeit dauernd invalid weiterhin vorübergehend mindestens sechs Monate invalid weiterhin Rehabilitationsgeld oder Umschulungsgeld nicht mehr invalid Bei Entziehung des Rehabilitationsgeldes: Auszahlung des Rehabilitationsgeldes wird eingestellt Abschlussgespräch mit Kunden Beenden des Versicherungsfalles und des CM Jänner 2014

22 Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

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