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2 Inhaltsverzeichnis Inhalt ELSTER Körperschaftsteuer Updateschreiben als PDF Andere Hilfen aufrufen / 9

3 Inhalt Steuern Allgemein Das neue Elster-Release steht zur Verfügung. Körperschaftsteuer 2016 Der Elsterversand für den Veranlagungszeitraum 2016 für unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften einschließlich der KSt-Zerlegung sowie für die Anlage EÜR ist freigeschaltet. Die Sparten sowie die Steuerpflichten KSt 1 B und KSt 1 C stehen für die Elster-Übermittlung noch nicht zur Verfügung. Die Freischaltung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Der Grund für die späte Auslieferung liegt in der grundlegenden und umfangreichen Formularsatzänderung sowie der späten Bereitstellung von ELSTER. Gewerbesteuer 2015 Für die Anlage ÖHG wurde im Bereich des Verlustvortrags eine Korrektur vorgenommen. ELSTER Körperschaftsteuer 2016 Die Finanzverwaltung hat den Aufbau der amtlichen Vordrucke für die Körperschaftsteuer 2016 grundlegend geändert: Die Anlage A ist weggefallen Die Anlage AE ist weggefallen Neu ist die Anlage AEV (Nicht nach DBA steuerfreie negative Einkünfte / Gewinnminderungen i.s.d. 2a Abs. 1 EStG): pro Staat und Art der Einkünfte abzugeben Die Anlage B ist weggefallen Die Anlage BE (Ermittlung der steuerfreien Bezüge lt. Zeile 72 der Anlage GK unter Anwendung des 8b Abs. 4 Satz 5, 6 und 8 KStG) kann nun zu den Hauptvordrucken KSt 1 A, KSt 1 B und KSt 1 C abgegeben werden Neu ist die Anlage GK (Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb) Die Anlage Spartenübersicht ist weggefallen Neu ist die Anlage Verluste (Berechnung des verbleibenden Verlustvortrags nach 10d EStG i.v.m. 31 Abs. 1 KStG) Neu ist die Anlage Z (Berechnung des verbleibenden Zuwendungsvortrags nach 9 Abs. 1 Nr. 2 Satz 9 und 10 KStG i.v.m. 10d Abs. 4 EStG) KSt 1 F-2 WJ ist weggefallen KSt 1 A (Seiten 2-3): Ermittlung der Summe der Einkünfte Bis / 9

4 Anlage A: Nichtabziehbare Aufwendungen Anlage B: Beteiligungen an anderen Körperschaften Anlage AE: Ausländische Einkünfte / Anzurechnende ausländische Steuern / Nicht zu berücksichtigende Gewinnminderungen mit Bezug zu Drittstaaten: Steuerfreie DBA-Einkünfte Hinzurechnungsbetrag nach 10 AStG Berichtigungsbetrag nach 1 AStG Anlage OT: Hinzurechnungen / Kürzungen bei Organträgern: Gewinnabführung / Verlustübernahme Anlage OG: Hinzurechnungen / Kürzungen bei Organgesellschaften: Gewinnabführung / Verlustübernahme Verluste: KSt 1 A (Seiten 5-6): Ermittlung des verbleibendenverlustvortrags nach 10d EStG Trennung zwischen normalen und Beitrittsgebietsverlusten KSt 1 A: Ermittlung des verbleibdenden Zuwendungsvortrags Anlage AE: Nicht nach DBA steuerfreie negative Einkünfte / Gewinnminderungen i.s.d. 2a Abs. 1 EStG Anlage AE: Anrechnung ausländischer Steuer nach 50d Abs. 10 EStG Weitere Änderungen im Detail in den Formularen: Anlage GK Es wird nicht mehr unterschieden, ob eine Steuerbilanz vorliegt oder ob die steuerlichen Werte aus der Handelsbilanz mittels Überleitungsrechnung ermittelt wurden. In Zeile 11 ist der Jahresüberschuss / -fehlbetrag lt. Bilanz zu erfassen. Liegt keine Steuerbilanz vor, muss der hier zu erfassende Wert bereits die Überleitungsrechnung nach 5b Abs. 1 S. 2 EStG bzw. 60 Abs. 2 EStDV berücksichtigen. Anlage KSt 1 F Das Berechnungsschema für die Ermittlung der Minder- / Mehrabführungen nach 27 Abs. 6 ist in den Zeilen 53 bis 65 verändert worden. Anlagen OG und OT In der neu eingefügten Zeile 32 der Anlage OG bzw. Zeile 36a der Anlage OT können Eingaben zu den nach DBA steuerfreien ausländischen Einkünften vorgenommen werden, die dem 2a EStG unterliegen (negativer Progressionsvorbehalt). Übersicht der umgesetzten Formulare für die ELSTER der Körperschaftsteuer / 9

