Bologna-Prozess Hier: Neue Begrifflichkeiten und Termini

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1 Bologna-Prozess Hier: Neue Begrifflichkeiten und Termini Im Rahmen der Umsetzung des Bologna-Prozesses in Deutschland entstanden neue Begriffe und Fachtermini im Prüfungsrecht und es haben sich in der Prüfungssystematik einschlägige Veränderungen ergeben. Um den Geboten der Rechtsklarheit und der Rechtssicherheit im Prüfungsgeschehen Rechnung zu tragen, sind alle Regelungen klar und eindeutig unter sachgerechter Verwendung der prüfungsrechtlichen Begrifflichkeiten zu treffen. Modularisierung/Module: Hinter dem Begriff der "Modularisierung" steht ein übergreifendes Organisationsprinzip. Modularisierung bedeutet eine grundlegende Neuorganisation und Umstrukturierung der Studienabläufe. Unter Modularisierung wird im Wesentlichen die Zusammenfassung von Stoffgebieten zu Modulen verstanden. Dabei stellt ein Modul eine - zeitlich begrenzte (ein bis zwei Semester), - in sich abgeschlossene und abprüfbare (Anteil an der Gesamtqualifikation), - methodisch und inhaltlich zusammenhängende (i.d.r. verschiedene Lehr- und Lernformen) und - mit Leistungspunkten versehene Einheit dar. Gemäß den Beschlüssen der KMK vom i.d.f. vom und vom (,Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen' und,ländergemeinsame Strukturvorgaben gemäß 1

2 9 Abs. 2 HRG für die Akkreditierung von Bachelor- uns Masterstudiengängen') sind alle Studiengänge grundsätzlich zu modularisieren. Um eine Modularisierung erfolgreich im Sinne der anzustrebenden Qualitätssicherung und -verbesserung durchführen zu können, ist ein Umdenken hinsichtlich der Herangehensweise an Strukturierungen und Gliederungen von Studienabläufen unerlässlich. Althergekommene Strukturen müssen aufgebrochen und neu geordnet werden, um eben nicht eine die Qualität mindernde oberflächliche Umetikettierung der Studienangebote vorzunehmen, sondern eine Qualitätssicherung und -verbesserung zu erreichen. Bei modularisierten Studiengängen sind bisher verwendete Begrifflichkeiten wie "Fach, Fachgebiet, Lehrgebiet" usw. nicht mehr zu gebrauchen sowie Neukonstruktionen wie z.b. "Teilmodul, Modulteil" u.ä. zu unterlassen. ECTS/Leistunqspunktsystem: Entsprechend der Beschlüsse der KMK ist zwingend vorgeschrieben, dass modularisierte Studiengänge mit einem Leistungspunktsystem zu versehen sind. In Europa ist das "European Credit Transfer System" (ECTS) das übergreifend angewendete Leistungspunktsystem. Die ursprüngliche Funktion des Leistungspunktsystems ECTS war der Transfer von Studien- und Prüfungsleistungen, um die Anerkennungsprozesse von Studien- und Prüfungsleistungen bei einem Hochschulwechsel - sowohl national als auch international - zu erleichtern und dadurch die Mobilität der Studierenden zu fördern. Entgegen der wörtlichen Bezeichnung des ECTS als "Transfer System" wird angestrebt, dieses auch als vollständiges Akkumulationssystem zu entwickeln. Derzeit ist über das ECTS bereits die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen innerhalb eines bestimmten Studienganges möglich. 2

