Zusatzmodul: Kurzarbeitergeld
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- Julian Beyer
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1 Zusatzmodul: Kurzarbeitergeld Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweisen 3.1. Kurzarbeit einrichten 3.2. Monatliche Erfassung 3.3. Auswertungen 4. Abrechnungsbeispiele 4.1. Stundenlöhner 4.2. Gehaltsempfänger 5. Details 5.1. Erklärung von Istentgelt und Sollentgelt 5.2. Ermittlung des Leistungssatzes 5.3. Berechnung des Kurzarbeitergelds 5.4. Steuerliche Besonderheiten 5.5. Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten 5.6. Zuschuss zum Kurzarbeitergeld 5.7. Nebenjob bei Kurzarbeit 5.8. Beiträge bei freiwilliger Krankenversicherung/Pflegeversicherung nach Entgelt 5.9. Arbeitszeit fällt an gesetzlichem Feiertag aus Arbeitsunfähigkeit bei Kurzarbeit Korrektur von Kurzarbeitergeld für Vormonate/Nachberechnungen Teilmonate Sollentgelt bei Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze
2 6. Häufige Fragen 27
3 Seite 3 1. Ziel Das Info erklärt, wie das Zusatzmodul»Kurzarbeit«in Agenda LOHN eingerichtet und das Kurzarbeitergeld (Kug) abgerechnet wird. Agenda LOHN ermittelt abhängig von den erfassten Ausfallstunden: das Kurzarbeitergeld das fiktive Entgelt die Kug-Abrechnungslisten 2. Voraussetzungen Das Zusatzmodul KUG muss lizenziert sein. Prüfen Sie unter»stammdaten Mandanten- Programmdaten Register: Bau/Kug/ATZ«, ob die Option <Kurzarbeit berechnen> aktiviert werden kann. Sofern die Option <Kurzarbeit berechnen> ausgegraut ist, ist das Zusatzmodul KUG nicht lizenziert. Genaue Informationen zu Preisen und Bestellung erhalten Sie über den Agenda-Vertrieb: Telefonnummer: Adresse: info@agenda-software.de
4 Seite Vorgehensweisen Kurzarbeit einrichten 1. Mandanten-Programmdaten 1.»Stammdaten Mandanten-Programmdaten Register: Bau/Kug/ATZ«. 2. Option <Kurzarbeit berechnen> aktivieren. 3. Stamm-Nr. Kug und Arbeitsagentur erfassen. Achtung Für nachfolgende Berechnungsmonate können Sie die Option nicht mehr deaktivieren!
5 Seite 5 2. Personaldaten: Stundenlohn Kug 1.»Stammdaten Personaldaten Register: Sonstiges«. 2. Stundenlohn Kug erfassen. (Das ist sowohl für Stundenlöhner als auch Gehaltsempfänger nötig). Hinweis Ermittlung Stundenlohn Kug bei Gehaltsempfängern: beitragspflichtige Bruttoentgelt./. durchschnittliche mtl. Arbeitszeit = Stundenlohn Kug Sie müssen den Wert pro Monat prüfen und anpassen.
6 Seite 6 3. Personaldaten: Kennzeichnung als Stundenlöhner 1.»Stammdaten Personaldaten Register: Sonstiges«. 2. Option <Stundenlöhner> nur bei Arbeitnehmern aktivieren, die entweder nach Stundenlohn oder mit schwankenden Bezügen (in der Dialog- oder Stapelerfassung) abgerechnet werden. Die erfassten Bezüge werden als Istentgelt berücksichtigt. Die erfassten Ausfallstunden werden bei der Ermittlung des Sollentgelts hinzugerechnet. Hinweis Die Erfassung kann über eine Stundenlohnart oder über eine Betragslohnart erfolgen. 4. Personaldaten: Steuerklasse V/VI mit Kind bzw. Auslandskind 1.»Stammdaten Personaldaten Register: Sonstiges«. 2. Soll mit dem höheren Leistungssatz 1 gerechnet werden, aktivieren Sie die Option <Steuerklasse V/VI mit Kind bzw. Auslandskind>.
