Rahel Varnhagen Kolleg der Stadt Hagen
|
|
- Alwin Förstner
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Rahel Varnhagen Kolleg der Stadt Hagen Eugen Richter Straße Hagen Information über den Zwischenstand in der Abiturprüfung 2013 Informationen gemäß 54 APO-WBK10-AG Name: Maria Mustermann Abiturfach - durch- schnitt Prüfungsbewertung in n einfach schriftlich mündlich Zwischenstand der Punktwertung des ZAA fünffach Mündliche Prüfung angesetzt gem. 54 gew. Ziff. 1 Ziff Deutsch 8, ja Geschichte 7, ja 3. Mathematik 9, Biologie Ziff. 1: Abweichungsprüfung Ziff. 2: Prüfung wegen Nichterreichens von Mindestbed. Zwischenstand der Punktwertung im Block II (Abiturbereich) Gesamtpunktzahl aus dem Block I (Zulassungsbereich) Vorläufige Punktzahl der Gesamtqualifikation Vorläufige Durchschnittsnote ,7 Änderung der 2,8 2,6 bis ab Mündliche Prüfung(en) gemäß APO-WBK10-AG 54 (1) bzw. (2) angesetzt. ja bei Ziff. 1 : Abweichung von 4.00 n oder mehr vom durchschnitt Hinweis: Mündliche Prüfungen im 1. bis 3. Abiturfach (angesetzte oder freiwillige) können zu Änderungen der oben genannten vorläufigen Ergebnisse führen. Bei schriftlicher und mündlicher Prüfung in einem werden diese im Verhältnis 2:1 gewichtet. Das Ergebnis wird mit 5 multipliziert und auf eine ganze Zahl abgerundet. Hagen, den Rechtsbehelfsbelehrung: Der Zentrale Abiturausschuss Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Bescheides Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Schule: Rahel-Varnhagen-Kolleg, Eugen Richter Strasse Hagen schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Falls die Frist durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person versäumt werden sollte, so würde deren Verschulden Ihnen zugerechnet werden.
2 Westfalen-Kolleg Bielefeld Weiterbildungskolleg des Landes Nordrhein-Westfalen - Sekundarstufe II - Information über den Zwischenstand in der Abiturprüfung 2013 Informationen gemäß 54 APO-WBK10-KL Name: Max A-Mustermann Abiturfach - durch- schnitt Prüfungsbewertung in n einfach schriftlich mündlich Zwischenstand der Punktwertung des ZAA fünffach Mündliche Prüfung angesetzt gem. 54 gew. Ziff. 1 Ziff Deutsch 10, ja Soziologie 10, ja Biologie 6, ja Spanisch Ziff. 1: Abweichungsprüfung Ziff. 2: Prüfung wegen Nichterreichens von Mindestbed. Zwischenstand der Punktwertung im Block II (Abiturbereich) Gesamtpunktzahl aus dem Block I (Zulassungsbereich) Vorläufige Punktzahl der Gesamtqualifikation Vorläufige Durchschnittsnote ,9 Änderung der 3,0 2,8 bis ab Mündliche Prüfung(en) gemäß APO-WBK10-KL 54 (1) bzw. (2) angesetzt. ja bei Ziff. 1 : Abweichung von 4.00 n oder mehr vom durchschnitt ja bei Ziff. 2 : Gefährdung des Bestehens der Abiturprüfung Hinweis: Mündliche Prüfungen im 1. bis 3. Abiturfach (angesetzte oder freiwillige) können zu Änderungen der oben genannten vorläufigen Ergebnisse führen. Bei schriftlicher und mündlicher Prüfung in einem werden diese im Verhältnis 2:1 gewichtet. Das Ergebnis wird mit 5 multipliziert und auf eine ganze Zahl abgerundet. Bielefeld, den Rechtsbehelfsbelehrung: Der Zentrale Abiturausschuss Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Bescheides Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Schule: Westfalen-Kolleg Bielefeld, Brückenstr Bielefeld schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Falls die Frist durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person versäumt werden sollte, so würde deren Verschulden Ihnen zugerechnet werden.
3 WESTFALEN-KOLLEG BIELEFELD Staatliches Weiterbildungskolleg des Landes Nordrhein-Westfalen Bildungsgang Kolleg Informationen für die Vorsitzenden der prüfungsausschüsse im Abiturfach (gemäß 54,55 APO-WBK10-KL) Name: Max A-Mustermann Abiturfach - durch- schnitt Prüfungsbewertung in n einfach schriftlich mündlich Zwischenstand der Punktwertung des ZAA fünffach Mündliche Prüfung angesetzt gem. 54 gew. Ziff. 1 Ziff Deutsch 10, ja Soziologie 10, ja Biologie 6, ja Spanisch Ziff. 1: Abweichungsprüfung Ziff. 2: Prüfung wegen Nichterreichens von Mindestbed. Zwischenstand der Punktwertung im Block II (Abiturbereich) Gesamtpunktzahl aus dem Block I (Zulassungsbereich) Vorläufige Punktzahl der Gesamtqualifikation Vorläufige Durchschnittsnote ,6 Änderung der 2,7 2,5 bis ab Auszufüllen vom ZAA Prüfungsfächer in der vom Prüfling festgelegten Reihenfolge Auszufüllen vom FPA Note der mündlichen Prüfung im Wortlaut (ggf. mit Tendenz) Unterschrift des / der Vorsitzenden des FPA Auszufüllen vom ZAA Nach abgeschlossener Prüfung erreichte Punktzahl im +) Gesamtpunktzahl im Abiturbereich Unterschrift des / der Vorsitzenden des ZA 1. Deutsch (Bo) 2. Biologie (Zm) 3. Soziologie (Ha) +) Prüfungsleistung (2 : 1 Wertung, Anlage 6 zur APO-WBK10-KL)
4 Rahel Varnhagen Kolleg der Stadt Hagen Eugen Richter Straße Hagen Informationen für die Vorsitzenden der prüfungsausschüsse im Abiturfach (gemäß 54,55 APO-WBK10-AG) Name: Maria Mustermann Abiturfach - durch- schnitt Prüfungsbewertung in n einfach schriftlich mündlich Zwischenstand der Punktwertung des ZAA fünffach Mündliche Prüfung angesetzt gem. 54 gew. Ziff. 1 Ziff Deutsch 8, ja Geschichte 7, ja 3. Mathematik 9, Biologie Ziff. 1: Abweichungsprüfung Ziff. 2: Prüfung wegen Nichterreichens von Mindestbed. Zwischenstand der Punktwertung im Block II (Abiturbereich) Gesamtpunktzahl aus dem Block I (Zulassungsbereich) Vorläufige Punktzahl der Gesamtqualifikation Vorläufige Durchschnittsnote ,7 Änderung der 2,8 2,6 bis ab Auszufüllen vom ZAA Prüfungsfächer in der vom Prüfling festgelegten Reihenfolge Auszufüllen vom FPA Note der mündlichen Prüfung im Wortlaut (ggf. mit Tendenz) Unterschrift des / der Vorsitzenden des FPA Auszufüllen vom ZAA Nach abgeschlossener Prüfung erreichte Punktzahl im +) Gesamtpunktzahl im Abiturbereich Unterschrift des / der Vorsitzenden des ZA 1. Deutsch (PE) 2. Geschichte (BE) ) Prüfungsleistung (2 : 1 Wertung, Anlage 6 zur APO-WBK10-AG)
