Teilrevision Ortsplanung
|
|
- Lieselotte Richter
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Teilrevision Ortsplanung Anpassungen Öreb- Korrekturen Anpassungen Gewässerräume Umsetzung BMBV Botschaft zur Mitwirkung Eingabefrist vom 6. November 2017 bis 8. Dezember 2017
2 1. Ausgangslage Die Baurechtliche Grundordnung von Huttwil stammt aus dem Jahr Nun ergibt sich in verschiedener Hinsicht Bedarf für Anpassungen. 2. Inhalt der Teilrevision 2.1. Anpassungen Öreb-Korrekturen Im Zusammenhang mit der digitalen Genehmigung des Zonenplans wurden bei der Produktion Daten, welche grundeigentümerverbindlichen Charakter haben, nicht vollumfänglich bzw. korrekt in den digitalen Plan übernommen. Die entsprechenden Mängel wurden mit der Datentreuhänderin besprochen, aufgelistet und danach ebenfalls mit dem AGR besprochen. Allein diese Korrekturen können im geringfügigen Verfahren erfolgen, werden der Einfachheit halber jedoch in die vorliegende Teilrevision integriert Anpassung Gewässerräume Im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutzprojekt fordert das Tiefbauamt die verbindliche Ausscheidung der Gewässerräume im Zonenplan. Mit dieser Anpassung lässt sich ein um 3% höherer Beitrag an das sehr teure Hochwasserschutzprojekt generieren. Die Gemeinde musste den Anpassungsprozess bis spätestens Ende 2016 in Gang gegeben haben, um den höheren Beitragssatz geltend machen zu können. Eine weitere Bedingung ist, dass in diesem Jahr ein Auftrag zur Umsetzung dieses Planungsschrittes erteilt wird. Die Ausscheidung der neuen Gewässerräume basiert auf einer Berechnung, welche den Verbau, die Sohlenbreite sowie das umliegende Gebiet einbezieht. Das heisst, dass in dichtbebautem Gebiet andere Berechnungsgrundlagen zum Tragen kommen können. Im Fall von Huttwil liegen die neuen Gewässerräume im Bereich der heute gültigen Abstände. Die Umsetzung der Gewässerräume im Zonenplan erfolgt im Normalverfahren mit der öffentlichen Auflage. Massgebend für die Bearbeitung ist die Arbeitshilfe Gewässerraum des Kantons. Es werden nicht nur der Gewässerraum selber, sondern auch die Belange des Landschaftsschutzes geprüft. Das Merkblatt dicht überbaut ist bei der Bearbeitung ebenfalls zu berücksichtigen. 2
3 2.3. Umsetzung der BMBV (Begriffe und Messweisen im Bauwesen) Der Kanton hat die Gemeinden verpflichtet, die sich aus den neuen BMBV ergebenden Anpassungen in die baurechtliche Grundordnung zu integrieren. Als Frist ist der 31. Dezember 2020 gesetzt. Da die nächste Ortsplanungsrevision erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen wird, müssen die Anpassungen in einem separaten Verfahren umgesetzt werden. Die ohnehin nötigen Anpassungen - siehe 2.1 und wären eine günstige Gelegenheit, diesen gesetzlichen Auftrag im gleichen Verfahren zu erfüllen. Die Anpassungen betreffen hauptsächlich Änderungen im Reglement (Beschreibung Messweisen inkl. Skizzen). Die Umsetzung des Projekts beinhaltet auch die Prüfung des Handlungsbedarfs in den bestehenden ÜO s. Ein Zuwarten auf die nächste OP-Revision ist nicht zielführend, da einerseits der gesetzte Termin nicht eingehalten werden und sich Differenzen bezüglich Messweisen zwischen ÜO s und Baureglement ergeben könnten. Das angepasste Baureglement wird auf dem Musterreglement des Amtes für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR) aufgebaut Kleinere materielle Anpassungen aus der Praxis Auflistung in Kürze: Artikel 39.2; Mehrlängen und Mehrbreitenzuschlag Aufgrund der RPG Revision zur inneren Verdichtung wird der Mehrlängen und Mehrbreitenzuschlag gestrichen. Artikel 11.3; Abstand Kantonsstrassen Zusätzlich zum Strassenabstand galt bisher der Grenzabstand. Das Streichen des Abstandes ist sinnvoll für die innere Verdichtung. Unterirdische Bauten Für unterirdische Bauten soll ein Abstand von 1.00m gelten. Artikel 28.2; Abstand landwirtschaftlicher Bauten Zusätzlicher Abstand von landwirtschaftlichen Bauten. Unnötig einschränkende Bestimmung. Es gelten die FAT- Richtlinien. Artikel 25.5; Material Dacheindeckung Offenere Umschreibung, Farbe definieren, Materialisierung wird gestrichen. 3
