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1 Senatsverwaltung für Bildung, Berlin, den Jugend und Wissenschaft Tel.: (9227) 5313/ III B/III B 2 - Fax: (9227) marlies.rautenberg@senbjw.berlin.de carsten.weidner@senbjw.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen Haushaltsgesetz 2016/2017 Kapitel 1040 Titel Gesamtbericht Kita-Ausbau 90. Sitzung des Hauptausschusses vom 6. November 2015 Rote Nrn T, Nr. 22, 2317 A Kapitel 1040 Titel Ansatz des abgelaufenen Haushaltsjahres: Ansatz des laufenden Haushaltsjahres: Ansatz des kommenden Haushaltsjahres (Entwurf) Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: ,82 Verfügungsbeschränkungen: ,21 Aktuelles Ist (Stand: ) ,52 Gesamtkosten: Der Hauptausschuss hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: SenBildJugWiss wird gebeten, dem Hauptausschuss zur Schlussberatung am zu folgenden Punkten zu berichten: Zum Kita-Ausbau: 1. Bitte um Erläuterung der Ratenplanung 2016/2017 vor dem Hintergrund des steigenden Bedarfs an Kita-Plätzen. 2. Wie werden die Betreuungsgeldmittel tatsächlich verwendet? In welcher konkreten Höhe werden die Mittel investiv und in welcher Höhe als Transferblock für den Ausbau der Kitas veranschlagt?

2 2 3. Ist die Schaffung von zusätzlichen Kita-Plätzen mit den geplanten Mitteln realistisch? Ist es richtig, dass in dem ermittelten Bedarf von Plätzen noch keine zusätzlichen Plätze für Flüchtlingskinder erfasst sind? Zur Qualitätsverbesserung in den Kitas: 1. Welche Mittel wurden in 2016 und 2017 veranschlagt, um eine Verbesserung des Betreuungsschlüssels bei der U3-Betreuung um 0,5 Kinder pro Betreuungsperson zu erreichen? 2. Wie verteilen sich die neu geschaffenen Kita-Plätze? Es wird um eine bezirksweise Aufstellung nach staatlichen Kitas und Kitas in freier schaft gebeten. 3. Gibt es ein Konzept für den Umgang mit Flüchtlingskindern in Zukunft? Wenn ja, wird um die Vorlage gebeten und wenn nein, wie ist die Herangehensweise bei der Bedarfsplanung über die Betreuungsaltersgruppen hinweg? Es wird gebeten, mit nachfolgendem Bericht den Beschluss als erledigt anzusehen. Seit 2012 wurden in Berlin mit Hilfe der Investitionsprogramme von Bund und Land zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung mehr als neue Plätze in Kindertageseinrichtungen (Kita) und Kindertagespflege (KTP) geschaffen bzw. anteilig gefördert. Die Verteilung der Plätze auf die Bezirke von Berlin ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Bundesprogramm (Kita und KTP) Landesprogramm (Kita) Tab. 1: Verteilung der seit 2012 neu geschaffenen Plätze in der Kindertagesbetreuung verteilt auf die Bezirke Bezirk Geschaffene bzw. anteilig geförderte Plätze im Gesamt Mitte Friedrichshain- Kreuzberg Pankow Charlottenburg- Wilmersdorf Spandau Steglitz- Zehlendorf Tempelhof- Schöneberg Neukölln Treptow- Köpenick Marzahn- Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf Berlin

