Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

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1 Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst München Per An alle Schulämter (per OWA) Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) München, III.2-BS7400.0/10/2 Telefon: Name: Herr Kuplent Lernentwicklungsgespräch an der Mittelschule Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem Schuljahr 2014/15 sind an Grundschulen, Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Lernen sowie an sonderpädagogischen Förderzentren in den Jahrgangsstufen 1 bis 3 dokumentierte Lernentwicklungsgespräche als Alternative zum Zwischenzeugnis möglich. Die Erfahrungen sowohl von Eltern und Schülerinnen und Schülern als auch von Lehrkräften sind positiv. Ab dem Schuljahr 2017/2018 kann das Lernentwicklungsgespräch in modifizierter Form auch an der Mittelschule angeboten werden. Hierzu einige Erläuterungen: Für Schülerinnen und Schüler der 5. Jahrgangsstufe sowie der Übergangsklassen aller Jahrgangsstufen und für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf kann das Lernentwicklungsgespräch alternativ zum Zwischenzeugnis durchgeführt werden (siehe auch MSO 18 Abs. 10 i.d.f. vom ). In den Jahrgangsstufen 6 mit 10 der Mittelschule ist das Lernentwicklungsgespräch anhand des Zwischenzeugnisses als ergänzende Maßnahme möglich. Telefon: poststelle@stmbw.bayern.de Salvatorstraße München Telefax: Internet: U3, U4, U5, U6 - Haltestelle Odeonsplatz

2 - 2 - Über die Durchführung des Lernentwicklungsgesprächs entscheidet unter dem Aspekt der Eigenverantwortung der Schule - die Lehrerkonferenz im Einvernehmen mit dem Schulforum spätestens unmittelbar vor dem Unterrichtsbeginn im Herbst. Die Eltern können selbstverständlich nicht zur Teilnahme am Lernentwicklungsgespräch verpflichtet werden. 1. Pädagogische Zielsetzung: Im Mittelpunkt des Lernentwicklungsgesprächs steht der Lernprozess der Schülerin bzw. des Schülers. Einschätzungen hierzu können zwischen allen Beteiligten abgeglichen werden. So werden die Inhalte des Gespräches für alle Beteiligten verständlich. Die Schülerin oder der Schüler nehmen im Lernentwicklungsgespräch die Rolle eines gleichberechtigten Gesprächspartners ein, indem eigene Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie individuelle Stärken und Schwächen reflektiert werden. Dabei werden sowohl das Selbstwertgefühl als auch soziale und emotionale Ausprägungen und Stärken, auch im Hinblick auf die Klassengemeinschaft, gemeinsam beleuchtet. Dieser Erkenntnisgewinn des Schülers bezüglich seiner Fähigkeiten und Fertigkeiten gibt ihm die Möglichkeit, Eigenverantwortung für seine Lernprozesse zu übernehmen. Ein wichtiges Ziel des Lernentwicklungsgespräches ist es, die Motivation des Schülers für sein weiteres Lernen zu steigern und seine intrinsische Motivation zu fördern. Lehrer, Eltern und Schülerin bzw. Schüler erhalten die Möglichkeit, gemeinsam Zielvereinbarungen zu treffen, die als Unterstützung für den weiteren Lernweg zu verstehen sind. Lernentwicklungsgespräche in den oben beschriebenen Formen können wertvolle Beiträge zur Stärkung und Eigenverantwortung der Schule vor Ort und der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft von Mittelschule und Elternhaus leisten (vgl. Art. 74 Abs. 1 BayEUG).