4 Artikel 26.2; Mindestanteil stehende Fensterfläche im Dach Unnötig einschränkende Bestimmung wird gestrichen Teilrevision Ortsplanung. Das Wichtigste in Kürze Anpassung des Baureglements aufgrund der BMBV und des Musterbaureglements des Kantons Bern. Formelle Korrekturen (Präzisierungen, klarere Formulierungen) Keine Wiederholungen von übergeordnetem Recht Kleinere materielle Anpassungen aus der Praxis Anpassungen an das übergeordnete Recht (Gewässerräume, Verkehrsfläche, Grundlage Reglement Mehrwertabschöpfung) 3. Die wichtigen Termine Termin Ablauf wer Verabschiedung der Teilrevision Opla zu Händen der öffentlichen Mitwirkung Beginn öffentliche Mitwirkung Teilrevision Ortsplanung Ende Mitwirkungsverfahren Verabschiedung der Teilrevision Ortsplanung zu Händen der Vorprüfung Die Teilrevision Ortsplanung ist zu Händen der öffentlichen Auflage genehmigt Beginn öffentliche Auflage, Start mit einer Infoveranstaltung Ende öffentliche Auflage Verabschiedung der Teilrevision Ortsplanung Ablauf Einsprachefrist gegen Gemeindeversammlung GV 4
5 Die Mitwirkungsunterlagen zur Teilrevision Ortsplanung liegen vom 6. November 2017 bis und mit 8. Dezember 2017 im Stadthaus Huttwil, Burgerratszimmer (2. Stock), während den ordentlichen Büroöffnungszeiten öffentlich auf. Während der Auflagefrist können bei der Gemeindeschreiberei zu Händen des es schriftliche Mitwirkungseingaben gemacht werden. Huttwil, 2. November 2017 Namens des es Huttwil Der Präsident: Der Sekretär: sig. W. Rohrbach sig. M. Jampen 5
Änderung baurechtliche Grundordnung
Änderung baurechtliche Grundordnung - Anpassung Baureglement an die Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) Weitere Unterlagen: - Mitwirkung 23. September 2016 Verfasser Überbauungsordnung:
MehrÜberbauungsordnung UeO Nr. 10 "Wellenacher-Rychegarte" Änderung im ordentlichen Verfahren gemäss Art. 58 ff BauG
Einwohnergemeinde Unterseen Überbauungsordnung UeO Nr. 10 "Wellenacher-Rychegarte" Änderung im ordentlichen Verfahren gemäss Art. 58 ff BauG Erläuterungsbericht 02. Juli 2013 AUFLAGE Die Änderung der UeO
MehrZone mit Planungspflicht Nr. 9 "Arnistrasse" Überbauungsordnung mit Strassenplan Erschliessung Krediterteilung
Zone mit Planungspflicht Nr. 9 "Arnistrasse" Überbauungsordnung mit Strassenplan Erschliessung Krediterteilung Der Gemeinderat beantragt der Versammlung, den Gesamtkredit von Fr. 390'000.-- für die Erschliessung
MehrWas sind ÖREB? Ziele und Vorgaben für den ÖREB-Kataster Woraus besteht der ÖREB-Kataster? Die Herausforderungen
Ziele des ÖREB-Katasters Workshop ÖREB-Kataster und Nutzungsplanung der KPK 03. Juli 2013 in Bern Bernhard Künzler Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern Agenda Was sind ÖREB? Ziele und Vorgaben
MehrGenehmigung eines Kredits für wiederkehrende. Finanzierung von subventionierten Kindertagesstätte-Plätze (KiTA)
Genehmigung eines Kredits für wiederkehrende Ausgaben zur Finanzierung von subventionierten Kindertagesstätte-Plätze (KiTA) Botschaft zum Gemeinderatsbeschluss vom 7. November 2016 Referendumsfrist: 1.
MehrWie soll sich Bauma in Zukunft entwickeln?
Wie soll sich Bauma in Zukunft entwickeln? Informationsveranstaltung zur Ortsplanungsrevision Bauma vom 3. Oktober 2013 1 Ablauf der Veranstaltung Begrüssung und Ziel der Informationsveranstaltung Rahmenbedingungen
MehrKurzbericht zur Gewässerraumfestlegung
Kurzbericht zur Gewässerraumfestlegung Gewässername, öffentliches Gewässer Nr. XY, Gemeinde XY Hochwassersicherer Ausbau, Revitalisierung, Offenlegung etc. Bauprojekt 201X Gewässerraumfestlegung nach Art.
MehrIn mehreren Bereichen hat es jedoch seit 2005 Gesetzes- und Praxisänderungen gegeben. Auch sind die aufgeführten Beispiele veraltet.