3 3 Der Ausbau der Plätze verteilt sich wie folgt auf die fünf Kita- von Berlin, die der freien Jugendhilfe und die öffentlich geförderte Kindertagespflege: Tab. 2: Verteilung der seit 2012 neu geschaffenen Plätze in der Kindertagesbetreuung differenziert nach Leistungserbringern Bundesprogramm Landesprogramm Gesamt Förderjahre Kindertagespflege Kindertagespflege ab Grundlage für den bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung in Berlin ist die Kita-Entwicklungsplanung (KEP), die unter der Federführung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenBildJugWiss) in Abstimmung mit den für Jugendhilfeplanung zuständigen Fachbereichen/-stellen der Jugendämter entwickelt und fortgeschrieben wird. Die Ansätze in Kapitel 1040 Titel im Haushaltsplanentwurf 2016/2017 (Zuschüsse für Investitionen an im Rahmen des Kita- Ausbauprogramms) basieren auf dem prognostizierten Platzbedarf gemäß Roter Nummer 1277 E (siehe Tabelle 13) für die Jahre 2016 und In der KEP (siehe Tabelle 16 der o.g. Roten Nr.) wird bis einschließlich Kita-Jahr 2018/2019 ein Platzbedarf von rund Betreuungsplätzen prognostiziert. Ausgehend von den rund Betreuungsplätzen, die bis Ende 2014 angeboten wurden, bedarf es gemäß KEP somit eines weiteren Ausbaus im Umfang von insgesamt ca Plätzen, von denen Plätze bereits durch die bisherigen Bundes- und Landesprogramme sowie Eigeninitiative der realisiert werden sollen. Der verbleibende Ausbaubedarf in Höhe von ca Plätzen gliedert sich gemäß KEP in ca Plätze für Kinder unter 3 Jahre (U3) sowie ca Plätze für Kinder über 3 Jahre (Ü3). Die U3-Plätze sollen nach derzeitiger Planung weitgehend über das Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung des Bundes gefördert werden. Die Ü3-Plätze sollen finanziert werden über das Sondervermögen Infrastruktur der wachsenden Stadt (SIWA I), das 2015 startete, und über das Landesprogramm Auf die Plätze, Kitas, los!, dem in den Jahren bis 2018 Mittel aus dem Sondervermögen Kommunalinvestitionsförderungsfonds zur Verfügung gestellt werden. Das damit verbundene Fördervolumen bietet eine gute und mit Blick auf die Erfahrungen der Vergangenheit realistische Grundlage zur Realisierung der lt. KEP erforderlichen Platzkapazitäten. Der Kita-Entwicklungsplanung liegt eine mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) und dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS BB) abgestimmte angepasste Datengrundlage zur Bevölkerungsentwicklung zu Grunde. Diese basiert u. a. auf den Daten des Einwohnermelderegisters (Stand: ). Im Melderegister sind Flüchtlingskinder enthalten, soweit sie bereits melderechtlich erfasst sind. Allerdings bildet sich die aktuelle Entwicklung der Flüchtlingszahlen, hier der Zahl der Flüchtlingskinder im Alter von 0 bis unter 7 Jahren, nicht in der derzeitigen Planung ab. Aus diesem Grund beabsichtigt die SenBildJugWiss eine Aktualisierung der Kita- Entwicklungsplanung zu Beginn des Jahres 2016 auf Basis der voraussichtlich dann vorliegenden neuen Bevölkerungsprognose. In der aktualisierten KEP wird dann auch die Entwicklung der Zahlen der Flüchtlingskinder stärker Eingang finden. Eine abschließende Größenordnung der zu berücksichtigenden Zahl der Kinder aus geflüchteten Familien kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt angesichts der dynamischen Entwicklung nicht benannt werden. Erkennbar ist jedoch bereits jetzt, dass die Inanspruch-