7 Seite 7 5. Überprüfung der Schlüsselung der Lohnarten Die Agenda-Lohnarten sind mit einer Vorbelegung für die Berechnung des Kurzarbeitergelds versehen:»stammdaten Lohnarten Register: Besonderheiten Feld: Kurzarbeit«Grundlage für die Berechnung von Sollentgelt sowie Istentgelt ist folgende Schlüsselung in den Lohnarten: Sollentgelt/Istentgelt Folgende Lohnarten sollten diese Schlüsselung enthalten: Laufendes Gehalt Stundenlöhne Vermögenswirksame Leistungen Direktversicherungen (wenn sie sozialversicherungspflichtig sind!) Leistungs- und Erschwerniszulagen (wenn sie sozialversicherungspflichtig sind!) Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (wenn sie sozialversicherungspflichtig sind!) Istentgelt die Abrechnung von Mehrarbeitsvergütungen (Stundenlöhne und Zuschläge) 3.2. Monatliche Erfassung Vorgehensweise 1.»Stammdaten Personaldaten Register: Kalender«. 2. Ausfallstunden mit Kalenderschlüssel 200 (Kurzarbeit, Ausfallstunden) erfassen. 4 Der Faktor wird automatisch aus dem Feld»Stundenlohn Kug«herangezogen.
8 Seite Auswertungen 1. Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge bei Gehaltsempfängern Bei der Abrechnung von Kurzarbeitergeld bei Gehaltsempfängern gilt: Darstellung Sollentgelt im Bruttobereich. Lohnart K409 kürzt das Sollentgelt um die Ausfallstunden.. Im Nettobereich wird mit der Lohnart K401 das automatisch ermittelte Kurzarbeitergeld ausgewiesen. Es ist zusätzlich auszuzahlen und steuer- sowie sozialversicherungsfrei. Zur Information wird mit der Lohnart K901 das Entgelt dargestellt, das der Arbeitgeber zusätzlich als fiktive Entgelt zu verbeitragen hat.
9 Seite 9 2. Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge bei Stundenlöhnen bzw. bei schwankendem Entgelt Bei der Abrechnung von Kurzarbeitergeld bei Stundenlöhnern oder Arbeitnehmern mit schwankendem Entgelt gilt: Darstellung des Istentgelts im Bruttobereich. Im Nettobereich wird mit der Lohnart K401 das automatisch ermittelte Kurzarbeitergeld ausgewiesen. Es ist zusätzlich auszuzahlen und steuer- sowie sozialversicherungsfrei. Zur Information wird mit der Lohnart K901 das Entgelt dargestellt, das der Arbeitgeber zusätzlich als fiktive Entgelt zu verbeitragen hat.
10 Seite Abrechnungsliste für die Arbeitsagentur Die»KUG-Liste«kann nach der Monatsberechnung angezeigt und gedruckt werden:»auswertungen Allgemeine Auswertungen aktueller Monat Kurzarbeit Kug-Arbeitsamt«. Achtung Kontrollieren Sie unbedingt die Berechnungsergebnisse! 4. Antrag auf Kurzarbeitergeld Wenn in den Mandanten-Programmdaten die Stammnr. sowie die zuständige Arbeitsagentur erfasst 4 wurde (siehe Seite ), wird der Antrag auf Kurzarbeitergeld automatisch erstellt:»auswertungen Allgemeine Auswertungen aktueller Monat Kurzarbeit KUG-Arbeitsamt_AntragKUG«. 5. Beitragsabrechnung Ausweis des zusätzlich verbeitragten fiktiven Entgelts (siehe Seite 8 ) in einer eigenen Zeile.
11 Seite Abrechnungsbeispiele Stundenlöhner Beispiel Die Firma L&L GmbH hat Kurzarbeit angemeldet. Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Die Rechengrößen des Beispiels sind: Die Kurzarbeit beginnt im Monat August Susi Stunden erhält einen Stundenlohn von 19 Euro. Ihre Lohnsteuermerkmale sind: Steuerklasse I, Religion: ev, keine Kinder. Im August sind 5 Arbeitstage aufgrund von Kurzarbeit ausgefallen (40 Stunden). Die monatliche Arbeitszeit ohne Kurzarbeit beträgt 160 Stunden. Lösung 1.»Stammdaten Personaldaten Register: Sonstiges«. 2. Option <Stundenlöhner> anhaken. Stundenlohn Kug erfassen (im Beispiel: 19 Euro). 3.»Stammdaten Personaldaten Register: Kalender«öffnen.
