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1 Ausgabe, 1. Jahrgang Liebe Leserin, lieber Leser, haben Sie schon den Webblog Fokus Pflegerecht entdeckt? Falls nicht, lohnt sich für Sie ein Blick auf die Seiten des Walhalla-Fachverlages. Auf Fokus Pflegerecht informieren verschiedene Experten zu aktuellen Themen rund um die Pflege- und Krankenversicherung. Dazu gehören, neben der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung, Artikel, die Sie für Ihre tägliche Beratungsarbeit nutzen können. Der mögliche Nutzen für Sie steht auch beim im Vordergrund, nicht nur in der heutigen 3. Ausgabe. Was bedeutet das für Sie genau? Ich schreibe die Artikel mit dem Ziel, dass Sie meine Empfehlungen direkt in der Beratung Ihrer Klienten nutzen können. Zudem lege ich Wert darauf, in jeder Ausgabe auch Themen zu behandeln, die nicht unmittelbar mit der sozialen Pflegeversicherung zu tun haben. So können Sie Ihr Wissen Stück für Stück erweitern, z. B. um Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Schreiben Sie mir, ob Ihnen dieser Themenmix in Ihrer Beratungstätigkeit hilft und welche Themen Ihnen bzw. Ihren Klienten aktuell unter den Nägeln brennen. So kann ich weitere Ausgaben noch individueller auf Ihren Informationsbedarf zuschneiden. Das nutzt Ihnen, mir und natürlich Ihren Klienten. Ich freue mich auf unsere Zusammenarbeit und Ihre Rückmeldungen an die Kollegin im Walhalla Fachverlag, die mich und meinen Beraterbrief betreut: Tel: 0941/ Zusammenarbeit steht auch im Fokus des heutigen Schwerpunktartikels. Als Berater in der Pflege können Sie Ihren Klienten am besten helfen, wenn Sie mit Netzwerkpartnern zusammenarbeiten, die Ihre Klienten bedarfsgerecht versorgen und betreuen können. Und Sie brauchen Netzwerkpartner, die über die Genehmigung von Leistungen entscheiden. Doch das reicht noch nicht aus. Lesen Sie auf Seite 2, warum Netzwerke in der Pflege so wichtig sind und nutzen Sie die Arbeitshilfe auf Seite 8 dazu, Ihr Netzwerk aufzubauen. Herzliche Grüße Ihre Carmen P. Baake PS: Den Blog erreichen Sie unter: Herausgeberin Carmen P. Baake Diplom-Ökonomin (Volkswirtschaft), Sozialversicherungsexpertin, Fachautorin zu Themen rund um Pflege- und Krankenversicherung Inhalt dieser Ausgabe Thema der Woche Versorgung braucht Netzwerke...2 Recht einfach Drei Fragen zur Verhinderungspflege...3 Schwerbehinderung beantragen Vorteile nutzen...4 Was Sie diese Woche erledigen sollten Termine für das Behandlungspflegen-Controlling vereinbaren...6 PSG II-Vorbereitung Umzug ins Heim vor dem sinnvoll?...6 Arbeitshilfe Checkliste: Diese Netzwerkpartner sind Pflicht!

