Missverständnisse: Warum die VVG-InfoV wenig Transparenz schaffen wird.
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- Emma Geiger
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1 Missverständnisse: Warum die VVG-InfoV wenig Transparenz schaffen wird. Workshop Verordnete (In)Transparenz Köln, den Prof. Dr. Oskar Goecke Institut für Versicherungswesen FH Köln 1 2 Thesen Die VVG-InfoV geht von einem falschen Vertragsverständnis aus. Die VVG-InfoV wird wenig zur Transparenz der Lebensversicherung beitragen. 2 1
2 Überblick Wozu Transparenz? Vom wirtschaftlichen Gehalt eines Lebensversicherungsvertrages Lösungsansätze 3 Wozu Transparenz? Transparenz soll sicher stellen, dass die Vertragspartner den wirtschaftlichen Gehalt des Vertrages erfassen. Transparenz soll die Vergleichbarkeit ähnlicher Produkte erleichtern.!!!!!!?????? 4 2
3 Wozu Transparenz? Transparenz ist Grundvoraussetzung für das Zustandekommen von (wirtschaftlichen) Verträgen. Transparenz ist Grundvoraussetzung für einen funktionierenden Wettbewerb. Intransparente Märkte werden zu lemon markets. Transparenz ist kein Selbstzweck! 5 Überblick Wozu Transparenz? Vom wirtschaftlichen Gehalt eines Lebensversicherungsvertrages Lösungsansätze 6 3
4 Ein alter Streit: 2 Sichtweisen Geschäftsbesorgungsvertrag Der VN zahlt Beiträge, das LVU legt diese Beiträge am Kapitalmarkt an, sorgt für einen Risikoausgleich im Kollektiv und zahlt Leistungen in Abhängigkeit von den eingezahlten Beiträgen. Versicherungsvertrag Das LVU verspricht eine Leistung (z.b. eine Altersrente ab 65) gegen Zahlung eines Beitrags. retrospektive Sichtweise prospektive Sichtweise 7 Ein alter Streit: 2 Sichtweisen 8 4
5 Ein alter Streit: 2 Sichtweisen BT 16/3945 v (VVG-Reform 2008) BT 13/8163 v (SPD- Entwurf für eine VVG-Novelle) 9 Der Lebensversicherungsvertrag ist ein Versicherungsvertrag und kein Sparvertrag! Versicherungs- Beitrag Versicherungs- Leistungen Deckungsrückstellungen sind für die Verpflichtungen aus dem Lebensversicherungs- und dem nach der Art der Lebensversicherung betriebenen Versicherungsgeschäft in Höhe ihres versicherungsmathematisch errechneten Wertes nach Abzug des versicherungsmathematisch ermittelten Barwerts der künftigen Beiträge zu bilden (prospektive Methode). 341 f Abs.1 Satz 1 HGB 10 5
6 Transparenz beim Versicherungsvertrag Versicherungs- Beitrag Versicherungs- Leistungen Höhe/ Fälligkeit des Beitrags Höhe der Leistungen Vers-Bedingungen 11 Intransparenz beim LV-Vertrag Versicherungs- Beitrag Versicherungs- Leistungen Kritikpunkte: Rückkaufswerte Überschussbeteiligung Stille Reserven 12 6
7 Sonderrolle der Lebensversicherung Versicherungsbeitrag ist ein kalkulatorischer Beitrag, errechnet auf der Grundlagen der Produktionskosten ( 11 VAG Äquivalenzprinzip ) durch Sicherheitszuschläge ist der Beitrag überhöht Nachkalkulation führt zu Beitragsrückerstattung (= Überschussbeteiligung) Die kalkulatorischen Kostensätze soll der der Aktuar festlegen nicht der Wettbewerb. Leistungswettbewerb statt Beitragswettbewerb 13 Die VVG-InfoVO (Entwurf v ) Zusätzliche Angaben für die Lebensversicherung 2 Abs.1 VVG-InfoV-E: 1. Angaben zur Höhe der Kosten für die Vermittlung und den Abschluss des Vertrages ; 2. Angaben zu den sonstigen in die Prämie eingerechneten Kosten; 3. Angaben über die Überschussermittlung und Überschussbeteiligung geltenden Berechnungsgrundsätze und Maßstäbe; 4. Angabe der Rückkaufswerte; 14 7
