Tarifübersicht und Tarifumstellung. Assistierende ab

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1 übersicht und umstellung für Assistierende ab Ulrich Pfister August 2016 / Version 3 Verwaltungsdirektion: U. Pfister / 22. August 2016 Seite: 1 von 10

2 Inhaltsverzeichnis 1. übersicht und anwendung e ab Drittmittel (SNF und übrige Drittmittel) vergleich Umstellung und Einsatz der neuen e Erläuterungen zur Anstellung und wahl Doktorierende Postdoktorierende Terminplan zur Umsetzung Verwaltungsdirektion: U. Pfister / 22. August 2016 Seite: 2 von 10

3 1. übersicht und anwendung Fakultät Departement DOC DOC POSTDOC POSTDOC POSTDOC POSTDOC POSTDOC Theologische Fakultät X X Juristische Fakultät X 1) 2) Medizinische Fakultät X 1) 3) 4) Philosophisch Historische Fakultät Philosophisch Naturwiss. Fakultät Naturwissenschaften -nicht zuteilbar- X 1) 2) 5) Umweltwissenschaften X 1) 2) 5) Mathematik und Informatik X 1) 2) Physik X 6) 7) 2) 8) 5) Chemie X 1) 2) 5) Pharmazie X 1) 2) 5) Biozentrum X 1) 2) Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät X 1) 2) Fakultät für Psychologie X 9) 1) 2) Interdisziplinäre Einrichtungen Europainstitut X 1) und 2) Interdisziplinäre Einrichtungen Bio- und Medizinethik 1) Projektmitarbeitende 2) Projektleitende 3) Projektmitarbeitende Projektmitarbeitende mit erhöhter Selbständigkeit und Verantwortung (Projektleitung möglich) 4) Der Postdoc 5 soll nur in absoluten Ausnahmefällen und in Absprache mit dem HR angewendet werden. Zusätzlich zum Stellenantrag und zur Stellenbeschreibung ist ein Antrag mit detaillierter Begründung beim HR einzureichen. 5) Habilitierende 6) Projektmitarbeitenden mit geringer Beteiligung an der Lehre 7) Projektleitende mit geringer Beteiligung an der Lehre 8) Bei hochqualifizierten Postdoc kann dieser angewendet werden. Die Entscheidung, welcher jeweils zur Anwendung kommt, liegt bei den Forschungsgruppenleitern im Rahmen des vorhandenen Budgets. 9) Bei einer Zweitanstellung (Eine solche Zweitanstellung ist keine Pflicht und es besteht seitens der Abteilungsleitung und/oder Doktoranden/in ebenfalls keine Nachweispflicht) Verwaltungsdirektion: U. Pfister / 22. August 2016 Seite: 3 von 10

4 2. e ab Hilfskräfte und Hilfsassistierende Hilfskräfte und Hilfsassistierende (Uni und NF) SAP Gehalt bei 624 (12 Mt.) pro Stunde inkl 13. Mt. pro Stunde und Ferienzuschlag 5 Wochen HLFKRNF Hilfskräfte HLFASONF Hilfsassistierende o.abschluss 1' HLFASMNF Hilfsassistierende m.abschluss 1' unbeschränkt 3 x x 624 Doktorierende Assistierende mit Master (Uni und NF) Ziel: Promotion SAP gruppe: AT pro Monat (12 Monate) BG 100% DOC1 47' ' DOC1 48' ' Semester DOC1 50' ' DOC1 50' ' DOC2 78' ' DOC2 80' ' Semester DOC2 83' ' DOC2 83' ' Verwaltungsdirektion: U. Pfister / 22. August 2016 Seite: 4 von 10

5 Postdoc Assistierende mit PhD (Uni) SAP gruppe: AT Funktion: Post-Doc (Projektmitarbeitende) pro Monat (12 Monate) POSTDOC1 65' ' POSTDOC1 67' ' POSTDOC1 70' ' POSTDOC1 72' ' POSTDOC1 74' ' POSTDOC1 75' ' Assistierende mit PhD (Uni) SAP gruppe: AT Funktion: Post-Doc (Projektmitarbeitende) pro Monat (12 Monate) POSTDOC2 72' ' POSTDOC2 75' ' POSTDOC2 78' ' POSTDOC2 80' ' POSTDOC2 83' ' POSTDOC2 84' ' (+ 8 nach Evaluation) Semester 4 (+ 8 nach Evaluation) Semester Assistierende mit PhD (Uni und NF) SAP gruppe: AT Funktion: Post-Doc (Projektleitung) pro Monat (12 Monate) POSTDOC3 80' ' POSTDOC3 83' ' POSTDOC3 87' ' POSTDOC3 89' ' POSTDOC3 91' ' POSTDOC3 93' ' (+ 8 nach Evaluation) Semester Verwaltungsdirektion: U. Pfister / 22. August 2016 Seite: 5 von 10