Ratgeber für Gemeindefusionen Wichtige Änderungen! Der vorliegende Ratgeber Gemeindefusionen wurde im Oktober 2005 auf der Grundlage der damals geltenden Gesetzesbestimmungen und der im Fusionsbereich
MehrErschliessungsplan Verbindungsspange Buchs-Nord / Änderung Neubuchsstrasse
Kanton Aargau Sondernutzungsplanung Erschliessungsplan Verbindungsspange Buchs-Nord / Änderung Neubuchsstrasse gemäss 17 BauG Planungsbericht N W O S Orthofoto (AGIS 2014) Februar 2015 Mitwirkung / öffentliche
MehrSTRASSENREGLEMENT für die Gemeinde Vitznau. Durch die Gemeindeversammlung beschlossen am 11. Dezember 2006
STRASSENREGLEMENT für die Gemeinde Vitznau Durch die Gemeindeversammlung beschlossen am. Dezember 006 Vom Regierungsrat genehmigt am 8. Mai 007 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen Art. Geltungsbereich
MehrREGLEMENT über das Schulwesen
REGLEMENT über das Schulwesen in der Gemeinde Toffen Schulwesen in der Gemeinde Toffen Seite 2 Inhaltsverzeichnis Bezeichnung Artikel Seite Änderungen im ORT Art. 17 6 Aufgabenbereich Kindergartenkommission
MehrMerkblatt zum baurechtlichen Verfahren
Urdorf, August 2014/BLP Merkblatt zum baurechtlichen Verfahren Guten Tag Sie möchten ein Baugesuch einreichen oder haben dies kürzlich bereits gemacht. Mit dem vorliegenden Merkblatt überlassen wir Ihnen
MehrKindergarten- und Primarschulreglement
Kindergarten- und Primarschulreglement 00 der Einwohnergemeinde Täuffelen-Gerolfingen Einwohnergemeinde Gerolfingen Täuffelen Gemeindeschreiberei Hauptstrasse 86 Postfach 76 575 Täuffelen 0/96 06 6 Fax
MehrKompetenzreglement Gemäss 39 Gemeindegesetz
Gemeinde Lengnau Kanton Aargau Kompetenzreglement Gemäss 39 Gemeindegesetz GEMEINDE LENGNAU Beschlossen durch den Gemeinderat: 26. November 2007 Inkrafttreten am: 01. Januar 2008 Der Gemeindeammann: Der
MehrEinwohnergemeinde Boltigen
Einwohnergemeinde Boltigen Reglement über die Beitragsleistung an Neuanlagen, Korrektionen, Ausbauten, Belagsarbeiten, Unterhalt und Schneeräumung von Strassen und Wegen genannt Strassenreglement. November
MehrOrtsplanung Illnau-Effretikon: Informationsveranstaltung vom 4. Oktober 2016
Ortsplanung Illnau-Effretikon: Informationsveranstaltung vom 4. Oktober 2016 Ziele des heutigen Abends Information über Entwurf des kommunalen Richtplans Start der öffentlichen Auflage, im Rahmen derer
Mehr4538 Oberbipp Orientierung Verkehrskonzept. Montag, 24. Juni 2013
Orientierung Montag, 24. Juni 2013 Ablauf Ausgangslage Umfang und Ziele / Wahl des Planungsinstruments Grundlagen Inhalte Verkehrsberuhigung Gestaltung Ruhender Verkehr (Parkierung) Umsetzung Ablauf der
MehrTeilrevision Baugesetz
Kanton Graubünden Gemeinde Zillis - Reischen Teilrevision Baugesetz Artikel 3 Artikel 3A Artikel 11 Boden- und Baulandpolitik Regelung zur Sicherung der Baulandverfügbarkeit Zonenschema Von der Gemeindeversammlung
MehrOrdentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Protokoll
EINWOHNERGEMEINDE WALD Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Protokoll Tag und Zeit Ort Vorsitz Protokoll Gemeinderäte Mittwoch, 22. Juni 2016, 20.00 20.35 Uhr Aula der Schulanlage Wald Brönnimann
MehrErläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV
Kanton Schaffhausen 6. Änderung Baulinienplan Nr. 30 Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV Ausschnitt Baulinienplan Nr. 30, 3.6.2004 Suter von Känel Wild AG Siedlung Landschaft Verkehr Umwelt Förrlibuckstrasse
MehrReglement. über die Erwachsenenbildung
Reglement über die Erwachsenenbildung 7. Dezember 995 Die Einwohnergemeinde Urtenen-Schönbühl, gestützt auf - das Gesetz vom 0. Juni 990 über die Förderung der Erwachsenenbildung (EFG) - das Dekret vom
MehrZonenplan- und Baureglementsänderung ZPP «Des Alpes-Areal»
Beschlussfassung Einwohnergemeinde Interlaken Zonenplan- und Baureglementsänderung ZPP «Des Alpes-Areal» Baureglementsänderung Die Änderung besteht aus: Zonenplanänderung Baureglementsänderung Weitere
MehrEINWOHNERGEMEINDE HILTERFINGEN. Datenschutzreglement
EINWOHNERGEMEINDE HILTERFINGEN Datenschutzreglement 2009 Der Gemeinderat von Hilterfingen, gestützt auf das kantonale Datenschutzgesetz vom 19.2.1986 das Informationsgesetz vom 2.11.1993 die Informationsverordnung
MehrGewässerraumausscheidung in Basel-Landschaft
Laura Chavanne ARP/KP Gewässerraumausscheidung in Basel-Landschaft 2. Juni 2016 2 Inhalte und Ablauf 1. Gesetzlicher Auftrag 2. Gewässerraum innerhalb Bauzonen 3. Gewässerraum ausserhalb Bauzonen 3 1.
MehrÜbergangsregelung für die Schwerpunkte der Fachrichtung TCM
Übergangsregelung für die Schwerpunkte Genehmigt am 18.12.2014 von Vorstand Geändert am 10.11.2015 von Vorstand QSK NO Übergangsregelung TCM Schwerpunkte 151110 A.docx Seite 1/6 OdA AM, Bahnhofstrasse
MehrEinwohnergemeinde Thunstetten. Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde, Mittwoch, , Uhr, Aula Schulanlage Byfang
Einwohnergemeinde Thunstetten Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde, Mittwoch, 26.03.2014, 20.00 Uhr, Aula Schulanlage Byfang Traktanden: 1. Information Kreditabrechnung Revision Ortsplanung 2.