2 Versorgung braucht Netzwerke Thema der Woche Ihre Klienten fühlen sich bei Ihnen als Pflegeberater am besten aufgehoben, wenn Sie nicht nur den Versorgungsbedarf erfassen und einen Versorgungsplan ausarbeiten, sondern die notwendigen Hilfen auch vermitteln können. Damit Ihnen das gelingt, ist es wichtig, dass Sie ein tragfähiges Netzwerk aufbauen oder sich an einem solchen beteiligen. Die Basis für gute Beratung Ganzheitlich ist mehr als ein Schlagwort Ganzheitlich ist ein Schlagwort, das in Verbindung mit der pflegerischen Versorgung häufig verwendet wird. Doch was bedeutet das? Für eine ganzheitliche Versorgung ist es wichtig, Ihren Klienten in seinem Lebenskontext mit der Betonung von Subjektivität und Individualität zu betrachten und darauf aufbauende Bedarfe zu erkennen. Sie wissen, dass zum Leben weit mehr gehört als Pflege und Betreuung, z. B. die folgenden Aspekte: n Ideale und Wertvorstellungen Ihres Klienten, n seine Lebensweise (z. B. Bewegung, Ernährung, Stress, Entspannung), n soziale Beziehungen (z. B. Partner, Familie, Nachbarn, Freunde), n Wohnumfeld (z. B. Haus mit Garten oder Single-Wohnung, Barrierefreiheit) sowie n Religion, Glaube und Spiritualität Das Leben hat viele Facetten Netzwerkpartner für jeden Lebensbereich Mit dem ganzheitlichen Ansatz haben Sie eine gute Basis, um auf die Suche nach geeigneten Netzwerkpartnern zu gehen. Welche Netzwerkpartner in Ihrem Netzwerk nicht fehlen dürfen, habe ich in der Arbeitshilfe auf Seite 8 für Sie zusammen gestellt. Netzwerk sichert individuelle Versorgung Wertschätzung als Grundlage für Vertrauen Der ganzheitliche Beratungsansatz hat noch einen weiteren Vorteil für Sie und Ihre Klienten. Indem Sie alle für Ihren Klienten individuell wichtigen Aspekte in den Blick nehmen und mögliche Bedarfe erfragen, zeigen Sie Ihrem Klienten, wie wichtig er Ihnen ist. Fragen Sie sich selbst, welchem Berater Sie vertrauen würden. Demjenigen, den nur Ihr Pflege- und Betreuungsbedarf und vielleicht noch die Hilfsmittelversorgung und das barrierefreie Wohnumfeld interessieren, oder demjenigen, der sich auch nach Ihren Kindern, dem Garten, Kirchgängen und Ihren kleinen Wohlfühl-Extras erkundigt? Mit ganzheitlicher Beratung Wertschätzung zeigen Ganzheitliche Bedarfe immer erfragen Denken Sie nicht, dass Ihre Klienten Bedarfe, die über die Pflege und Betreuung hinausgehen, von sich aus ansprechen. Das ist nach meiner Erfahrung nicht so. Im Gegenteil: Werden Ihre Klienten später von Angehörigen gefragt, wie die Beratung gelaufen sei, antworten sie häufig: Es ging nur um Pflege, Anträge und den Ablauf. Alles andere hat den/die Berater/-in nicht interessiert. Der/dem war es vollkommen egal, was aus meinem Garten wird. Individuelle Bedarfe immer erfragen Ich empfehle Ihnen deshalb, bei Ihren Klienten immer den individuellen Versorgungs- und Unterstützungsbedarf zu erfragen. Die Checkliste auf Seite 8 gibt Ihnen Hinweise, welche Lebensbereiche Sie dabei beachten sollten und welche Netzwerkpartner Sie brauchen. 2

