FÖRDERUNG E-LASTENRÄDER

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1 Baden-Württemberg fördert Elektromobilität FÖRDERUNG E-LASTENRÄDER E-Lastenräder für den gewerblichen, gemeinnützigen oder gemeinschaftlichen Einsatz

2 Nachhaltig mobil sein geht so einfach! Machen Sie Ihre Organisation jetzt fit für die Zukunft. Mit einem Elektro-Lastenrad können Sie schwere oder unhandliche Gegenstände schnell, kostengünstig und umweltfreundlich transportieren und gleichzeitig einen Beitrag für ein gesundes, sauberes und lebenswertes Baden-Württemberg leisten. Das Verkehrsministerium unterstützt Sie dabei mit bis zu je Elektro-Lastenrad. ELEK- TRISCH IN DIE ZUKUNFT. Profitieren Sie jetzt von der Förderinitiative Sie sind ein Unternehmen, eine Körperschaft des privaten Rechts oder eine gemeinnützige Organisation mit Sitz in Baden-Württemberg und möchten künftig Lasten einfach und umweltschonend mit dem Fahrrad transportieren? Mit der Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW ermöglicht Ihnen das Verkehrsministerium einen einfachen Einstieg in die Elektromobilität. Egal ob Sie ein Elektro-Lastenrad (oder einen Elektro-Lastenanhänger für Fahrräder) kaufen oder leasen, die Landesregierung übernimmt 50% der Investitionskosten. Es stehen maximal pro Elektro-Lastenrad für Sie als Fördersumme bereit. In wenigen Schritten können Sie davon profitieren.

3 Elektroumstieg So geht s! Schritt 1: Stellen Sie einen Antrag beim Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Lassen Sie uns bitte folgende Informationen zukommen: Informationen zum Unternehmen Informationen zum Einsatz der Elektro-Lastenräder Geplante Anzahl der zu beschaffenden Elektro- Lastenräder Nachweis über den gewerblichen, gemeinnützigen oder gemeinschaftlichen Einsatz (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Bescheinigung durch Steuerberater, Freistellungsbescheid etc.) Verbindliches Angebot mit Ausweisung der Kosten Vollständig ausgefüllte De-minimis-Erklärung (abrufbar unter: elektromobilitaet-bw.de) Anschließend senden Sie den Antrag einfach an: Schritt 2: Bearbeitung Ihres Antrags Sobald Ihr Antrag im Hinblick auf die Förderkriterien geprüft wurde und die Prüfung positiv ausgefallen ist, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid mit der maximalen Fördersumme. Schritt 3: Kauf des Fahrzeugs Nach Eingang des Zuwendungsbescheids können Sie das bewilligte E-Lastenrad anschaffen. Schritt 4: Förderung erhalten Nach Beschaffung Ihres Elektro-Lastenrads reichen Sie uns bitte folgende Unterlagen ein: Rechnung Lieferschein Einen Nachweis über die getätigte Zahlung (Kontoauszug o. ä.) Ihre Bankverbindung (IBAN, BIC) Das war s schon! So einfach geht nachhaltige Mobilität.

4 E-MOBILITÄT BEDEUTET FÜR MICH FREIHEIT. Martina Schmitt Kantinchen, Stuttgart Mithilfe der Förderung des Landes Baden-Württemberg haben wir für unser Café & Bioladen ein E-Lastenrad angeschafft. Wir nutzen das Lastenrad, um Einkäufe und kleinere Auslieferungen zu erledigen. Unser Auto haben wir komplett abgeschafft und greifen in Notfällen auf Carsharing zurück. E-Mobiltät bedeutet für mich Freiheit: Habe ich früher genau überlegt, ob ich mich ins Auto setze, mir den unmöglichen Verkehr in Stuttgart antue und meinen wichtigen Parkplatz aufgebe, um mal eben etwas für unseren Betrieb zu besorgen, schwinge ich mich heute schnell auf unser Lastenrad und düse los.

5 Schon gewusst? DIE DURCHSCHNITTLICHE REICHWEITE EINES E-LASTEN- RADS BETRÄGT 55 km. 50% ALLER WAREN IN EUROPÄISCHEN STÄDTEN LIESSEN SICH MIT LASTEN- RÄDERN TRANSPORTIEREN. E-LASTENRÄDER ERLAUBEN JE NACH MODELL EINE ZULADUNG VON BIS ZU 300 kg IN EUROPALETTEN-GRÖSSE.

6 HABEN SIE FRAGEN? Dann wenden Sie sich bitte an: Wussten Sie schon? Auch der Bund fördert Elektro - mobilität. Bitte informieren Sie sich über alle Fördermöglichkeiten! Herausgeber: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Hauptstätter Straße Stuttgart Ab November 2017: Dorotheenstraße Stuttgart Stand: September 2017 Realisation und Gestaltung:

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