Austauschbedingungen PLATINUM Wechselrichter
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- Walter Keller
- vor 8 Jahren
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1 Austauschbedingungen PLATINUM Wechselrichter
2 Inhaltsverzeichnis Grundsätzliches 3 Kontaktaufnahme im Servicefall 3 Gerätetausch während der Garantiedauer Lieferung eines Tauschgeräts Verhalten bei Transportschäden Abholung des reklamierten Geräts Austauschpauschale Diagnose des reklamierten Geräts Garantiefall 5 NFF (No Failure Found - ohne Befund) 6 Kein Garantiefall 6 4 Berechnungspauschalen Bearbeitungspauschale 7 Reparaturpauschale 7 Transportpauschale Gerätetausch außerhalb der Garantie 8 Übersicht: Träger der Kosten beim Wechselrichtertausch 9 Austauschbedingungen_Platinum_Wechselrichter_V2.08_
3 1 Grundsätzliches PLATINUM Wechselrichter werden nach den anspruchsvollsten Qualitätsstandards entwickelt und produziert. Darin ist ihre Zuverlässigkeit begründet. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass Wechselrichter Mängel zeigen. Die vorliegenden Austauschbedingungen informieren über alles Wichtige in einem derartigen Servicefall. Der Mangel kann so schnell, wirksam und kostengünstig beseitigt werden. 2 Kontaktaufnahme im Servicefall Sollte Ihr Wechselrichter einen Mangel zeigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Installateur. Er kennt Ihre Anlage und kann Ihnen am besten weiterhelfen. Häufig zeigt der Wechselrichter Fehler an, deren Ursache in der PV-Anlage liegen. Diese sind nur vor Ort behebbar, wie z.b. Marderbiss oder defekte Sicherungen. Ist der Fehler nicht vor Ort behebbar, erreichen Sie den PLATINUM Service unter: Telefon: service.platinum@diehl-controls.com Reklamationen tragen Sie auch ganz einfach in unser Online-Reparaturformular ein unter Anschließend wird ein Spezialist aus dem PLATINUM Service Team Kontakt mit Ihnen aufnehmen oder in eindeutigen Fällen direkt den Versand eines Tauschgeräts veranlassen. Das PLATINUM Service Team sendet Ihnen nach Erstellung der Online Reklamation (RMA) eine mit einer Ticket-Nummer (z.b ) zu. Bitte geben Sie diese Ticket-Nummer in der weiteren Kommunikation zu Ihrem Fall immer an. Die Mitarbeiter können Ihre Anfragen damit schneller zuordnen. Halten Sie bitte folgende Informationen bei einer Kontaktaufnahme mit dem PLATINUM Service bereit: Seriennummer des Geräts (Diese finden Sie auf dem Typschild oder im Menü INFORMATION) Inbetriebnahmedatum Fehlermeldung mit Fehlercodes im Display bzw. Ereignisliste im Service-Menü ggf. weitere Details zur Störung/zum Mangel Angaben zur PV-Anlage (PV-Module, Verschaltung, Standort, Monitoring, Besonderheiten usw.) Kaufbeleg, Garantieurkunde bei einer Garantieverlängerung, RMA-Schein eines früheren Tausches Ticket-Nummer(n), falls Sie zum Reklamationsfall bereits vorher Kontakt zum PLATINUM Service hatten Austauschbedingungen_Platinum_Wechselrichter_V2.08_
4 3 Gerätetausch während der Garantiedauer Wird der Austausch des reklamierten Geräts notwendig, veranlassen wir gemäß unseren Garantiebedingungen den Versand eines Tauschgeräts. Dazu benötigen wir die Informationen aus dem Online-Reparaturanforderungsformular Damit beauftragen Sie den PLATINUM Service mit dem Tauschvorgang und erkennen die Garantie- und Austauschbedingungen an. 3.1 Lieferung eines Tauschgeräts Der Auftraggeber erhält eine Auftragsbestätigung und eine Versandbestätigung per . Das Tauschgerät wird im Allgemeinen innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Freigabe des Tauschvorgangs durch ein Logistikunternehmen zugestellt. Mit Erhalt des Tauschgeräts geht das reklamierte Gerät in das Eigentum der PLATINUM GmbH über. Die Restgarantiedauer des reklamierten Geräts geht auf das Tauschgerät über Verhalten bei Transportschäden Offene Transportschäden sind sofort bei Annahme des Geräts dem Frachtführer zu melden und zu dokumentieren. Bitte verweigern Sie die Annahme und melden dies beim PLATINUM Service mit Nennung der Ticket-Nummer. Verdeckte Transportschäden sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Geräts beim PLATINUM Service mit Nennung der Ticket-Nummer zu melden. Spätere Reklamationen von Transportschäden können nicht mehr berücksichtigt werden. Die entsprechenden Kosten gehen dann zu Lasten des Auftraggebers. 