5 4. Seite des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife für Frau Maria Mustermann IV. Fremdsprachen : GeR: Lateinisch ( ) Rahel Varnhagen Kolleg der Stadt Hagen Eugen Richter Straße Hagen Für die modernen Fremdsprachen schließt das Zeugnis bei mindestens ausreichenden Leistungen in den zentralen Abschlussprüfungen Kompetenzen des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) ein. 11) Der Nachweis über Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache gemäß 34 Abs.3 und 4 im Russisch wurde erbracht. Dieses Zeugnis schließt den Nachweis des Latinums/Graecum "Vereinbarung über das Latinum und das Graecum" (Beschluss der KMK vom 22.September 2005) ein. Dieses Zeugnis schließt Lateinkenntnisse im Umfang eines Kleinen Latinums (Nr VVzAPO-WbK) ein. 12) V. Bemerkungen 13) - keine - Z E U G N I S DER ALLGEMEINEN HOCHSCHULREIFE VI. Frau Maria Mustermann hat die Abiturprüfung bestanden und damit die Berechtigung zum Studium an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland erworben. Frau Maria Mustermann Vor- und Zuname 1) geboren am 13. November 1988 in Wetter Hagen, den 28. Juni 2013 Siegel hat sich nach dem Besuch des Weiterbildungskollegs - Bildungsgang Abendgymnasium - Vorsitzende/r des zentralen Abiturausschusses Schulleiter/in der Abiturprüfung unterzogen. 11) 12) 13) Vertreter/in des Schulträgers Jahrgangsstufenleiter/in Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen dieses Zeugnis kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Weiterbildungskolleg schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. (Rahel-Varnhagen-Kolleg, Eugen Richter Strasse 77-79, Hagen) Sind für eine Sprache zwei Referenzniveaus ausgewiesen, ist das niedrigere in vollem Umfang, das höhere in Anteilen erreicht. Nichtzutreffendes ist gestrichen. Auf Wunsch der/des Studierenden kann hier die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften in der Qualifikationsphase oder die erfolgreiche Teilnahme an Landes- oder Bundeswettbewerben vermerkt werden. Auch können hier gemäß 49 Abs. 3 SchulG Aussagen zum außerunterrichtlichen Engagement aufgenommen werden. Dem Zeugnis liegen zugrunde: Vereinbarung zur Gestaltung der Abendgymnasien (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21. Juni 1979 in der Fassung vom 24. Oktober 2008) Vereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II gemäß Vereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 7. Juli 1972 in der Fassung vom 24. Oktober 2008 Vereinbarungen über die einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (Beschlüsse der Kultusministerkonferenz) Verordnung über die Ausbildung und die Prüfung in den Bildungsgängen des Weiterbildungskollegs (APO-WbK) vom 23. Februar 2000 (BASS Nr. 1.1) 1) auf Wunsch der/des Studierenden mit Angabe der Bekenntnisses 2) Nichtzutreffendes streichen
6 2. Seite des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife für Frau Maria Mustermann 3. Seite des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife für Frau Maria Mustermann Block I: Leistungen in der Qualifikationsphase (Leistungsfächer werden mit "LK" gekennzeichnet und auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet. Grundkursfächer bleiben ohne besondere Kennzeichnung.) 3) Sprachlich - literarisch - künstlerisches Aufgabenfeld Bewertung 4) Semesterergebnisse in einfacher Wertung 3.Semester 4.Semester 5.Semester 6.Semester 7) Prüfungsergebnisse in einfacher Wertung Prüfungsfach schriftlich mündlich PF 1 Deutsch (ea) PF 2 Geschichte (ea) PF 3 Mathematik PF 4 Biologie Deutsch (ea) LK Lateinisch zugeordnet zu /Fächern Thema Punktzahl Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld Besondere Lernleistung 8) entfällt - -- Soziologie Geschichte (ea) LK Mathematisch - naturwissenschaftlich - technisches Aufgabenfeld Mathematik Biologie Vertiefungsfächer 6) Berechnung der Gesamtqualifikation und der Durchschnittsnote Block I: Punktsumme aus den Semesterergebnissen 9) P E= S. 40 Punktsumme aus den Gesamtergebnissen in den Prüfungsfächern in 5-facher Wertung (ggf. einschließlich besonderer Lernleistung) 178 mindestens 90, höchstens 270 P = Erzielte in den eingebrachten Fächern S = Anzahl der Semesterergebnisse (doppelt gewichtete Fächer zählen auch doppelt) 10) 354 mindestens 100, höchstens 300 Gesamtpunktzahl: 532 mindestens 300, höchstens 900 2,7 Zwei, Sieben 3) Leistungkursfächer werden mit dem Klammerzusatz "ea" (erhöhtes Anforderungsniveau) gekennzeichnet. 4) Für die Umsetzung von Noten in gilt: Noten sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend Die Punktzahlen in Klammern sind nicht in die Gesamtqualifikation einbezogen worden. Punktzahlen werden in einfacher Wertung und stets zweistellig angegeben. 5) Wird der Projektkurs als besondere Lernleistung eingebracht, wird hier nur die Belegung ausgewiesen. 6) Bemerkungen gemäß Nr VVz APO-WbK: teilgenommen (teilg.), mit Erfolg (m.e.) teilgenommen, mit besonderem Erfolg (m.b.e.) teilgenommen. 7) Leistungsfächer werden mit dem Klammerzusatz "ea" (erhöhtes Anforderungsniveau) gekennzeichnet. 8) Eine besondere Lernleistung kann als 5. Prüfungselement angerechnet werden. 9) Ergebnisse in den Leistungsfächern werden doppelt gewichtet. 10) Wird zusätzlich eine besondere Lernleistung eingebracht, werden die Prüfungsfächer nur 4-fach gewertet.
