Staatliche Grundschule Am Schötener Grund

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1 Staatliche Grundschule Am Schötener Grund Staatliche Grundschule Am Schötener Grund Friedrich-Engels-Straße Apolda 1. ELTERNPOST im Schuljahr 2016/2017 Liebe Eltern, Telefon: / Fax: / schoegrund@aol.com Internet: Apolda, das Schuljahr ist inzwischen wenige Tage alt. Ich wünsche Ihrem Kind, dass es gern zur Schule geht, jeden Tag etwas Neues entdeckt und erfolgreich lernt. Lassen Sie uns als Erwachsene gut miteinander zusammenarbeiten! Am Ende der Elternpost befindet sich ein Abschnitt, den Ihr Kind bitte unterschrieben in der Schule abgibt. Sie quittieren durch Ihre Unterschrift Ihre Kenntnisnahme. 1. Erreichbarkeit Wir möchten Ihnen noch einmal die Telefonnummern mitteilen, unter denen Sie uns erreichen können: 1. Schulleitung und Sekretariat: Telefon: 03644/ (ab 08:00 Uhr-13:00 Uhr) Fax: 03644/ schoegrund@aol.com 2. Hort: Telefon: 03644/ Ich nutze die Gelegenheit und wende mich mit ein paar Informationen an Sie, damit der Schulalltag durch Ihr Kind gut zu bewältigen ist. Mit unserer Miteinanderwoche wollen wir den Kindern einen guten Start ins neue Schuljahr bieten. Sie lernen sich in der Gruppe kennen, gehen gemeinsam wandern, legen Regeln fest, die aus Sicht der Kinder wichtig für ein gutes Miteinander sind, wählen ihre Schülervertretung, organisieren die Dienste fest. Die Kinder besuchen die Schulbibliothek und den Schulgarten. Wir erachten diese Zeit für äußerst wichtig, da wir aus der Lernpsychologie wissen, in einem guten Lernklima, lernen alle Kinder besser und das Lernen ist immer mit Emotionen verbunden. 2. Struktur der Schule / Ansprechpartner Stammgruppe/Klasse Lehrerin Erzieherin Stg. Mäuse Frau Meyer Frau Gröschner Stg. Raben Frau U. Hesse Frau Janik Stg. Frösche Frau Polster Frau E. Hesse Stg. Hasen Frau Duensing Frau Kluge Stg. Bären Frau Bähr Frau Gimm Klasse 3a Frau Pietsch Frau Schollemann Klasse 3b Frau Einax Frau Kozian Klasse 4a Frau Hörisch Die Kinder sind in den Hortgruppen der 3a, 3b und 4b aufgeteilt. Klasse 4b Frau Klein Frau Bankeri schoegrund@aol.com / Internet: Seite 1

2 Unsere Sonderpädagogen Frau Gerlach- Schäler, Frau Mohnhaupt und Frau Rödger unterstützen die Arbeit der Pädagogen in ihrer Stammgruppe bzw. Klasse. Nähere Auskünfte dazu erteilt Ihnen die Lehrerin anlässlich des Elternabends. Der evangelische Religionsunterricht wird von Frau Pietsch am Freitag, in der 4. und 5. Stunde im Hortraum E 06, durchgeführt. 3. Unterrichts- und Hortzeiten 06:00 bis 07:45 Uhr Frühhort 08:00 bis 09:30 Uhr 1. Block 09:30 bis 10:05 Uhr Bewegungs- und Frühstückspause 10:05 bis 11:35 Uhr 2. Block 11:35 bis 11:55 Uhr Hofpause 11:55 bis 12:40 Uhr 5. Stunde 12:40 bis 12:45 Uhr Pause 12:45 bis 13:30 Uhr 6. Stunde anschließend Hortzeit bis 17 Uhr 4. Abholzeiten der Hortkinder entweder: nach dem Unterricht nach dem Mittagessen Plan mit Essenzeiten hängt aus (Es kann zu Änderungen kommen, wenn Kollegen ausfallen usw.) nach der Lernzeit ab 15 Uhr Wir bitten darum, dass die Kinder möglichst dementsprechend abgeholt werden. Abholungen währenddessen führen immer zu Störungen. 5. Zugang zur Schule Am Morgen kommen alle Kinder über den Haupteingang in das Schulhaus. Wir erinnern daran, die Tür zu schließen, damit es nicht so zieht. Ab Unterrichtsbeginn werden die Türen geschlossen. In dieser Zeit kann man sich durch Klingeln am Haupteingang im Sekretariat anmelden und bekommt dann Zutritt zum Schulgebäude. Am Nachmittag verlassen die Kinder bitte über den Schulhof das Schulhaus. Wegen der Sicherheit im Schulhaus bitten wir alle Eltern darum, nicht die anderen Ausgänge zu nutzen. Oftmals werden die Türen nicht richtig geschlossen, so dass jedermann Zutritt hat. Wir möchten gern wissen, wer sich in unserem Schulhaus aufhält. Bitte tragen Sie dazu bei, dass wir die Sicherheit im Schulhaus gewähren können. 6. Verhinderung der Teilnahme am Unterricht / Befreiung und Beurlaubung vom Unterricht Bei Erkrankung Ihres Kindes möchten wir Sie bitten, bis 08:00 Uhr die Schule unter Angabe des Grundes (siehe auch Infektionsschutzgesetz) zu informieren. Der Anrufbeantworter ist geschaltet. Des Weiteren sind Arzttermine, die in die Unterrichtszeit fallen, rechtzeitig beim Klassen- bzw. Stammgruppenleiter anzumelden. Bitte lesen Sie hierzu auch den Auszug aus der Thüringer Schulordnung: schoegrund@aol.com / Internet: Seite 2

