Schleswig-Holstein Der echte Norden
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- Ernst Bösch
- vor 6 Jahren
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1 Schleswig-Holstein Der echte Norden Unterbringung und Betreuung von UMA Aktuelle Situation, gesetzliche Änderungen, Ausblick Kiel, 17. Februar 2016, Sparkassenakademie Kiel
2 Inhalt 1. Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen 2. Aktuelle Situation und Daten 3. Melde- und Verteilungsverfahren 4. Konzept des MSGWG zur Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer in SH 5. Ausblick
3 1. Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen
4 Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen 1. November 2015 (Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher) Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 4
5 Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen Altes Recht (vor dem ) Jugendamt, in dessen Bereich die Einreise des uma festgestellt wird, ist zu dessen Inobhutnahme verpflichtet Jugendämter an bestimmten Einreiseknotenpunkten örtlich zuständig Aufgrund steigender Zugangszahlen Kapazitätsgrenzen der örtlichen Träger erreicht Eine dem Kindeswohl entsprechende Unterbringung, Versorgung und Betreuung erheblich erschwert bzw. nicht mehr möglich Lastenverteilung auf alle Länder über Zuweisungsentscheidung des BVA zu Kostenübernahme Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 5
6 Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen Wesentliche neue Paragraphen auf einen Blick (SGB VIII): 42a vorläufige Inobhutnahme 42b Verfahren zur Verteilung - Ausschlussgründe in Abs. 4 42c Aufnahmequote 42d Übergangsregelung 42e Berichtspflicht 42f behördliches Verfahren zur Altersfeststellung 88a örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und die Amtsvormundschaft Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 6
7 Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 7
8 Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen VIII PG UMA Unbegleitete minderjährige Ausländer Kenn-Nr. Telefon Raum Projektleitung Torsten Jensen (Referent) PG UMA Vertretung Peter Schoch PG UMA Projektmitglieder Peter Schoch PG UMA Regina Bonin PG UMA Marlies Stange PG UMA N.N. (Referent/in) PG UMA 5 Miriam Münstermann PG UMA T a Beratende Mitglieder Thomas Friedrich VIII Britta Wiese VIII Katrin Ravesloot VIII Annette Stabenow VIII 3 PKJ Projektleitung; organisatorische Grundsatzangelegenheiten; Landeszentralstelle für die landesinterne und bundesweite Verteilung unbegleiteter minderjähriger Ausländer Torsten Jensen Mitwirkung in organisatorischen und juristischen Grundsatzangelegenheiten; Mitwirkung bei der Konzeptionierung, Planung und Organisation der Clearingstellen Peter Schoch Juristische Grundsatzangelegenheiten; Konzeptionelle Entwicklung und Aufbau der Clearingstellen; Landesrechtliche Umsetzung SGB VIII; Planung und Umsetzung von Inobhutnahmestellen in Clearingstellen Kostenerstattung nach 89 ff. SGB VIII Kostenerstattung nach 89 ff. SGB VIII N.N. Regina Bonin Marlies Stange Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 8
9 2. Aktuelle Situation und Daten
10 Aktuelle Situation und Daten - Daten des BVA vom Bundesländer Königsteiner Schlüssel 2015 * für um (Altverfahren nach 89d) Versorgung, Betreuung und Unterstützung von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen (UMA) - aktuelle Verteilung auf die Bundesländer - für junge Volljährige (ehem. um - Altverfahren nach 89d) für UMA - Vorläufige Inobhutnahme Jugendhilferechtliche Zuständigkeit für UMA - Inobhutnahme für UMA - Anschlussmaßnahmen (HzE und sonstige) für UMA - durch Landesstelle zugewiesene Verteilung (bleibt bei SUMME und QUOTE unberücksichtigt!) Summe aller jugendhilferechtlichen Zuständigkeiten (tagesaktuell) Verteilplanung Bundesstelle Quotenüber-/ -unterschreitung SOLL- Zuständigkeit gem. Quote Baden-Württemberg (BW) 12,86456% ,3% Bayern (BY) 15,51873% ,8% Berlin (BE) 5,04927% ,7% Brandenburg (BB) 3,06053% ,4% Bremen (HB) 0,95688% ,7% Hamburg (HH) 2,52968% ,1% Hessen (HE) 7,35890% ,3% Mecklenburg-Vorpommern (MV) 2,02906% ,3% Niedersachsen (NI) 9,32104% ,1% Nordrhein-Westfalen (NW) 21,21010% ,9% Rheinland-Pfalz (RP) 4,83710% ,7% Saarland (SL) 1,22173% ,6% Sachsen (SN) 5,08386% ,0% Sachsen-Anhalt (ST) 2,83068% ,4% Schleswig-Holstein (SH) 3,40337% ,0% Thüringen (TH) 2,72451% ,0% Summe aller Zuständigkeiten 100,00000% Quotenerfüllung Schleswig-Holstein: Quote: 3,40337% Summe: Übererfüllung: 210 Bund gesamt: Summe: uma * Der Königsteiner Schlüssel für 2016 wird nach Erlaß der 2. VO über den Finanzausgleich unter den Ländern im Ausgleichsjahr 2014 berechnet und veröffentlicht. Bis dahin gilt der Königsteiner Schlüssel 2015 fort. Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 10
11 Aktuelle Situation und Daten - Daten des BVA vom Meldequote Jugendämter (Meldungen von heute): 0,00% Jugendamt landesinterne Belegungsquote für um (Altverfahren nach 89d) Versorgung, Betreuung und Unterstützung von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen (UMA) - aktuelle Verteilung auf die Jugendämter - für junge Volljährige (ehem. um - Altverfahren nach 89d) für UMA - Vorläufige Inobhutnahme Jugendhilferechtliche Zuständigkeit für UMA - Anschlussmaßnahmen (HzE und sonstige) für UMA - Inobhutnahme für UMA - durch Landesstelle zugewiesene Verteilung (bleibt bei SUMME und QUOTE unberücksichtigt!) Summe aller jugendhilferechtlichen Zuständigkeiten (tagesaktuell) Jugendamt Dithmarschen 5% :14: ,65% Jugendamt Flensburg 3% :58: ,09% Jugendamt Herzogtum Lauenburg 7% :03: ,83% Jugendamt Kiel 9% :09: ,70% Jugendamt Lübeck 8% :32: ,54% Jugendamt Neumünster 3% :05: ,61% Jugendamt Nordfriesland 6% :20: ,27% Jugendamt Ostholstein 7% :01: ,28% Jugendamt Pinneberg 11% :29: ,68% Jugendamt Plön 5% :57: ,81% Jugendamt Rendsburg-Eckernförde 10% :10: ,41% Jugendamt Schleswig-Flensburg 7% :51: ,14% Jugendamt Segeberg 7% :32: ,89% Jugendamt Stadt Norderstedt 3% :06: ,47% Jugendamt Steinburg 5% :38: ,03% Jugendamt Stormarn 8,40% :56: ,60% 0% ,00% ,00% Quotenüberschreitung 210 Sollquote Tagesmeldung vom Verteilplanung Landesstelle Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 11 Quotenüber-/ -unterschreitung SOLL- Zuständigkeit gem. Quote Zuständigkeitsquote (tagesaktuell)
12 Aktuelle Situation und Daten Zuständigkeiten in SH Zuständigkeiten im Bund: Stand : uma (+307) uma Stand : uma (+572) uma Stand : uma (+567) uma Stand : uma (+451) uma Stand : uma (+242) uma Stand : uma (+240) uma SH-Anmeldungen zur Verteilung (Stand ): 851 uma vom BVA als aufnahmeverpflichtet benannte Länder: Niedersachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 12
13 3. Melde- und Verteilungsverfahren
14 Melde- und Verteilungsverfahren (Bund) Beteiligte: Jugendämter aller Bundesländer Landeszentralstellen der Länder Bundesstelle beim Bundesverwaltungsamt Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 14
15 Melde- und Verteilungsverfahren (Bund) Aufgabe der Jugendämter aller Bundesländer (1) Entscheidung über Anmeldung oder Ausschluss einer Verteilung Meldung der personenbezogenen Daten an die Landeszentralstelle Austausch mit dem aufnehmenden Jugendamt nach Entscheidung über die Verteilung Begleitung und Übergabe des uma an das aufnehmende JA Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 15
16 Melde- und Verteilungsverfahren Aufgabe der Jugendämter aller Bundesländer (2) direkte Meldung tagesaktuell an BVA per mail an Anzahl Jugendhilferechtliche Zuständigkeit 48 für um (Altverfahren nach 89d) 1 für junge Volljährige (ehem. um - Altverfahren nach 89d) 2 für UMA - Vorläufige Inobhutnahme 26 für UMA - Inobhutnahme 0 für UMA - Anschlussmaßnahmen (HzE und sonstige) 0 für UMA durch Landesstelle zugewiesene Verteilung Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 16
17 Melde- und Verteilungsverfahren Aufgabe Landeszentralstellen der Länder (1) Überwachung der fristgerechten Meldungen Kontakt zu den Jugendämtern und Entscheidung über Zuweisungen Kontakt zu anderen Landesstellen (Übersendung personenbezogener Daten nach der Zuweisungsentscheidung des BVA) Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 17