7 4. Seite des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife für Herrn Benjamin Westheim IV. Fremdsprachen : GeR: Englisch ( B2/C1 ) Rahel Varnhagen Kolleg der Stadt Hagen Eugen Richter Straße Hagen Für die modernen Fremdsprachen schließt das Zeugnis bei mindestens ausreichenden Leistungen in den zentralen Abschlussprüfungen Kompetenzen des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) ein. 11) Der Nachweis über Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache gemäß 34 Abs.3 und 4 im Französisch wurde erbracht. Dieses Zeugnis schließt den Nachweis des Latinums/Graecum "Vereinbarung über das Latinum und das Graecum" (Beschluss der KMK vom 22.September 2005) ein. Dieses Zeugnis schließt Lateinkenntnisse im Umfang eines Kleinen Latinums (Nr VVzAPO-WbK) ein. 12) V. Bemerkungen 13) - keine - Z E U G N I S DER ALLGEMEINEN HOCHSCHULREIFE VI. Herr Benjamin Westheim hat die Abiturprüfung bestanden und damit die Berechtigung zum Studium an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland erworben. Herr Benjamin Westheim Vor- und Zuname 1) geboren am 30. Dezember 1982 in Lüdenscheid Hagen, den 28. Juni 2013 Siegel hat sich nach dem Besuch des Weiterbildungskollegs - Bildungsgang Abendgymnasium - Vorsitzende/r des zentralen Abiturausschusses Schulleiter/in der Abiturprüfung unterzogen. 11) 12) 13) Vertreter/in des Schulträgers Jahrgangsstufenleiter/in Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen dieses Zeugnis kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Weiterbildungskolleg schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. (Rahel-Varnhagen-Kolleg, Eugen Richter Strasse 77-79, Hagen) Sind für eine Sprache zwei Referenzniveaus ausgewiesen, ist das niedrigere in vollem Umfang, das höhere in Anteilen erreicht. Nichtzutreffendes ist gestrichen. Auf Wunsch der/des Studierenden kann hier die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften in der Qualifikationsphase oder die erfolgreiche Teilnahme an Landes- oder Bundeswettbewerben vermerkt werden. Auch können hier gemäß 49 Abs. 3 SchulG Aussagen zum außerunterrichtlichen Engagement aufgenommen werden. Dem Zeugnis liegen zugrunde: Vereinbarung zur Gestaltung der Abendgymnasien (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21. Juni 1979 in der Fassung vom 24. Oktober 2008) Vereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II gemäß Vereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 7. Juli 1972 in der Fassung vom 24. Oktober 2008 Vereinbarungen über die einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (Beschlüsse der Kultusministerkonferenz) Verordnung über die Ausbildung und die Prüfung in den Bildungsgängen des Weiterbildungskollegs (APO-WbK) vom 23. Februar 2000 (BASS Nr. 1.1) 1) auf Wunsch der/des Studierenden mit Angabe der Bekenntnisses 2) Nichtzutreffendes streichen
8 2. Seite des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife für Herrn Benjamin Westheim 3. Seite des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife für Herrn Benjamin Westheim Block I: Leistungen in der Qualifikationsphase (Leistungsfächer werden mit "LK" gekennzeichnet und auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet. Grundkursfächer bleiben ohne besondere Kennzeichnung.) 3) Sprachlich - literarisch - künstlerisches Aufgabenfeld Bewertung 4) Semesterergebnisse in einfacher Wertung 3.Semester 4.Semester 5.Semester 6.Semester 7) Prüfungsergebnisse in einfacher Wertung Prüfungsfach schriftlich mündlich PF 1 Deutsch (ea) PF 2 Geschichte (ea) PF 3 Englisch PF 4 Biologie Deutsch (ea) LK Englisch zugeordnet zu /Fächern Thema Punktzahl Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld Besondere Lernleistung 8) entfällt - -- Geschichte (ea) LK Mathematisch - naturwissenschaftlich - technisches Aufgabenfeld Mathematik Biologie Vertiefungsfächer 6) Berechnung der Gesamtqualifikation und der Durchschnittsnote Block I: Punktsumme aus den Semesterergebnissen 9) P E= S mindestens 90, höchstens 270 P = Erzielte in den eingebrachten Fächern S = Anzahl der Semesterergebnisse (doppelt gewichtete Fächer zählen auch doppelt) Punktsumme aus den Gesamtergebnissen in den Prüfungsfächern in 5-facher Wertung (ggf. einschließlich besonderer Lernleistung) 10) 188 mindestens 100, höchstens 300 Gesamtpunktzahl: 571 mindestens 300, höchstens 900 2,4 Zwei, Vier 3) Leistungkursfächer werden mit dem Klammerzusatz "ea" (erhöhtes Anforderungsniveau) gekennzeichnet. 4) Für die Umsetzung von Noten in gilt: Noten sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend Die Punktzahlen in Klammern sind nicht in die Gesamtqualifikation einbezogen worden. Punktzahlen werden in einfacher Wertung und stets zweistellig angegeben. 5) Wird der Projektkurs als besondere Lernleistung eingebracht, wird hier nur die Belegung ausgewiesen. 6) Bemerkungen gemäß Nr VVz APO-WbK: teilgenommen (teilg.), mit Erfolg (m.e.) teilgenommen, mit besonderem Erfolg (m.b.e.) teilgenommen. 7) Leistungsfächer werden mit dem Klammerzusatz "ea" (erhöhtes Anforderungsniveau) gekennzeichnet. 8) Eine besondere Lernleistung kann als 5. Prüfungselement angerechnet werden. 9) Ergebnisse in den Leistungsfächern werden doppelt gewichtet. 10) Wird zusätzlich eine besondere Lernleistung eingebracht, werden die Prüfungsfächer nur 4-fach gewertet.
9 4. Seite des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife für Herrn Max A-Mustermann IV. Fremdsprachen : GeR: Spanisch ( B2/C1 ) Englisch ( ) WESTFALEN-KOLLEG BIELEFELD Staatliches Weiterbildungskolleg des Landes Nordrhein-Westfalen Bildungsgang Kolleg Für die modernen Fremdsprachen schließt das Zeugnis bei mindestens ausreichenden Leistungen in den zentralen Abschlussprüfungen Kompetenzen des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) ein. 11) Der Nachweis über Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache gemäß 34 Abs.3 und 4 im Englisch wurde erbracht. Dieses Zeugnis schließt den Nachweis des Latinums/Graecum "Vereinbarung über das Latinum und das Graecum" (Beschluss der KMK vom 22.September 2005) ein. Dieses Zeugnis schließt Lateinkenntnisse im Umfang eines Kleinen Latinums (Nr VVzAPO-WbK) ein. 12) V. Bemerkungen 13) - keine - VI. Herr Max A-Mustermann hat die Abiturprüfung bestanden und damit die Berechtigung zum Studium an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland erworben. Z E U G N I S DER ALLGEMEINEN HOCHSCHULREIFE Herr Max A-Mustermann Vor- und Zuname 1) geboren am 24. Dezember 1986 in Bielefeld Bielefeld, den 28. Juni 2013 Siegel hat sich nach dem Besuch des Weiterbildungskollegs - Bildungsgang Kolleg - 2) Vorsitzende/r des zentralen Abiturausschusses Stufenkoordinator/in der Abiturprüfung unterzogen. Schulleiter/in Dem Zeugnis liegen zugrunde: Vereinbarung zur Gestaltung des Kollegs (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21. Juni 1979 in der Fassung vom 24. Oktober 2008) Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen dieses Zeugnis kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Weiterbildungskolleg schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. (Westfalen-Kolleg Bielefeld, Brückenstr. 72, Bielefeld) 11) Sind für eine Sprache zwei Referenzniveaus ausgewiesen, ist das niedrige in vollem Umfang, das höhere in Anteilen erreicht. 12) Nichtzutreffendes ist gestrichen. 13) Auf Wunsch der/des Studierenden kann hier die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften in der Qualifikationsphase oder die erfolgreiche Teilnahme an Landes- oder Bundeswettbewerben vermerkt werden. Auch können hier gemäß 49 Abs. 3 SchulG Aussagen zum außerunterrichtlichen Engagement aufgenommen werden. Vereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II gemäß Vereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 7. Juli 1972 in der Fassung vom 24. Oktober 2008 Vereinbarungen über die einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (Beschlüsse der Kultusministerkonferenz) Verordnung über die Ausbildung und die Prüfung in den Bildungsgängen des Weiterbildungskollegs (APO-WbK) vom 23. Februar 2000 (BASS Nr. 1.1) 1) auf Wunsch der/des Studierenden mit Angabe der Bekenntnisses 2) Nichtzutreffendes streichen