12 Seite Ausfallstunden mit Kalenderschlüssel 200 (Kurzarbeit, Ausfallstunden) erfassen.
13 Seite Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge kontrollieren.
14 Seite Gehaltsempfänger Beispiel Die Firma L&L GmbH hat Kurzarbeit angemeldet. Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Die Rechengrößen des Beispiels sind: Die Kurzarbeit beginnt im Monat August Susi Fix erhält ein Gehalt von Euro und vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 40 Euro. Ihre Lohnsteuermerkmale sind: Steuerklasse I, Religion: ev, keine Kinder. Im August sind 5 Arbeitstage aufgrund von Kurzarbeit ausgefallen (40 Stunden). Die monatliche Arbeitszeit ohne Kurzarbeit beträgt 160 Stunden. Der maßgebliche Stundenlohn zur Ermittlung des beitragspflichtigen Bruttoentgeltes ist 19 Euro. Berechnung: Maßgeblicher Stundenlohn (19 Euro) = Sollentgelt (3.040 Euro)./. Soll-Stunden (160 Stunden). Lösung 1.»Stammdaten Personaldaten Register: Sonstiges«. 2. Stundenlohn Kug erfassen (im Beispiel: 19 Euro). 3.»Stammdaten Personaldaten Register: Kalender«öffnen.
15 Seite Ausfallstunden mit Kalenderschlüssel 200 (Kurzarbeit, Ausfallstunden) erfassen.
16 Seite Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge kontrollieren.
17 Seite Details Erklärung von Istentgelt und Sollentgelt Istentgelt (Kurzlohn) Istentgelt ist das im jeweiligen Anspruchszeitraum (Kalendermonat) tatsächlich erzielte gesamte sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt. Sollentgelt Sollentgelt ist das sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer im Anspruchszeitraum (Kalendermonat) ohne den Arbeitsausfall erzielt hätte. Überstunden und Einmalzahlungen sind nicht zu berücksichtigen Ermittlung des Leistungssatzes Kurzarbeitergeld wird in zwei verschiedenen Leistungssätzen gewährt: 67 % (erhöhter Leistungssatz = Leistungssatz 1) Für Arbeitnehmer, die mindestens ein Kind im Sinne des EStG haben. 60 % (allgemeiner Leistungssatz = Leistungssatz 2) Für alle übrigen Arbeitnehmer Berechnung des Kurzarbeitergelds Die Anwendung Agenda LOHN berechnet automatisch das Kurzarbeitergeld. Die Bundesagentur für Arbeit (BfA) stellt die Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergelds (Kug) zur Verfügung. Aus der Tabelle können die sogenannten rechnerischen Leistungssätze entnommen werden unter anderem die pauschalierten monatlichen Nettoentgelte: für das jeweilige Bruttoarbeitsentgelt (Sollentgelt bzw. Istentgelt) unter Berücksichtigung des Leistungssatzes 1 (67 %) bzw. Leistungssatzes 2 (60 %) unter Berücksichtigung der Lohnsteuerklasse. Die Differenz zwischen den Leistungssätzen ist das für den Kalendermonat zustehende Kurzarbeitergeld. Die Höhe des Kurzarbeitergelds ermittelt sich wie folgt: Rechnerischer Leistungssatz aus dem Sollentgelt - Rechnerischer Leistungssatz aus dem Istentgelt = Kurzarbeitergeld 5.4. Steuerliche Besonderheiten Folgende steuerliche Besonderheiten gilt es zu beachten: Das Kurzarbeitergeld ist steuerfrei. Das Kurzarbeitergeld wird netto an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Als Lohnersatzleistung unterliegt das Kurzarbeitergeld dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das ausgezahlte Kurzarbeitergeld bei der Ermittlung des Steuersatzes im Rahmen des Einkommensteuergesetzes berücksichtigt werden muss. In der Lohnsteuerbescheinigung ist das ausgezahlte Kurzarbeitergeld in der Zeile 15 auszuweisen.