MehrReglement. über die Ausrichtung von Beiträgen an die Behandlungskosten im Rahmen der Schulzahnpflege. der Einwohnergemeinde Bremgarten bei Bern
Reglement über die Ausrichtung von Beiträgen an die Behandlungskosten im Rahmen der Schulzahnpflege der Einwohnergemeinde Bremgarten bei Bern Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Bremgarten bei
MehrAuf dem Weg zum naturnahen Zustand? Herausforderungen und Chancen bei der Umsetzung des revidierten Gewässerschutzgesetzes
Annina Joost Auf dem Weg zum naturnahen Zustand? Herausforderungen und Chancen bei der Umsetzung des revidierten Gewässerschutzgesetzes Bachelorarbeit Eidgenössische Technische Hochschule (ETH) Zürich
MehrVerfassungsrevision der Gemeinde Flims
Verfassungsrevision der Gemeinde Flims Gemeindeversammlung 4. Mai 2015 Dr. Stephan Staub, Rechtsanwalt 1 Aufbau der Präsentation Rahmenbedingungen Ziele der Revision (Teil) Revision der Verfassung wesentliche
MehrOrdnung des Verbandes der evangelisch-reformierten Synoden des Kantons Solothurn
45. Ordnung des Verbandes der evangelisch-reformierten Synoden des Kantons Solothurn Vom 8. März 989 A. Allgemeines Art.. Name und Rechtsform Unter dem Namen Verband der evangelisch-reformierten Synoden
MehrGEMEINDE REIGOLDSWIL
GEMEINDE REIGOLDSWIL Unterbiel 15 4418 Reigoldswil Tel. 061 945 90 10 Fax 061 945 90 11 Internet: www.reigoldswil.ch E-Mail: gemeinde@reigoldswil.bl.ch Steuerreglement der Gemeinde Reigoldswil Steuerreglement
MehrGemeinde Münchenbuchsee Revision Arbeitszonenvorschriften und Zonenplanfestlegungen
Gemeinde Münchenbuchsee Revision Arbeitszonenvorschriften und Zonenplanfestlegungen Geltende A-Zonenvorschriften im Baureglement: Art. 62 Arbeitszonen 1 In den Arbeitszonen A1a, A1b, A2a, A2b, A3a und
MehrGemeindeverband Alters- und Pflegeheim Spitex Roggwil-Wynau (neu: Alterskompetenzzentrum
Amt für Gemeinden und Raumordnung Office des affaires communales et de l'organisation du territoire Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern Direction de la justice, des affaires communales
MehrRevision Waldabstandslinien
Gemeinde Fehraltorf / Revision Waldabstandslinien Gemeinde Fehraltorf Revision Waldabstandslinien Stand: Antrag an Gemeindeversammlung Effretikon, 30. April 2014 Zelgli Halden Impressum Auftraggeber Auftragnehmer
MehrStatische Waldgrenzen im Kanton Bern
Statische Waldgrenzen im Pragmatischer Ansatz mit viel Gemeindeautonomie Reto Sauter Leiter Fachbereich Waldrecht, reto.sauter@vol.be.ch, Tel. 031 633 46 23 1 Grosse Waldfläche, 182 000 ha (1/7der Schweiz)
MehrRichtlinien für die Entrichtung von Entschädigungen, Sitzungsgeldern und Spesen für Behörden, Kommissionen und Funktionäre
GEMEINDE NUGLAR-ST. PANTALEON 441 NUGLAR Anhang zum Stellenplan und Gehaltsregulativ Richtlinien für die Entrichtung von Entschädigungen, n und Spesen für Behörden, Kommissionen und Funktionäre Genehmigt
MehrZonenplan- und Baureglementsänderung sowie Neufassung des Reklamereglements im Rahmen der Ortsplanungsstrategie 2013+; Massnahmenpaket
Grosser Gemeinderat Muri bei Bern Sitzung vom 28. Juni 2016 Geschäft Nr. 2 Zonenplan- und Baureglementsänderung sowie Neufassung des Reklamereglements im Rahmen der Ortsplanungsstrategie 2013+; Massnahmenpaket
MehrEINWOHNERGEMEINDE MEIKIRCH SCHULREGLEMENT
EINWOHNERGEMEINDE MEIKIRCH SCHULREGLEMENT Beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 11. September 1996 Genehmigt durch die Erziehungsdirektion am 30. Oktober 1996 Mit Änderungen vom 15. November 2000
MehrNeues aus dem Rechtsdienst
RA MLaw Lea Sturm - RA lic.iur. Andreas M. Schlatter Neues aus dem Gemeindeorientierung vom 28. November 2016 Themen 1. Was gilt in Landschaftsschutzzonen als zonenkonform? ( [1C_397/2015]) Welches Recht
MehrEINWOHNERGEMEINDE ERISWIL. Mittwoch, 2. November 2011, Uhr Gemeindesaal Eriswil. Verhandlungen
EINWOHNERGEMEINDE ERISWIL Ausserordentliche Einwohnergemeindeversammlung 47. Sitzung Einwohnergemeindeversammlung Protokoll Vorsitz: Mittwoch, 2. November 2011, 20.00-21.50 Uhr Gemeindesaal Eriswil Anwesende
MehrAusserordentliche Versammlung. der Einwohnergemeinde Belp. Donnerstag, 11. September 2014, 20 Uhr, Dorfzentrum Belp.
Ausserordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Belp Donnerstag, 11. September 2014, 20 Uhr, Dorfzentrum Belp B o t s c h a f t des Gemeinderats an die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger der
MehrGemeinde Wiliberg STRASSENREGLEMENT
Gemeinde Wiliberg STRASSENREGLEMENT Genehmigungsexemplar Gemeindeversammlung vom 26.11.2010 - 2 - INHALTSVERZEICHNIS 6 A. Allgemeine Bestimmungen 3 1 Zweck, Geltungsbereich 3 2 Allgemeines 3 3 Öffentliche
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
SWL ENERGIE AG Allgemeine Geschäftsbedingungen über die Erbringung von Dienstleistungen im Geschäftsbereich Elektroinstallation 1 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Rechtsform, Organisation Die SWL ENERGIE
Mehrin der Nutzungsplanung Strassenlärm Ausscheidung von Bauzonen in lärmbelasteten Gebieten
Strassenlärm in der Nutzungsplanung Ausscheidung von Bauzonen in lärmbelasteten Gebieten Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern Tiefbauamt des Kantons Bern Impressum Herausgeber: Amt für Gemeinden
MehrUmsetzung revidierte GSchG/GSchV Umsetzung der revidierten Gewässerschutzgesetzgebung der Umsetzung:
Umsetzung revidierte GSchG/GSchV Umsetzung der revidierten Gewässerschutzgesetzgebung der Umsetzung: Stand Schwerpunkt Info zur Festlegung Gewässerraum der Gewässerräume 18. August 2014 3. September 2015
MehrBaureglementsänderungen Umsetzung des Gewässerrauminventars und der Naturgefahrenkarte in der Nutzungsplanung
Kanton Schwyz Gemeinde Sattel Öffentliche Auflage Baureglementsänderungen Umsetzung des Gewässerrauminventars und der Naturgefahrenkarte in der Nutzungsplanung Öffentlich aufgelegt vom bis An der Urnenabstimmung
MehrTeilzonenplan Feld-West Planungsbericht
Teilzonenplan Feld-West Planungsbericht 1. Februar 2013 St.Gallen Herisau Kasernenstrasse 39 9102 Herisau T +41(0)71 353 00 80 herisau@err.ch schänis_tzp_feld_pb.docx Teilzonenplan Feld-West Planungsbericht
MehrPersonalreglement der Gemeinde Binningen vom 21. Mai 2007 (Version Januar 2012) 10 Ordentliche Kündigung
Personalreglement der Gemeinde Binningen vom 21. Mai 2007 (Version Januar 2015) 10 Ordentliche Kündigung.. 3 Die Gemeinde kann das Arbeitsverhältnis aus wesentlichen Gründen kündigen. Diese liegen vor,
MehrAufhebung Gewässerabstandslinie und Zonenplanänderung
Teilrevision Bau- und Zonenordnung Aufhebung Gewässerabstandslinie und Zonenplanänderung In Verbindung mit dem privaten Gestaltungsplan Stadthausareal Erläuternder Bericht nach Art. 47 Raumplanungsverordnung
MehrKanton Zug Verordnung zum Gesetz über die Gewässer (V GewG) 1. Allgemeine Bestimmungen. Der Regierungsrat des Kantons Zug,
Kanton Zug 73. Verordnung zum Gesetz über die Gewässer (V GewG) Vom 7. April 000 (Stand 3. März 0) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf 47Abs. Bst. d der Kantonsverfassung ) sowie 5 Gesetz über
MehrReglement über Grundeigentümerbeiträge
Einwohnergemeinde Zuchwil Reglement über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren Beschluss der Gemeindeversammlung vom 28. Juni 1999 Nachführungen bis 12.12.2005 Seite 2 von 8 Die Einwohnergemeinde Zuchwil
MehrREGLEMENT FÜR DIE VERSICHERUNGSTECHNISCHEN PASSIVEN DER BILANZ DER PENSIONSKASSE DER BURKHALTER GRUPPE
REGLEMENT FÜR DIE VERSICHERUNGSTECHNISCHEN PASSIVEN DER BILANZ DER PENSIONSKASSE DER BURKHALTER GRUPPE Gültig ab 1. Januar 2014 verabschiedet am 25. März 2014 Inhaltsverzeichnis Seite A VERSICHERUNGSTECHNISCHE
MehrVerordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juli 1979 (Raumplanungsverordnung)
700. Verordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom. Juli 979 (Raumplanungsverordnung) vom 4. Dezember 98 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf Art. 6 Abs. des Bundesgesetzes vom.
