Unterhaltspfändung. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzungen. 3. Vorgehensweise. 4. Details. 5. Berechnungsbeispiele. 6. Wichtige Informationen
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- Stephanie Bieber
- vor 6 Jahren
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1 spfändung Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 4.1. Pfändungsbereiche 4.2. Nettoeinkommen ermitteln 4.3. Laufender und srückstand 4.4. Abzugsbetrag manuell 4.5. Auswertungen 5. Berechnungsbeispiele 5.1. Nur spfändung wird abgerechnet 5.2. spfändung und Normalpfändung wird abgerechnet 5.3. spfändung und Verbraucherinsolvenz wird abgerechnet 6. Wichtige Informationen
2 Seite 2 1. Ziel Das Info erklärt, wie Sie in Agenda LOHN spfändungen automatisch abrechnen. 2. Voraussetzungen Zur Pfändungsberechnung benötigen Sie das Zusatzmodul»Pfändung«. Haben Sie das Zusatzmodul»Pfändung«nicht lizenziert, erhalten Sie beim Öffnen der Komforterfassung spfändung eine Meldung. Nehmen Sie Kontakt mit Agenda auf: Telefon: sales@agenda-software.de
3 Seite 3 3. Vorgehensweise Der Inhalt des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wegen sforderungen ist für den Drittschuldner maßgebend. Bei spfändungen legt das Vollstreckungsgericht Folgendes im Pfändungsbeschluss fest: Rang Anteil am usw. Pfändung erfassen 1.»Stammdaten Personaldaten Arbeitnehmer öffnen Register: Festbezüge«. 2. klicken. Buchungsart»spfändung«wählen.
4 Seite 4 Hinweis Die beiden folgenden Einstellungen gelten für alle Pfändungen. Anzahl der sberechtigten erfassen. Berechnungsmethode Pfändungsnetto (Nettoeinkommen) wählen. Hinweis Die nachfolgenden Einstellungen gelten für das jeweilige Register. Gültigkeit erfassen: Beginn: Monat und Jahr, ab welchem Abrechnungsmonat die spfändung berechnet wird. Ablauf: Monat und Jahr, ab welchem Abrechnungsmonat die spfändung nicht mehr berechnet werden soll. Angaben zur Pfändung erfassen: Hinweis Alle Daten entnehmen Sie dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss., : Aus dem ermittelt sich automatisch die Priorität. Rang: Bei Pfändungen mit mehreren sgläubigern notwendig. Anteil : Angabe in Prozent erfassen. srückstand, er und erfassen. Fester Abzug: Nur bei manueller Ermittlung des Pfändungsbetrags erfassen. Bankverbindung des Gläubigers erfassen.
5 Seite Details Pfändungsbereiche Bei einer spfändung wird in drei Pfändungsbereiche unterschieden: Pfändungsbereich Normalpfändungsbereich Beschreibung Der ist das Nettoeinkommen abzüglich des s. Der Normalpfändungsbereich ist der nach Pfändungstabelle ermittelte pfändbare Betrag, der allen Gläubigern offen steht. Im Normalpfändungsbereich richtet sich die Reihenfolge, in der die Pfändungen bedient werden, immer nach der Zustellung des Pfändungsbeschlusses. Vorrechtsbereich Der Vorrechtsbereich ist die Differenz zwischen und Normalpfändung. sgläubigern stehen zur Tilgung einer spfändung zusätzliche Pfändungsbeträge zur Verfügung. Dieser Vorrechtsbereich steht ausschließlich sgläubigern offen. Bei mehreren spfändungen ergibt sich die Reihenfolge, in der die sgläubiger aus dem Vorrechtsbereich bedient werden, aus dem Rang. Der Rang bezieht sich auf den Verwandtschafts- bzw. Abhängigkeitsgrad des Gläubigers und wird vom Vollstreckungsgericht festgelegt. Bei Gleichrangigkeit legt das Gericht den Anteil am fest, mit der die jeweilige Forderung bedient wird.
