Statuten des Vereins Spitex Linth

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1 des Vereins Spitex Linth Art. 1 Art. 2 I. ALLGEMEINES Unter dem Namen Spitex Linth besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60ff. ZGB mit Sitz in Uznach. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. Der Verein Spitex Linth übernimmt die Betriebe des Spitex-Vereins Uznach-Gommiswald-Ernetschwil-Rieden, des Spitex-Vereins Benken-Kaltbrunn, des Familien- und Krankenpflegevereins Schänis und des Spitex-Vereins Weesen-Amden. Der Verein setzt sich zum Ziel, den in den beteiligten politischen Gemeinden wohnhaften Personen aller Altersstufen bei Krankheit, Unfall, Behinderung sowie Pflege- und Hilfsbedürftigkeit fach- und bedarfsgerechte Hilfe und Pflege zu Hause anzubieten. Er erreicht dies insbesondere durch das Angebot folgender Dienstleistungen: a. Krankenpflege b. Hauspflege c. Haushilfe Der Verein fördert die Information über die Erhaltung der Gesundheit und Verhütung von Krankheiten der Bevölkerung in den beteiligten Gemeinden. Name, Sitz Zweck Angebot Art. 3 Art. 4 II. MITGLIEDSCHAFT Die Mitgliedschaft steht natürlichen Personen offen und wird durch die Entrichtung des Jahresbeitrages erworben. Die Mitgliedschaft wird durch die Austrittserklärung oder durch die Nichterfüllung der Mitgliedschaftsverpflichtungen beendet. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Ausgeschiedene Mitglieder haben weder Anspruch auf bezahlte Jahresbeiträge noch auf das Vereinsvermögen. Beginn der Mitgliedschaft Ende der Mitgliedschaft

2 Art. 5 Art. 6 Art. 7 Die Organe des Vereins sind: a. Die Mitgliederversammlung b. Der Vorstand c. Die Revisionsstelle III. ORGANISATION Der Mitgliederversammlung obliegen folgende Geschäfte: a. Wahl der Stimmenzähler b. Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung c. Genehmigung des Jahresberichts des Vorstandes d. Genehmigung der Jahresrechnung sowie des Berichts der Revisionsstelle e. Entlastung der geschäftsführenden Organe f. Festsetzung des Jahresbeitrages für die Mitglieder g. Wahl des Präsidiums und der weiteren Mitglieder des Vorstandes h. Wahl der Revisionsstelle i. Diskussion und Beschlussfassung über Änderungen der j. Diskussion und Beschlussfassung über Anträge des Vorstandes k. Diskussion und Beschlussfassung über Anträge der Mitglieder, die mindestens 6 Wochen vor der Versammlung dem Vorstand schriftlich eingereicht wurden l. Diskussion und Beschlussfassung über die Aufnahme eines neuen Spitex-Vereins. Die Mitgliederversammlung findet jährlich im ersten Semester des Kalenderjahres statt. Sie wird vom Vorstand einberufen. Zeitpunkt und Ort der Versammlung sowie die Traktandenliste sind den Mitgliedern mindestens 4 Wochen vor der Zusammenkunft bekannt zu geben. Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung kann durch den Vorstand oder von einem Zehntel der Mitglieder einberufen werden. Über die Verhandlungen an Mitgliederversammlungen ist ein Protokoll zu führen. Bei Wahlen und Abstimmungen entscheidet das einfache Mehr der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag angenommen, für den die Versammlungsleitung gestimmt hat. Organe Mitgliederversammlung Wahlen und Abstimmungen statuten_

3 Für änderungen bedarf es der Zweidrittelsmehrheit der anwesenden Mitglieder. Art. 8 Art. 9 Art. 10 Der Vorstand besteht aus 5-9 Mitgliedern. Das Präsidium leitet den Vorstand. Im Übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst. Die Amtsdauer des Vorstandes beträgt 4 Jahre; sie ist identisch mit jener der politischen Behörden. Eine Wiederwahl ist zulässig. Entsteht eine Vakanz, ist an der nächsten Mitgliederversammlung eine Ersatzwahl für die laufende Amtsperiode zu treffen. Der Vorstand besorgt die Vereinsgeschäfte. Dazu gehören insbesondere folgende Aufgaben: a. Einberufung und Durchführung der Mitgliederversammlung b. Verabschiedung von Jahresbericht und Jahresrechnung Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung c. Genehmigung des Budgets d. Erarbeitung von Vorlagen für änderungen e. Ausschluss von Mitgliedern f. Erarbeitung der Unternehmensstrategie g. Festlegung der Unternehmensorganisation h. Erlass des Geschäftsreglements und der Regelung der Kompetenzen i. Verwaltung der Finanzen und des Vereinsvermögens j. Erlass von Fondsreglementen k. Wahl der Mitglieder der Geschäftsleitung l. Bildung von Ausschüssen und Kommissionen m. Festlegung von Lohngefüge und Entschädigungen n. Miete von Geschäftsräumlichkeiten o. Abschluss von Leistungsvereinbarungen mit politischen Gemeinden p. Festlegung der Tarife q. Zusammenarbeit mit anderen Organisationen r. Geschäfte, die keinem anderen Organ zugewiesen sind. Diese Aufgaben sind nicht übertragbar. Das Präsidium vertritt den Verein Spitex Linth nach Aussen. Es leitet die Sitzungen des Vorstandes und die Mitgliederversammlungen. Die Stellvertretung obliegt dem Vizepräsidium. Vorstand Aufgaben des Vorstandes Präsidium statuten_