18 Melde- und Verteilungsverfahren (Bund) Aufgabe Landeszentralstellen der Länder (2) Kontakt zur Bundesstelle (Anmeldung zur Verteilung) Anzahl der zu verteilenden UMA 43 davon Verbund 1 3 davon Verbund 2 2 davon Verbund 3 2 davon Verbund 4 2 davon Verbund 5 davon Verbund 6 davon Verbund 7 davon Verbund 8 Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 18
19 Melde- und Verteilungsverfahren (Bund) Aufgabe des Bundesverwaltungsamtes (BVA) Entgegennahme der täglichen Meldungen der JÄ Verarbeitung der Daten zu Bund- und Länderlisten Versendung der Listen an die Landeszentralstellen Bestimmung der aufnehmenden Länder Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 19
20 Melde- und Verteilungsverfahren (Bund) ( ) auf Ihre Anmeldung hin bestimme ich gemäß 42b Abs. 1 SGB VIII das Land Niedersachsen für die von Ihnen angemeldeten 43 unbegleiteten minderjährigen Ausländer als das zur Aufnahme verpflichtete Land. Die Entscheidung beruht auf 42b Abs. 2 SGB VIII i.v.m. 42c SGB VIII ( ). Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 20
21 Melde- und Verteilungsverfahren (Bund) Folgen der Entscheidung des BVA: - Bestimmung eines zuständigen Jugendamtes in Niedersachsen durch dortige Landeszentralstelle - Meldung personenbezogenen Daten durch Landeszentralstelle SH an Landeszentralstelle Niedersachsen - Austausch des in Niedersachsen aufnahmeverpflichteten Jugendamtes mit abgebendem Jugendamt in SH - Begleitung und Übergabe des uma durch eine geeignete Person ist nach 42a Abs. 5 Nr. 1 SGB VIII Aufgabe des abgebenden Jugendamtes Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 21
22 Melde- und Verteilungsverfahren (Land) Jugendamt Summe aller jugendhilfe-rechtlichen Zuständigkeiten (tagesaktuell) SOLL-Zuständigkeit gem. Quote Quotenüber-/ -unterschreitung Dithmarschen Flensburg Herzogtum Lauenburg Kiel Lübeck Neumünster Nordfriesland Ostholstein Pinneberg Plön Rendsburg-Eckernförde Schleswig-Flensburg Segeberg Stadt Norderstedt Steinburg Stormarn Quotenüberschreitung SH Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 22
23 Melde- und Verteilungsverfahren (Land) Vereinbarung über die landesinterne Verteilung von UMA (Zwischen Kommunalen Landesverbänden und MSGWG) Gesetz zur Änderung des Jugendförderungsgesetzes 88a Absatz 2 Satz 3 SGB VIII (Ein anderer Träger kann aus Gründen des Kindeswohls oder aus sonstigen humanitären Gründen von vergleichbarem Gewicht die örtliche Zuständigkeit von dem zuständigen Träger übernehmen.) Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 23
24 4. Konzept des MSGWG zur Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer in SH
25 Stufenmodell zur Unterbringung und Betreuung von uma in SH Maßnahmen und Rahmenbedingungen in 4 Stufen: 1) Befristete Ausnahmeregelungen in bestehenden Einrichtungen bis zu 13 Personen je Gruppe in Einrichtungen nach 34 SGB VIII bis zu 14 Personen je Gruppe in Einrichtungen nach 42 SGB VIII 2) Befristete Ausnahmeregelungen für sonstige betreute Wohnformen Doppelzimmerbelegung ausnahmsweise befristet genehmigungsfähig 3) Übergangs- und Interimslösungen zur Sicherstellung des Schutzes von uma in SH a) Bestehende Einrichtungen nach dem ION-Übergangskonzept des MSGWG b) Versorgungseinrichtungen zur Sicherstellung eines Mindestschutzes ( 20/3/3 ) 4) Sonstige Maßnahmen zur Akutversorgung Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 25
26 5. Ausblick
27 Ausblick Gesetz zur Änderung des JuFöG Ausführungsverordnung Vereinbarung mit den Kommunalen Spitzenverbänden zur landesinternen Verteilung Verbesserung der Unterbringungssituation Verbesserung der Situation der Fachkräfte Abrechnung des Altverfahrens Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 27
28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Schleswig-Holstein. Der echte Norden. 28
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