3 Rechtliche Rahmenbedingungen: Der rechtlichen Rahmen für die Einführung des dokumentierten Lernentwicklungsgesprächs wird in 18 Abs. 9 und 10 MSO (Fassung vom ) grundgelegt. 3. Implementierung: Das dokumentierte Lernentwicklungsgespräch stellt in Jahrgangsstufe 5 bzw. in Übergangsklassen und für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine Alternative zum Zwischenzeugnis dar. Eine geeignete und rechtzeitige Information der Erziehungsberechtigten hinsichtlich Zielsetzung, Organisation und Durchführung des Lernentwicklungsgesprächs ist für dessen Akzeptanz unerlässlich. Die Einführung des Lernentwicklungsgesprächs kann ab dem Schuljahr 2017/18 erfolgen. 4. Organisation und Durchführung: Grundlage für die Durchführung eines Lernentwicklungsgesprächs ist die Entscheidung der Lehrerkonferenz im Einvernehmen mit dem Schulforum (s. o.). Es wird dringend empfohlen in Parallelklassen einheitlich zu verfahren. Da die Lernentwicklungsgespräche für die Schülerinnen und Schüler einer Klasse eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, finden diese zeitnah vor bzw. nach dem amtlichen Zeugnistermin statt (vgl. 18 Abs. 1 MSO Satz 1). Die Lernentwicklungsgespräche finden außerhalb der Unterrichtszeit statt. Im Lernentwicklungsgespräch tauschen sich Schülerin bzw. Schüler, Klassenlehrkraft und Erziehungsberechtigte als unmittelbar am individuellen Lernprozess Beteiligte aus. Bei Bedarf können auch weitere Personen (z. B. Fachlehrkräfte, Sozialpädagogen) zum Lernentwicklungsgespräch eingeladen werden. Im Lernentwicklungsgespräch steht die individuelle Situation des Jugendlichen mit seinen Stärken, Schwächen und Entwicklungspotenzialen im Fokus. Die Lehrkraft führt das Gespräch mit dem Schüler

4 - 4 - bzw. der Schülerin im Beisein der Erziehungsberechtigten und dokumentiert das Lernentwicklungsgespräch. Ersetzt das Lernentwicklungsgespräch das Zwischenzeugnis, so ist eine detailliertere Dokumentation erforderlich als beim Lernentwicklungsgespräch anhand des Zwischenzeugnisses. Die Schule entwickelt vor Ort eine passgenaue Lösung. Das Original des von der Lehrkraft, den Erziehungsberechtigten und der Schülerin bzw. dem Schüler unterschriebenen Dokumentationsbogens erhalten das Kind bzw. der Jugendliche und seine Erziehungsberechtigten. Eine Kopie des Bogens nimmt die Schule zu ihren Unterlagen. Sollten Erziehungsberechtigte das Angebot der Schule im Einzelfall nicht annehmen, stellt die Schule ein Zwischenzeugnis aus (vgl. 18 Abs. 9 Satz 4 MSO). Erscheinen die Erziehungsberechtigen nicht zu einem vereinbarten Gespräch, wird ebenso verfahren. 5. Hilfestellung und Materialien zum Lernentwicklungsgespräch: Das Lernentwicklungsgespräch anhand der Zeugnisse wurde im Rahmen einer Modus-Maßnahme von einer Münchener Mittelschule bereits erprobt und wird nun sehr gewinnbringend durchgeführt. Die beigefügten Anhänge (Anlage 1 bis Anlage 6) wurden von dieser Schule dankenswerterweise zur Verfügung gestellt. Die Formulare und Hinweise stellen Anregungen dar; sie sollen bei der Umsetzung der Lernentwicklungsgespräche behilflich sein. Über Verwendung und Gestaltung entscheidet selbstverständlich die jeweilige Schule. Die Schulleiterinnen und Schulleiter werden gebeten, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern über das Angebot zu informieren und die Umsetzung ggf. zu erörtern.

5 - 5 - Allen Schulen, die von der Möglichkeit des dokumentierten Lernentwicklungsgesprächs Gebrauch machen, wünsche ich gutes Gelingen, viel Erfolg bei der praktischen Durchführung und vor allem großen Gewinn für alle Beteiligten. Mit freundlichen Grüßen Helmut Krück Ministerialrat

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