MWSt.-Identifikationsnr. LU. (Name bzw. Firmenbezeichnung) (Straße, Nummer)

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1 Der Verwaltung vorbehalten Eingangsdatum gebucht am Service de coopération administrative en matière de taxe sur la valeur ajoutée Adr. postale: B.P., L-0 Luxembourg Bureaux:, avenue de la Gare, L- Luxembourg Tél.: (+) 0 0/// Gesetzliche Frist: Abgabe der Zusammenfassenden Aufstellung bei oben genannter Stelle vor dem. Februar 0 MWSt.-Identifikationsnr. LU = IBLC-Nr. welche in all Ihren Beziehungen mit innergemeinschaftlichen Unternehmern anzuwenden ist (Name bzw. Firmenbezeichnung) (Straße, Nummer) (Landeskennzeichen, Postleitzahl und Ort) ZUSAMMENFASSENDE AUFSTELLUNG BETREFFEND INNERGEMEINSCHAFTLICHE LIEFERUNGEN welche sich auf den Monat Januar 0 bezieht ) Diese Zusammenfassende Aufstellung ist vollständig in EUR zu erstellen I. AUFSTELLUNG DER INNERGEMEINSCHAFTLICHEN LIEFERUNGEN VON GEGENSTÄNDEN Staatenkode und Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer des innergemeinschaftlichen Erwerbers Gegenständen welche an denselben Erwerber getätigt wurden und für welche die Steuer im Laufe des oben genannten Erklärungszeitraums geschuldet wurde ) GESAMTBETRAG : 0

2 II. AUFSTELLUNG DER INNERGEMEINSCHAFTLICHEN LIEFERUNGEN VON GEGENSTÄNDEN IM RAHMEN VON DREIECKSGESCHÄFTEN ) Staatenkode und Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer des Empfängers von Gegenständen, welcher im Rahmen von Dreiecksgeschäften als Steuerschuldner bezeichnet wurde. Gegenständen für welche die Steuer im Laufe des angegebenen Erklärungszeitraums durch den Empfänger der Gegenstände im Gebiet des Mitgliedstaates, in dem sie als bewirkt gelten, geschuldet wurde ) GESAMTBETRAG: 0 III. KORREKTUREN DER IN DEN AUFSTELLUNGEN I. & II. VORHERIGER ZUSAMMENFASSENDEN AUFSTELLUNGEN GEMACHTEN ANGABEN Die Korrekturen, welche sich auf Angaben der Aufstellungen I. und II. beziehen und denselben Erwerber oder Empfänger betreffen, werden in der Aufstellung III. getrennt aufgeführt Staatenkode und Mehrwertsteuer- Korrektur durch einen Identifikationsnummer des innergemeinschaftlichen Angaben hinsichtlich der Minus/Mehrbetrag der in den Erwerbers, Aufstellung I. / des Zusammenfassenden Aufstellung auf die sich Aufstellungen I. und II. vorheriger steuerschuldnerischen Empfängers von die Korrektur bezieht zusammenfassenden Aufstellungen Gegenständen, Aufstellung II. gemachten Angaben für die VIERTEL- VIERTELangegebene Nr. und den MONAT +/- angegebenen Erklärungszeitraum VERKÜRZT 0 Dreiecksgeschäfte ) GESAMTBETRAG DER KORREKTUREN: ) Die Zusammenfassende Aufstellung muss on-line (Internet) via etva eingereicht werden. Informationen hierzu finden sie unter: ) Den Angaben der Skontobeträge, Preisnachlässe, Rabatte und Gutschriften, welche im Laufe des angegebenen Erklärungszeitraums gewährt wurden, geht das Minuszeichen "-" voraus, wenn während demselben Erklärungszeitraum keine Lieferungen an den betreffenden Erwerber getätigt wurden ) Betrifft die Lieferungen von Gegenständen im Rahmen von Dreiecksgeschäften, welche der erklärende Steuerpflichtige "B", ansässig im Ms (Mitgliedstaat) vom Steuerpflichtigen "A" im Ms erworben hat und an den im Ms für Zwecke der MwSt. erfassten "C" liefert. Die Gegenstände werden direkt von "A" im Ms zu "C" im Ms befördert ) "Ja" angeben, wenn die Korrektur sich auf Dreiecksgeschäfte bezieht Diese Liste ist richtig und vollständig, den Unterschrift(en)

3 I. AUFSTELLUNG DER INNERGEMEINSCHAFTLICHEN LIEFERUNGEN VON GEGENSTÄNDEN (Anhang I.) Staatenkode und Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer des innergemeinschaftlichen Erwerbers Gegenständen welche an denselben Erwerber getätigt wurden und für welche die Steuer im Laufe des oben genannten Erklärungszeitraums geschuldet wurde ) 0 0 0

4 II. AUFSTELLUNG DER INNERGEMEINSCHAFTLICHEN LIEFERUNGEN VON GEGENSTÄNDEN IM RAHMEN VON DREIECKSGESCHÄFTEN (Anhang II.) Staatenkode und Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer des Empfängers von Gegenständen, welcher im Rahmen von Dreiecksgeschäften als Steuerschuldner bezeichnet wurde. Gegenständen für welche die Steuer im Laufe des angegebenen Erklärungszeitraums durch den Empfänger der Gegenstände im Gebiet des Mitgliedstaates, in dem sie als bewirkt gelten, geschuldet wurde ) 0 0 0

5 III. KORREKTUREN DER IN DEN AUFSTELLUNGEN I. & II. VORHERIGER ZUSAMMENFASSENDEN AUFSTELLUNGEN GEMACHTEN ANGABEN (Anhang III.) Staatenkode und Mehrwertsteuer- Korrektur durch einen Identifikationsnummer des innergemeinschaftlichen Angaben hinsichtlich der Minus/Mehrbetrag der in den Erwerbers, Aufstellung I. / des Zusammenfassenden Aufstellung auf die sich Aufstellungen I. und II. vorheriger steuerschuldnerischen Empfängers von die Korrektur bezieht zusammenfassenden Aufstellungen Gegenständen, Aufstellung II. gemachten Angaben für die VIERTEL- VIERTELangegebene Nr. und den MONAT +/- angegebenen Erklärungszeitraum VERKÜRZT 0 Dreiecksgeschäfte )

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