18 Seite Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten Folgende sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten gilt es zu beachten: Während des Bezugs von Kurzarbeitergeld besteht in der Sozialversicherung weiterhin die Versicherungspflicht. Das ausgezahlte Kurzarbeitergeld ist sozialversicherungsfrei. Für das ausgefallene Arbeitsentgelt (infolge von Kurzarbeit) ist ein fiktives Arbeitsentgelt zur Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge anzusetzen. Das fiktive Arbeitsentgelt beträgt 80 % des ausgefallenen Entgelts. Die Arbeitgeberbeiträge für das fiktive Arbeitsentgelt fallen in der Kranken-, Pflege- sowie Rentenversicherung, nicht aber in der Arbeitslosenversicherung an. Der Arbeitgeber trägt den kassenindividuellen Zusatzbeitrag des Arbeitnehmers, der auf das fiktive Arbeitsentgelt entfällt. Der Zuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung in Höhe von 0,25 % ist für das fiktive Arbeitsentgelt nicht abzuführen. Hierüber erfolgt eine pauschale Ausgleichsabgabe an die Krankenkassen durch die Bundesagentur für Arbeit. Die Umlage ist nur für das tatsächliche Entgelt (Istentgelt) abzuführen. Ermittlung des fiktiven Entgelts Sollentgelt - Istentgelt Ausfallentgelt daraus 80 % = fiktives Entgelt 5.6. Zuschuss zum Kurzarbeitergeld Der Arbeitgeber kann einen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld gewähren (siehe Tarif- und Arbeitsverträge). Für einen Arbeitgeberzuschuss zum Kurzarbeitergeld gilt: Er wird bei der Berechnung des gesetzlichen Kurzarbeitergeldes nicht berücksichtigt. Er vermindert es daher nicht. Es handelt sich um einen steuerpflichtigen Bruttobetrag. Es handelt sich um einen sozialversicherungsfreien Arbeitgeberzuschuss, wenn er zusammen mit dem Kurzarbeitergeld laut Kug-Liste 80% des ausgefallenen Entgelts (Differenz zwischen Sollentgelt und Istentgelt) nicht übersteigt. Gesetzliche Grundlage ist 1 Abs. 1 Nr. 8 Sozialversicherungsverordnung. Achtung Agenda LOHN kann die Einhaltung der 80%-Grenze nicht automatisch überwachen! Wenn der Arbeitgeberzuschuss die Grenze nicht überschreitet, wird er mit der Lohnart K500 (Zuschuss Kug) abgerechnet. Die Lohnart K500 ist als steuerpflichtig und sozialversicherungsfrei geschlüsselt. Wenn die Grenze überschritten wird, ist der übersteigende Betrag (nicht der Gesamtbetrag) mit der Lohnart K501 (Zuschuss Kug über 80 %) zu erfassen. Die Lohnart K501 ist als steuer- und sozialversicherungspflichtig geschlüsselt.
19 Seite 19 Beispiel Sollentgelt ohne Ausfall durch Kurzarbeit Euro - Istentgelt Euro = Ausgefallenes Entgelt Euro Kurzarbeitergeld laut Kug-Tabelle 600 Euro 80% des ausgefallenen Entgelts 800 Euro Lösung Fall 1: Aufstockung durch den Arbeitgeber auf 90 % des Sollentgelts 3.000,00 Euro x 90 % Euro - Istentgelt Euro = Kurzarbeitergeld gesamt 700 Euro - Kurzarbeitergeld nach Kug-Tabelle Euro = Zuschuss Kurzarbeitergeld Arbeitgeber 100 Euro Das Kurzarbeitergeld gesamt ist unter 800 Euro (80 % des ausgefallenen Entgelts).- Der Arbeitgeberzuschuss bleibt daher in vollem Umfang sozialversicherungsfrei. Erfassen Sie die Lohnart K500. Fall 2: Aufstockung durch den Arbeitgebers auf 97 % des Sollentgelts 3.000,00 Euro x 97 % Euro - Istentgelt Euro = Kurzarbeitergeld gesamt 910 Euro - Kurzarbeitergeld nach Kug-Tabelle Euro = Zuschuss Kug Arbeitgeber 310 Euro Das Kurzarbeitergeld überschreitet 80 % des ausgefallenen Entgelts. Der übersteigende Betrag des Arbeitgeberzuschusses ist sowohl steuer- als auch sozialversicherungspflichtig. Erfassen Sie die Lohnart K500 (steuerpflichtig und sozialversicherungsfrei) mit 200 Euro und die Lohnart K501 (steuer- und sozialversicherungspflichtig) mit 110 Euro.
