Immobilien und Vermögen vererben oder verschenken Wie können Nachteile vermieden werden?

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1 Immobilien und Vermögen vererben oder verschenken Wie können Nachteile vermieden werden? von Rechtsanwalt Hinrich Kühl-Kirsch Ulmer Straße Reichenbach Tel (Alle Rechte vorbehalten)

2 Vererben oder Verschenken Keine übereilten Entscheidungen treffen Gestaltungsmöglichkeiten vielfältig Vor- und Nachteile abwägen

3 Vererben Fahr Taxi und lass die Erben laufen

4 Vererben Problem: Wer ist würdiger Erbe? Kein Testament = gesetzliche Erbfolge

5 Vererben ohne Testament Gesetzlicher Güterstand u. Erbfolge bei Kinderlosigkeit: Ehepaar ohne Kinder. Überlebender Ehegatte erbt nur 3/4 des Nachlasses. Rest geht z.b. an Eltern. Kinder: Ehepaar mit Kind(ern). Kind(er) erben die Hälfte des Nachlasses eines verstorbenen Ehegatten.

6 Vererben ohne Testament Vertrag zugunsten Dritter Bezugsberechtigung bei Lebensversicherungen

7 Vermögensnachfolge mittels Testaments

8 Vererben Typisches Testament bei Eheleuten: Ehegatten-, gemeinschaftliches oder auch Berliner Testament

9 Vererben Vorteile: - Finanzielle Unabhängigkeit: Verbleib des Vermögens beim Erblasser - Testament: Ausschluss der gesetzlichen Erbfolge Nachlass - Erbe erhält den für ihn bestimmten Nachteile: - Erbschaftssteuer - Pflichtteilsansprüche bei Enterbung - Pflegefall: Vermögen kann an Sozialleistungsträger gehen

10 Verschenken Eine Hand, die schenkt wird nicht gekränkt (dt. Sprichwort) Niemals leihe ich mehr aus, als ich verschenke (Seneca)

11 Vermögensübertragung durch Schenkung

12 Verschenken Grundstück: notarieller Vertrag notwendig Geld und bewegliches Vermögen: Handschenkung ohne formalen Vertrag wirksam

13 Verschenken Beispiel: 3-Familienhaus, Ehemann ist verstorben. Es sind zwei Kinder aus der Ehe hervorgegangen. Aufteilung des Hauses in 3 Eigentumswohnungen Schenker behält sich eine Eigentumswohnung zur Selbstnutzung vor

14 Verschenken Probleme bei Kindern: Gleichstellung der Kinder Ausstattung Ausgleichung von Vorempfängen

15 Anrechnung der Ausstattung Fall: Kind A bekommt von einem Elternteil für den Kauf einer Eigentumswohnung in bar geschenkt. Kind B erhält keine Ausstattung. Kein Testament. Folge: Im Erbfall muss sich Kind A auf seinen Erbteil anrechnen lassen.

16 Vorteile: Verschenken - Dankbarkeit des Beschenkten - Ausnutzung der Freibeträge der Schenkungssteuer - Wiederholungsmöglichkeit alle 10 Jahre - Ausschaltung unliebsamer Erben Nachteile: - Verlust von Vermögen (geschenkt ist geschenkt) - Übertragung manchmal auf Druck der Kinder, obwohl kein Vorteil für Schenker - ggf. Undankbarkeit des Beschenkten - Gefahr des Verlusts des Vermögens (Pfändung, Verschwendung, Scheidung, Insolvenz des Beschenkten etc.)