3 5 Verhinderung (1) Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich von den Eltern unter Angabe des Grundes zu verständigen. (2) Bei Erkrankung an mehr als drei aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen ist bei Wiederbesuch der Schule eine Mitteilung der Eltern über die Dauer der Krankheit vorzulegen. Dauert die Erkrankung mehr als zehn Unterrichtstage, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses verlangen. 6 Befreiung (1) Der Schulleiter kann in begründeten Fällen vom Unterricht in einzelnen Fächern, in der Regel zeitlich begrenzt, befreien. Die Vorlage eines ärztlichen oder amtsärztlichen Zeugnisses kann verlangt werden. Die Befreiung kann mit der Auflage verbunden werden, an anderem Unterricht teilzunehmen. (2) Über die Befreiung von einzelnen Unterrichtsstunden oder Schulveranstaltungen wegen körperlicher Beeinträchtigung entscheidet der zuständige Lehrer. Bei Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses ist die Befreiung zu gewähren. 7 Beurlaubung (1) Schüler können in dringenden Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag der Eltern beurlaubt werden. Die aus religiösen Gründen erforderliche Beurlaubung ist zu gewähren. (2) Zuständig für die Entscheidung ist: 1. der Klassenlehrer bei Beurlaubungen bis zu drei Unterrichtstagen, 2. der Schulleiter bei Beurlaubungen bis zu 15 Unterrichtstagen sowie bei Beurlaubungen unmittelbar vor und nach den Ferien, 3. das Schulamt in den sonstigen Fällen. Sollen Schüler mehrerer Schulen zur Teilnahme an außerschulischen Veranstaltungen beurlaubt werden, so entscheidet das Schulamt. 7. Lehrmittel Liebe Eltern, Kinder leihen Schulbücher aus. Die pflegliche Behandlung ist Voraussetzung für eine lange Lebensdauer der Bücher. Ein Umschlag schützt. Hierum bitten wir ausdrücklich. Nun erhielt ihr Kind vermutlich sein Leihexemplar schon. Sollten Sie daran Mängel festgestellt haben, so bitten wir Sie diese zu notieren und an Frau Hörisch bis zum zu senden. Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kind die Trinkflasche unabhängig vom Leihexemplar im Ranzen aufbewahrt. 8. Termine Elternabende: Schuleingangsphase: , 18 Uhr, im jeweiligen Stammgruppenraum Klassen 3 und 4: , 19 Uhr, im jeweiligen Klassenraum Elternsprecherrunde: , 18 Uhr, im Hortraum E 05 Schulkonferenz: , 20 Uhr, im Hortraum E 05 AG Pausenspieltraum : , 17 Uhr, auf dem Schulhof schoegrund@aol.com / Internet: Seite 3

