Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe. Reglement Kapitalplan 2 Gültig ab 1. Januar 2015

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1 Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe Reglement Kapitalplan Gültig ab. Januar 05

2 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN GUTHABEN FREIWILLIGE EINLAGEN 4 LEISTUNGEN 5 SCHLUSSBESTIMMUNGEN Anhang A Anhang B Anhang C Altersgutschriften und Beiträge Maximalbetrag Kapitalplan A Maximalbetrag Kapitalplan B

3 Allgemeine Bestimmungen Die Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe (nachfolgend: Pensionskasse) führt verschiedene Vorsorgepläne. Dem Kapitalplan können alle Personen beitreten, welche der Hauptversicherung im Basisplan angehören. Der Beitritt ist freiwillig und jederzeit durch schriftliche Mitteilung (Wahl der Vorsorgestufe ) an die Pensionskasse möglich. Nach dem Wechsel der Vorsorgestufe muss diese während mindestens Monaten beibehalten werden. Die Bestimmungen des Reglements Basisplan sind sinngemäss auf den Kapitalplan anwendbar, soweit vorliegend nichts Abweichendes festgehalten wird. Guthaben Für jede versicherte Person wird ein individuelles Guthaben geführt, dem folgende Beträge gutgeschrieben werden: a. die unverzinsten Altersgutschriften für das abgelaufene Kalenderjahr: die Höhe der Altersgutschriften wird im Anhang festgehalten; b. die eingebrachten Freizügigkeitsleistungen, soweit sie nicht für den Einkauf von Vorsorgeleistungen im Basisplan und im Zusatzsparplan verwendet wurden; c. freiwillige Einlagen; d. der jährliche Zins auf dem Guthaben nach dem Kontostand am Ende des Vorjahres und pro rata Zins auf Einlagen. Abgezogen werden: e. Vorbezüge für Wohneigentumsförderung; f. die in Folge einer Scheidung übertragene Austrittsleistung; g. pro rata Zins auf Vorbezüge für Wohneigentumsförderung und auf übertragene Austrittsleistungen in Folge von Scheidung. Die Verzinsung des Guthabens erfolgt analog dem Basisplan. Freiwillige Einlagen Versicherte Personen, welche den Maximalbetrag des Altersguthabens im Basisplan erreicht haben, können ihr Guthaben im Kapitalplan durch freiwillige Einlagen erhöhen. In der Pensionskasse sind insgesamt höchstens zwei Einlagen pro Jahr möglich. Freiwillige Einlagen sind bis zum Eintritt eines Versicherungsereignisses, längstens aber bis drei Jahre vor der Pensionierung möglich. Das Guthaben im Kapitalplan darf durch die freiwilligen Einlagen die folgenden Maximalbeträge gemäss Anhang nicht überschreiten: a. alle versicherte Personen dürfen sich bis zum Maximalbetrag des Kapitalplans A (ordentliche Pensionierung) einkaufen;

4 b. versicherte Personen, die eine vorzeitige Pensionierung anstreben, dürfen sich zusätzlich bis zum Maximalbetrag des Kapitalplans B (vorzeitige Pensionierung) einkaufen. Freiwillige Einlagen werden in erster Linie dem Kapitalplan A gutgeschrieben. Ein allfälliger Saldo wird dem Kapitalplan B gutgeschrieben. 4 Die weiteren Bestimmungen für freiwillige Einlagen des Basisplans gelten sinngemäss. Auf den Kapitalplan B sind ausserdem die Bestimmungen des Zusatzsparplans sinngemäss anwendbar. 4 Leistungen Die gesamten Leistungen des Kapitalplans werden ausschliesslich als Kapitalabfindung ausgerichtet. Ein Bezug in Form von Renten ist ausgeschlossen. Die Höhe der Kapitalabfindung entspricht dem jeweils vorhandenen Guthaben. Anspruch auf die Kapitalabfindung besteht: a. bei Pensionierung der versicherten Person gemäss den Bestimmungen des Basisplans : die Kapitalabfindung wird an die versicherte Person ausgerichtet; b. bei Tod der versicherten Person: die Kapitalabfindung wird dem überlebenden Ehegatten ausgerichtet, bei dessen Fehlen dem überlebenden Lebenspartner gemäss Ziffer.0a des Basisplans, bei dessen Fehlen gemäss den Bestimmungen des Basisplans für das Todesfallkapital (Ziffer.); c. bei Austritt der versicherten Person aus dem Basisplan : die Kapitalabfindung wird zusammen mit der Austrittsleistung gemäss den Bestimmungen des Basisplans ausgerichtet. Bei Invalidität der versicherten Person gemäss den Bestimmungen des Basisplans wird das Guthaben bis zur Pensionierung, dem Tod oder dem Austritt der versicherten Person weiterhin im Kapitalplan geführt und verzinst. Im Kapitalplan besteht kein Anspruch auf Beitragsbefreiung. 4 Ein Vorbezug im Rahmen von Wohneigentumsförderung oder Ehescheidung wird den verschiedenen Guthaben der versicherten Person in folgender Reihenfolge belastet: Kapitalplan, Zusatzsparplan, Basisplan. 5 Schlussbestimmungen Dieses Reglement tritt auf den..05 in Kraft. Es ersetzt das Reglement Kapitalplan der Vorsorgeeinrichtung der Zürich Versicherungs-Gruppe vom Der Stiftungsrat ist jederzeit berechtigt, dieses Reglement und seine Anhänge soweit gesetzlich zulässig zu ändern. Zürich, 0. Dezember 04 Der Stiftungsrat der Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe

5 Anhang A Altersgutschriften und Beiträge Die Altersgutschriften entsprechen folgendem Prozentsatz des versicherten Lohns: Alter Altersgutschriften 5.0% 4.0% % % % Die Sparbeiträge der versicherten Personen entsprechen folgendem Prozentsatz des versicherten Lohns: Alter Sparbeiträge der versicherten Personen 5.0% 4.0% % % % Bei Weiterbeschäftigung über das ordentliche reglementarische Schlussalter 6 hinaus. Im Kapitalplan bezahlt die Gesellschaft keine Beiträge, und es werden keine Risikobeiträge erhoben. Anhang B Maximalbetrag Kapitalplan A Der Maximalbetrag im Kapitalplan A (ordentliche Pensionierung) entspricht folgendem Prozentsatz des versicherten Lohns:.. nach Alter Maximalbetrag.. nach Alter Maximalbetrag.. nach Alter Maximalbetrag 5 % 8 9% 5 06% 6 4% 9 4% 5 % 7 6% 40 47% 5 0% 8 8% 4 5% 54 8% 9 0% 4 56% 55 5% 0 % 4 6% 56 4% 5% 44 66% 57 5% 8% 45 7% 58 59% % 46 77% 59 67% 4 5% 47 8% 60 75% 5 8% 48 88% 6 84% 6 % 49 94% 6 9% 7 6% 50 00%

6 Anhang C Maximalbetrag Kapitalplan B Der Maximalbetrag im Kapitalplan B (Ausfinanzierung der Kürzung bei vorzeitiger Pensionierung) entspricht, je nach geplantem Rücktrittsalter, folgendem Prozentsatz des versicherten Lohns:.. nach Alter Geplantes Rücktrittsalter % 0.4% 7.%.7% 6 4.% 0.7% 7.%.8% 7 4.7%.0% 7.5%.9% 8 5.%.% 7.7% 4.0% 9 5.5%.6% 7.9% 4.% 0 5.9%.9% 8.% 4.% 6.%.% 8.% 4.% 6.7%.5% 8.5% 4.4% 7.%.8% 8.7% 4.5% 4 7.7%.% 8.9% 4.6% 5 8.%.6% 9.% 4.7% 6 8.7% 4.0% 9.% 4.8% 7 9.% 4.4% 9.6% 4.9% 8 9.7% 4.8% 9.9% 5.0% 9 0.% 5.% 0.% 5.% % 5.6% 0.5% 5.% 4.4% 6.0% 0.8% 5.% 4.0% 6.4%.% 5.4% 4.6% 6.8%.4% 5.5% 44.% 7.%.7% 5.6% 45.8% 7.8%.0% 5.8% % 8.%.% 6.0% 47 5.% 8.8%.6% 6.% % 9.%.9% 6.4% % 9.8%.% 6.6% 50 7.% 0.%.7% 6.8% 5 8.% 0.9% 4.% 7.0% 5 8.9%.5% 4.5% 7.% 5 9.7%.% 4.9% 7.4% %.7% 5.% 7.6% 55.%.% 5.7% 7.8% 56.%.9% 6.% 8.0% 57.% 4.6% 6.5% 8.% % 5.% 7.0% 8.4% % 7.5% 8.6% % 8.8% 6 9.0% 4

7 Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe Postfach CH-8085 Zürich Telefon Fax

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