6 Seite Nettoeinkommen ermitteln Das Nettoeinkommen ermittelt sich bei spfändung und Normalpfändung unterschiedlich. Schlüsseln Sie die Pfändbarkeit der Lohnarten bei spfändung individuell:»stammdaten Lohnarten Register: Besonderheiten«. Hinweis Agenda kann keine allgemeingültige Schlüsselung der Lohnarten vornehmen. Überprüfen Sie alle abgerechneten Lohnarten hinsichtlich der Pfändbarkeit. Nehmen Sie gegebenenfalls Anpassungen vor. Eine ausführliche Beschreibung finden Sie im Info 4.1 Pfändungen mit Nettomethode ermitteln 4.2 Pfändungen mit Bruttomethode ermitteln 4.3 Pfändbarkeit der Lohnarten prüfen Nr Normalpfändung in den Abschnitten: 4.3. Laufender und srückstand Aus dem wird zuerst der e bedient. ist größer Ist der größer als der e, tilgt der Überschuss den srückstand. Beispiel mit 921,88 Euro
7 Seite 7 ist kleiner Ist der kleiner als der e, erhöht das Defizit den srückstand. Beispiel mit 270,89 Euro 4.4. Abzugsbetrag manuell Zum korrekten Andruck des erfassten Abzugsbetrags auf der Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge müssen Sie zwingend den Abzugsbetrag in allen aktiven Pfändungen erfassen. Hinweis Eine Vermischung von manueller Ermittlung und automatischer Berechnung von LOHN ist nicht möglich!
8 Seite Auswertungen Die Monatsberechnung erstellt die Auswertung zur spfändung.»auswertungen Allgemeine Auswertungen Aktueller Monat Ordner: Pfändung«Hinweis Bei manueller Ermittlung der spfändung mit einem festen Abzug wird keine Auswertung erstellt.
9 Seite Berechnungsbeispiele Nur spfändung wird abgerechnet Der rangbessere Gläubiger pfändet zuerst Beispiel: Arbeitnehmer mit Nettoeinkommen von Euro und einer Normalpfändung von 80,70 Euro bei 2 sberechtigten. 1. Pfändungsbeschlüsse 1 (rangbessere Gläubiger) Rang srückstand (1) Euro 300 Euro Euro 2 (nachrangige Gläubiger) Rang srückstand (2) Euro 200 Euro Euro Lösung Rang Rangbessere Gläubiger Nachrangige Gläubiger Beschreibung Der gesamte pfändbare Betrag wird an den rangbesseren Gläubiger bezahlt, bis alle Rückstände ausgeglichen sind. Nach Ausgleich der Rückstände wird der e an den rangbesseren Gläubiger überwiesen. Nach Bedienung der Rückstände und des en s aus der rangbesseren Pfändung wird der restliche pfändbare Betrag an den nachrangigen Gläubiger bezahlt, bis alle Rückstände ausgeglichen sind. Nach Ausgleich der Rückstände wird der e an den nachrangigen Gläubiger überwiesen. 2. Berechnung: und Vorrechtsbereich Nettoeinkommen 2.000,00 Euro ,00 Euro = 1.000,00 Euro 1.000,00 Euro - Normalpfändung 80,70 Euro = Vorrechtsbereich 919,30 Euro
10 Seite Ergebnis: Pfändungsermittlung 1 (rangbessere Gläubiger) 2 (nachrangige Gläubiger) Rate Euro Rate Euro Rate Rückstand Euro Rate Rückstand Euro Aktueller Rückstand Euro Aktueller Rückstand Euro Der nachrangige Gläubiger pfändet zuerst Beispiel: Arbeitnehmer mit Nettoeinkommen von Euro und einer Normalpfändung von 120,70 Euro bei 2 sberechtigten. 1. Pfändungsbeschlüsse 1 (rangbessere Gläubiger) Rang srückstand (2) Euro 300 Euro Euro 2 (nachrangige Gläubiger): Rang: srückstand: (1) Euro 200 Euro Euro Lösung Für den Normalpfändungsbereich bleibt es beim Grundsatz der Priorität. Rang Nachrangige Gläubiger Beschreibung Der nachrangige Gläubiger wird aus dem Normalpfändungsbereich nicht verdrängt. Aus dem steht dem erstpfändenden nachrangigen Gläubiger nicht mehr der Betrag zu, den der Schuldner an den zweitpfändenden und rangbesseren Gläubiger an en zu leisten hat. Rangbessere Gläubiger Mit dem zusätzlichen von 300 Euro bedient der zweitpfändende rangbessere Gläubiger den en.