3 Grundlage des ECTS sind Leistungspunkte (bzw. Credits), welche die erwartete studentische Arbeitsbelastung (das Workload) widerspiegeln und den Modulen zugeordnet werden. Zu beachten ist, dass die Einführung eines Leistungspunktsystems bei nicht modularisierten Studienangeboten wenig sinnvoll ist, da gerade die Grundlage der Leistungspunkte, nämlich das durch diese ausgedrückte Workload, erst aufgrund der Modularisierung ermittelt wird. Workload: Der erwartete studentische Arbeitsaufwand, der für einen erfolgreich absolvierten Studienabschnitt notwendig ist, das sog. Workload, wird in Zeitstunden gemessen und ausgedrückt. Im Unterschied zum System der Semesterwochenstunden berücksichtigt das Workload das gesamte Arbeitspensum der Studierenden. Dabei wird neben der Kontakt- oder Präsenzzeit auch erfasst: - das Selbststudium, - die Vor- und Nachbereitung einer Veranstaltung, - die Prüfungsvorbereitung und -zeit, - die Erstellung von Studien- und Abschlussarbeiten sowie - sonstige studienrelevante Aktivitäten (wie Praktika, Exkursionen etc.). Das Workload bildet die Grundlage für die Zuordnung von Leistungspunkten zu Modulen. Der im Sinne von ECTS in Deutschland zugrunde gelegte Gesamtarbeitsaufwand eines Vollzeitstudierenden in einem Studienjahr beträgt 1800 Stunden. Diesem entsprechen 60 Leistungspunkte. Ein Leistungspunkt gibt somit einen Aufwand von 30 Arbeitsstunden wieder. Da im Rahmen von ECTS das Arbeitspensum der Studierenden (das Workload) auf der Grundlage der gesamten für das Studium aufzuwendenden Zeit ermittelt wird, darf die Berechnung der Leistungspunkte (bzw. Credits) nicht auf der Grundlage der Semesterwo- 3

4 chenstunden (SWS), also der Präsenzzeit der Studierenden in Lehrveranstaltungen, erfolgen. Leistungspunkt: Leistungspunkte (bzw. Credits) sind die Maßeinheit für das Workload. Den einzelnen Modulen wird jeweils eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten zugeordnet. Die Vergabe der Leistungspunkte ist nach den Beschlüssen von HRK und KMK abhängig von dem Bestehen der Modulprüfung und erfolgt nach dem Alles-oder-Nichts-Prinzip. Leistungspunkte sind daher nur quantitative, jedoch keine qualitativen Indikatoren. Demzufolge werden immer alle der bestimmten Modulprüfung zugeordneten Leistungspunkte, aber niemals nur Teile davon, vergeben. Leistungspunkte können auch als "Credits" bezeichnet werden. Jedoch führen andere Bezeichnungen, insbesondere der leider häufige synonyme Gebrauch des englischen Pendants zu dem Begriff Leistungspunkt - "credit point" - zu Missverständnissen, da dieser in anderen - insbesondere nordamerikanischen - Leistungspunktsystemen neben dem quantitativen Studienaufwand auch qualitative Informationen über die Leistung der Studierenden enthält. Von den Leistungspunkten unabhängig besteht das ECTS-Bewertungssystem. Nach den,rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen' (Beschluss der KMK vom i.d.f. vom ) ist außer der anhand der deutschen Notenskala lokal vergebenen Note auch eine ECTS- Note nach der ECTS-Bewertungsskala auszuweisen (Noten A - E für erfolgreich Studierende sowie Noten Fund FX für erfolglose Studierende). Daher tritt neben die nationale absolute Bewertung zusätzlich eine relative europäische Bewertung der individuellen Leistungen der Studierenden. 4