10 2. Seite des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife für Herrn Max A-Mustermann 3. Seite des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife für Herrn Max A-Mustermann Block I: Leistungen in der Qualifikationsphase (Leistungsfächer werden mit "LK" gekennzeichnet und auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet. Grundkursfächer bleiben ohne besondere Kennzeichnung.) 3) Sprachlich - literarisch - künstlerisches Aufgabenfeld Bewertung 4) Semesterergebnisse in einfacher Wertung 3.Semester 4.Semester 5.Semester 6.Semester 7) Prüfungsergebnisse in einfacher Wertung Prüfungsfach schriftlich mündlich PF 1 Deutsch (ea) PF 2 Soziologie (ea) PF 3 Biologie PF 4 Spanisch Deutsch (ea) LK Englisch zugeordnet zu /Fächern Thema Punktzahl Spanisch Besondere Lernleistung 8) entfällt - -- Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld Geschichte/SW Soziologie (ea) LK Philosophie (09) Volkswirtschaftsl. (08) (08) (07) -- Mathematisch - naturwissenschaftlich - technisches Aufgabenfeld Mathematik Biologie Vertiefungsfächer 6) Berechnung der Gesamtqualifikation und der Durchschnittsnote Block I: Punktsumme aus den Semesterergebnissen 9) P E= S. 40 Punktsumme aus den Gesamtergebnissen in den Prüfungsfächern in 5-facher Wertung (ggf. einschließlich besonderer Lernleistung) 135 mindestens 110, höchstens 330 P = Erzielte in den eingebrachten Fächern S = Anzahl der Semesterergebnisse (doppelt gewichtete Fächer zählen auch doppelt) 10) 393 mindestens 100, höchstens 300 Gesamtpunktzahl: 528 mindestens 300, höchstens 900 2,7 Zwei, Sieben 3) Leistungkursfächer werden mit dem Klammerzusatz "ea" (erhöhtes Anforderungsniveau) gekennzeichnet. 4) Für die Umsetzung von Noten in gilt: Noten sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend Die Punktzahlen in Klammern sind nicht in die Gesamtqualifikation einbezogen worden. Punktzahlen werden in einfacher Wertung und stets zweistellig angegeben. 5) Wird der Projektkurs als besondere Lernleistung eingebracht, wird hier nur die Belegung ausgewiesen. 6) Bemerkungen gemäß Nr.34.2 VVz APO-WbK: teilgenommen, mit Erfolg (m.e.) teilgenommen, mit besonderem Erfolg (m.b.e) teilgenommen. 7) Leistungsfächer werden mit dem Klammerzusatz "ea" (erhöhtes Anforderungsniveau) gekennzeichnet. 8) Eine besondere Lernleistung kann als 5. Prüfungselement angerechnet werden. 9) Ergebnisse in den Leistungsfächern werden doppelt gewichtet. 10) Wird zusätzlich eine besondere Lernleistung eingebracht, werden die Prüfungsfächer nur 4-fach gewertet.
Musterentwurf für das Formular des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife (Kolleg Institut zur Erlangung der Hochschulreife)
Musterentwurf für das Formular des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife (Kolleg Institut zur Erlangung der Hochschulreife) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 09.09.1983 i. d. F. vom 09.06.2017)
MehrMusterentwurf für das Formular des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife (Gymnasiale Oberstufe)
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland - II A - Musterentwurf für das Formular des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife (Gymnasiale Oberstufe)
MehrFachgymnasium - erste Seite - (Name der Schule, Schulort) Z E U G N I S DER ALLGEMEINEN HOCHSCHULREIFE. geb. am in. wohnhaft in
Anlage Anlage 1 gymnasium - erste Seite - (Name der Schule, Schulort) Z E U G N I S DER ALLGEMEINEN HOCHSCHULREIFE geb. am in wohnhaft in hat sich nach dem Besuch *) der Abiturprüfung unterzogen. Dem Zeugnis
Mehr<SCHULE> Halbjahreszeugnis. des Beruflichen Gymnasiums. Fachrichtung <FACHRICHTUNG> <HERR/FRAU> <VORNAME> <NAME>
Muster E.01.01 Halbjahreszeugnis des Beruflichen Gymnasiums Klassenstufe 11 Schuljahr hat im zurückliegenden Schulhalbjahr folgende Leistungen erreicht: Pflichtbereich Wahlbereich Bemerkungen:
MehrMusterentwurf für das Formular des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife (Abendgymnasium)
Musterentwurf für das Formular des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife (Abendgymnasium) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 09.09.1983 i.d.f. vom 24.10.2008) - 2 - - 3 - Musterentwurf für
MehrSCHULE. Zeugnisse des Beruflichen Gymnasiums Erlass des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 27. Mai 2015 III
8 Keem Aufgabenfeld zugehörig Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld sehr Unterrichtsstunden 0 0 0 Klassenlehrer/ davon Unterrichtsstunden unentschuldigt des Landes Schleswig-Holste genehmigt 0/0.
MehrDie Zeugnisse der Qualifikationsphase in der gymnasialen Oberstufe. Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Die Zeugnisse der Qualifikationsphase in der gymnasialen Oberstufe Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Vom 12. März 2010-200H-3211/05-553 - Fundstelle: Mittl.bl.
MehrZeugnis des (1.)(2.)Schulhalbjahres SCHULJAHR Jahrgangsstufe (11)(12)(13) VORNAME NAME geb. am DATUM
Anlage 1 Name und Ort der Schule Berufliches Gymnasium Fachrichtung RICHTUNG Zeugnis des (1.)(2.)Schulhalbjahres SCHULJAHR Jahrgangsstufe (11)(12)(13) VORNAME NAME geb. am DATUM Aufgabenfeld/Fach * Punkte**
Mehr1. Zulassung. 1.2 Die Zulassung bedarf eines förmlichen Antrags. Sie erfolgt durch die Schulaufsichtsbehörde oder deren Beauftragte oder Beauftragten.
Vereinbarung über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler entsprechend der Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.09.1974
MehrGeltende Regelungen Änderungsentwurf ( ) Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung
Geltende Regelungen Änderungsentwurf (10.02.2016) Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (EB-AVO-GOBAK)
Mehr(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i. d. F. vom )
Vereinbarung über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler entsprechend der Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.09.1974
MehrAmtsblatt. der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst
Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst Nummer 18 München, den 27. Oktober 2009 Jahrgang 2009 Inhaltsübersicht Datum Seite I. Rechtsvorschriften....................................................................