17 Verschenken unter Vorbehalt

18 Verschenken unter Vorbehalt Wohnungsrecht als vorweggenommene Vermögensübertragung Vorteile: - geeignet bei kleineren Vermögen - Wohnungsrecht zugunsten von Kindern: Möglichkeit überschuldeten Kindern zu helfen, da Wohnungsrecht nicht pfändbar ist

19 Verschenken unter Vorbehalt Nachteile: - Lebenslanges Wohnungsrecht ist persönliches Recht, grundsätzlich keine Vermietungsmöglichkeit oder Überlassung an Dritte - Überleitung aufgrund 10-Jahresfrist bei Verarmung des Schenkers auf Sozialleistungsträger (Beispiel: Heimunterbringung) - Pflichtteilsergänzungsansprüche, da gemischte Schenkung bzw. Schenkung unter Vorbehalt

20 Verschenken unter Vorbehalt Nießbrauchrecht

21 Verschenken unter Vorbehalt Nießbrauchrecht Vorteile: - Flexible Nutzung, also wirtschaftliche Verwertung verbleibt Schenker - Vermietung oder Überlassung an Dritte möglich

22 Verschenken unter Vorbehalt Nachteile: - Kostentragungspflicht, insbesondere Instandhaltung, öffentliche Lasten (Steuern, Be- und Entwässerung) - Überleitung aufgrund 10-Jahresfrist bei Verarmung des Schenkers auf Sozialleistungsträger (Heimunterbringung) - Miete aus der Nießbrauchwohnung fällt bei Heimunterbringung Sozialleistungsträger zu - Pflichtteilsergänzungsansprüche, da gemischte Schenkung bzw. Schenkung unter Vorbehalt

23 Verschenken unter Vorbehalt Übertragung eines Hausgrundstücks - gegen Leibrente - gegen dauernde Last - gegen Pflegevereinbarung

24 Schenkung mit Bedingung Vereinbarung einer Rückfallsklausel: - Zahlungsunfähigkeit des Beschenkten, Insolvenz, Pfändung - Verschwendung - Scheidung - Undank - Straftaten gegen den Schenker - Verkauf

25 Schenkung mit Bedingung Beispiel: erhält ein Haus geschenkt. Sohn Er muss Insolvenzantrag stellen. Ohne Rückübertragungsklausel würde das Haus in die Insolvenzmasse fallen.

26 Ergänzender Pflichtteil Fall: Kind A bekommt von Eltern geschenkt. Kind B ist enterbt. Folge: A muss keinen ergänzenden Pflichtteil nach Ablauf von 10 Jahren aus den zahlen, davor Verringerung des Pflichtteils pro Jahr um je 1/10

27 Ergänzender Pflichtteil Keine 10-Jahresfrist bei Schenkung unter Vorbehalt, da Vermögen nicht vollständig ausgegliedert Fall: Kinder A und B beerben geschiedene Mutter. Nachlass der Mutter B erhielt Haus der Mutter unter Nießbrauchvorbehalt. Das Haus hatte bei Schenkung einen Wert von Der Wert des Hauses ist beim Erbfall ebenfalls

28 Ergänzender Pflichtteil Erbteil: /2 Abkömmlinge = A = B = Ergänzender Pflichtteil aus Pflichtteil = ½ gesetzlicher Erbteil = /2 Abkömmlinge = A erhält also Erbteil ergänzenden Pflichtteil, insgesamt

29 Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer Grundsatz: Steuersätze der Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer sind gleich

30 Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer

31 Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer

32 Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer

33 Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer

34 Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer Freibeträge (alle 10 Jahre) Euro: Ehegatten und eingetragene Lebenspartner Euro: Kinder, Stiefkinder, Kinder verstorbener Kinder Euro: Enkel Euro: Eltern, Großeltern, geschiedene Ehegatten, Geschwister, Stiefeltern, Schwiegereltern und -kinder, Nichten, Neffen und übrige Personen

35 Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer Steuerklasse I II III % 15 % 30 % % 20 % 30 % % 25 % 30 % % 30 % 30 % % 35 % 50 % % 40 % 50 % > % 43 % 50 %

36 Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer Steuerklasse I: Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder, Kinder verstorbener Kinder, Enkel Steuerklasse II: Eltern, Großeltern, geschiedene Ehegatten, Geschwister, Stiefeltern, Schwiegereltern und -kinder, Nichten, Neffen Steuerklasse III: übrige Personen (z.b. Freunde, Nachbarn)

37 Steueroptimierung Beispiel: Eltern E wollen ein Haus auf Tochter T und Schwiegersohn S je zur Hälfte übertragen. Das Haus gehört Eltern je zur Hälfte. Wert des Hauses S will es aus seinem Vermögen (Baukosten ) modernisieren.