MehrKontakt: Projekt Lehrplan 21, Projektleitung, Walchestrasse 21, 8090 Zürich Telefon ,
Kanton Zürich Bildungsdirektion Pädagogisches, Lehrplan 21 Kontakt: Projekt Lehrplan 21, Projektleitung, Walchestrasse 21, 8090 Zürich Telefon 043 259 22 99, lehrplan21@vsa.zh.ch 11. April 2016 1/6 Vernehmlassung
Mehrzur Änderung des Gesetzes über den Datenschutz (Anpassung an das internationale Recht, insbesondere an die Abkommen von Schengen und Dublin)
Gesetz vom 8. Mai 2008 Inkrafttreten:... zur Änderung des Gesetzes über den Datenschutz (Anpassung an das internationale Recht, insbesondere an die Abkommen von Schengen und Dublin) Der Grosse Rat des
MehrHerzlich Willkommen. 10. Vereinsversammlung vom 31. Mai 2012
Herzlich Willkommen 10. Vereinsversammlung vom 31. Mai 2012 1. Begrüssung Botschaft zeitgerecht zugestellt Total stimmberechtigte Vereinsmitglieder 94 Anwesende stimmberechtigte Mitglieder und Absolutes
MehrTeilrevision Nutzungsplanung Baureglement und Zonenplan
Kanton Schwyz Gemeinde Unteriberg Exemplar Mitwirkung Teilrevision Nutzungsplanung Baureglement und Zonenplan Erläuterungsbericht, 12. Dezember 2014 IMPRESSUM Auftraggeber Gemeinderat Unteriberg, Waagtalstrasse
MehrRichtlinien über das Reklamewesen (Firmen-, Eigen- und Fremdreklamen)
Richtlinien über das Reklamewesen (Firmen-, Eigen- und Fremdreklamen) I. Geltungsbereich, Begriffe Art. 1 Geltungsbereich Diese Richtlinie gilt für alle Reklameeinrichtungen auf dem Brugger Stadtgebiet,
MehrTeil 1: Neues Obligationenrecht. Version 2.1, 22. Oktober 2007 Sven Linder, lic. oec. HSG, dipl. Wirtschaftsprüfer Stephan Illi, lic. oec.
Teil 1: Neues Obligationenrecht Version 2.1, 22. Oktober 2007 Sven Linder, lic. oec. HSG, dipl. Wirtschaftsprüfer Stephan Illi, lic. oec. HSG Überblick Neue gesetzliche Bestimmungen Mögliche Auslegung
MehrWeiterentwicklung der Landwirtschaftlichen Planung zur Stärkung der sektor- und gemeindeübergreifenden Planung
Weiterentwicklung der Landwirtschaftlichen Planung zur Stärkung der sektor- und gemeindeübergreifenden Planung 1. Ausgangslage und Problemstellung Die Landwirtschaftliche Planung (LP) erlaubt
MehrMühlethurnen; Revision Ortsplanung, abschliessende Vorprüfung Vorprüfungsbericht gemäss Art. 59 BauG und 118 BauV
Amt für Gemeinden und Raumordnung Office des affaires communales et de l'organisation du territoire Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern Direction de la justice, des affaires communales
MehrASF 2002_076. Verordnung
Verordnung vom 2. Juli 2002 Inkrafttreten: 01.07.2002 zur Genehmigung der Interkantonalen Vereinbarung über Beiträge der Kantone an Schul- und Ausbildungskosten in der Berufsbildung (Berufsschulvereinbarung)
MehrVerordnung über die Entschädigungen der Behörden, Kommissionen und Funktionäre im Nebenamt Totalrevision
sverordnung Behörden Verordnung über die en der Behörden, Kommissionen und Funktionäre im Nebenamt A N T R A G 1. Die Gemeindeversammlung genehmigt: Die Verordnung über die en der Behörden, Kommissionen
MehrEinwohnergemeinde Unterseen
101.114 Einwohnergemeinde Unterseen Verordnung über die Verwendung von Papier nach Kriterien "urwaldfreundlicher Gemeinden" Gemeinderat vom 30. April 2012 in Kraft ab 1. Juli 2012 Verordnung über die
MehrÖFFENTLICH RECHTLICHE EIGENTUMS- BESCHRÄNKUNGEN (ÖREB)
Stadt Zürich Geomatik + Vermessung Weberstrasse 5 8004 Zürich Tel. 044 412 42 56 Fax 044 270 90 46 www.stadt-zuerich.ch/geoz geodaten@zuerich.ch ÖFFENTLICH RECHTLICHE EIGENTUMS- BESCHRÄNKUNGEN (ÖREB) Geomatik
Mehrs Freizügigkeitsabkommen. Weiterführung sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien
Sondersession April 2008 e-parl 28.04.2008 - - 16:47 08.029 s Freizügigkeitsabkommen. Weiterführung sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien Entwurf des es vom 14. März 2008 1 Beschluss des es vom 28.
Mehr, gemeınde stefiísburg 74. Reglement über Lohn und Entschädigung des Gemeindepräsidiums
, gemeınde stefiísburg 74 Reglement über Lohn und Entschädigung des Gemeindepräsidiums 1 Reglement über Lohn und Entschädigung des Gemeindepräsidiums Der Grosse Gemeinderat, gestützt auf 1 Art. 50 Abs.
MehrHinweis: Der Einfachheit halber werden nur männliche Formen verwendet, wobei die weiblichen mit gemeint sind.
Vermietungsreglement Hinweis: Der Einfachheit halber werden nur männliche Formen verwendet, wobei die weiblichen mit gemeint sind. I. Vermietung von Wohnraum Art. 1 Grundsatz Die Vermietung von Wohnungen
MehrRundschreiben 1/ Mitteilungen für Vorsorgeeinrichtungen
An unsere Vorsorgeeinrichtungen Revisionsstellen Experten für berufliche Vorsorge Januar 2016 Rundschreiben 1/2016 - Mitteilungen für Vorsorgeeinrichtungen 1. Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2015
MehrReglement für das. Alters- und Pflegeheim. im Winkel
Reglement für das Alters- und Pflegeheim im Winkel Reglement Alters- und Pflegeheim im Winkel Neunkirch 2 Gestützt auf - Art. 52 Abs. 4 Gemeindegesetz vom 17. August 1998 - Gemeindeverfassung vom 28. Juni
MehrEinführungsgesetz zum Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (EG FWG)
Gesetzessammlung Appenzell I. Rh. Januar 0 75.00 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (EG FWG) vom 8. April 996 Die Landsgemeinde des Kantons Appenzell I. Rh., gestützt auf Art.