11 Seite Berechnung: und Vorrechtsbereich 1 (rangbessere Gläubiger) Nettoeinkommen 2.100,00 Euro ,00 Euro = 1.100,00 Euro 1.100,00 Euro - Normalpfändung 120,70 Euro = Vorrechtsbereich 979,30 Euro 2 (nachrangige Gläubiger) Nettoeinkommen 2.100,00 Euro ,00 Euro = 800,00 Euro 800,00 Euro - Normalpfändung 120,70 Euro = Vorrechtsbereich 679,30 Euro 3. Ergebnis: Pfändungsermittlung 1 (rangbessere Gläubiger) 2 (nachrangige Gläubiger) Rate Euro Rate Euro Rate Rückstand Euro Rate Rückstand Euro Aktueller Rückstand Euro Aktueller Rückstand Euro
12 Seite Nachfolgende Pfändung eines gleichrangigen sgläubiger Beispiel: Arbeitnehmer mit Nettoeinkommen von Euro und Normalpfändung von 79,21 Euro bei 3,00 sberechtigten. 1. Pfändungsbeschlüsse 1 Rang srückstand Anteil (1) Euro 300 Euro Euro 33,33 % 2 (nachfolgender Gläubiger) Rang: srückstand: Anteil (2) Euro 200 Euro Euro 33,33 % Lösung Für den Normalpfändungsbereich bleibt es beim Grundsatz der Priorität. Der Vorrechtsbereich wird entsprechend den Anteilen aufgeteilt. 2. Berechnung: und anteiliger insgesamt Nettoeinkommen 2.300,00 Euro ,00 Euro = 1.300,00 Euro 1.300,00 Euro x 66,66 % Anteil = Anteiliger insgesamt 866,58 Euro 3. Berechnung: Anteiliger Vorrechtsbereich insgesamt Anteiliger insgesamt 866,58 Euro - Normalpfändung 79,21 Euro = Anteiliger Vorrechtsbereich insges. 787,37 Euro 4. Berechnung: Pfändungsbetrag 1 Anteiliger Vorrechtsbereich insges../. 66,66 % x 33,33 % 787,37 Euro = Anteiliger Vorrechtsbereich 393,68 Euro + Normalpfändung 79,21 Euro = Pfändungsbetrag 472,89 Euro
13 Seite Berechnung: Pfändungsbetrag 2 Anteiliger Vorrechtsbereich insges../. 66,66 % x 33,33 % 787,37 Euro = Anteiliger Vorrechtsbereich 393,68 Euro + Normalpfändung 0,00 Euro = Pfändungsbetrag 393,68 Euro 6. Ergebnis: Pfändungsermittlung 1 2 (nachfolgender Gläubiger) Rate 0.300,00 Euro Rate 0.200,00 Euro Rate Rückstand 0.172,89 Euro Rate Rückstand 0.193,68 Euro Aktueller Rückstand 2.527,11 Euro Aktueller Rückstand 3.006,32 Euro Gleichzeitige Pfändung gleichrangiger sgläubiger Beispiel: Arbeitnehmer mit Nettoeinkommen von Euro und Normalpfändung von 40,70 Euro bei 2 sberechtigten. 1. Pfändungsbeschlüsse 1 Rang: srückstand Anteil (1) Euro 300 Euro Euro 50 % 2 Rang srückstand Anteil (1) Euro 300 Euro Euro 50 % Lösung Der Normalpfändungsbereich wird entsprechend der aktuellen Pfändungsrückstände anteilig aufgeteilt. Der Vorrechtsbereich wird entsprechend den Anteilen aufgeteilt.
14 Seite Berechnung: und Vorrechtsbereich Nettoeinkommen 1.900,00 Euro ,00 Euro = 900,00 Euro 900,00 Euro - Normalpfändung 40,70 Euro = Vorrechtsbereich 859,30 Euro 3. Berechnung: Aktuelle Einzelrückstände 1 und 2 für Aufteilung der Normalpfändung srückstand ,00 Euro ,00 Euro - Anteiliger Vorrechtsbereich 429,65 Euro = Aktueller Einzelrückstand ,35 Euro srückstand ,00 Euro ,00 Euro - Anteiliger Vorrechtsbereich 429,65 Euro = Aktueller Einzelrückstand ,35 Euro 4. Berechnung: Gesamtrückstand für die Aufteilung der Normalpfändung Aktueller Rückstand ,35 Euro + Aktueller Rückstand ,35 Euro = Gesamtrückstand 6.640,70 Euro 5. Berechnung: Anteilige Normalpfändung 1 und 2 Normalpfändung 40,70 Euro./. 6640,70 x 4070,35 = Anteilige Normalpfändung 1 24,95 Euro Normalpfändung 40,70 Euro./. 6640,70 x 2570,35 = Anteilige Normalpfändung 2 15,75 Euro 6. Berechnung: Pfändungsbetrag 1 Anteiliger Vorrechtsbereich 429,65 Euro + Anteilige Normalpfändung 24,95 Euro = Pfändungsbetrag 454,60 Euro 7. Berechnung: Pfändungsbetrag 2 Anteiliger Vorrechtsbereich 429,65 Euro + Anteilige Normalpfändung 15,75 Euro = Pfändungsbetrag 445,40 Euro
15 Seite Ergebnis: Pfändungsermittlung 1 2 Rate 4.300,00 Euro Rate 4.300,00 Euro Rate Rückstand 4.154,60 Euro Rate Rückstand 4.129,65 Euro Aktueller Rückstand 4.045,40 Euro Aktueller Rückstand 2.570,35 Euro spfändung und Normalpfändung wird abgerechnet spfändung mit nachfolgender Normalpfändung Beispiel: Arbeitnehmer mit Nettoeinkommen von Euro und Normalpfändung von 69,75 Euro bei 1 sberechtigten. 1.Pfändungsbeschlüsse 1 Rang srückstand (1) Euro 300 Euro Euro Normalpfändung 1 (nachfolgender Gläubiger): Schuld (2) Euro Lösung Die spfändung bedient sich aus dem Normalpfändungs- und Vorrechtsbereich. Der nachrangige Gläubiger kommt nicht zum Zug. Werden beide Bereiche nicht vollständig ausgeschöpft, wird der sgläubiger auf den Vorrechtsbereich verwiesen und der Normalpfändungsbereich wird teilweise oder vollständig für die nachfolgende Lohnpfändung frei.