5 KSt 1 A Anlage GK Anlage Verluste Anlage Z Formulare Anlage Zinsschranke Anlage WA Anlage AEV Anlage AESt Anlage BE Anlage OT Anlage OG KSt 1 F KSt 1 F 38 KSt 1 Fa Anlage GR Anlage EÜR Gem1 Anlage Sportvereine KSt Ber 1 KSt Kassen 1 KSt WiFö 1 KSt Zerlegung Vorauszahlungen KSt 1 B - Analge GK - Anlage Verluste - Anlage Z - Anlage Zinsschranke - Anlage WA - Anlage AEV - Anlage AESt - Anlage BE - Anlage OT - KSt 1 F - KSt 1 Fa - Anlage GR - Anlage V - Anlage L - Anlage EÜR - Gem 1 - Anlage Sportvereine - KSt Ber 1 - KSt Kassen 1 - KSt Part 1 KSt 1 C - Anlage GK - Anlage Verluste - Anlage Z - Anlage Zinsschranke - Anlage WA - Anlage AEV - Anlage AESt Stotax Auslieferung erfolgt zu einem späteren Zeipunkt Auslieferung erfolgt zu einem späteren Zeipunkt 5 / 9

6 - Anlage BE - Anlage OT - Anlage V - Anlage L - Anlage EÜR - Gem 1 - Anlage Sportvereine - KSt 1 F 27(8) Anlage ÖHK Anlage ÖHG Auslieferung erfolgt zu einem späteren Zeipunkt Allgemeine Hinweise Bereich KSt 1 A Hinweis Von Seiten der Finanzverwaltung ist es nicht möglich, eine Körperschaftsteuererklärung ohne Angabe einer Steuernummer zu übermitteln. Wenn während des Kalenderjahres zwei Wirtschaftsjahre enden, kann zurzeit keine ELSTER-Übermittlung mit Stotax erfolgen. Häufige Plausibilitätsmeldungen Bereich Hinweis KSt 1 A Gesetzlicher Vertreter Es wurden keine Angaben zum gesetzlichen Vertreter gemacht. Gewinn Da die Körperschaft nicht vollumfänglich steuerbefreit ist, muss auch eine Anlage GK abgegeben werden. Erklärung zur gesonderten Feststellung Auf dem Hauptvordruck KSt 1 A wurde angegeben, dass eine Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos abgegeben wird. Hierzu ist auch der Vordruck KSt F oder KSt 1 Fa anzugeben. Erklärung zur gesonderten Feststellung Laut den aktuell getroffenen Angaben auf dem Vordruck KSt 1 A die Körperschaft nicht vollumfänglich von der Körperschaftsteuer befreit (das Feld wurde nicht erklärt). Bei einer nicht vollumfänglich von der Körperschaftsteuer befreiten Körperschaft muss entweder der Vordruck KSt 1 F oder der Vordruck KSt 1 Fa angegeben werden, damit das Finanzamt anhand des dort berechneten steuerlichen Einlagekontos ( 27 KStG) die eventuel Steuerfreiheit von Ausschüttungen der Körperschaft an ihre Anteilseigner (und ähnliche Vorgänge) ermitteln kann. Bitte prüfen Sie ihre Angaben hinsichtlich der vollumfänglichen Steuerbefreiun der Körperschaft von der Körperschaftsteuer beziehungsweise de Abgabe des Vordrucks KSt 1 F oder des Vordrucks KSt 1 Fa. Handelt es sich um einen Regiebetrieb, der die Voraussetzunge3 6 / 9