20 Seite Nebenjob bei Kurzarbeit Unterscheiden Sie, wann der Arbeitnehmer eine Nebenbeschäftigung aufnimmt: vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld. während des Bezugs von Kurzarbeitergeld Aufnahme vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld Wenn die Nebenbeschäftigung vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld aufgenommen wurde, wird das in der Nebentätigkeit erzielte Entgelt nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. In diesem Fall müssen Sie nichts weiter bei der Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge beachten. Aufnahme während des Bezugs von Kurzarbeitergeld Wenn während des Bezugs von Kurzarbeitergeld Entgelt in der Nebenbeschäftigung erzielt wird, gilt: Das in der Nebentätigkeit erzielte Entgelt erhöht das Istentgelt der Hauptbeschäftigung Das in der Nebentätigkeit erzielte Entgelt reduziert das Kurzarbeitergeld. Beachten Sie: Der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber über die Höhe des Nebeneinkommes während der Kurzarbeit informieren. Der Arbeitnehmer muss das Nebeneinkommen mit einer Nebeneinkommensbescheinigung nachweisen. Der Arbeitgeber muss die Nebeneinkommensbescheinigung der Abrechnungsliste für die Arbeitsagentur (siehe Seite 8 ) beifügen. Beispiel: Der Nebenverdienst ist geringer als das ausgefallene Entgelt Der Arbeitnehmer ist in seiner Hauptbeschäftigung ab Juni 2017 in Kurzarbeit. Das Kurzarbeitergeld beträgt Euro. Zum nimmt der Arbeitgeber zusätzlich eine geringfügige Beschäftigung mit einem monatlichen Entgelt von 400 Euro auf. Lösung Erfassen Sie das Entgelt aus der Nebenbeschäftigung mit der Lohnart 0290 (Erhöhung Istentgelt Kug). Zur Richtigstellung des Gesamtbruttos wird die Lohnart 0291 (Korr. Erhöhung Istentgelt) automatisch abgezogen.
21 Seite 21 Beispiel: Nebenverdienst höher als ausgefallenes Entgelt Durch Kurzarbeit fallen 20 Stunden zu je 15 Stunden aus. Das entspricht 300 Euro. Das Entgelt aus der Nebenbeschäftigung beträgt 400 Euro. Lösung Mit der Lohnart 0290 (Erhöhung Istentgelt Kug) dürfen nur 300 Euro erfasst werden. Mit der Lohnart 0290 darf kein höherer Betrag als der durch die Kurzarbeit ausgefallene Entgelt erfasst werden! 5.8. Beiträge bei freiwilliger Krankenversicherung/Pflegeversicherung nach Entgelt Arbeitnehmer in Kurzarbeit können ihre Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung nach Entgelt bezahlen. Dies müssen sie bei ihrer Krankenkasse beantragen und führt i. d. R. zu erheblich reduzierten Beiträgen. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nach Entgelt berechnen 1. Lohnart OBMG (Frw.KV AG bez. vom eff. BRT) als Festbezug erfassen. 2. Als Wert 1 Euro erfassen. Damit berechnet die Anwendung Agenda LOHN die Beiträge nach Entgelt. Achtung Wenn Sie die Berechnung nach Entgelt anstoßen, sind Sie das ganze Kalenderjahr daran gebunden (nicht nur für die Zeiten des Kurzarbeitgeldbezugs). Wir empfehlen deshalb, die Lohnbuchung als Festbezug mit Ablauf Dezember des entsprechenden Kalenderjahres!
22 Seite Arbeitszeit fällt an gesetzlichem Feiertag aus Feiertagsvergütung wird gezahlt, wenn Arbeitszeit an einem gesetzlichen Feiertag ausfällt und für die anderen Tage Kurzarbeitergeld gezahlt wird ( 2 Abs. 2 EFZG). Dabei gilt: Das Kurzarbeitsgeld zahlt nicht die Bundesagentur für Arbeit ( 177 I SGB III). Der Arbeitgeber bezahlt den Feiertagslohn als Gehalt allerdings beschränkt auf die Höhe des zu zahlenden Kurzarbeitergelds. Der Arbeitgeber trägt die Beiträge zur Sozialversicherung alleine. Erfassen Sie den Kalenderschlüssel 202 (Kurzarbeit, Feiertagsvergütung in Höhe Kug). Beispiel An zwei gesetzlichen Feiertagen fällt Feiertagslohn in Höhe des Kurzarbeitergelds an. Die Rechengrößen sind: Er erhält für 90 Stunden den vereinbarten Stundenlohn von 12 Euro. Die monatliche Arbeitszeit beträgt 166 Stunden. Die Lohnsteuermerkmale sind: Steuerklasse I, kein Kinderfreibetrag Das Kurzarbeitergeld wird mit dem Leistungssatz 2 berechnet. Lösung 1. Sollentgelt für die Ermittlung des Feiertagslohns Geleistete Stunden 12 Euro x 90,00 Stunden 1.080,00 Euro + Kug-Stunden 12 Euro x 60,00 Stunden 720,00 Euro + 2 Tage Feiertagslohn 12 Euro x 16,00 Stunden 192,00 Euro = Sollentgelt Feiertagslohn 1.992,00 Euro 2. Istentgelt für die Ermittlung des Feiertagslohns Geleistete Stunden 12 Euro x 90 Stunden 1.080,00 Euro = Istentgelt Feiertagslohn 1.080,00 Euro 3. Ermittlung des auszuzahlenden Feiertagslohns in Höhe des Kurzarbeitergelds Pauschaliertes Nettoentgelt aus dem Sollentgelt in Höhe von 1.992,00 Euro ergibt lt. Kug-Tabelle 2016 mit Steuerklasse 1 mit Leistungssatz 2 826,46 Euro - Pauschaliertes Nettoentgelt aus dem Istentgelt in Höhe von 1.080,00 Euro ergibt lt. Kug-Tabelle 2016 mit Steuerklasse 1 mit Leistungssatz 2 506,62 Euro Differenz 319,84 Euro 319,84 Euro./. 76,00 Stunden (Kug und Feiertagsstunden) x 16 Stunden (Feiertagsstunden) = Feiertagslohn in Höhe Kug 67,33 Euro 4. Ermittlung tatsächliches Sollentgelt Geleistete Stunden 12 Euro x 90,00 Stunden 1.080,00 Euro + Kug-Stunden 12 Euro x 60,00 Stunden 720,00 Euro + Kug-Feiertagslohn 67,33 Euro = Sollentgelt 1.867,33 Euro
23 Seite Ermittlung tatsächliches Istentgelt Geleistete Stunden 12 Euro x 90,00 Stunden 1.080,00 Euro + Kug-Feiertagslohn 67,33 Euro = Istentgelt 1.147,33 Euro Arbeitsunfähigkeit bei Kurzarbeit Unterscheiden Sie zwei Fälle: Die Arbeitsunfähigkeit ist während der Kurzarbeit eingetreten. Die Arbeitsunfähigkeit ist vor der Kurzarbeit eingetreten. Arbeitsunfähigkeit ist während der Kurzarbeit eingetreten Wenn die Arbeitsunfähigkeit während des Bezugs von Kurzarbeitergeld eintritt, gilt bei noch bestehendem Anspruch auf Entgeltfortzahlung: Für die nicht vom Arbeitsausfall betroffene Arbeitszeit besteht der normale Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Für die Ausfallzeiten während Kurzarbeit besteht ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld nach 172 Abs. 1a SBG III. Wenn kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung mehr während des Bezugs von Kurzarbeitergeld besteht: Der Arbeitnehmer hat für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit ausschließlich Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse. Der Krankengeldberechnung wird das Entgelt zugrunde gelegt, das vor der Kurzarbeit gezahlt wurde ( 47b Abs. 3 SGB V). Beispiel Die Rechengrößen sind: Der Betrieb ist seit Anfang des Jahres in Kurzarbeit und hat für den Monat März für jeden Mittwoch und Donnerstag Kurzarbeit angemeldet. Ein Arbeitnehmer ist für den Zeitraum bis arbeitsunfähig erkrankt. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Lohnfortzahlung. Lösung 1. Stammdaten Personaldaten Kalender«öffnen. 2. Ausfallstunden mit Kalenderschlüssel 200 (Kurzarbeit, Ausfallstunden«, die Ausfallstunden) erfassen. 3. Arbeitsunfähigkeit mit Kalenderschlüssel 1 (Krankheit mit Lohnfortzahlung) erfassen. Die Bundesagentur für Arbeit erstattet dem Arbeitgeber das gezahlte Kurzarbeitergeld. Es ist keine besondere Erfassung notwendig. Für die Dauer der Lohnfortzahlung bekommt der Arbeitnehmer seine laufenden Bezüge sowie das Kurzarbeitergeld vom Arbeitgeber ausbezahlt.