8 Die VVG-InfoVO (Entwurf v ) zusätzliche Angaben für die Lebensversicherung 5. (prämienfreie Versicherungsleistungen) 6. (garantierte Leistungen) 7. (fondsgebundene Lebensversicherung) 8. (Angaben über die geltende Steuerregelung) 2 Abs.3 VVG-InfoV-E: (Vorgabe von 3 Zinsszenarien für die Modellrechnungen zur Überschussbeteiligung) 15 Die VVG-InfoVO (Entwurf v ) Zusätzliche Angaben für die Lebensversicherung Bei der Lebensversicherung hat der Versicherer zusätzlich zur Verfügung zu stellen: 1. Angaben zur Höhe der Kosten für die Vermittlung und den Abschluss des Vertrages, soweit diese nicht gesondert in Rechnung gestellt werden; 2. Angaben zu den sonstigen in die Prämie eingerechneten Kosten; jeweils in Euro gesondert auszuweisen ( 4 Abs.4 VVG-InfoV-E) 16 8
9 Fragen Was sind die in die Prämien eingerechneten sonstige Kosten? β - und γ Kosten, Stückkosten, α γ Kosten Kosten von der Beitragssumme, Deckungsrückst. Kostenrabatt, Direktgutschrift gestaffelte Kosten zu Vertragsbeginn Was sind Kosten für die Vermittlung und den Abschluss? tatsächliche oder eingerechnete Kosten? wie ermittelt man die tatsächlichen Kosten? 17 Fazit Die VVG-InfoV interpretiert den LV-Vertrag als Sparvertrag. Die retrospektive Sichtweise ist falsch und führt zu Missverständnissen. Eine vertragsbezogenen Zuordnung von tatsächlichen Kosten ist zum Scheitern verurteilt! Die VVB-InfoV fördert einen dem Sicherungssystem des VAG konträren Beitragswettbewerb Preiswettbewerb statt solider Kalkulation Geringe Fortschritte bei der Transparenz der Überschussbeteiligung. 18 9
10 Überblick Wozu Transparenz? Vom wirtschaftlichen Gehalt eines Lebensversicherungsvertrages Lösungsansätze 19 Lösungsansätze Deutliche Hinweise auf Rückkaufswerte! Mehr Transparenz in der Überschussbeteiligung: Transparenz bei der Gewinnermittlung (Offenlegung der Gewinnquellen) Transparenz bei der Überschussverteilung: Reservebildung, Ausschüttung an Kapitalgeber, Ausschüttung an die VN) Transparenz der Überschussverwendung (Berechnung der individuellen Beitragsrückerstattung) Mehr Transparenz bei Kapitalanlagen/ Anlagestrategie/ Reservepolitik 20 10
11 Alternative Lösung retrospektive Lebensversicherung Lebensversicherung = Sparvertrag mit kollektivem Risikoausgleich bei biometrischen Risiken und bei Kapitalmarktrisiken Trennung der Vermögenssphären VN / LVU ( Versicherungssondervermögen ) 21 Alternative Lösung Versicherungssparen Σ VersGuthaben Beiträge Leistungen Management-Fee Risk- Fee Lebensversicherer Garantieerklärung Versicherungssondervermögen Versicherungsnehmer kollektive Reserve 22 11
12 Ausblick Die Versicherer werden die Kostensysteme anpassen, z.b. Management-Fee statt Ausgabeaufschlag. Die Versicherer werden das FLV-Geschäft intensivieren. Es besteht die Gefahr, dass diffuse Garantieprodukte die klassische Versicherungsgarantie verdrängen. Die VVG-InfoV ist ein Pyrrhus-Sieg für die Verbraucherschützer! 23 barking up the wrong tree Theresa Goecke 25 12
13 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Prof. Dr. Oskar Goecke Institut für Versicherungswesen
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