MehrV e r o r d n u n g zur Änderung der Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg
V e r o r d n u n g zur Änderung der Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg Vom 12. April 2007 (Nds. GVBl. S. 138; SVBl. S. 144))
MehrBelehrung zum Kurshalbjahr 12/2 und zur Wahl der Prüfungsfächer
Belehrung zum Kurshalbjahr 12/2 und zur Wahl der Prüfungsfächer 13.12.2018 1 1. Allgemeines 2. 12/2 3. Seminarfach 4. Wichtige Bestimmungen 5. Informationsquellen 6. Anfragen 2 Termindruck Einhaltung von
MehrQuelle: Geltungsbereich
Amtliche Abkürzung: AbiPrüfVOAGy M-V Ausfertigungsdatum: 10.07.2014 Gültig ab: 01.08.2014 Dokumenttyp: Verordnung Quelle: Fundstelle: GVOBl. M-V 2014, 436, Mitt.bl. BMM-V 2014, S. 191 Gliederungs-Nr: 223-6-59
MehrHerzlich willkommen. Belehrung zum Kurshalbjahr 12/2 und zur Wahl der Prüfungsfächer
Herzlich willkommen Belehrung zum Kurshalbjahr 12/2 und zur Wahl der Prüfungsfächer 14.12.2017 1 Abiturprüfung 2018 1. Allgemeines 2. 12/2 3. Seminarfach 4. Wichtige Bestimmungen 5. Informationsquellen
MehrAufgabenfeld B: gesellschaftswissenschaftlich. Geschichte Politik-Wirtschaft Religion (kath./ev.) Erdkunde
Die folgenden Informationen zur Sekundarstufe II sind für die Schülerinnen und Schüler von Bedeutung, die sich im System G8 befinden, also das Abitur nach 12 Schuljahren ablegen. Dies sind die Schülerinnen
MehrBorwinschule Rostock. Willkommen zum Elternabend für die zukünftige Klasse 11
Borwinschule Rostock Willkommen zum Elternabend für die zukünftige Klasse 11 Verordnung zur Arbeit und zum Ablegen des Abiturs in der gymnasialen Oberstufe vom 4. Juli 2005 (Einschließlich der Änderung
MehrKURSHEFT. (Vorname und Name) Geburtsdatum: Bekenntnis: Geburtsort: Staatsangehörigkeit: Adresse: Eintritt in die Einführungsphase:
Name und Ort der Schule: KURSHEFT Schüler-Nr. (Vorname und Name) Geburtsdatum: Bekenntnis: Geburtsort: Staatsangehörigkeit: Adresse: Telefon: Eintritt in die Einführungsphase: Eintritt in die Qualifikationsphase:
MehrHerzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung. Die Gymnasiale Oberstufe am Phoenix-Gymnasium Dortmund. Schuljahr 2017/18
Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung Die Gymnasiale Oberstufe am Phoenix-Gymnasium Dortmund Schuljahr 2017/18 Änderungsverordnung der APO-GOSt Anpassung der APO-GOSt an die KMK-Vereinbarungen
MehrStand: a Präsentationsprüfung. Die Präsentationsprüfung besteht aus einem Präsentationsteil, und einem mündlichen
Stand: 20.2.2015 Geltende Regelungen Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK) Vom 19. Mai 2005 (Nds. GVBl. S. 169;
MehrAnlage 3 Seite 1. Freistaat Sachsen ABGANGSZEUGNIS DES GYMNASIUMS. (gymnasiale Oberstufe)
Anlage 3 Seite 1 Freistaat Sachsen ABGANGSZEUGNIS DES GYMNASIUMS (gymnasiale Oberstufe) Anlage 3 Seite 2 Vor- und Zuname geboren am in wohnhaft in verlässt das Gymnasium während/am Ende 1 des Kurshalbjahres
MehrVereinbarung über die Durchführung der Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler an Waldorfschulen
Vereinbarung über die Durchführung der Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler an Waldorfschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.02.1980 i. d. F. vom 09.06.2017) 2/13 Vereinbarung über
MehrAbiturverordnung. 1. Allgemeines 2.Einführungsphase 3.Qualifikationsphase 4.Abitur
Abiturverordnung 1. Allgemeines 2.Einführungsphase 3.Qualifikationsphase 4.Abitur 1. Gliederung und Dauer - Einführungsphase ( 10.Klasse ) - Qualifikationsphase ( Klassen 11 und 12 ) - Verweildauer: 3
MehrHerzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung. Die Gymnasiale Oberstufe am Phoenix-Gymnasium Dortmund. Schuljahr 2018/19
Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung Die Gymnasiale Oberstufe am Phoenix-Gymnasium Dortmund Schuljahr 2018/19 Die Gymnasiale Oberstufe Einführungsphase EF Versetzung 1. Jahr der Qualifikationsphase
MehrDER WEG ZUM ABITUR. Berufliches Gymnasium Freizeitsportleiter/in Nelly-Pütz-Berufskolleg des Kreises Düren
DER WEG ZUM ABITUR Vortrag: Jörg von der Weiden - Bildungsgangleiter Haftung: Diese Kurzinformation soll nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl die Informationen
MehrVereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II
Vereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (gem. Vereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 i.d.f. vom 24.10.2008) (Beschluss der Kultusministerkonferenz
MehrBerechnung der Gesamtqualifikation gemäß APO-GOSt B
Berechnung der Gesamtqualifikation gemäß APO-GOSt B Der Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife ist an die Gesamtqualifikation gebunden. Diese besteht aus Block I: Zulassung zur Abiturprüfung Block II: Abiturprüfung
MehrVerordnung über das Abitur an Freien Waldorfschulen.* Vom 5. Februar 1999.
Verordnung über das Abitur an Freien Waldorfschulen.* Vom 5. Februar 1999. GVBl. LSA S. 52 einschließlich: - Ä vom 25.7.2012 (GVBl. LSA S. 264) - Ä vom 27.3.2013 (GVBl. LSA S. 159), tritt am 1.8.2013 in
MehrLEISTUNGSKURSE ABITURFÄCHER GESAMTQUALIFIKATION. Abiturjahrgang 2017 am Georg-Büchner-Gymnasium Kaarst
LEISTUNGSKURSE ABITURFÄCHER GESAMTQUALIFIKATION Abiturjahrgang 2017 am Georg-Büchner-Gymnasium Kaarst 1 PFLICHT- UND WAHLPFLICHTBELEGUNGEN 2 ANZAHL KURSE ANZAHL STUNDEN Qualifikationsphase (Q1 / Q2): 2
MehrHerzlich Willkommen in der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule Mühlenbeck. Informationen zur gymnasialen Oberstufe (GOST)
Herzlich Willkommen in der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule Mühlenbeck Informationen zur gymnasialen Oberstufe (GOST) Inhalt 1. Termine 2. Unterschiede zur Sekundarstufe I 3. GOSTV 2009 Der Weg zum Abitur 4.