38 Steueroptimierung Variante 1 Schenkungssteuer des Schwiegersohns: = ½ Wert des Hauses Freibetrag ergibt zu versteuernde An Steuern sind folglich zu zahlen: Schwiegersohn: Steuerklasse II bei x 20 % = Schenkungssteuer

39 Steueroptimierung Variante 2 Freibetrag der Tochter T ,-- Freibetrag Schenkung an Ehemann ,-- Schenkung in zwei Verträgen: 1. an die T, je Elternteil Freibetrag. Bei einem Wert des Hauses vom sind pro Elternteil /2 = zu berücksichtigen. Tochter hat 2 x frei hat, es fällt keine Schenkungssteuer an. T kann anschließend ½ Anteil des Hauses auf ihren Mann übertragen. Das sind , sein Freibetrag beträgt aber , es sind folglich auch keine Steuern zu zahlen.

40 Heimunterbringung

41 Heimunterbringung Rückforderung des Sozialleistungsträgers wegen Verarmung des Schenkers innerhalb von 10 Jahren Beispiel: Bedarf Heimkosten 3.500,-- Rente ,-- Pflegestufe ,-- Fehlender Bedarf: 1.236,-- Folge: Antrag des Schenkers auf Grundsicherung. Sodann Rückforderung der Schenkung gemäß 94 SGB XII.

42 Heimunterbringung Rückgriff des Sozialleistungsträgers Sozialleistungsträger kann nach Ablauf der 10-Jahresfrist wegen Inanspruchnahme von Grundsicherung durch den Schenker dessen Nießbrauchrecht verwerten (Vermietung) Zusätzlich muss das beschenkte Kind damit rechnen auch Elternunterhalt leisten zu müssen

43 Elternunterhalt Voraussetzung: Heimunterbringung Elternteil muss Grundsicherung beantragen wegen Heimaufenthalts, also ungedeckter Bedarf - Kind ist aufgrund 1601 BGB zum Unterhalt verpflichtet - Ehegatte des Kindes wird indirekt mit am Elternunterhalt beteiligt und zwar fiktiv über Familienunterhaltsanspruch und/oder eigenes Einkommen - in der Praxis ist jedoch die Höhe des Elternunterhalts gering oder entfällt Ausnahme: ausgesprochen üppige Vermögensverhältnisse

44 Heimunterbringung Elternunterhalt Schematisierte Modellberechnung: Kind Unterhaltsverpflichtetes Ehegatte Nettoeinkommen./. 5% berufsbedingte Aufwendungen Verbleiben 1.600,00 EUR -80,00 EUR 1.520,00 EUR 1.200,00 EUR -60,00 EUR 1.140,00 EUR Wohnwert Eigenheim./. Versicherungen etc. Ergibt 400,00 EUR -350,00 EUR 1.570,00 EUR 400,00 EUR 0,00 EUR 1.540,00 EUR Zusammen ergibt sich ein bereinigtes Einkommen in Höhe von 3.110,00 EUR Selbstbehalt unterhaltsverpflichtetes Kind und Ehegatte Verbleiben So genannter Mangelfall ,00EUR 0,00 EUR Kein Elternunterhalt zu zahlen

45 Heimunterbringung Strategien zur Vermeidung oder Verringerung von Elternunterhalt: Kreditraten Unterhaltsansprüche Altersvorsorge Beiträge Besuchsfahrten Kosten für Kuren, Igelleistungen Versicherungsprämien

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