MehrBEBAUUNGSPLAN UNTERHASLI VOM 15. OKTOBER 1987
BEBAUUNGSPLAN UNTERHASLI VOM 15. OKTOBER 1987 AUSGABE 5. JULI 1988 NR. 616 INHALT I. ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN 3 Art. 1 Abgrenzung 3 Art. 2 Ortsplanung 3 II. BAU- UND GESTALTUNGSVORSCHRIFTEN 3 Art. 3 Bauweise
MehrTeilrevision Gemeindeordnung
Urs Waldispühl, Gemeindepräsident Orientierungsversammlung Weshalb bereits eine Teilrevision? (Erlassen am 22. Januar 2007, Inkraftsetzung 1. Januar 2008) Übergeordnete Gesetzesanpassungen Anpassung an
MehrNr 231 REGLEMENT ÜBER DIE VERWENDUNG VON MEHRWERTABGABEN
Nr 231 REGLEMENT ÜBER DIE VERWENDUNG VON MEHRWERTABGABEN V:\Projekte\Reglemente\Reglemente\231ReglementMehrwertabgaben.docx REGLEMENT ÜBER DIE VERWENDUNG VON MEHRWERTABGABEN Präsidialabteilung Schiessplatzweg
MehrBasisvorschlag für die Revision des Europäischen Patentübereinkommens - Folgeänderungen ZUSAMMENFASSUNG
MR/6/00 Orig.: deutsch München, den 06.11.2000 BETRIFFT: VERFASSER: EMPFÄNGER: Basisvorschlag für die Revision des Europäischen Patentübereinkommens - Folgeänderungen Sekretariat Revisionskonferenz (zur
MehrStadt Maienfeld. Steuergesetz der Stadt Maienfeld
Stadt Maienfeld Steuergesetz der Stadt Maienfeld 1 Steuergesetz der Stadt Maienfeld gestützt auf das geltende Gemeinde- und Kirchensteuergesetz des Kantons Graubünden I. Allgemeine Bestimmungen Gegenstand
MehrTagesschulverordnung. Einwohnergemeinde Grindelwald
Tagesschulverordnung Einwohnergemeinde Grindelwald Gültig ab 0. August 0 - - Gestützt auf - Volksschulgesetz vom 9. März 00 inkl. Änderung vom. August 008 - Volksschulverordnung vom 8. Mai 008 - Tagesschulverordnung
MehrMerkblatt betreffend Inhalt und Ablauf von Baugesuchen
Merkblatt betreffend Inhalt und Ablauf von Baugesuchen Mit Hilfe der nachfolgenden Hinweisen und Informationen können Sie ein komplettes Baugesuch erstellen, kennen die Anforderungen und den Ablauf. Das
MehrVerordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV)
Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV) Inkrafttreten vorgesehen am 1. Januar 2017 Inhalt der Änderungen und Kommentar Bern, August 2015 1 Inhaltsverzeichnis 1 Hintergrund 3 2 Bestimmungen
Mehr- 2 - Inhaltsverzeichnis. Strassenreglement 3
Strassenreglement - 2 - Inhaltsverzeichnis Seite 1 Strassenreglement 3 A. Allgemeine Bestimmungen 3 1 Zweck, Geltungsbereich 3 2 Öffentliche Strassen und Wege und Privatstrassen, Definition 3 3 Erstellung,
MehrPraktikumsvereinbarung
(Bitte elektronisch ausfüllen) 1. STUDIERENDE/R Strasse PLZ, Ort Tel.-Nr. Matrikelnummer 2. AUSBILDUNGSBETRIEB Name des Unternehmens Strasse PLZ, Ort Tel.-Nr. E-Mail Website 3. DAUER DES PRAKTIKUMS Beginn
MehrBeilage 2. Genossenschaft Migros Aare Areal Bernstrasse Heimberg, Überbauungsordnung. Lärmtechnische Untersuchung. 2. Grundlagen. 1.