3 Drei Fragen zur Verhinderungspflege nach 39 SGB XI Recht einfach Kann ich die erstattet bekommen, wenn meine Enkeltochter mich pflegt, weil meine Tochter zur Kur ist? Das ist nur eine der drei Fragen, auf die Sie in Ihrer Beratungstätigkeit eine Antwort parat haben müssen. Welche Fragen noch dazu gehören, lesen Sie hier. Ausgangslage Frage 1: Was bedeutet Kosten werden erstattet? Bei der Verhinderungspflege nach 39 SGB XI erstattet die Pflegekasse die entstandenen Kosten auf Nachweis. Diese Antwort enttäuscht nach meiner Erfahrung viele Klienten, die erwartet haben, dass ihnen der Betrag in Höhe von direkt mit der Genehmigung der Verhinderungspflege von ihrer Pflegekasse überwiesen wird. Hinzu kommt, dass viele Klienten finanziell nicht in der Lage sind, einen derart hohen Betrag vorzustrecken, um ihn sich später von der Pflegekasse erstatten zu lassen. Soll ein professioneller Anbieter, z. B. ein Pflegedienst, die Verhinderungspflege übernehmen, gibt es dafür eine Lösung. Ihr Klient kann dem Pflegedienst seinen Leistungsanspruch in Höhe von per Abtretungserklärung abtreten. Der Pflegedienst rechnet dann direkt mit der Pflegekasse ab. Kostenerstattung erschwert Inanspruchnahme Praxis-Tipp Frage 2: Für wen bekomme ich die 1.612? Die Pflegekasse erstattet die durch Verhinderungspflege entstandenen Kosten bis zu einem Betrag von pro Kalenderjahr für Ersatzpflegepersonen, die mit dem Pflegebedürftigen nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben oder mit ihm bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sind. Das muss nicht der Pflegedienst vor Ort sein, auch für die Verhinderungspflege durch Nachbarn oder Verwandte ab dem 3. Grad erstattet die Pflegekasse bis zu pro Kalenderjahr. In dem zu Beginn genannten Beispiel hat die Enkeltochter die Verhinderungspflege übernommen. Sie ist eine Verwandte 2. Grades. Die Pflegekasse erstattet hier die Aufwendungen nur bis zum 1,5-fachen Pflegegeldbetrag pro Kalenderjahr. Weniger bekannt ist, dass die Pflegekasse auch für Verwandte und Verschwägerte bis zum 2. Grad pro Kalenderjahr also den vollen Pflegebetrag erstatten kann. Voraussetzung dafür ist, dass sie diese Aufwendungen in entsprechender Höhe nachweisen, die ihnen durch die Verhinderungspflege entstanden sind. Dazu gehören neben Kosten für An- und Abreise auch Lohnausfälle aufgrund einer zum Zweck der Verhinderungspflege genommenen unbezahlten Freistellung. Der Betrag in Höhe von kann seit dem auch für die Erstattung von Aufwendungen von Verwandten und Verschwägerten bis zum 2. Grad um 806 aus Mitteln noch nicht in Anspruch genommener Kurzzeitpflege erhöht werden. Seit mehr Geld für Verwandte bis zum 2. Grad 1,5-facher Satz Voller Satz Frage 3: Wann ist eine Pflegeperson verhindert? Nach überwiegender Rechtsauffassung ist die Verhinderungspflege dazu gedacht, eine kurzzeitig, für längstens 6 Wochen pro Kalenderjahr, an der Pflege gehinderte Pflegeperson zu ersetzen. Das heißt, es muss eine Pflegeperson gegenüber der Pflegekasse benannt sein und diese Pflegeperson muss kurzzeitig verhindert sein. Die Gründe für die Verhinderung sind unerheblich. Im Gesetz steht dazu: wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen Die Pflegeperson kann Verhinderungspflege immer nur kurzzeitig einsetzen 3

4 Recht einfach also auch deshalb an der Pflege gehindert sein, weil sie z. B. einen Arztbesuch hat, an einem Fitnesskurs teilnimmt oder einfach spazieren geht, um einmal den Kopf frei zu bekommen. Interessant bei diesen nur wenige Stunden dauernden Verhinderungspflegen ist, dass dann die Begrenzung auf 6 Wochen Verhinderungspflege pro Kalenderjahr entfällt. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass die Pflegeperson weniger als 8 Stunden verhindert ist. Auch die Halbierung des Pflegegeldes für die Dauer der Verhinderungspflege entfällt bei dieser stundenweisen Verhinderungspflege. Begrenzung entfällt Keine Verhinderungspflege liegt vor, wenn gegenüber der Pflegekasse pro forma eine Pflegeperson angegeben wird, die jedoch nicht oder nicht regelmäßig pflegt. Leider geben noch viele Pflegedienste diesen Tipp, um Leistungen der Verhinderungspflege abzuschöpfen. Ich rate davon ab, diesem Tipp zu folgen. Der Grat zum Straftatbestand des Erschleichens von Sozialleistungen ist hier besonders schmal. Schwerbehinderung beantragen Vorteile nutzen Viele Klienten, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, stellen beim Versorgungsamt keinen Antrag auf die Anerkennung ihrer Schwerbehinderung. Dadurch verzichten sie auf Nachteilsausgleiche und die Möglichkeit einen Pauschalbetrag bei der Steuer geltend zu machen. Empfehlen Sie pflegebedürftigen Klienten den Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderung. Die Tabelle zeigt die Vorteile für Ihre Klienten. Feststellung der Schwerbehinderung beantragen Die Nachteilsausgleiche für Schwerbehinderte im Überblick Merkzeichen/Bedeutung RF Befreiung vom Rundfunkbeitrag B Notwendigkeit ständiger Begleitung G Erheblich gehbehindert Nachteilsausgleich n Rundfunkgebührenermäßigung, muss beantragt werden ( n Telefongebührenermäßigung (Sozialtarif), ist bei der Telekom zu beantragen n Ihr Klient kann seine Begleitperson im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und bei den meisten innerdeutschen Flügen kostenlos mitnehmen n Bei Besuchen öffentlicher Veranstaltungen zahlt der Klient einen ermäßigten Eintrittspreis oder die Begleitperson zahlt weniger oder nichts n Ihr Klient kann eine Wertmarke (kostet 80 für 12 Monate) für den ÖPNV erwerben und braucht damit keine teuren Fahrkarten des ÖPNV mehr oder n die Kfz-Steuer für ein auf Ihren Klienten zugelassenes Fahrzeug wird auf 50 % reduziert. n Ab GdB 70 bei der Lohn- und Einkommenssteuer können bis zu km x 0,30 für behinderungsbedingte Privatfahrten geltend gemacht werden. 4

5 Recht einfach Merkzeichen/Bedeutung ag außergewöhnlich gehbehindert H hilflos Nachteilsausgleich n Ihr Klient kann eine Wertmarke für den ÖPNV erwerben (siehe bei G) n Die Kfz-Steuer für ein auf Ihren Klienten zugelassenes Fahrzeug entfällt n Für dieses Fahrzeug kann ein Parkschein zum Parken auf Behindertenparkplätzen beantragt werden sowie die Einrichtung eines Behindertenparkplatzes vor der eigenen Haustür n Bei der Lohn- und Einkommenssteuer können bis zu km x 0,30 für behinderungsbedingte Privatfahrten geltend gemacht werden n In vielen Gemeinden wird zudem ein kostenloser Fahrdienst angeboten. n Ihr Klient kann den ÖPNV kostenlos nutzen n Die Kfz-Steuer für ein auf Ihren Klienten zugelassenes Fahrzeug entfällt n Viele Gemeinden befreien von der Hundesteuer. Bl blind n Ihr Klient kann den ÖPNV kostenlos nutzen n Die Kfz-Steuer für ein auf Ihren Klienten zugelassenes Fahrzeug entfällt n Für dieses Fahrzeug kann ein Parkschein zum Parken auf Behindertenparkplätzen beantragt werden sowie die Einrichtung eines Behindertenparkplatzes vor der eigenen Haustür n Ihr Klient hat Anspruch auf Blindengeld in der im Landesblindengeldgesetz vorgesehenen Höhe n Viele Gemeinden befreien von der Hundesteuer. Gl gehörlos n Ihr Klient kann eine Wertmarke (kostet 80 für 12 Monate) für den ÖPNV erwerben und braucht damit keine teuren Fahrkarten des ÖPNV mehr oder n die Kfz-Steuer für ein auf Ihren Klienten zugelassenes Fahrzeug wird auf 50 % reduziert n Klienten in Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben Anspruch auf Gehörlosengeld 5

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