4 Kindersachenbasar: , 10 bis 12 Uhr, in der Turnhalle unserer Schule Herbstfest: , von 10 bis 14 Uhr, auf dem Schulhof 9. Hausordnung der Schule In unserer Schule gilt folgende Hausordnung. Bitte beachten Sie diese. 1. Wir sind freundlich zueinander und grüßen. 2. Die Schule ist während der Unterrichtszeit von 06:00 bis 17:00 Uhr geöffnet. Zum Betreten des Schulgebäudes ist die Haupteingangstür zu benutzen. Holen Eltern ihr Kind am Nachmittag ab, so gehen sie durch das Haupteingangstor, um das Schulgebäude herum zum Hofeingang ins Haus hinein. 3. Im Frühhort werden die Kinder von 06:00 bis 07:45 Uhr und im Späthort von 16:00 bis 17:00 Uhr betreut. 4. Hauskinder betreten das Schulgelände ab 07:45 Uhr und verlassen es spätestens 15 Minuten nach Unterrichtsschluss. 5. Unsere Schule ist frisch saniert. Diesen Wert achten wir. Die Räume und Freiflächen werden entsprechend ihres Zweckes genutzt. 6. Die Kinder tragen Wechselschuhe, die ihren Platz ebenso wie die Jacken, in den Garderoben haben. 7. Im Sportunterricht tragen die Kinder für die Halle zugelassene Turnschuhe oder solche mit hellen Sohlen. 8. Kinder, die im Verhalten so auffällig sind, dass sie die Anweisungen der Lehrperson oder der Erzieherin missachten, werden nach telefonischer Information von ihren Eltern abgeholt (siehe Hortsatzung 4 Abs. 2). 9. Kinder, die ein Mobiltelefon mit sich führen, schalten das mit dem Betreten des Schulgeländes aus. Für Verlust oder Beschädigung kommt die Schule nicht auf. 10. Unser Schulgelände bleibt rauchfrei. Hinsichtlich der Vorbildwirkung Erwachsener ist vor der Schule das Rauchen unerwünscht. 11. Hunde und andere Haustiere gehören nicht auf das Schulgelände. Projekttage sind von dieser Regelung ausgeschlossen. 12. Die Kinder, die den Weg zur Schule mit dem Fahrrad zurücklegen, tragen einen Fahrradhelm und stellen das Fahrrad in den Fahrradständer. Die Schule übernimmt keine Haftung. 13. Das Schulgebäude wird nicht mit Kinderwagen befahren. 10. Nutzungsordnung der Bibliothek Um die Lesefreude der Schüler zu steigern, kann jedes Kind regelmäßig die Bibliothek benutzen. Die Schulbibliothek ist immer dienstags geöffnet. Die Bibliotheksordnung ist dabei zu beachten: Benutzungsordnung der Bibliothek der Grundschule Am Schötener Grund 1 Allgemeines (1) Zur Benutzung der Bibliothek sind alle Schulangehörigen zugelassen. (2) Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben. 2 Anmeldung (1) Durch die Elternpost der Grundschule wird die Benutzerordnung der Schulbibliothek allen Erziehungsberechtigten bekannt gemacht. Sie bestätigen die Kenntnisnahme schriftlich. (2) Den Schülern wird die Benutzerordnung durch den Klassenlehrer in der Bibliothek erläutert. schoegrund@aol.com / Internet: Seite 4

5 (3) Alle Benutzer erhalten einen Benutzerausweis, der für die Ausleihe benötigt wird. 3 Ausleihe und Benutzung (1) Jeder Benutzer darf ein Buch oder zwei Zeitschriften ausleihen. (2) Die Leihfrist kann vor Ablauf einmal verlängert werden. Dazu ist das entliehene Medium vorzulegen. (3) Kommt ein Nutzer der Rückgabepflicht nicht nach, bekommt er eine schriftliche Erinnerung und darf bis zur Rückgabe nichts ausleihen. (4) Findet keine Rückgabe statt, muss das entliehene Medium durch die Erziehungsberechtigten ersetzt werden. 4 Behandlung der Medien, Beschädigung und Verlust, Haftung (1) Der Benutzer ist verpflichtet, alle Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Verlust und Beschädigung zu bewahren. Auch Unterstreichen und Bemerkungen sind verboten. (2) Er ist dafür verantwortlich, dass entliehene Medien in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben werden. (3) Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet. (4) Festgestellte Schäden und der Verlust entliehener Medien sind sofort zu melden. 5 Aufenthalt in der Bibliothek (1) Jeder Benutzer hat sich in der Bibliothek so zu verhalten, dass kein anderer Benutzer gestört wird. Die Schul- und Hausordnung gilt auch hier. (2) Essen und Trinken sind nicht gestattet. (3) Beim Zurückstellen der Bücher sollte darauf geachtet werden, dass der Buchrücken nach außen zeigt und die Bücher in das richtige Regal gestellt werden. Dabei bitte auf die Farbmarkierungen achten. 11. Lesepaten In den vergangenen Jahren arbeiteten einzelne Lesepaten an unserer Schule. Lesepaten arbeiten ehrenamtlich. Wir würden uns sehr freuen, wenn wir das Angebot für unsere Kinder ausbauen könnten. Sollten Sie Interessenten kennen, können sich diese gern im Sekretariat vormittags melden. Zum Schluss noch einmal der Hinweis, dass Sie sich bei allen Fragen oder bei Anregungen auch immer telefonisch oder per Mail an uns wenden können! Mit freundlichen Grüßen Katrin Storch -Schulleiterin- EMPFANGSBESTÄTIGUNG (BITTE WIEDER BEIM LEHRER ABGEBEN) Name des Kindes Hiermit bestätige ich, dass ich die Informationen der 1. Elternpost SJ 2016/2017 zur Kenntnis genommen habe: Datum Unterschrift Erziehungsberechtigter schoegrund@aol.com / Internet: Seite 5

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