89.1806 BR_160520_Lärm.docx Beilage 2 Bern, 20. Mai 2015 / Rev. 20.05.2016 Genossenschaft Migros Aare Areal Bernstrasse Heimberg, Überbauungsordnung Lärmtechnische Untersuchung 1. Einleitung 1.1. Ausgangslage
Mehrüber Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung
84.3. Gesetz vom 6. November 965 über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 9. März 965 über Ergänzungsleistungen
MehrG E M E I N D E U N T E R K U L M. Strassenreglement
G E M E I N D E U N T E R K U L M Strassenreglement gültig ab 0. April 006 Inhaltsverzeichnis Seite Inhalt A. Allgemeine Bestimmungen 3 Zweck, Geltungsbereich 3 Öffentliche Strassen, Wege und Privatstrassen,
MehrAnhang zum Reglement Beiträge an Feuerwehrorganisationen
Anhang zum Reglement Beiträge an Feuerwehrorganisationen 1.1.2017 Feuerwehrinspektorat Kanton Bern Seite 2 Beiträge an Feuerwehrorganisationen 1. Ausgangslage Im Anhang zum Reglement Beiträge an Feuerwehrorganisationen
MehrGesetz. über das Trinkwasser. Der Grosse Rat des Kantons Freiburg. beschliesst: vom 30. November 1979
8.. Gesetz vom 0. November 979 über das Trinkwasser Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 8. Dezember 905 betreffend den Verkehr mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen
MehrBotschaft. Der Stiftungsrat an den Gemeinderat. Pensionskasse der Stadt Frauenfeld. Datum 20. September 2016
Pensionskasse der Stadt Frauenfeld Der Stiftungsrat an den Gemeinderat Botschaft Datum 20. September 2016 Pensionskasse der Stadt Frauenfeld; Genehmigung Anschluss der politischen Gemeinde Gachnang Frau
Mehr39/12 Bericht und Antrag
Gemeinderat 39/1 Bericht und Antrag betreffend Teilrevision des Reglements über das Friedhof- und Bestattungswesen der Gemeinde Emmen Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren 1 Einleitung Der Einwohnerrat
MehrMessweisen im Rahmen ihrer verfassungsmässigen Zuständigkeit. werden, welche den vereinheitlichten Regelungsgegenständen widersprechen.
Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) (vom 22. September 2005 1 ; Stand am 1. Januar 2012) Artikel 1 Grundsatz 1 Die beteiligten Kantone vereinheitlichen die Baubegriffe
MehrReglement über die Video- überwachung auf öffentlichem Grund
Reglement über die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund In Kraft seit: 1. Juli 2013 Inhalts verzeichnis I Allgemeine Bestimmungen... 3 Art. 1 Gesetzliche Grundlage... 3 Art. 2 Verantwortlichkeit und
Mehrgemeınde Steffisburg fififi Reklamereglement Seite 1
. gemeınde Steffisburg fififi Reklamereglement Seite 1 INHALTSVERZEICHNIS Artikel Seite Allgemeine Bestimmungen - Zweck und Geltungsbereich 1 3 - Übergeordnetes Recht und Bewilligungspflicht 2 3 - Begriffe
MehrGemeinde Laufenburg STRASSENREGLEMENT
STRASSENREGLEMENT Stand 03.12.2010 INHALTSVERZEICHNIS 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 1 1 Zweck 1 2 1 Allgemeines 1 3 1 Geltungsbereich 1 4 1 Übergeordnetes Recht 1 2 STRASSENEINTEILUNG 2 5 2 Strassenrichtplan
Mehr(BESTEHENDES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 2) zwischen. ... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber - und
ARBEITSVERTRAG (BESTEHENDES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 2) zwischen... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber - und Herr/Frau... (Name),... (Adresse) - ArbeitnehmerIn - wird Folgendes vereinbart: 1. Gemeinsame
MehrInformation. Reglemente mit Genehmigungspflicht / Musterreglemente. 1. Einleitung
Justiz-, Gemeindeund Kirchendirektion des Kantons Bern Amt für Gemeinden und Raumordnung Abteilung Gemeinden Nydeggasse 11/13 3011 Bern BSIG Nr. 1/170.11/1.1 17. Oktober 2014 Kontaktstelle: siehe Adressen
MehrBaubewilligungsverfahren
Baubewilligungsverfahren Was bedarf einer Baubewilligung? Errichten und Ändern von Bauten und Anlagen Neu-, Um-, An-, Auf- + Nebenbauten jeder Art provisorische Bauten Parkplätze Reklamen Zweckänderungen
MehrB Art 44 Begleitung von OL-Anfängern im Kindesalter und in Folge Art 53 Abs c
WO-REVISION 2017 FAKULTATIVES REFERENDUM WO-Änderungen Es sind seitens Vereine Anregungen zur Prüfung, aber keine Anträge eingereicht worden; einige dieser Anregungen bleiben als solche erhalten, da sich
MehrGemeinde Leibstadt STRASSENREGLEMENT
STRASSENREGLEMENT INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Zweck Allgemeines 3 Geltungsbereich 4 Übergeordnetes Recht STRASSENEINTEILUNG 5 Strassenrichtplan. Einteilung nach Benützung 6 Kantons- und
MehrUmzonung Kat. Nr von der W3/2.40 in die OeB
Teilrevision Zonenplan Schulhaus Goldbach Umzonung Kat. Nr. 11423 von der W3/2.40 in die OeB Bericht nach Art. 47 RPV Beschluss Gemeinderat vom 28. November 2012 zuhanden der Gemeindeversammlung vom 25.
MehrRegelung Alkohol in gemeindeeigenen Sälen, Plätzen und Räumlichkeiten
Regelung Alkohol in gemeindeeigenen Sälen, Plätzen und Räumlichkeiten Gemeinde Schaan Rathaus / Landstrasse 19, FL-9494 Schaan, Telefon +423 237 72 00, Fax +423 237 72 09 info@schaan.li, www.schaan.li
MehrStatuten der Sozialdemokratischen Partei Appenzell A.Rh.
Appenzell Ausserrhoden Statuten der Sozialdemokratischen Partei Appenzell A.Rh. I NAME, RECHTSFORM UND ZIEL Art. Unter dem Namen Sozialdemokratische Partei des Kantons Appenzell Ausserrhoden (SP AR) besteht
Mehr