6 Assistierende mit PhD (Uni und NF/DM) SAP gruppe: AT Funktion: Post-Doc (Projektleitung) pro Monat (12 Monate) POSTDOC4 88' ' POSTDOC4 91' ' POSTDOC4 95' ' POSTDOC4 97' ' POSTDOC4 100' ' POSTDOC4 102' ' (+ 8 nach Evaluation) Semester Assistierende mit PhD (Uni) SAP gruppe: AT Funktion: Post-Doc (Projektleitung, Habilitation) pro Monat (12 Monate) POSTDOC5 95' ' POSTDOC5 99' ' POSTDOC5 103' ' POSTDOC5 106' ' POSTDOC5 109' ' POSTDOC5 111' ' (+ 8 nach Evaluation) Semester Assistentprofessor/in SAP gruppe: AT Stufe Monate SAP pro Monat (13 Monate) ASPROF 126' ' Hinweis zum Stufenanstieg: Der Stufenanstieg erfolgt jeweils nach 12 Monaten ab Eintrittsdatum. Die Beförderung zum Post-Doc erfolgt nach dem Abschluss der Promotion auf den darauffolgenden Monat. 3. Drittmittel (SNF und übrige Drittmittel) Im Grants Toll sind für Doktorierende der DOC 1 und für Postdoktorierende der POSTDOC 3 hinterlegt. Bestehende Drittmittel-Anstellungen werden nicht überführt. Für Neuanstellungen ab gelten die neuen e. Verwaltungsdirektion: U. Pfister / 22. August 2016 Seite: 6 von 10

7 4. vergleich BG Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 DOC 1 100% 47' ' ' ' A % 47' ' ' ' Differenz DOC 2 100% 78' ' ' ' A % 94' ' ' ' Differenz -15' ' ' ' POSTDOC 1 100% 65' ' ' ' ' ' Differenz POSTDOC 2 100% 72' ' ' ' ' ' B / B NF % 67' ' ' ' ' ' Differenz 5' ' ' ' ' ' POSTDOC 3 100% 80' ' ' ' ' ' B / B NF % 76' ' ' ' ' ' Differenz 3' ' ' ' ' ' POSTDOC 3 100% 80' ' ' ' ' ' B NF % 81' ' ' ' ' Differenz ' ' ' ' POSTDOC 4 100% 88' ' ' ' ' ' Differenz POSTDOC 5 100% 95' ' ' ' ' ' B % 100' ' ' ' ' ' Differenz -5' ' Umstellung und Einsatz der neuen e Bei den folgenden, heutigen en erfolgt eine bzw. keine Umstellung per Alt Neu A DOC 1 keine Umstellung, Besitzstand A 12 DOC 2 keine Umstellung, Besitzstand - POSTDOC 1 bis dato keine anwendung B / B NF 70 POSTDOC 2 Umstellung B / B NF 80 POSTDOC 3 Umstellung B NF 85 POSTDOC 3 keine Umstellung, Besitzstand - POSTDOC 4 bis dato keine anwendung B 12 POSTDOC 5 keine Umstellung, Besitzstand Eine Liste der bestehenden Anstellungen, welche in das neue system überführt werden, erfolgt im Januar Bei Neuanstellungen bis werden ausschliesslich die alten e angewandt. Verlängerungen bestehender Anstellungen ab dem erfolgen nach den alten en Wiedereintritte nach dem werden nach den neuen en angestellt. Verwaltungsdirektion: U. Pfister / 22. August 2016 Seite: 7 von 10