3.2 Abholung des reklamierten Geräts Nachdem Ihnen ein Tauschgerät geliefert wurde, holt ein von PLATINUM beauftragtes Dienstleistungsunternehmen das reklamierte Gerät ab. Spätestens 5 Werktage nach Erhalt des Tauschgeräts muss der Auftraggeber das reklamierte Gerät unter Nennung der RMA- bzw. Ticket-Nummer als bereit zur Abholung melden. Telefonnummer bzw. - Adresse entnehmen Sie bitte den Lieferpapieren oder dem vorangegangenem Schriftverkehr zum Tauschgerät. Das reklamierte Gerät muss zum Transport in der Originalverpackung (des Tauschgeräts) oder zumindest einer gleichwertigen Verpackung bereit gestellt werden. Bis zur Abholung muss das Gerät im Karton trocken und vor Witterung geschützt gelagert werden. Sollten zusätzliche Schäden bei unsachgemäßer Deinstallation und Zwischenlagerung oder durch ungeeignete Verpackung bei der Rücksendung des reklamierten Gerätes dazu führen, dass das Gerät dadurch als irreparabel einzustufen ist (z.b. Gehäuseschaden durch Sturz, Wassereintritt durch offene Anschlussbereiche), gelten analog die Regelungen gemäß bei Garantieausschluß Austauschbedingungen_Platinum_Wechselrichter_V2.08_
5 3.3 Austauschpauschale Bei einem Austausch im Garantiefall erstattet PLATINUM dem Installateur eine Austauschpauschale als freiwillige Kulanzleistung. Der Installateur stellt hierzu innerhalb von 6 Monaten nach dem Tausch eine ordnungsgemäße Rechnung an PLATINUM GmbH Service Pfannerstr. 75 D Wangen im Allgäu Für jeden getauschten Wechselrichter ist eine einzelne Rechnung mit folgenden Angaben zu stellen: Name und Anschrift des leistenden Unternehmers Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers Ausstellungsdatum der Rechnung Rechnungsnummer RMA-bzw. Ticket-Nummer Seriennummer des reklamierten Geräts Seriennummer des Tauschgeräts Datum des Geräte-Tauschs Die Rechnung wird zur Zahlung freigegeben, sobald das reklamierte Gerät zurückgegeben und diagnostiziert wurde. PLATINUM behält sich vor, im Falle eines Garantieausschlusses eine bereits erstattete Austauschpauschale wieder zurück zu fordern. Zusätzliche Kosten (wie z.b. für lange Anfahrten, Nutzung von Hilfsmitteln/Steigern, Einsatz von speziellen Messgeräten, ) werden nicht erstattet. 3.4 Diagnose des reklamierten Geräts Aus jedem Service-Fall lernen wir. Dazu gehört auch die Untersuchung des zurückgegebenen Geräts. Geprüft werden: die Fehlerursache das Vorliegen der Garantieberechtigung Erkenntnisse aus der Diagnose reklamierter Geräte fließen direkt in die Produktverbesserung ein Garantiefall Nach der Diagnose wird im begründeten Garantiefall der Vorgang automatisch geschlossen und ist für Sie erledigt. Austauschbedingungen_Platinum_Wechselrichter_V2.08_
6 3.4.2 NFF (No Failure Found - ohne Befund) Wird bei der Überprüfung eines reklamierten Geräts kein Mangel festgestellt, wird eine Bearbeitungspauschale zuzüglich einer Transportpauschale in Rechnung gestellt. Eine bereits von PLATINUM bezahlte Austauschpauschale wird zurückgefordert Kein Garantiefall Für die Lieferung eines Tauschgeräts außerhalb der Garantiezeit bzw. falls Ausschlusstatbestände festgestellt werden, wird die Reparaturpauschale zuzüglich einer Transportpauschale in Rechnung gestellt. Eine bereits von PLATINUM bezahlte Austauschpauschale wird zurückgefordert. Der Auftraggeber erhält mit der Rechnung einen standardisierten Diagnosebericht. 