MehrÜberarbeitung nach Anhörung und LER-Besprechung ( )
Überarbeitung nach Anhörung und LER-Besprechung (26.5.2015) Geltende Regelungen Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK)
MehrElterninformation für die SII. 1. März 2016
Elterninformation für die SII 1. März 2016 Ziele der Oberstufe Arbeitsweise Organisation der Oberstufe Ziel: Allgemeine Hochschulreife durch Ablegen der Abiturprüfung nach 3 Jahren Erwerb von Wissen,
MehrBGA Abi Informationsveranstaltung über die Qualifikationsphase Q1 und Q2
BGA Abi 2019 Informationsveranstaltung über die Qualifikationsphase Q1 und Q2 1 1. Allgemeines Themenüberblick 2. Qualifikationsphase Grundkurse, Leistungskurse und ggf. Projektkurse Noten und Defizite
MehrInformation zur gymnasialen Oberstufe und zum. Deutschen Internationalen Abitur (DIA) 2019
1/7 Seiten Information zur gymnasialen Oberstufe und zum Deutschen Internationalen Abitur (DIA) 2019 Diese Zusammenstellung soll Schülern, Eltern und Lehrern einen Einblick in die Regelungen zum Deutschen
MehrDie gymnasiale Oberstufe Qualifikationsphase. Informationsveranstaltung zu den Kurswahlen in der Qualifikationsphase
Die gymnasiale Oberstufe Qualifikationsphase Informationsveranstaltung zu den Kurswahlen in der Qualifikationsphase Gliederung 1) Wochenstunden und Kursanzahl 2) Leistungsbewertung 3) Überblick über die
MehrVereinbarung über die Durchführung der Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler an Waldorfschulen
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland - II A - Vereinbarung über die Durchführung der Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler an Waldorfschulen
MehrInformation Q2 am
Information Q2 am 14.09.2017 Terminplan Abiturzulassung Gesamtqualifikation Abiturprüfung Terminplan Q2 10.11.2017 Ende Q2.1.1 (Quartalsende) 22.12.2017 Ende Q2.1 (Halbjahresende) 08.01.2018 Beginn Q2.2
MehrZulassung zur Prüfung (nach dem 4. Halbjahr der Qualifikationsphase)
Zulassung zur Prüfung (nach dem 4. Halbjahr der Qualifikationsphase) Block I 8 Halbjahresergebnisse im 1. bis 4. Halbjahr des 1. und 2. Prüfungsfachs in zweifacher Wertung davon 5 Halbjahresergebnisse
MehrZulassung zur Prüfung (nach dem 4. Halbjahr der Qualifikationsphase)
Zulassung zur Prüfung (nach dem 4. Halbjahr der Qualifikationsphase) Block I 12 Halbjahresergebnisse im 1. bis 4. Halbjahr des 1., 2. und 3. Prüfungsfachs in zweifacher Wertung davon 9 Halbjahresergebnisse
MehrZiele der Oberstufe. Arbeitsweise. Organisation der Oberstufe
6. März 2018 Ziele der Oberstufe Arbeitsweise Organisation der Oberstufe Ziel: Allgemeine Hochschulreife durch Ablegen der Abiturprüfung nach 3 Jahren Erwerb von Wissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten Wahlmöglichkeiten
MehrLEISTUNGSKURSE ABITURFÄCHER GESAMTQUALIFIKATION. Abiturjahrgang 2018 am Georg-Büchner-Gymnasium Kaarst
LEISTUNGSKURSE ABITURFÄCHER GESAMTQUALIFIKATION Abiturjahrgang 2018 am Georg-Büchner-Gymnasium Kaarst 1 PFLICHT- UND WAHLPFLICHTBELEGUNGEN 2 ANZAHL KURSE ANZAHL STUNDEN Qualifikationsphase (Q1 / Q2): 2
MehrHinweise zur Zulassung zum Abitur und der Berechnung der Gesamtqualifikation
Hinweise zur Zulassung zum Abitur und der Berechnung der Gesamtqualifikation Für jede/n Schüler/in setzt sich die Gesamtqualifikation das endgültige Abiturergebnis aus zwei Blöcken zusammen: Block 1 Ergebnisse
MehrInformation über das Kurssystem der gymnasialen Oberstufe am Mariengymnasium (Eintritt 2014)
Information über das Kurssystem der gymnasialen Oberstufe am Mariengymnasium (Eintritt 2014) Eingangsvoraussetzung: Versetzung nach der Klasse 9 (Gy) bzw. FOR-Q nach 10 (RS, HS) Abschlüsse der gymnasialen
MehrDie Q2 und das Abitur am Gymnasium Lindlar
Die Q2 und das Abitur am Gymnasium Lindlar!! Ein Jahr vor dem ABITUR 1. Qualifikationsphase 2 (3 Seiten) 2. Gesamtqualifikation (4 Seiten) 3. Die Abiturprüfung (6 Seiten) 4. Zulassung, Rücktritt, Nichtbestehen
MehrGymnasiale Oberstufe 2015
Wahlen zur Jahrgangsstufe Q1 Albrecht-Dürer-Gymnasium 58097 Hagen Heinitzstr. 73 13. April 2016 Gliederung der Qualifikationsphase Wahl der Leistungskurse Wahl der Grundkurse in Q1 und Q2 Die Projektkurse
MehrGymnasiale Oberstufe 2017
Wahlen zur Jahrgangsstufe Q1 Albrecht-Dürer-Gymnasium 58097 Hagen Heinitzstr. 73 3. Mai 2017 Gliederung 1 Wahl der Leistungskurse 2 Wahl der Grundkurse in Q1 und Q2 3 4 Projektkurse 5 Punktsystem Gesamtqualifikation
MehrInformationen zur Abiturqualifikation und zur Fachhochschulreife
Informationen zur Abiturqualifikation und zur Fachhochschulreife 1 Bitte nicht vergessen Mobiltelefone nachher wieder anzustellen! Am Ende des zweiten Jahres der Qualifikationsphase wird die Abiturprüfung
MehrInformationsveranstaltung gemäß VV zu 5 APO-GOSt B
Informationsveranstaltung gemäß VV zu 5 APO-GOSt B Die Bedingungen über das Verfahren in der Abiturprüfung und über die Voraussetzungen für das Bestehen der Abiturprüfung [Wahl der Abiturfächer] Die Qualifikationsphase
MehrAmtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport
Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 26. Jahrgang Potsdam, den 22. November 2017 Nummer 34 Inhaltsverzeichnis I. Amtlicher Teil Seite Bildung Dritte Verwaltungsvorschriften zur Änderung
MehrDas Abitur. Elternversammlung Jg. 12 September Informationen-
Das Abitur Elternversammlung Jg. 12 September 2017 -Informationen- Allgemeine Bestimmungen Verordnung über den Bildungsgang in der gymnasiale Oberstufe und über die Abiturprüfung (vom 21.August 2009, zuletzt
MehrAlexander-von-Humboldt-Gymnasium. Informationen zur Qualifikationsphase
Alexander-von-Humboldt-Gymnasium Informationen zur Qualifikationsphase Gliederung 1. Allgemeine Informationen 2. Kurswahlen in der Qualifikationsphase 3. Zulassungsbedingungen zur Abiturprüfung 4. Abiturprüfung
Mehrfür schulfremde Bewerberinnen und Bewerber, die die Prüfung nicht bestanden haben.