4 4 nahme von Betreuungsangeboten durch diese Zielgruppe im Vergleich zum Landesdurchschnitt geringer sein bzw. sich langsamer aufbauen wird. Dies ist im Rahmen der Planung ebenso zu berücksichtigen wie die Verteilung innerhalb des Landes. Angesichts dieser Entwicklung wird Berlin auf jeden Fall zusätzlich zu dem ohnehin schon bestehenden Bedarf an Kita-Plätzen weitere Kapazitäten benötigen, um Kinder aus geflüchteten Familien aufnehmen zu können. Die soziale Integration der Kinder beginnt bei der frühkindlichen Bildung. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dafür auch die durch den Wegfall des Betreuungsgeldes bis 2018 freiwerdenden Mittel zu nutzen. Zum Einsatz der Mittel, die dem Land Berlin aus dem Wegfall des Betreuungsgeldes zugutekommen, wird auf den von der Senatsverwaltung für Finanzen angekündigten Bericht zur Lesung des Einzelplans 29 am verwiesen. Der Senat von Berlin verfolgt das Ziel, Kinder aus geflüchteten Familien frühzeitig am frühkindlichen Bildungsangebot im Rahmen der Kindertagesbetreuung teilhaben zu lassen. Um das Regelangebot bekannt zu machen und dafür zu werben, befinden sich insbesondere sogenannte Sprungbrettangebote (z.b. Spielkreise/Miniclubs vor Ort in den Gemeinschaftseinrichtungen sowie Unterstützungsangebote der Familienzentren des Berliner Landesprogramms) im Rahmen der dem Einzelplan 10 zur Verfügung stehenden Mittel in Planung bzw. Umsetzung. Hierzu wird auf die Roten Nummern 2236 und 2236 A verwiesen. Des Weiteren bietet der folgende Auszug aus dem am vom Senat beschlossenen Versorgungs- und Integrationskonzept für Asylbegehrende und Flüchtlinge einen Überblick über Maßnahmen im Zusammenhang mit der Kindertagesbetreuung: Ziel ist nach Maßgabe der bestehenden rechtlichen Regelungen die möglichst frühzeitige Betreuung der Kinder in einer Kindertageseinrichtung (Kita) zur Förderung der sprachlichen und persönlichen Entwicklung. Die Förderung in einer Kindertageseinrichtung soll das Ankommen in der neuen Lebenssituation und Kultur unterstützen. Es werden mehrsprachige Informationen für Eltern mit kleinen Kindern bereitgestellt. Im Rahmen der Überarbeitung des Leitfadens zur Integration von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen wird dieser um Fragen der Kindertagesförderung ergänzt. Es wurden Informationen für das Fachpersonal in Aufnahmeeinrichtungen und sonstigen Gemeinschaftsunterkünften über die Betreuung neu zugewanderter Kinder erarbeitet. Die Ausführungsvorschriften über die Zuständigkeit der Jugendämter auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe (AV Zuständigkeit Kinder- und Jugendhilfe AV ZustJug) wurden hinsichtlich der Sicherstellung der adressatengerechten Kontaktaufnahme vor Ort - auch bei Kita und akuter Kindeswohlgefährdung geändert. Ein vereinfachtes Verfahren zur Erlangung eines Kita-Gutscheins wurde entwickelt. Es erfolgt eine verlässliche Berücksichtigung der Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlingsfamilien bei der Bedarfsplanung für den Kitaausbau. Ein Informationspaket zum Thema Flüchtlinge wurde für die Jugendämter erstellt. Grundlage ist der Leitfaden zur Integration von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in die Kindertagesbetreuung und die Schule. Das Informationspaket beinhaltet Ausführungen über Zuständigkeiten, Ansprüche des Kindes, Platznachweis und Kostenbeteiligung. Darüber hinaus gibt es einen Hinweis auf die Broschüre Willkommen in Berlin, der Beauftragten für Integration und Migration, Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, welches im Internet unter der Adresse veröffentlicht ist.

5 5 Über den bedarfsgerechten Ausbau der Plätze hinaus, wird der Senat von Berlin in Bildungs- und Betreuungsqualität investieren. Beabsichtigt ist eine Entlastung um 0,5 Kinder- Anteil je Vollzeitäquivalent (VZÄ) ab August 2016 sowie um weitere 0,25 (insgesamt dann um 0,75) Kinder-Anteil je VZÄ ab 2018 bezogen auf Kinder, die in Gebieten mit besonderem Aufmerksamkeitsbedarf nach dem Monitoring Soziale Stadtentwicklung (MSS) 2013 wohnen. Die Mehrkosten für die Umsetzung der ersten Stufe ab dem Kita-Jahr 2016/2017 belaufen sich in 2016 auf rund EUR und in 2017 auf rund EUR. Die Finanzierung der Personalschüsselverbesserung wird im Rahmen der jährlichen Basiskorrektur der Bezirke im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss umgesetzt. Im Weiteren wird auf die Rote Nummer 2317 verwiesen. In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

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