16 Seite Berechnung: und Vorrechtsbereich Nettoeinkommen 1.700,00 Euro ,00 Euro = 700,00 Euro 700,00 Euro - Normalpfändung 69,75 Euro = Vorrechtsbereich 630,25 Euro In diesem Fall reicht der Vorrechtsbereich von 630,25 Euro aus, um den en und den Rückstand von 600 Euro vollständig zu bedienen. Der Normalpfändungsbereich wird vollständig für den nachfolgenden Gläubiger frei. 2. Ergebnis: Pfändungsermittlung 1 Normalpfändung 1 (nachfolgender Gläubiger) Rate 300 Euro Rate 69,75 Euro Rate Rückstand 300 Euro Restschuld 930,25 Euro Aktueller Rückstand 300 Euro Normalpfändung mit nachfolgender spfändung Beispiel: Arbeitnehmer mit Nettoeinkommen von Euro und Normalpfändung von 119,75 Euro bei 1 sberechtigten. 1. Pfändungsbeschlüsse Normalpfändung 1 Schuld (1) Euro 1 (nachfolgender Gläubiger) Rang srückstand (2) Euro 300 Euro Euro Lösung Aus dem Normalpfändungsbereich wird die Lohnpfändung nicht verdrängt. Die spfändung ist aus dem Vorrechtsbereich zu bedienen. Reicht der Vorrechtsbereich nicht aus und ist aus dem Normalpfändungsbereich ein pfändbarerer Betrag übrig, bedient sich die spfändung auch davon.
17 Seite Berechnung: und Vorrechtsbereich Nettoeinkommen 1.800,00 Euro ,00 Euro = 800,00 Euro 800,00 Euro - Normalpfändung 119,75 Euro = Vorrechtsbereich 680,25 Euro 3. Ergebnis: Pfändungsermittlung: Normalpfändung 1 1 (nachfolgender Gläubiger) Rate 119,75 Euro Rate 2.300,00 Euro Restschuld 880,25 Euro Rate Rückstand 2.380,25 Euro Aktueller Rückstand 2.619,75 Euro 5.3. spfändung und Verbraucherinsolvenz wird abgerechnet Beispiel: Arbeitnehmer mit Nettoeinkommen von Euro und Normalpfändung von 219,75 Euro bei 1 sberechtigten. 1. Pfändungsbeschlüsse 1 Rang: srückstand: : (1) Euro 300 Euro 1000 Euro Verbraucherinsolvenz Lösung Den sgläubigern steht nur der Zugriff auf den Vorrechtsbereich zu. Der Normalpfändungsbereich bedient ausschließlich die Verbraucherinsolvenz.
18 Seite Berechnung: und Vorrechtsbereich Nettoeinkommen 2.000,00 Euro ,00 Euro = 1.000,00 Euro 1.000,00 Euro - Normalpfändung 219,75 Euro = Vorrechtsbereich 780,25 Euro 3. Ergebnis: Pfändungsermittlung 1 Verbraucherinsolvenz Rate 2.300,00 Euro Rate 219,75 Euro Rate Rückstand Aktueller Rückstand 2.480,25 Euro 2.519,75 Euro 6. Wichtige Informationen Nr Normalpfändung
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