5 Modulprüfung: Leistungspunkte werden ausschließlich für bestandene Modulprüfungen vergeben. Jede Modulprüfung ist durch die Studierenden zu bestehen. Eine Modulprüfung besteht im Rege/fall aus mehreren Prüfungsleistungen, welche nicht der Voraussetzung des Bestehenmüssens unterliegen. Daher kann eine weniger gute, selbst eine mangelhafte Prüfungsleistung, durch eine besser bewertete Prüfungsleistung ausgeglichen werden. Dies wird auch als Kompensation der Leistungen bezeichnet und stellt ein wesentliches Mittel zur Umsetzung der Ziele der Studienreform und des Bologna- Prozesses dar. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann das Bestehen einer Modulprüfung von dem Bestehen einer einzelnen Prüfungsleistung abhängig gemacht werden. Dies war im übrigen auch schon bei den von HRK und KMK verabschiedeten modernen Rahmenordnungen für Diplomprüfungen der Fall, in denen es heißt: "Die Hochschulprüfungsordnungen können vorsehen, dass in begründeten Fällen eine Fachprüfung mit mehreren Prüfungsleistungen nur bestanden ist, wenn bestimmte Prüfungsleistungen mindestens mit "ausreichend" (4,0) bewertet wurden." Bei modularisierten Studiengängen sind Begriffe des früheren Magistersystems wie "Fachprüfung, Teilfachprüfung" nicht mehr zu gebrauchen, gleiches gilt für ggf. hochschulintern erfundene neue Termini wie z.b. "Teilmodulprüfung, Modulteilprüfung, Teilprüfung" u.ä. 5

6 Prüfungsleistung: Der Begriff Prüfungsleistung bezeichnet den einzelnen konkreten Prüfungsvorgang. Eine Prüfungsleistung wird bewertet und benotet. Prüfungsleistungen sollen in verschiedener Art, wie z.b. mündlich, durch Klausur, Hausarbeiten, Referate, Berichte, Projektarbeiten usw. erbracht werden. Auch sollen diese im wirklichen Sinne alternativ angeboten werden. Die sog. alternativen Prüfungsleistungen sind dann alternativ nicht nur in Form von anders als mündlich oder durch Klausur anzubieten, sondern auch als wahlweiser Ersatz für diese Prüfungsleistungen auszugestalten. Prüfungsleistungen sollen nach den Beschlüssen der KMK zudem studienbegleitend, d.h. stoffnah und zeitnah zu den Lehrveranstaltungen der Module, durchgeführt werden. Dadurch werden die bisher üblichen gedrängten Prüfungszeiträume am Ende der jeweiligen Semester aufgelöst. Für die Bezeichnung der einzelnen Prüfung ist ausschließlich der Begriff "Prüfungsleistung" zu verwenden. Prüfungsvorleistung: Prüfungsvorleistungen sind Studienleistungen, welche Zulassungsvoraussetzungen für eine Modulprüfung oder die Zwischen- bzw. Abschlussprüfung sind. Eine Modulprüfung kann demnach nur abgelegt werden, wenn die als Prüfungsvorleistung zu erbringende Studienleistung nachgewiesen ist. Bloße Teilnahmebescheinigungen sind keine Prüfungsvorleistungen, da Prüfungsvorleistungen eine bewertete, nicht notwendigerweise aber auch benotete individuelle Leistung der Studierenden voraussetzen. 6

7 Prüfungsvorleistungen sind ohne jedweden Einfluss auf die Modulnote und unterliegen nicht den Regelungen zu Prüfungen (z.b. hinsichtlich der Wiederholbarkeit oder den Fristen). Diploma Supplement: Die HRK und KMK fordern in ihren Beschlüssen die konsequente Einführung des Diploma Supplement (DS). Das Diploma Supplement ist eine englischsprachige Zeugnisergänzung mit einheitlichen Angaben zur Beschreibung von Hochschulabschlüssen. Es informiert über - die absolvierten Studieninhalte des Studenten, - den konkreten Studienverlauf (einschließlich Praktika, Auslandsaufenthalte etc.) und - die mit dem Abschluss erworbenen akademischen und beruflichen Qualifikationen. Mit dem Diploma Supplement soll die internationale - und auch nationale - Bewertung, Einstufung und Anerkennung des konkreten akademischen Abschlusses erleichtert und verbessert werden. Damit sorgt es für größere Transparenz und gleichzeitig für bessere Chancen deutscher Absolventen auf internationaler Ebene, sei es zu Studien- oder zu Berufszwecken. Lorenz Referentin im Referat 3.6 SMWK. 7

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