24 Seite 24 Arbeitsunfähigkeit ist vor der Kurzarbeit eingetreten Wenn die Arbeitsunfähigkeit vor Beginn des Bezugs von Kurzarbeitergeld eintritt, gilt bei noch bestehendem Anspruch auf Entgeltfortzahlung: Es besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung ab dem Zeitpunkt des Beginns der Kurzarbeit nach 4 Abs. 3 EFZG. Für die Ausfallstunden durch die Kurzarbeit erhält der Mitarbeiter bis zum Ende der Lohnfortzahlung ein Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergeldes nach 47b Abs. 4 SGB V, das er erhalten hätte, wenn er nicht arbeitsunfähig gewesen wäre. Der Arbeitgeber hat das Krankengeld genauso wie das Kurzarbeitergeld kostenlos zu errechnen und auszuzahlen. Das ausgezahlte Krankengeld wird von der zuständigen Krankenkasse auf Antrag erstattet. Wenn kein Anspruch mehr auf Entgeltfortzahlung vor Beginn der Kurzarbeit bestand: Der Arbeitnehmer hat für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit ausschließlich Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse. Der Krankengeldberechnung wird das Entgelt zugrunde gelegt, das vor der Kurzarbeit gezahlt wurde ( 47b Abs. 3 SGB V). Beispiel Die Rechengrößen sind: Dem Betrieb wird am Kurzarbeitergeld gewährt für den Zeitraum bis Abrechnungszeitraum ist Februar. Ein Arbeitnehmer ist ab arbeitsunfähig. Der Lohnfortzahlungszeitraum beträgt 6 Wochen und endet am Lösung 1. Stammdaten Personaldaten Kalender«öffnen. 2. Ausfallstunden Kurzarbeit mit dem Kalenderschlüssel 201 (Kurzarbeit, Ausfallstunden während LFZ bei Beginn LFZ vor Kug-Zeitraum) erfassen. 3. Arbeitsunfähigkeit mit Kalenderschlüssel 1 (Krankheit mit Lohnfortzahlung) erfassen. 4. Krankengeldbezug mit Kalenderschlüssel 2 (Krankheit/Kur nach Ende der Lohnfortzahlung mit Krankengeld) erfassen. Für die Dauer der Lohnfortzahlung bekommt der Arbeitnehmer seine laufenden Bezüge sowie das Kurzarbeitergeld vom Arbeitgeber ausbezahlt. Mit der Monatsberechnung wird in den Allgemeinen Auswertungen im Ordner»Kurzarbeit«die Liste»KUG-Krankenkasse«für die von der Krankenkasse zu erstattenden Beträge erstellt.
25 Seite Korrektur von Kurzarbeitergeld für Vormonate/Nachberechnungen Korrektur der Ausfallstunden Die Ausfallstunden können über den Kalender für rückwirkende Monate geändert, gelöscht oder zusätzlich erfasst werden. Korrektur des Stundenlohn Kug Der Stundenlohn Kug kann für rückwirkende Monate über die Nachberechnung Personaldaten im Register»Sonstiges«geändert werden. Korrektur Auswertungen Die Anwendung LOHN erstellt Korrekturabrechnungen für alle betroffenen Arbeitnehmer, bei denen das ausgezahlte Kurzarbeitergeld korrigiert wurde. Für jeden Monat mit ausgezahltem Kurzarbeitergeld, in dem ein Arbeitnehmer korrigiert wurde, erhalten Sie eine neue Kug-Liste:»Auswertungen Allgemeine Auswertungen Aktueller Monat Kurzarbeit«. Alle Arbeitnehmer sind mit dem Buchstaben K gekennzeichnet, bei denen sich Änderungen beim ausgezahlten Kurzarbeitergeld ergaben.
26 Seite Teilmonate Grundlage für die Ermittlung des Kurzarbeitergelds ist die jährlich von der Bundesagentur für Arbeit ausgegebene Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergelds (Kug). Hierbei handelt es sich um eine Monatstabelle. Die Entgelte für Teilmonate müssen hochgerechnet werden. Der Monatswert des Sollentgelts berechnet sich wie folgt: Anteiliges Gehalt x letzter Tag des Monats Anteilige Sozialversicherungstage Der Monatswert des Istentgelts berechnet sich wie folgt: Sollentgelt Monatswert - Ausfallstunden Diese Formeln sind gesetzlich festgelegt. Durch die individuelle Ermittlung kann es zu Abweichungen zum üblichen Entgelt kommen. Beispiel Die Rechengrößen sind: Ein Angestellter kündigt zum Sein Monatsgehalt beläuft sich auf Euro. Das anteiliges Gehalt ist Euro bis zum (aufgrund der 30igstel-Teillohnformel). Der durchschnittliche Stundenlohn beträgt 20 Euro. Aufgrund von Kurzarbeit sind 25 Stunden ausgefallen. Lösung Sollentgelt Monatswert Euro x 31 SV-Tage./. 15 SV-Tage Euro - Ausfallentgelt 20 Euro x 25 Stunden 500 Euro Istentgelt Monatswert Euro Sollentgelt bei Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze Liegt während der Kurzarbeit das erzielte Istentgelt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, kann kein Kurzarbeitergeld gezahlt werden.