7 des 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe b EStG nicht erfüllt, kann auf d Abgabe der Anlage KSt 1 Fa durch Eintragung im Feld verzichtet werden. Anlage GK Gewinn Da die Körperschaft nicht vollumfänglich steuerbefreit ist, muss auch eine Anlage GK abgegeben werden. Gewinn Auf der Anlage GK muss entweder der Steuerbilanzgewinn / - verlust, der Gewinn / Verlust nach 4 Abs. 3 EStG oder der Jahresüberschuss / -fehlbetrag eingetragen werden. Steuerbefreiung Steuerbefreitung / Gewinn Beteiligungen Erhöhung / Kürzung nach 19 Abs. 4 REITG Verdeckte Gewinnausschüttung Aufsichtsratsvergütungen Aufsichtsratsvergütungen Der Eintrag zum Gewinn/Verlust laut gesonderter Ermittlung bei partieller Steuerpflicht (Zeile 13) ist nur mit einer Angabe zur Art d Steuerpflicht (Zeile 16a des Hauptvordrucks) zulässig. Die Eingabe des Gewinns/Verlusts aus Handels- oder Steuerbilan des nach 4 Absatz 3 EStG ermittelten Gewinns beziehungswei des Gewinns/Verlusts aus partieller Steuerpflicht schließen sich gegenseitig aus. Die Einzelangaben zur Beteiligung an Personengesellschaften erfordern für jede Beteiligung immer Angaben zum Namen der Personengesellschaft, zum im Jahresüberschuss/-fehlbetrag enthaltenen Gewinn/Verlust aus der Personengesellschaft und entweder die Eingabe der gewerblichen oder der vermögensverwaltenden Einkünfte. Textfeld und Betragsfeld zu den Hinzurechnungen oder Kürzunge nach 15 a EStG, 13 Absatz 3 KStG, Verlustausgleichen nach 8 Absatz 4 Satz 4 KStG müssen gemeinsam eingegeben werden Textfeld und Betragsfeld zu den Verdeckten Gewinnausschüttungen nach 8 Absatz 3 Satz 2 KStG müssen gemeinsam eingegeben werden. Auf der Anlage GK wurden Aufsichtsratsvergütungen zur Hälfte rückgängig gemacht, es fehlt jedoch die Angabe der Empfänger d Aufsichtstratsvergütungen auf der Anlage WA. Es wurden Empfänger von Aufsichtsratsvergütungen auf der Anlag WA angegeben, jedoch keine Hinzurechnung der Anlage GK vorgenommen. Anlage Z Zuwendungen Es wurden Angaben zu Zuwendungen gemacht. Die Eingabe der Umsätze, Löhne und Gehälter ist somit erforderlich, ggf. mit 0. Anlage WA Angaben zu ausgestellten Steuerbescheinigungen Name und Anschrift der Anteilseigner Es wurde angekreuzt, dass für mehr als eine Gewinnausschüttun oder Leistung eine Verwendung des Einlagekontos bescheinigt wurde. Jedoch wurden weniger als 2 Gewinnausschüttungen oder Leistungen angegeben. Es wurden unvollständige Angaben zu Anteilseignern gemacht. 7 / 9