Az.: 22-12 (22-75-24) Zeugnisse und Bescheinigungen für die Vom 18. April 2017 I. Hiermit werden gemäß 13 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit 17 der Zeugnisordnung (Nachdruck BrSBl. 242.01) sowie gemäß 23
MehrZur Durchführung der Bezugsverordnung wird Folgendes bestimmt: 9 - Zu Die Bearbeitungszeit für die Prüfungsaufgabe
Stand: 29.01.2018 Geltende Regelungen Änderungsentwurf Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg
MehrLandesverordnung über den Erwerb der Fachhochschulreife nach 65 Abs. 3 des Hochschulgesetzes
Landesverordnung über den Erwerb der Fachhochschulreife nach 65 Abs. 3 des Hochschulgesetzes Vom 16. Juli 2004 (GVBl. S. 394) Zuletzt geändert durch Verordnung vom 29. August 2008 (GVBl. S. 217) Auf Grund
MehrInformation zur Oberstufe (Jgst. 12/13) am Wirtschaftsgymnasium des BSZ für Wirtschaft Dresden Prof. Dr. Zeigner
Information zur Oberstufe (Jgst. 1/1) am Wirtschaftsgymnasium des BSZ für Wirtschaft Dresden Prof. Dr. Zeigner 1 Allgemeines 1.1 Kurse statt Klassen 1. ein Kurs = halbes Schuljahr (1/1 + 1/ + 1/1 + 1/)
MehrHerzlich Willkommen in der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule Mühlenbeck. Informationen zur gymnasialen Oberstufe (GOST)
Herzlich Willkommen in der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule Mühlenbeck Informationen zur gymnasialen Oberstufe (GOST) Inhalt 1. Termine 2. Was ist anders in der gymnasialen Oberstufe? 3. GOSTV 2009 Der Weg
MehrDie gymnasiale Oberstufe an der Bismarckschule Hannover
Die gymnasiale Oberstufe an der Bismarckschule Hannover Seite 1 Der Aufbau der gymnasialen Oberstufe 2 Die Stundentafel der Einführungsphase (10. Klasse) 3 Fremdsprachenverpflichtung 4 Leistungsbewertung
MehrBerechnung der Gesamtqualifikation gemäß APO-GOSt B
Berechnung der Gesamtqualifikation gemäß APO-GOSt B Der Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife ist an die Gesamtqualifikation gebunden. Diese besteht aus Block I: Zulassung zur Abiturprüfung Block II: Abiturprüfung.
MehrDie gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang. Ganztagsgymnasium Johannes Rau Wuppertal
Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang am Ganztagsgymnasium Johannes Rau Wuppertal (Kurzfassung Alle Angaben ohne Gewähr.) Aufgabenfelder und Fächer Aufgabenfeld I sprachlich literarisch
MehrLandesverordnung über den Erwerb der Fachhochschulreife nach 65 Abs. 3 des Hochschulgesetzes
Landesverordnung über den Erwerb der Fachhochschulreife nach 65 Abs. 3 des Hochschulgesetzes Vom 26. Mai 2011 (GVBl. S. 156) Geändert durch Verordnung vom 14. Februar 2014 (GVBl. S. 22) Aufgrund des 65
MehrINFORMATION ÜBER DIE ZULASSUNG, DAS VERFAHREN IN DER ABITURPRÜFUNG UND ÜBER DIE VORAUSSETZUNGEN FÜR DAS BESTEHEN DER ABITURPRÜFUNG
INFORMATION ÜBER DIE ZULASSUNG, DAS VERFAHREN IN DER ABITURPRÜFUNG UND ÜBER DIE VORAUSSETZUNGEN FÜR DAS BESTEHEN DER ABITURPRÜFUNG Q2 Donnerstag, 21.09.2017. // Abiturtermine 2018 Erste Konferenz des zentralen
MehrInformationen zum Abitur 2017
Wahl der Abiturfächer Gesamtqualifikation Zulassung zum Abitur Wiederholung der Q2 Klausuren in der Q2 Fachhochschulreife schulischer Teil Berechnung der Gesamtpunktzahl Wichtige Termine Informationen
MehrInformationen zur. Inhalt der Präsentation. gymnasialen Oberstufe der PGS Hanau
gymnasialen Oberstufe der PGS Hanau - Aufbau der gymnasialen Oberstufe - Stundenverteilung in der Einführungsphase - Profilklassen der PGS - Noten in der Gymnasialen Oberstufe - Wechsel in die Qualifikationsphase
MehrBERUFSBILDENDE SCHULEN PAPENBURG GEWERBLICHE und KAUFMÄNNISCHE FACHRICHTUNGEN Berufliche Gymnasien - Wirtschaft - Technik - Gesundheit und Soziales -
BERUFSBILDENDE SCHULEN PAPENBURG GEWERBLICHE und KAUFMÄNNISCHE FACHRICHTUNGEN Berufliche Gymnasien - Wirtschaft - Technik - Gesundheit und Soziales - Informationen zum Beruflichen Gymnasium (Abitur 2014)
MehrInformationsveranstaltung für die Jahrgangsstufe 9. des Otto-Hahn-Gymnasiums Herne Mittwoch, 3. Mai 2017
Informationsveranstaltung für die Jahrgangsstufe 9 des Otto-Hahn-Gymnasiums Herne Mittwoch, 3. Mai 2017 Die gymnasiale Oberstufe Einführungsphase Versetzung Qualifikationsphase (1. & 2. Jahr Block I) Zulassung
MehrDie gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang
Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang 1 Die gymnasiale Oberstufe Abiturzeugnis (Ergebnisse aus Block I und Block II) Abiturprüfungen (Block II) Zulassung zu den Abiturprüfungen 2. Jahr
MehrDer Weg zum Abitur. Collège Français fondé en 1689
Der Weg zum Abitur Collège Français fondé en 1689 Aufbau der gymnasialen Oberstufe am Französischen Gymnasium Qualifikationsphase Q1 bis Q4 = 1. bis 4. Kurshalbjahr Unterricht in Leistungs- und Grundkursen
MehrJahrgangsstufe EF (10) Informationen zur Q1 und Q Uhr Aula Uhr Aula
Jahrgangsstufe EF (10) Informationen zur Q1 und Q2 09.03.2017 8.55 Uhr Aula 15.03.2017 19.30 Uhr Aula 1 Punktesystem Themen Benotung in Punkten von 1 bis 15 Versetzung in die Jahrgangsstufe Q1 15 Belegverpflichtungen
MehrInformation zur Qualifikationsphase und zur Abiturprüfung. an der Edith-Stein-Schule. 14. März 2017
Information zur Qualifikationsphase und zur Abiturprüfung an der Edith-Stein-Schule 14. März 2017 Aufbau der gymnasialen Oberstufe Einführungsphase 10/I 10/II Qualifikationsphase 11/I 11/II 12/I 12/II
MehrDie Gymnasiale OberSTufe am. Johann-Wolfgang-von-Goethe-Gymnasium. Pritzwalk
Die Gymnasiale OberSTufe am Johann-Wolfgang-von-Goethe-Gymnasium Pritzwalk Stundentafel Jahrgangsstufe 10 Fach Wst 1.AF Deutsch 4 Englisch 4 2.Fremdsprache (Fr, La, Ru seit JS7) 4 Ku, Mu, DS 2 Ku, Mu 1
MehrHerzlich willkommen. zur Informationsveranstaltung über die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe
Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung über die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe Themenüberblick Versetzung in die Qualifikationsphase Besonderheiten der Qualifikationsphase Allgemeines
MehrDas Abitur. -Informationen-
Das Abitur 2016 -Informationen- Allgemeine Bestimmungen Verordnung über den Bildungsgang in der gymnasiale Oberstufe und über die Abiturprüfung (vom 21.August 2009 zuletzt geändert am 21.07.2015) http://bravors.brandenburg.de/verordnungen/gostv_2015
MehrDie gymnasiale Oberstufe
Die gymnasiale Oberstufe Bezeichnungen Einführungsphase (EF) = Stufe 10 Qualifikationsphase (Q) Q1 = Stufe 11 Q2 = Stufe 12 Aufbau der gymnasialen Oberstufe Allgemeine Hochschulreife (Gesamtnote) 2/3 der
MehrInformationsveranstaltung gemäß VV zu 5 APO-GOSt C / B
Informationsveranstaltung gemäß VV zu 5 APO-GOSt C / B Die Bedingungen über das Verfahren in der Abiturprüfung und über die Voraussetzungen für das Bestehen der Abiturprüfung [Wahl der Abiturfächer] Pflichtbelegung
MehrLandesverordnung über den Erwerb der Fachhochschulreife nach 65 Abs. 3 des Hochschulgesetzes. Vom 16. Juli 2004
Fundstelle: GVBl 2004, S. 394 223-41-21 Landesverordnung über den Erwerb der Fachhochschulreife nach 65 Abs. 3 des Hochschulgesetzes Vom 16. Juli 2004 Änderungen 1. geändert durch Verordnung vom 28.11.2005,
MehrDie gymnasiale Oberstufe im neunjährigen Bildungsgang der Johann-Conrad-Schlaun-Schule, Gesamtschule der Gemeinde Nordkirchen
Die gymnasiale Oberstufe im neunjährigen Bildungsgang der Johann-Conrad-Schlaun-Schule, Gesamtschule der Gemeinde Nordkirchen 1 Die gymnasiale Oberstufe Abiturzeugnis (Ergebnisse aus Block I und Block
MehrDer achtjährige Bildungsgang am Gymnasium
Der achtjährige Bildungsgang am Gymnasium Schuljahr Achtjähriger Bildungsgang 2012/13 5 2013/14 6 2014/15 7 2015/16 8 2016/17 9 2017/18 EF Achtjähriger Bildungsgang: Erfüllung der KMK-Vorgaben von 2006
MehrHansa-Gymnasium Hansestadt Stralsund
Gymnasium für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7-12 Informationsveranstaltung zum Abitur 2015 am 11.06.2014 Ziel des Bildungsganges Erwerb der allgemeinen Hochschulreife Sie wird erworben durch
MehrZEUGNIS DER FACHHOCHSCHULREIFE
Anlage 12... (Bezeichnung der Schule, Schulort) ZEUGNIS DER FACHHOCHSCHULREIFE (kleines Staatswappen) 1 Entsprechend der Rahmenvereinbarung über die Fachoberschule - Beschluss der Kultusministerkonferenz
MehrDIE GYMNASIALE OBERSTUFE INFORMATION ZUR FACHWAHL (ABITUR 2021)
DIE GYMNASIALE OBERSTUFE INFORMATION ZUR FACHWAHL (ABITUR 2021) Übersicht 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Versetzung in die Qualifikationsphase 3. Verweildauer 4. Fachwahl (Gesetzliche Vorgaben: Übersicht,
MehrBilingual unterrichtete Sachfächer oder in fremdsprachigen Anteilen unterrichtete Sachfächer sind mit B beziehungsweise FA zu kennzeichnen.
Anlage (zu Ziffer II Nummer ) Belegplan Geburtsdatum und -ort Datum des Eintritts in die gymnasiale Oberstufe: Belegung der Leistungskursfächer Leistungskursfach Leistungskursfach Belegung der Grundkursfächer
MehrDie Oberstufe am KHG
Die Oberstufe am KHG - G9-18. März 2010 Malte Prigge 1. Einführung 2. 3. (EF) 4. (Q1 und Q2) 5. 6. System der Beratung Ziele der Ausbildung in der Oberstufe Was wird anders? APO-GOSt Oberstufenkoordinator
MehrVereinbarung zur Gestaltung der Abendgymnasien. (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i. d. F )
Vereinbarung zur Gestaltung der Abendgymnasien (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.06.1979 i. d. F. 07.06.2018) - 2-2/12 - 3-1. Vorbemerkung Die Kultusminister und -senatoren der Länder stimmen
MehrInformationsveranstaltung über die Qualifikationsphase Q 1 und Q 2
Informationsveranstaltung über die Qualifikationsphase Q 1 und Q 2 Themenüberblick 1. Allgemeines 2. Qualifikationsphase Grundkurse, Leistungskurse und ggf. Projektkurse Noten und Defizite 3. Abitur Zulassung
MehrAbiturjahrgänge 2019 bis 2022: Der Weg zum Abitur. Stand: 30. Juni 2016
Abiturjahrgänge 2019 bis 2022: Der Weg zum Abitur Stand: 30. Juni 2016 Stundentafel Klasse 9 Klasse 10 Klassen 11 und 12 Deutsch (4 h) Deutsch (4 h) Deutsch (5 h) Englisch (3 h) Englisch (4 h) Englisch
MehrGymnasiale Oberstufe. Informationsveranstaltung Sekundarstufe II Elke Wirtz, Studiendirektorin
Gymnasiale Oberstufe Informationsveranstaltung Sekundarstufe II Elke Wirtz, Studiendirektorin Die gymnasiale Oberstufe: Eine wichtige Etappe auf dem Weg zum Abitur Gymnasium Gevelsberg 2016 2 Agenda Organisation
MehrAbitur Informationen zur à Versetzung in die Qualifikationsphase à Qualifikationsphase (Überblick) à Leistungskurse à Fachhochschulreife nach Q1
Abitur 2019 Informationen zur à Versetzung in die Qualifikationsphase à Qualifikationsphase (Überblick) à Leistungskurse à Fachhochschulreife nach Q1 Versetzung in die Qualifikationsphase Grundlage für
MehrQualifikationsphase der Gymnasialen Oberstufe
ualifikationsphase der Gymnasialen Oberstufe Der Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife ist an die Gesamtqualifikation gebunden. Diese besteht aus 2 Blöcken: Block I: Zulassung zur Abiturprüfung Grundlage
MehrAbschlüsse in der Sekundarstufe I an der EGG
Abschlüsse an der EGG Die EGG ermöglicht ihren Schülern alle Abschlüsse, die es an allgemeinbildenden Schulen in NRW sowohl in der Sekundarstufe I (Jahrgangsstufen 5-10) als auch in der Sekundarstufe II
MehrHansa-Gymnasium Hansestadt Stralsund
Hansa-Gymnasium Hansestadt Stralsund Gymnasium für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7-12 Informationsveranstaltung zum Abitur 2016 am 17.06.2015 Ziel des Bildungsganges Erwerb der allgemeinen
MehrDie gymnasiale Oberstufe (SII) am EBG Unna
Die gymnasiale Oberstufe (SII) am EBG Unna Gymnasiale Oberstufe (= SII) Aufbau, Organisation und Abschlüsse Einführungsphase (EF) Qualifikationsphase (Q1 und Q2) Abiturprüfung Sonstiges Allgemeines zwei
Mehr