4 Berechnungspauschalen Bei einem Austausch im Garantiefall erstattet PLATINUM dem Installateur eine Austauschpauschale. 4.1 Austauschpauschale Austauschpauschale Erstattung, netto Austauschpauschale pro Schadensfall für die PLATINUM Wechselrichter der Produktfamilien S TL, 1-phasig H im Garantiefall nach erfolgreicher Fehlerbeseitigung Austauschpauschale pro Schadensfall für die PLATINUM Wechselrichter der Produktfamilie R3 im Garantiefall nach erfolgreicher Fehlerbeseitigung Austauschpauschale pro Schadensfall für die PLATINUM Wechselrichter der Produktfamilie TL, 3-phasig im Garantiefall nach erfolgreicher Fehlerbeseitigung 100,00 100,00 300,00 Tabelle 1: Austauschpauschalen für PLATINUM Wechselrichter Austauschbedingungen_Platinum_Wechselrichter_V2.08_
7 4.2 Bearbeitungspauschale Sollte bei der Überprüfung eines reklamierten Geräts kein Mangel festgestellt werden, wird eine Bearbeitungspauschale zuzüglich einer Transportpauschale erhoben. Damit sollen die durch den unnötigen Tausch entstandenen Kosten gedeckt werden. Diese entstehen durch Versand des Tauschgeräts Rückholung des reklamierten Geräts Überprüfung und Überarbeitung des reklamierten Geräts Neuverpackung und Einlagerung des überprüften und überarbeiteten Geräts Administration des gesamten Tauschvorgangs Minderwert eines gebrauchten Geräts Bearbeitungspauschale Betrag netto Bearbeitungspauschale für PLATINUM Wechselrichter der Produktfamilien S TL, 1-phasig H Bearbeitungspauschale für PLATINUM Wechselrichter der Produktfamilie R3 Bearbeitungspauschale für PLATINUM Wechselrichter der Produktfamilie TL, 3-phasig Tabelle 2: Bearbeitungspauschalen für PLATINUM Wechselrichter 200,00 300,00 600, Reparaturpauschale Für die Lieferung eines Tauschgeräts außerhalb der Garantie wird die Reparaturpauschale zuzüglich einer Transportpauschale in Rechnung gestellt. Reparaturpauschale Reparaturpauschale für PLATINUM Wechselrichter der Produktfamilien S TL, 1-phasig H Reparaturpauschale für PLATINUM Wechselrichter der Produktfamilie R3 Reparaturpauschale für PLATINUM Wechselrichter der Produktfamilie TL, 3-phasig Reparaturpauschale für PLATINUM Wechselrichter der Produktfamilie TL3(R) Tabelle 3: Reparaturpauschalen für PLATINUM Wechselrichter Betrag netto 420,00 600,00 950, ,00 Austauschbedingungen_Platinum_Wechselrichter_V2.08_
8 4.4 Transportpauschale Im Falle der Verrechnung einer Bearbeitungs- oder Reparaturpauschale kommt im Allgemeinen die Verrechnung einer Transportpauschale hinzu- (Preis auf Anfrage). 5 Gerätetausch außerhalb der Garantie Sollte die Garantiedauer Ihres reklamierten Geräts bereits abgelaufen sein bzw. sollte bereits bei der Meldung des Service-Falls feststehen, dass ein Ausschlusstatbestand gemäß Garantiebedingungen vorliegt, wird Ihnen das PLATINUM Service Team ein Angebot über die Lieferung eines Tauschgeräts unterbreiten. Austauschbedingungen_Platinum_Wechselrichter_V2.08_
9 6 Übersicht: Träger der Kosten beim Wechselrichtertausch Austauschfall Kostenart Kostenträger Gewährleistungsfall (in den ersten 24 Monaten) Garantiefall (nach dem 24. Monat) kein Garantiefall (Wechselrichter ohne Befund) kein Garantiefall, (Wechselrichter defekt; z.b. Blitzschlag, unsachgemäßer Einsatz, ) Gerät Austauschkosten Installateur Transport Gerät Austauschkosten Installateur Transport Bearbeitungspauschale Austauschkosten Installateur Transport Reparaturpauschale Austauschkosten Installateur Transport PLATINUM PLATINUM (Austauschpauschale) PLATINUM PLATINUM PLATINUM (Austauschpauschale) Tabelle 4: Träger der Kosten beim Wechselrichtertausch Austauschbedingungen_Platinum_Wechselrichter_V2.08_
10 PLATINUM GmbH PLATINUM Service Pfannerstraße 75 Tel.: Wangen im Allgäu, Deutschland Fax: Tel.: Fax: Austauschbedingungen_Platinum_Wechselrichter_V2.08_
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