4 Art. 11 Art. 12 Art. 13 Art. 14 Der Vorstand wird einberufen auf Antrag des Präsidiums oder auf Verlangen von zwei Mitgliedern des Vorstandes. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse erfolgen mit dem einfachen Mehr der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Präsidium mit dem Stichentscheid. Zirkularbeschlüsse sind möglich. In diesem Fall ist das einfache Mehr aller Vorstandsmitglieder verlangt. In nicht aufschiebbaren Angelegenheiten entscheidet das Präsidium. Es informiert den Vorstand an der nächsten Sitzung. Über die Beschlüsse und wesentlichen Beweggründe des Vorstandes ist ein Protokoll zu führen. Das Präsidium oder das Vizepräsidium unterschreiben zusammen mit einem anderen Mitglied des Vorstandes kollektiv zu zweien. Ansonsten werden die Unterschriften in einem Geschäftsreglement geregelt. Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für die operative Führung des Betriebs und im Rahmen des genehmigten Budgets zuständig für: a. Die Umsetzung der Entscheide und Anweisungen des Vorstandes b. Die Organisation und Führung des Betriebs c. Die finanzielle Führung des Betriebs sowie das Erstellen von Budget und Abschluss d. Die Anstellung und Entlassung des Personals e. Das Bestimmen der Arbeitsbedingungen f. Die Sicherung der Qualität g. Das Einhalten der Sicherheitsbestimmungen h. Die Anschaffung von Mobilien und Materialien i. Weitere vom Vorstand zugewiesene Aufgaben. Der/die Vorsitzende der Geschäftsleitung nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen des Vorstandes teil und orientiert über Beschlüsse der Geschäftsleitung. Die Mitgliederversammlung wählt jährlich eine externe Revisionsstelle, welche die Jahresrechnung prüft und der Mitgliederversammlung Bericht erstattet. Beschlussfassung des Vorstandes Regelung der Unterschriften Geschäftsleitung GeschäftsführerIn Revisionsstelle statuten_

5 Art. 15 Art. 16 Art. 17 IV. FINANZEN Der Verein führt eine eigene Rechnung. Das Geschäftsjahr fällt mit dem Kalenderjahr zusammen. Der Verein finanziert sich insbesondere durch: a. Einkünfte aus Spitex-Leistungen b. Entschädigungen aus Leistungsvereinbarungen c. Beiträge von Mitgliedern, Gönnern und Sponsoren d. Beiträge von Kirchgemeinden und öffentlichen Institutionen e. Spenden und Zuwendungen f. Überschüsse g. Zinsen Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Mitglieder des Vereins haften nur im Umfang eines Jahresbeitrages. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. V. SCHLUSSBESTIMMUNGEN Die Auflösung des Vereins wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen. Sie bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder. Bei einer Auflösung des Vereins wird das Vermögen nach Erfüllung aller Verpflichtungen einer steuerbefreiten Institution zugewiesen. Wird ein Verein mit gleicher oder ähnlicher Zweckbestimmung gegründet und ist dieser steuerbefreit, wird das Vermögen auf diesen Verein übertragen. Falls innert 2 Jahren kein neuer Verein gegründet wird, entscheidet der Gemeinderat der Sitzgemeinde über die Verwendung des verbliebenen Vermögens. Das Vermögen muss dabei in jedem Fall einer steuerbefreiten Institution mit einem sozialen Zweck im Einzugsgebiet zugeführt werden. Die vorliegenden treten mit der Beschlussfassung vom 2. November 2015 in Kraft. Finanzen Auflösung des Vereins Verwendung des Vereinsvermögens Inkrafttreten der Ort, Datum Gommiswald, 2. November 2015 Der Präsident Die Aktuarin Peter Göldi Gommiswald Yvonne Moos Kaltbrunn statuten_

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