8 6. Erläuterungen zur Anstellung und wahl 6.1 Doktorierende Anstellungsdauer 2+6 Semester Verlängerung max. 2 Semester bei triftigen Gründen (z.b. Kinderbetreuung) Ausnahmen bei der Anstellungsdauer sind bei Drittmittelfinanzierten Stellen in der Doktoratsvereinbarung zu regeln. Beschäftigungsgrad Erstanstellung: min. 60% Zweianstellung: max. 40% Ausnahmen bei Wahrnehmung familiärer Verpflichtungen oder einer gleichzeitig anderen Anstellung mit vergleichbarer Qualifizierungsmöglichkeit möglich sind. Es stehen nur 10er Schritte im BG zur Verfügung. verfügbare Zeit für eigene Forschung min. 60% des Beschäftigungsgrads Diese Vorgabe gilt im Durchschnitt über die gesamte Anstellungsdauer. Zeitaufwand für Lehre 0% - 20% des Anstellungsgrades 20% bei BG 100% = % bei BG 60% = SWS = 2.5 BG 100% = 3 SWS BG 60% = 2 SWS Diese Vorgabe gilt im Durchschnitt über die gesamte Anstellungsdauer. Zeitaufwand für Selbstverwaltung 0% - 20% des Anstellungsgrades 20% bei BG 100% = % bei BG 60% = 5.04 Diese Vorgabe gilt im Durchschnitt über die gesamte Anstellungsdauer Zugang zum Arbeitsplatz 50% bis 100% unabhängig von Anstellungsgrad Zugang ist in Stellenbeschreibung zu vereinbaren. Bei Labor-Stellen muss das Labor grundsätzlich zu 100% zur Verfügung stehen. Verwaltungsdirektion: U. Pfister / 22. August 2016 Seite: 8 von 10

9 6.2 Postdoktorierende Anstellungsdauer 4+8 Semester Verlängerung max. 2 Semester bei triftigen Gründen (z.b. Kinderbetreuung) 4+8 Semester gilt für habilitierende Postdoc. Bei nicht habilitierenden Postdocs kann eine kürzere Anstellungsdauer angewendet werden. Beschäftigungsgrad Erstanstellung: min. 60% Zweianstellung: max. 40% Ausnahmen bei Wahrnehmung familiärer Verpflichtungen oder einer gleichzeitig anderen Anstellung mit vergleichbarer Qualifizierungsmöglichkeit. Es stehen nur 10er Schritte im BG zur Verfügung. verfügbare Zeit für eigene Forschung min. 60% des Beschäftigungsgrads Diese Vorgabe gilt im Durchschnitt über die gesamte Anstellungsdauer. Zeitaufwand für Lehre 0% - 20% des Anstellungsgrades 20% bei BG 100% = % bei BG 60% = SWS = 2.5 BG 100% = 3 SWS BG 60% = 2 SWS Diese Vorgabe gilt im Durchschnitt über die gesamte Anstellungsdauer. Zeitaufwand für Selbstverwaltung 0% - 20% des Anstellungsgrades 20% bei BG 100% = % bei BG 60% = 5.04 Diese Vorgabe gilt im Durchschnitt über die gesamte Anstellungsdauer. Zugang zum Arbeitsplatz 50% bis 100% unabhängig von Anstellungsgrad Zugang ist in Stellenbeschreibung zu vereinbaren. Bei Labor-Stellen muss das Labor grundsätzlich zu 100% zur Verfügung stehen. Verwaltungsdirektion: U. Pfister / 22. August 2016 Seite: 9 von 10

10 7. Terminplan zur Umsetzung Nr. Aktivitäten Wer 1. Information des AVUBA Vorstandes zum weiteren Vorgehen am CT, UP, AVUBA 2. Information der Assistierenden im Rahmen des AVUBA- Mittagstisch CT, UP, AVUBA Einrichtung des Projektteams: Geschäftsführung Fakultät 3. Vertreter/in Gruppierung I UP, Geschäftsführung Mitglied der AVUBA Verwaltungsdirektion: Ulrich Pfister 4. Festlegen der standardisierten Stellenbeschreibungen gemäss Vorlage für Doktorierende und Postdocs Projektteam 5. Verabschiedung der standardisierten Stellenbeschreibungen Projektteam 6. Bewertung der Stellenbeschreibungen und Festlegung der der e je Departement bzw. Fakultät Projektteam 7. Genehmigung der struktur Leiter HR und Verwaltungsdirektor 8. Berechnung der Mehrkosten auf der Basis der neuen Durchschnittswerte für Doc und Postdoc für Budget 2017 Pfister, F&C Geschäftsführung, U. 9. Bereinigung der Stellenpläne Geschäftsführung, U. Pfister, F&C 10. Erfassen der neuen e in SAP SAP-CC 11. Erstellen eines Überführungsplan in Abstimmung mit den GF 12. Information der betroffenen Assistierenden und allg. Information der Assistierenden je Fakultät/Departement 13. Vorbereitung und Erstellen der neuen Anstellungsverträge per Umsetzung der Stellenpläne und Durchschnittsplanwerte für die Personalkostenplanung Ausstellung und Versand der neuen Anstellungsverträge und Information der betroffenen Personen 16. Umsetzung der neuen Anstellungsbedingungen vom Geschäftsführung Leiter HR und GF HR/UP/GF Leiter HR F&C HR Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Januar Februar Verwaltungsdirektion: U. Pfister / 22. August 2016 Seite: 10 von 10

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