8 Anlage OG Angaben zu Anteilseignern Vertragliche Vereinbarungen Werte für die Besteuerung des Organträgers, Betriebsvermögensminderungen, Betriebsausgaben etc. Werte für die Besteuerung des Organträgers, Betriebsvermögensminderungen, Betriebsausgaben etc. Steuerfreie ausländische Einkünfte Mehr- / Minderabführungen Es wurden Angaben zu Anteilseignern gemacht, aber keine Aussage getroffen, ob sich die Angaben zu den Anteilseignern gegenüber dem Vorjahr geändert haben. Auf der Anlage WA wurden keine Angaben zu vertraglichen Vereinbarungen mit Anteilseignern und diesen nahe stehenden Personen eingetragen. Die Einzelangaben zu den mit 3 Nummer 41 Buchstabe a EStG im Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben (Zwischengesellschaft und Einzelbetrag) müssen immer gemeinsam angegeben werden. Es wurden Angaben zu den mit 3 Nummer 41 Buchstabe a ESt im Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben gemacht, jedoc keine entsprechenden Einnahmen auf der Anlage GK angegeben oder umgekehrt. Es wurden nach DBA steuerfreie ausländische Einkünfte, die für Zwecke des Progressionsvorbehaltes nach deutschem Steuerrec ermittelt wurden angegeben, jedoch keine nach DBA steuerfreien ausländischen Einkünfte auf der Anlage GK. Bei der Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos der Organgesellschaft wurden organschaftliche Mehr- beziehungsweis Minderabführungen ermittelt, jedoch wurden keine Mehrbeziehungsweise Minderabführungen auf der Anlage OG eingegeben. Mehr- / Minderabführungen Die Eingabe von organschaftlichen Mehr- und Minderabführungen auf der Anlage OG ist unzulässig, da sich bei der Berechnung de Einlagekontos der Organgesellschaft keine Mehr- und Minderabführungen ergeben haben. Mehr- / Minderabführungen Der Saldo der nach 14 Absatz 5 KStG festzustellenden Minderabführungen und Mehrabführungen weicht von dem auf dem KSt 1 F ermittelten Saldo von Mehr- und Minderabführungen ab. KSt 1 F Erklärung zur gesonderten Feststellung Laut den aktuell getroffenen Angaben auf dem Vordruck KSt 1 A die Körperschaft nicht vollumfänglich von der Körperschaftsteuer befreit (das Feld wurde nicht erklärt). Bei einer nicht vollumfänglich von der Körperschaftsteuer befreiten Körperschaft angegeben werden, damit das Finanzamt anhand des dort Steuerfreiheit von Ausschüttungen der Körperschaft an ihre Abgabe des Vordrucks KSt 1 F oder des Vordrucks KSt 1 Fa. Abgabe der Anlage KSt 1 Fa durch Eintragung im Feld verzichtet werden. Ermittlung des ausschüttbaren Gewinns Anfangsbestände Die Angaben zur Ermittlung des ausschüttbaren Gewinns sind unvollständig. Es sind alle Beträge anzuweisen, ggf. mit 0,-. Die Eingabe des Vordrucks KSt 1 F erfordert die Eingabe 8 / 9

9 mindestens eines Anfangsbestands zum Einlagekonto beziehungsweise Sonderausweis. Weitere Punkte Kürzung der Stammdatenangaben ELSTER verlangt an einigen Stellen kürzere Felder im Stammdatenbereich, so dass beispielsweise die Straße nur noch 25 Zeichen beinhalten darf. Diese Kürzung wird von Stotax für ELSTER automatisch mit einem Hinweis durchgeführt. Gesetzliche Vertreter Es können vier gesetzliche Vertreter an ELSTER übermittelt werden. Steuerbefreiungsformulare ELSTER verlangt für die Übermittlung der Gem1, Ber 1 etc. zurzeit einen Mantelbogen. Somit sind für den ELSTER-Versand im Mantelbogen die Stammdatenangaben sowie die Angaben für den Mitwirkenden anzugeben und nicht in den Steuerbefreiungsformularen selbst. Elektronische Bescheiddatenübermittlung Eine elektronische Bescheiddatenübermittlung für die Körperschaftsteuer ist von ELSTER für die Zukunft angedacht, aber ein Zeitpunkt für die Umsetzung kann noch nicht genannt werden. Individuelle Anlagen Individuelle Anlagen können nicht per ELSTER übermittelt werden. Sie müssen in Papierform nachgereicht werden. Updateschreiben als PDF... Diese Hilfe als pdf-dokument aufrufen: 2017_1_6_Onlineupdate.pdf Andere Hilfen aufrufen... Weitere Hilfethemen finden Sie hier 9 / 9

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Version Version 1.43.3 30.03.2017 Körperschaftsteuer 2016 by eurodata AG Großblittersdorfer Str. 257-259, D-66119 Saarbrücken Telefon +49 681 8808 0 Telefax +49 681 8808 300 Internet: www.eurodata.de E-Mail: info@eurodata.de

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