27 Seite Häufige Fragen Null-Abrechnung: Bei einem Mitarbeiter soll nur das Kurzarbeitergeld ausgezahlt werden. Es entstehen jedoch Cent-Differenzen. Wie bringe ich die Abrechnung auf»null«? Differenzen entstehen in der Regel bei Gehaltsempfängern, für die ein ungerades Sollentgelt zu berücksichtigen ist. Beispiel Gehalt (Sollentgelt) Sollstunden Stundensatz für Ausfallstunden Dies entspricht einem Ausfallentgelt von 2.581,13 Euro 173,00 Stunden 14,92 Euro 2.581,16 Euro = Differenz - 0,03 Euro Diesen Effekt können Sie durch die Umschlüsselung als Stundenlöhner umgehen.»stammdaten Personaldaten Register: Sonstiges«das Kontrollkäst- Bitte aktivieren Sie unter chen <Stundenlöhner>. In diesem Fall wird das im Register»Dialog«erfasste Entgelt (Gehalt oder Stundenlohn) als»istentgelt«berücksichtigt. Damit kein»istentgelt«berücksichtigt wird, löschen Sie alle erfassten Bezüge aus den»stammdaten Personaldaten Register: Dialog«bei diesem Mitarbeiter. Das zu ermittelnde Sollentgelt ergibt sich dann automatisch aus den erfassten Ausfallstunden. Wie wird bei einem Bezieher von Kurzarbeitergeld der Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung und/oder zur freiwilligen Krankenversicherung ermittelt? Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Bezieher von Kurzarbeitergeld Beispiel Monatslohn eines freiwillig krankenversicherten Arbeitnehmers (Sollentgelt) Einheitlicher Beitragssatz der Krankenkasse 14,6 % + kassenindividueller Beitragssatz (im Beispiel 0,9 %) Monatlicher Beitragszuschuss bis zur BBG (7,3 % von Euro =) 5.000,00 Euro 317,55 Euro Berechnung des Beitragszuschusses auf das Istentgelt: Wegen Kurzarbeit fällt im Juli 2017 die Hälfte der Arbeitszeit aus. Der Kurzarbeiterlohn (Istentgelt) beträgt Hierauf entfallender Beitragszuschuss 7,3 % von Euro= 2.500,00 Euro 182,50 Euro
28 Seite 28 Berechnung des Beitragszuschusses auf das fiktive Arbeitsentgelt 80 % des Unterschiedsbetrags zwischen Sollentgelt und Istentgelt (5.000 Euro Euro x 0,8 = Euro) Höchstens bis zur BBG Euro Euro Istentgelt = Auf das fiktive Arbeitsentgelt entfallender Beitragszuschuss 14,6 % von Euro Zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags (im Beispiel 0,9 % von Euro) 2.000,00 Euro max ,00 Euro 270,10 Euro 16,65 Euro Berechnung des gesamten Beitragszuschusses bei Bezug von Kurzarbeit: Beitragszuschuss des Arbeitgebers insgesamt 182,50 Euro + 270,10 Euro + 16,65 Euro 469,25 Euro Privat krankenversicherte Bezieher von Kurzarbeitergeld Beispiel Monatslohn eines Privat krankenversicherten Arbeitnehmers (Sollentgelt) 5.000,00 Euro Monatlicher Beitragszuschuss bis zur Beitragsbemessungsgrenze (7,3 % von Euro =) 317,55 Euro Gesamtbeitrag zur Krankenversicherung (Überweisung durch Arbeitnehmer) Berechnung des Beitragszuschusses auf das Istentgelt: 600,00 Euro Wegen Kurzarbeit fällt im Juli 2017 die Hälfte der Arbeitszeit aus. Der Kurzlohn (Istentgelt) beträgt Hierauf entfallender Beitragszuschuss 7,3 % von Euro = 2.500,00 Euro 182,50 Euro Berechnung des Beitragszuschusses auf das fiktive Arbeitsentgelt: 80 % des Unterschiedsbetrags zwischen Sollentgelt und Istentgelt (5.000 Euro Euro x 0,8 = Euro) Höchstens bis zur BBG Euro Euro Istentgelt = Auf das fiktive Arbeitsentgelt entfallender Beitragszuschuss 14,6 % von Euro Zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags (im Beispiel 0,9 % von Euro) 2.000,00 Euro max ,00 Euro 270,10 Euro 16,65 Euro Berechnung des gesamten Beitragszuschusses bei Bezug von Kurzarbeit: Beitragszuschuss des Arbeitgebers insgesamt 182,50 Euro + 270,10 Euro + 16,65 Euro 469,25 Euro
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